Guest Mouche Posted November 24, 2003 Posted November 24, 2003 Hab da gerade das Schreiben des sächsischen IM vom 21.11.03 gelesen. Sind klare Vorgaben und akzeptable Definitionen Lustig fand ich nur den Passus über die Entnahme der aktuellen Schießsport-Ordnung des DSB aus dem Internet Da werden die Jungs und Mädels auf den Ämtern aber ne Weile zu suchen haben Mouche
Völker Posted November 24, 2003 Posted November 24, 2003 Stimmt - die meinen sicher die des BDS, ist ja nur ein Buchstabendreher Obwohl man auf der HP des DSB auch das Wichtigste aus der Sportordnung finden kann - ist nur ein wenig mühsam: http://www.schuetzenbund.de/sport/disziplinen/
JuergenG Posted November 24, 2003 Posted November 24, 2003 Ich weiss nicht, ob es in einem anderen thread schon abgehandelt wurde, deswegen bitte nicht hauen. Das sächsische IM behauptet sinngemäss, dass nur Waffen (auf die "neue Gelbe") eingetragen werden könnten, für die es in der Sportordnung des DSB auch eine Disziplin gäbe. Wie verhält sich das bei Mehrfachmitgliedschaft in verschiedenen (anerkannten) Verbänden; Z.B. Verbandsbescheinigung vom DSB, Schütze ist auch im BdMP und kauft mit der aufgrund der DSB-Bescheinigung erhaltenen WBK eine Contender ?
Hermes Posted November 24, 2003 Posted November 24, 2003 In Antwort auf: Ich weiss nicht, ob es in einem anderen thread schon abgehandelt wurde, deswegen bitte nicht hauen. Das sächsische IM behauptet sinngemäss, dass nur Waffen (auf die "neue Gelbe") eingetragen werden könnten, für die es in der Sportordnung des DSB auch eine Disziplin gäbe. Wie verhält sich das bei Mehrfachmitgliedschaft in verschiedenen (anerkannten) Verbänden; Z.B. Verbandsbescheinigung vom DSB, Schütze ist auch im BdMP und kauft mit der aufgrund der DSB-Bescheinigung erhaltenen WBK eine Contender ? Du mußt halt über den Verband, der die jeweiligen "interessanten" Disziplinen schießt die WBK beantragen. Ich geh mal davon aus, wenn Du über z.B. den BDS die neue Gelbe beantragst, daß mit den Waffen auch die meisten DSB-Disziplinen bedienen kannst. Wobei die Annerkennung des BDS ja noch aussteht, aber was lange währt, wird endlich .......? Gruß Markus
JuergenG Posted November 24, 2003 Posted November 24, 2003 Die Frage war rein theoretischer Natur. Ich habe die "neue Gelbe" via Bescheinigung des BdMP, bin aber auch im DSB. Keine Frage für mich, wer von beiden die interessanteren Disziplinen hat
Guest Mouche Posted November 24, 2003 Posted November 24, 2003 Es ist doch völlig egal, über wenn der Erstantrag läuft - man muß halt für die später einzutragenden Waffen irgendwo eine Mitgliedschaft mit passender Sportordnung nachweisen können - falls die SB sich überhaupt groß die Mühe machen werden . Unterschiedliche Gelbe für unterschiedliche Verbände wird es eh net geben Mouche
kgp141 Posted November 24, 2003 Posted November 24, 2003 Ich kapier's schon wieder nicht! Habe "Alte" und will "Neue", also würde das zutreffen: B) Erteilung einer neuen „gelben Waffenbesitzkarte“ für Inhaber einer „alten Waffenbesitzkarte“ Die bisherige „gelbe Waffenbesitzkarte“ gilt nach jetziger Auffassung im bisherigen Umfang weiter (vgl. § 58 Abs. 1 WaffG). Dies bedeutet, dass der Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte weiterhin Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm erwerben und besitzen kann, ungeachtet dessen, ob diese tatsächlich im Rahmen der anerkannten Schießsportordnung Verwendung finden kann. Wenn aufgrund der Fortgeltung der bisherigen „gelben Waffenbesitzkarte“ eine entsprechende Einzelladerwaffe erworben wird, ist sie auf die alte „gelbe Waffenbesitzkarte“ einzutragen. Einzellader kann ich also ohne Rücksicht auf SpO kaufen. Gut, hab ich auch schon vorher so gesehen. "Die anderen im § 14 Abs. 4 WaffG genannten Waffen werden bei Vorliegen der waffenrechtlichen Voraussetzungen in die neue „gelbe Waffenbesitzkarte“ unter den in a) bb) genannten Einschränkungen eingetragen." Der Antragsteller ist hierauf bei Ausgabe der neuen „gelben Waffenbesitzkarte“ nachweisbar hinzuweisen. Neue „gelbe Waffenbesitzkarten“ sind wie oben unter a) aa) anzupassen. Also muß ich auch eine Gelbe neu beantragen? Wie sollte ich sonst die anderen Waffen nach §14 (4) kaufen? Geht es hier nur um die unterschiedliche Art der Eintragung wenn jemand alt und neu besitzt? Warum heißt es dann: b)ERTEILUNG einer neuen „gelben Waffenbesitzkarte“ für Inhaber einer „alten Waffenbesitzkarte“ Sage ich jetzt: "Ich habe einen Repetierer gekauft der noch beim Büma liegt, und da bei mir die waffenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, stellt mir bitte eine neue Gelbe aus? Helft mir mal auf die Sprünge.
