Guest Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 Hallo, hab da mal eine frage. Weiss jemand ob es verboten ist mit diesen feuerzeug pistolen (exakte nachbauten) herumzulaufen? Hab auf ebay diese Feuerzeug pistolen endeckt und würde mir gerne eine kaufen aber bin mir nicht sicher ob es verboten ist mit denen dingern ausserhalb der wohnung herum zulaufen. Der link zu der auktion ist hier http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...8&category=8867 Danke im voraus Mfg sticky
Hagen Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 Voooorsicht Geraldo: Das 7. von links könnte womöglich mit dem KWKG kollidieren...
Guest Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 ich hätte eigentlich eine seriöse antwort erwartet. Jemand anders vielleicht?
Geraldo Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 Sorry, aber deine Frage klang nicht gerade sehr seriös... Welcher halbwegs vernunftbegabte Mensch geht mit einem Feuerzeug im Hosenbund auf der Strasse herum, das täuschende Ähnlichkeit mit einer FFW hat und zu welchem Zweck tut er das???? Zum Anzünden einer Zigarrette genügt ein Bic... was für einen Unterschied in der vom Erfinder angedachten Verwendung, macht da ein anders aussehender Ausgangspunkt der Flamme???
Mike Brauer Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 Willst Du wirklich mit 0,7KG Eisen in der Tasche durch Bars und Kneipen ziehen ? Mal abgesehen von der gesetzlichen Lage, könnte das zu Verwirrungen führen, die ggf. wieder längere Wartezeiten und/oder andere Unbilden zur Folge haben. Irgendwo hat unser treusorgender Gesetzgeber, seine Eiligkeit Jürgen E.B. doch auch etwas zum Thema getreue Kopien geschrieben. Hab ich aber nicht auf der Pfanne, weil für mich nicht relevant. Abet nett aussehen tut das Teil schon...
Guest Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 es war schon eine ernstgemeinte frage ich wollte einfach nur wissen ob es legal oder illegal ist mit einer feuerzeug pistole herumzulaufen besonders bei einer exakten nachbildung. Ich möchte nicht mit diesem ding im hosenbund herumlaufen etc.. aber interessieren würde mich es schon es erlaubt wäre wenn man damit vor die haustür geht oder ob man sie eventuell in die verpackung packen muss um damit rauszugehen.
Geraldo Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 Da es sich hier um einen Gegenstand handelt, der eine Waffe vortäuscht und nicht umgekehrt, weiß ich nicht, ob der alte §37 hier Anwendung findet. § 37 Verbotene Gegenstände Sind Gegenstände, die ihrer Form nach, einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (Stockdegen, Schießkugelschreiber usw.).
1500er Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 Also, habe gerade mal im Waffengesetzt rumgesucht, da steht in der Anlage 1 für welche "Waffen" dieses Gesetz gilt: "Nachbildungen von Schusswaffen Die für Schusswaffen geltenden Vorschriften sind auf Nachbildungen von Schusswaffen anzuwenden, wenn diese Gegenstände mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so umgebaut oder verändert werden können, dass aus ihnen Munition, Ladungen oder Geschosse verschossen werden können. Nachbildungen sind nicht als Schusswaffen hergestellte Gegenstände, die die äußere Form einer Schusswaffe haben und aus denen nicht geschossen werden kann." Tja, so ein Feuerzeug ist wohl nicht umbaubar, deswegen würde ich sagen das das Gesetz hier nicht greift - also kannst Du Dir das Ding in den Hosenbund stecken und fertig
wahrsager Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 In Antwort auf: Da es sich hier um einen Gegenstand handelt, der eine Waffe vortäuscht und nicht umgekehrt, weiß ich nicht, ob der alte §37 hier Anwendung findet. § 37 Verbotene Gegenstände Sind Gegenstände, die ihrer Form nach, einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (Stockdegen, Schießkugelschreiber usw.). geraldooooo!!! das gilt doch nur für waffen!!!! sonst wären ja auch kinderrucksäcke, die aussehen wie pinguine, VERBOTEN !!! also, um mal (WO-untypisch) sachlich auf die frage zu antworten: Ja, man darf. ob man sollte, ist eine andere frage. (nix für ungut ) edit: oh, da war einer schneller... aber ich kann nicht so schnell tippen, wenn ich lachtränen in den augen habe
Geraldo Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 Wahrsager... da steht nix von Waffen drinnen, da steht GEGENSTÄNDE. Ich kann nix dafür, wenn usere/eure Gesetzgeber nicht in der Lage sind, ein Gesetz zu formulieren... Wa willst du mit dem Feuerzeuge, sprich... die Stadt von nichtrauchenden Tyrannen befrei´n...
falcon Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 also, bei mir steht in § 37 was von anzeigepflichten früher stand mal "verbotene gegenstände ... (=) ... schuss waffen, die ... ihrer form nach geeignet sind, einen anderen gegenstand vorzutäuschen..." drin. und so gilt das heute noch, wenn auch mit anderer hausnummer; 1500er hat im übrigen recht.
Berettaman Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 Klar darfst Du das, das darf ich ja auch mit einer Wasserpistole oder einem Kinderpsielzeug tun, die einer Waffe täuschent echt nachempfunden ist.
wahrsager Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 In Antwort auf: Wahrsager... da steht nix von Waffen drinnen, da steht GEGENSTÄNDE. war auch nicht gemein gemeint. mir fielen aber spontan alle möglichen verbotenen gegenstände ein, so dass es mich vor lachen vom stuhl gehauen hat. z.b. sparschweine, zwetschgenknödel, überraschungseier, hotdogs, sexspielzeug ...
Guest Posted November 21, 2003 Posted November 21, 2003 Um es kurz zu machen: Ein Feuerzeug ist unabhaengig von seiner Form und seinem Aussehen keine Waffe im Sinne des WaffG. Du kannst damit herumlaufen, Du kannst es offen oder verdeckt "fuehren", Du kannst es offen herumliegen lassen...was auch immer. Du solltest damit natuerlich nicht auf Polizisten "zielen", sonst koennte es schmerzhaft werden. Aber das ist eine andere Sache. Du kannst natuerlich, wenn Du es nicht verdeckt "fuehrst" moeglicherweise oefter als normal die Aufmerksamkeit der Polizei auf Dich ziehen, aber wenn Du Dich vernuenftig verhaeltst und denen im Vorfeld sagts, was es ist und Dich ohne Probleme zu machen ueberpruefen laesst, wird das auch nichts machen. Denn Du hast damit keine Waffe im Sinne des Waffg bei Dir und Dir kann in dem Moment das Waffg egal sein. Dazu gilt §1 Waffg. Gruss, Frank
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