Void Posted September 17, 2003 Share Posted September 17, 2003 Hallo, ich würde gerne wissen, ob es gegen das Gesetz verstößt, wenn ich unwesentliche Waffenteile (Kolben, Griffstück, Zweibein) im Ausland bestelle. Ich habe diesbezüglich bereits eine eMail ans BKA geschrieben, dort hält man es aber anscheinend nicht für notwendig, mir zu antworten. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Handgunner Posted September 17, 2003 Share Posted September 17, 2003 hallo ! bei freien teilen ( keine wesentlichen teile nach dem gesetz ) ist das kein problem. bei nicht freien teil benötigt man zur einfuhr eine vorab-genehmigung der zuständigen (waffenrechtlichen) stelle. jürgen Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted September 17, 2003 Share Posted September 17, 2003 Moin, Griffstücke sind nur für Kurzwaffen WBK-pflichtig, wenn sie den Auslösemechanismus aufnehmen. Alle anderen Griffstücke sind "frei". Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Void Posted September 17, 2003 Author Share Posted September 17, 2003 danke für den Tipp, ich werde mich an den Zoll wenden. Bei mir geht es konkret um Kolben, Pistolengriff und Vordergriffstück für eine Ak 47. Soweit ich weiß befinden sich daran keine wesentlichen Teile. Kennt sich damit jemand aus? Wer kann mir darüber 100%ige Klarheit verschaffen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted September 18, 2003 Share Posted September 18, 2003 Du bist dabei, Hausbesuch zu riskieren, wenn Du solche Dinge bestellst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Void Posted September 18, 2003 Author Share Posted September 18, 2003 ich möchte wissen, ob diese teile legal sind, nicht ob ich damit Hausbesuche riskiere. Ich würde mir diese Teile natürlich lieber in Deutschland bestellen (legalität vorausgesetzt), aber beim einzigen mir bekannten Händler, der soetwas führt, waren alle ausverkauft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock-Fan Posted September 18, 2003 Share Posted September 18, 2003 In Antwort auf: ich möchte wissen, ob diese teile legal sind, nicht ob ich damit Hausbesuche riskiere. Das war ein freundlich gemeinter Hinweis. Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted September 19, 2003 Share Posted September 19, 2003 Laß ihn, Glcok-Fan, dem ist nicht zu helfen. Ratschläge und abstrakte Gedanken werden hier des öfteren mit Schroffheit beantwortet. Man kann sich nur wundern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ultima ratio Posted September 19, 2003 Share Posted September 19, 2003 An Handschutz, Griff und Schulterstütze vom AK ist nichts problematisch und wenn Du sonst nichts zu verbergen hat - laß sie kommen. Kann man vieleicht gleich nochmal gegen die Behörde klagen, für eine Hausdurchsuchung muss schon ein trifftiger Grund vorliegen. Es kommt beim Import aber auch auf die Gesetzeslage im exportierenden Land an. Auch wenn hier ein leeres Griffstück meist belanglos ist, in den USA ist der Lower Receiver des AR15 DAS entscheidende Bauteil der Waffe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
razorblade Posted September 19, 2003 Share Posted September 19, 2003 In Antwort auf: An Handschutz, Griff und Schulterstütze vom AK ist nichts problematisch und wenn Du sonst nichts zu verbergen hat - laß sie kommen. Kann man vieleicht gleich nochmal gegen die Behörde klagen, für eine Hausdurchsuchung muss schon ein trifftiger Grund vorliegen. DANN aber genaue Hausdurchsuchung von dir selber, ob nicht irgendwo eine vergessene Patrone herumliegt, alles ordentlich versperrt ist, etc. Sollte Regelfall sein aber irgendwas!!! übersieht man leicht. razorblade Link to comment Share on other sites More sharing options...
Void Posted September 19, 2003 Author Share Posted September 19, 2003 @ 9x19 Was ich geschrieben habe sollte keine schroffe Antwort, sondern ein freundlicher Hinweis darauf sein, dass sich meine Ursprüngliche Frage auf die Legalität dieser Teile bezog und nicht auf hypothetische Hausdurchsuchungen. Tut mir leid, wenn das falsch rüberkam. Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted September 19, 2003 Share Posted September 19, 2003 In Antwort auf: in den USA ist der Lower Receiver des AR15 DAS entscheidende Bauteil der Waffe. Was ist ein lower receiver? bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
ultima ratio Posted September 19, 2003 Share Posted September 19, 2003 Ein Lower Receiver ist das Griffstück eines Gewehres bzw. das untere Bautteil, hier AR15 (siehe Anhang). Anhand der Seriennummer auf dem Griffstück wird z. B. auch in Preban oder Postban eingestuft. Preban sind vor dem 14.9.94 hergestellt und dürfen noch wie M16 aussehen, Postban sind danach gebaut und man muss sich entscheiden, ob man Mündungsfeuerdämpfer, 30 Schuß Magazin, einschiebbare Schulterstütze, Pistolengriff, Granatwerfer (37mm Flare Launcher) oder Bajonettwarze haben will. 2 Kriterien sind erlaubt. Mind. 16" Lauflänge ist bei Postban Pflicht. Die meisten nehmen 30 Schuß Magazin und Pistolengriff. Das hat Billy Boy Clinton den Amis reingewürgt. Alles hängt vom Lower Receiver ab, daher ist er in den USA das entscheidende Bauteil am AR15, während uns das Ding (leer) nicht interessiert. Aber da es bei den Amis die Sunset Legislation gibt, wonach ein Gesetz nach 10 Jahren auf seine Sinnhaftigkeit überprüft wird, besteht gute Aussicht, dass Bush bzw. die Republikaner das ganze wieder abschaffen. Dann dürfen auch Pistolen wieder mit >10 Schuß Magazinen gefüttert werden. Ist jetzt auch nur mit Preban Magazinen erlaubt. Postban Magazine (nach 94 gebaut) haben den Aufdruck "For Law Enforcement and Export only" und sind für US Zivilisten verboten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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