knight Posted November 24, 2003 Posted November 24, 2003 In Antwort auf: Hab da gerade das Schreiben des sächsischen IM vom 21.11.03 gelesen. Wo gibt es die zum Lesen? bye knight
kgp141 Posted November 24, 2003 Posted November 24, 2003 Ok,ok, mir ist nicht mehr zu helfen... In Antwort auf: Hab da gerade das Schreiben des sächsischen IM vom 21.11.03 gelesen. Sind klare Vorgaben und akzeptable Definitionen Unter klaren Vorgaben bei: B) Erteilung einer neuen „gelben Waffenbesitzkarte“ für Inhaber einer „alten Waffenbesitzkarte“ verstehe ich jedenfalls was anderes, sonst hätte ich es doch verstanden...
kgp141 Posted November 24, 2003 Posted November 24, 2003 In Antwort auf: In Antwort auf:Wo gibt es die zum Lesen? bye knight Na, hier: web page
Völker Posted November 24, 2003 Posted November 24, 2003 Hallo kgp! In Hesse ist sowieso alles gaaaaanz anders Ist doch (für einen in Sachsen wohnenden vaterlandslosen Gesellen) ganz einfach zu verstehen: Hast du irgendeine alte WBK und willst die Neue Gelbe - kein Problem! Formular & richtige Stempel her, dann machen wir das! Willst Du eine Neue als Jungschütze, gut, auch kein Problem, die richtigen Anträge, Stempel usw, dann wird auch das ausgestellt. Hat Du bereits eine alte Gelbe, kauf bitte weiter Dein .50 BMG Einzellader oder Ähnliches darauf, wird weiterhin problemlos darauf eingetragen. Nimmst du noch die neue Gelbe, mußt du für Deinen Repetierer (aber nicht den EL!) in .50BMG schon irgendeine Disziplin nachweisen, bitteschön. Aber, willst du WBK grün, dann nur über Bescheinigung des Landesverbandes!!! Vereinsbstätigung reicht nicht!
kgp141 Posted November 25, 2003 Posted November 25, 2003 In Antwort auf: Hast du irgendeine alte WBK und willst die Neue Gelbe - kein Problem! Formular & richtige Stempel her, dann machen wir das! Willst Du eine Neue als Jungschütze, gut, auch kein Problem, die richtigen Anträge, Stempel usw, dann wird auch das ausgestellt. Hier kann ich eben keinen Unterschied sehen, wäre doch in beiden Fällen eine Neubeantragung.
Guest Mouche Posted November 25, 2003 Posted November 25, 2003 Ja- aber auf die Alte kannst Du auch Teile kaufen die in KEINER Sportordnung stehen - und die Alte kriegste nicht mehr,wenn Du bisher keine hattest, die Neue kriegste! Womit sich die Leute bestätigt fühlen dürfen, die vor einer vorschnellen Umschreibung der vorhandenen(!) alten Gelben gewarnt haben Mouche
frosch Posted November 26, 2003 Posted November 26, 2003 Moin, also wenn man rein nach dem Gesetzestext geht, dann umfasst die WBK für Sortschützen nach §14 Abs 4 keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Verwendbarkeit dieser Waffen innerhalb einer (genehmigten) Sportorddnung. Man kann also nach Gesetzestext alle Einzelladekurzwaffen, Einzelladelangwaffen, Repetierwaffen mit gezogenem Lauf und mehrschüssige Perkussionswaffen erwerben. Aber frei nach dem Motto "was nich sein darf, das nicht sein kann" ist es tatsächlich Gegenstand eines Meinungsfindungsverfahrens zwischen Bund und den Ländern, in dem man feststellen möchte, ob diese, von der Sportordnung nicht erfassten Waffen, mittels der WBK nach §14 Abs. 4 erworben werden dürfen oder nicht. Viele Grüße, frogger
kgp141 Posted November 26, 2003 Posted November 26, 2003 In Antwort auf: Ja- aber auf die Alte kannst Du auch Teile kaufen die in KEINER Sportordnung stehen - und die Alte kriegste nicht mehr,wenn Du bisher keine hattest, die Neue kriegste! Womit sich die Leute bestätigt fühlen dürfen, die vor einer vorschnellen Umschreibung der vorhandenen(!) alten Gelben gewarnt haben Mouche Die Erklärung läßt bei mir den Groschen fallen. Ich suchte dauernd den Vorteil bei der Erteilung der Neuen, wenn ich schon eine Alte Gelbe besitze. Wobei dann das Theater wieder losgeht, worauf eingetragen werden soll, wenn die Alte Gelbe voll ist und es keine Vordrucke dieser Alten mehr gibt. Die Erwerbsberechtigung gilt ja zweifelsfrei weiter...
Guest Mouche Posted November 26, 2003 Posted November 26, 2003 ....vielleicht wird dann bei der Neuen Gelben derselbe Zusatz gestrichen,der derzeit auf der Alten ergänzt wird Mouche
knight Posted November 26, 2003 Posted November 26, 2003 In Antwort auf: Ich suchte dauernd den Vorteil bei der Erteilung der Neuen, wenn ich schon eine Alte Gelbe besitze. Weil die alte gelbe nicht an die Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband gebunden ist. Was man hat, das hat man. bye knight
Guest Mouche Posted November 26, 2003 Posted November 26, 2003 .....na und die schlichte Tatsache, daß es auf die Neue Gelbe Einiges gibt, was auf die Alte eben NICHT ging- Perkussionsrevolver,Repetiergewehre,Freie Pistole geht auf Neue Gelbe-nicht aber auf Alte. Dafür kannst Du Dir auf die alte Gelbe auch als Nur-DSB Mitglied eine Sharps 45-70 kaufen .Das wiederum geht für nur DSB-Leute mit der Neuen nicht,weil es dafür keine Disziplin gibt. Alles klar jetzt ? Mouche
kgp141 Posted November 27, 2003 Posted November 27, 2003 In Antwort auf: Alles klar jetzt ? Mouche Danke, danke!
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