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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Gelbe WBK in NRW


MAS36

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo alle miteinander !

So, nun ist der DSB als Verband mit Sportordnung anerkannt !

Also nichts wie hin zur Kreis-Polizeibehörde wegen Freier Pitole auf neu Sportschützen-WBK.

Auskunft des Sachbearbeiters: DSB anerkannt? Ach ja? Kann sowieso vor nächstem Jahr nichts machen, da es ja keine

neuen Formulare gibt. Ist halt Pech!

Ich muß sagen jetzt platz mir bald der Kragen!

Wer in NRW hat ähnliche oder auch positive Erfahrungen gemacht?

FWR?Ich bin drin!Und du?

Geschrieben

Hallo MAS36,

stell doch einfach ab dem 01.12 den Antrag und wenn sie ihn ablehnen direkt zum Anwalt.

Das keine neuen Formulare vorhanden sind, ist doch nicht unser Problem. Bei den "kleinen" Waffenscheinen haben sich die Behörden ja auch eine Zwischenlösung einfallen lassen (zumindest bei uns in Köln).

Gruß

Dirk

Geschrieben

Moin MAS36,

es ist völlig irrelevant, ob schon entsprechende Formulare der behörde vorliegen oder nicht. Der Sachbearbeiter kann die Genehmigung auch auf Klopapier oder einer Steintafel erteilen. Es ist absolut sein Problem, was er daraus macht...

Am Zweckmäßigsten wäre es allerdings eine alte gelbe WBK zu nehmen oder auch eine grüne und diese dann mit einem entsprechenden den Genehmigungsumfang darstellnden Text zu versehen.

Verfahrensweise:

WBK Antrag ganz normal abgeben.

Nach 3 Monaten verwaltungsgerichtliche Schritte hinsichtlich einer Untätigkeitsklage einleiten.

Die Behörde ist zur Annahme und Bearbeitung des Antrages verpflichtet. Probleme mit Formularen muss sie selbst lösen.

Viele Grüße,

frogger

Geschrieben

...also nicht erst 1.12. Antrag abgeben (wie kommst Du eigendlich auf dieses Datum? )

sondern SOFORT

Geschrieben

Hallöchen, hast Du denn vom Verband schon eine "richtige" Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Abs. 4 WaffG bekommen ? Die bisher vorläufigen Bescheinigungen auf den von oben abgesegneten Vordrucken waren ja nur für Bedürfnis auf grüne WBK ausgelegt. rolleyes.gif

Sobald eine solche vorliegt, ist es natürlich ganz klar. Der SB muss die WBK ausstellen (Mindestalter, Sachkunde, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung setze ich jetzt mal voraus). Ich persönlich würde derzeit eine alte gelbe WBK nehmen, den Text auf der Vorderseite streichen und auf der Rückseite einen Vermerk anbringen, für welche Waffenarten der Erwerb berechtigt ist. Wenn es dann neue Formulare gibt, kann man das ganze immer noch (gebührenfrei) umschreiben. tongue.gif

Es kann doch so einfach sein, oder ? smile.gif

Geschrieben

Hi Sachbearbeiter,

wie komme ich denn an die passende Bescheinigung?

Ich möchte mir ein SP-Revolver kaufen. Muß ich mir den vom Verein oder vom Verband genehmigen lassen?

Danke für die Infos.

Geschrieben

Du gehst wie früher auch zu Deinem Vereinsvorstand und beantragst bei dem die Bedürfnisbescheinigung. Der leitet Deinen Antrag mit seinem Senf dazu an den Verband weiter, der letztendlich die Bescheinigung ausstellt. Wie gesagt, kann die Ausstellung der Bedürfnisbescheinigungen für die neue gelbe WBK noch was dauern... crazy.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

... Wie gesagt, kann die Ausstellung der Bedürfnisbescheinigungen für die neue gelbe WBK noch was dauern...
crazy.gif


Hallo Sachbearbeiter,

Du kennst die Fristen AZZANGEL.gif? alles andere ist doch nicht mal eine diskussion wert wink.gif...

Geschrieben

In Antwort auf:

...also nicht erst 1.12. Antrag abgeben (wie kommst Du eigendlich auf dieses Datum? )


Hallo Maxe2k,

soweit mir mitgeteilt wurde, muss man noch warten bis die AWaffV in Kraft getreten ist, weil dort erst aufgeführt ist, welche Schusswaffen vom Schießsport ausgeschlossen sind.

Auf was soll sich der zuständige Sachbearbeiter denn stützen, solange er noch nichts verbindliches bzw. gültiges dafür vorliegen hat. Zumindest teilte mir dies meine Sachbearbeiterin mit.

Gruß

Dirk

Geschrieben

Moin,

für die Bearbeitung eines WBK Antrages ist die AWaffV solange sie nicht inkraftgetreten ist, einfach nur irrelevant. Nach Inkrafttreten muß sie beachtet werden.

Daraus folgt, dass es für die Abgabe des Antrages unerheblich ist, ob die Verordnung steht oder nicht...

Ich würde mir da keinen Kopf drum machen und den Antrag einfach abgeben.

Gruß,

frogger

Geschrieben

In Antwort auf:

Meinst Du die Frist, bis die VwV kommt oder die Frist, bis wann ich in Pension gehe ?
gr1.gif


die Fristen für die Untätigkeit. Dir wird es gegönnt sich 3 Monate untätig durchs Büro zu wälzen... 021.gifchrisgrinst.gif Pension? Dann also doch, wer sich zuerst bewegt....... AZZANGEL.gif

keep cool, this was a joke-> nimm den Blumenstrauß!!!

nun @Dirk_Z

In Antwort auf:

...welche Schusswaffen vom Schießsport ausgeschlossen sind....


Da es sich im Ausgangsposting um eine Freie Pistole handelt, kommt das von Dir angesprochene doch gar nicht zum einsatz! Was für die Disziplin genommen werden darf, steht in der SpO des Verbandes.

Geschrieben

In Antwort auf:

Die Fristen für die Untätigkeit. Dir wird es gegönnt sich 3 Monate untätig durchs Büro zu wälzen...
021.gifchrisgrinst.gif
Pension? Dann also doch, wer sich zuerst bewegt.......
AZZANGEL.gif

keep cool, this was a joke-> nimm den Blumenstrauß!!!


Na ja, untätig durch Büro wälzen tue ich mich nicht direkt, denn beim Beamtenmikado hat man ja bekanntlich schon verloren, wenn man sich zuerst bewegt hat. Wälzen wäre also viel zu sportlichcrying.gif

Aber mal im Ernst: es spielt keine Rolle, wann Du Deinen Antrag stellst. Wenn er aus irgendwelchen Gründen nicht genehmigt werden kann, wird er halt zurückgestellt. Ist viel eher ein Vorteil, den Antrag schon jetzt zu stellen, denn wer weiß wie viele Anträge für neue gelbe WBK Anfang nächstes Jahr eintrudeln. confused.gif

Die AWaffV spielt hier übrigens keine Rolle für die Antragsbearbeitung. Maßgebend ist doch, ob der Verband den Bedürfniswisch ausstellt oder nicht. Und der hat natürlich § 6 AWaffV zu beachten, sobald sie in Kraft ist, klar.

Geschrieben

Ich hatte das schon vorher an anderer Stelle gepostet, da ich von meiner Behörde die gleiche Auskunft bekommen habe, daß auf die "neuen Formulare" gewartet wird. Es existiert in NRW wohl eine Anweisung von oben, derzeit keine NEUEN GELBEN auszustellen. Das ist nicht auf dem Mist der einzelnen Behörde gewachsen, sondern stammt wohl von unseren speziellen Freunden (Behrends und co.) in Düsendorf.pissed.gif

MarkSix

Geschrieben

......und auch das ist eigentlich nicht relevant.....

Der § 6 ist vom Erwerber zu beachten.

Die erstmalige Bedürfnis-Bescheinigung für eine Blaue an eine bestimmte Waffe zu binden ist doch Unsinn - in der Blauen gibt es keine Voreinträge.

Also beantrag ich mir die Bescheinigung für eine Freie Pistole, die WBK wird ausgestellt - und bevor ich eine geeignete Freie finde, läuft mir ein toller Perkussionsrevolver über den Weg.....

Alles unsinnige, gedrechselte Konstruktionen-die Blaue dokumentiert das "Allgemeine Sportschützenbedürfnis und die DAFÜR zugelassenen Waffen"

Es ist ein Witz, vom Inhaber einer gültigen Gelben WBK außer Gebühren irgend etwas für die Ausstellung der Blauen zu verlangen. Grundlage im alten wie neuen Gesetz ist das "Bedürfnis als Sportschütze" und dieses ist irgendwann einmal zeitlich unbegrenzt anerkannt worden - und auch nach neuem Recht allein durch die Mitgliedschaft im Schützenverein ausreichend dokumentiert(Ausnahme nur bei mehr als zwei mehrschüssigen Patronen KW und 3 Halbauto - aber um derartiges geht es weder bei einer Gelben noch Blauen tongue.gif)

Mouche

Geschrieben

Im Prinzip hast Du ja recht, Mouche. Aber der Verband wird prüfen, was beantragt ist und ob es sich hierbei um Sportwaffen handelt. Wenn die blaue WBK ausgestellt ist, muss das der Erwerber mit Hilfe des Überlassers selbst tun, weil sonst spätestens die Waffenbehörde beim Eintrag auf die Pfötchen klopft. smirk.gif

Geschrieben

Da ich in allen anderen Lebensbereichen als "Erwachsen und selbstverantwortlich handelnd" leben kann,darf und muß - würde mir das in diesem Teilbereich sicher auch gelingen rolleyes.gif-

bräuchte dafür keine Kinderschwester namens "DSB" chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Mouche

Geschrieben

@Mouche:

Selbst wenn du in dem Antrag der Sportschützen-WBK irgendeine zulässige Waffe angibst, bist du nachher nicht verpflichtet, selbige tatsächlich zu erwerben. Also kannst Du Dir mit dem Dokument bedenken- und risikolos einen Perkussionsrevolver kaufen. Die Behörden bearbeiten nur nicht gern Blankoanträge. Ansonsten enthalte ich mich zu den NRW-Kapriolen jeden Kommentars...

Jake C.

Geschrieben

ich hab' da mal 'ne grundsätzliche Frage an Mouche:

wird die "Neue" tatsächlich blau sein? Ist das schon entschieden?

Ich habe nämlich vor kurzer Zeit mit jemand nicht ganz unbelecktem aus der Waffenverwaltung gesprochen und der erzählte mir, dass nach der Farbe immer noch gesucht wird. Sie soll möglichst nicht mit anderen waffenrechtlichen Erlaubnissen verwechselt werden - und blau ist bereits durch den Waffenschein belegt.

Gelb ist die "Alte", grün die "Normale", rot die "Sammler" und Rosa der Munischein, wenn mich nicht alles täuscht. Was bleibt denn noch übrig?

Schwarz mit weißer Schrift? chrisgrinst.gifgaga.gif

Geschrieben

@ Jake : Genau DAS hab ich doch zwei Beiträge weiter oben am Beispiel erklärt grin.gifgrin.gif

@Harlekin: Die Behauptung stammt von anderen. Ich nix wissen grin.gif

Mouche

Archiviert

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