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IGNORED

Waffenteile im Ausland bestellen


Void

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob es gegen das Gesetz verstößt, wenn ich unwesentliche Waffenteile (Kolben, Griffstück, Zweibein) im Ausland bestelle. Ich habe diesbezüglich bereits eine eMail ans BKA geschrieben, dort hält man es aber anscheinend nicht für notwendig, mir zu antworten. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Geschrieben

hallo !

bei freien teilen ( keine wesentlichen teile nach dem gesetz ) ist das kein problem. bei nicht freien teil benötigt man zur einfuhr eine vorab-genehmigung der zuständigen (waffenrechtlichen) stelle.

jürgen

Geschrieben

danke für den Tipp, ich werde mich an den Zoll wenden.

Bei mir geht es konkret um Kolben, Pistolengriff und Vordergriffstück für eine Ak 47. Soweit ich weiß befinden sich daran keine wesentlichen Teile. Kennt sich damit jemand aus? Wer kann mir darüber 100%ige Klarheit verschaffen?

Geschrieben

ich möchte wissen, ob diese teile legal sind, nicht ob ich damit Hausbesuche riskiere.

Ich würde mir diese Teile natürlich lieber in Deutschland bestellen (legalität vorausgesetzt), aber beim einzigen mir bekannten Händler, der soetwas führt, waren alle ausverkauft.

Geschrieben

Laß ihn, Glcok-Fan, dem ist nicht zu helfen. Ratschläge und abstrakte Gedanken werden hier des öfteren mit Schroffheit beantwortet. Man kann sich nur wundern.

Geschrieben

An Handschutz, Griff und Schulterstütze vom AK ist nichts problematisch und wenn Du sonst nichts zu verbergen hat - laß sie kommen. Kann man vieleicht gleich nochmal gegen die Behörde klagen, für eine Hausdurchsuchung muss schon ein trifftiger Grund vorliegen.

Es kommt beim Import aber auch auf die Gesetzeslage im exportierenden Land an. Auch wenn hier ein leeres Griffstück meist belanglos ist, in den USA ist der Lower Receiver des AR15 DAS entscheidende Bauteil der Waffe.

Geschrieben

In Antwort auf:

An Handschutz, Griff und Schulterstütze vom AK ist nichts problematisch und wenn Du sonst nichts zu verbergen hat - laß sie kommen. Kann man vieleicht gleich nochmal gegen die Behörde klagen, für eine Hausdurchsuchung muss schon ein trifftiger Grund vorliegen.


DANN aber genaue Hausdurchsuchung von dir selber, ob nicht irgendwo eine vergessene Patrone herumliegt, alles ordentlich versperrt ist, etc. Sollte Regelfall sein aber irgendwas!!! übersieht man leicht.

razorblade

Geschrieben

@ 9x19

Was ich geschrieben habe sollte keine schroffe Antwort, sondern ein freundlicher Hinweis darauf sein, dass sich meine Ursprüngliche Frage auf die Legalität dieser Teile bezog und nicht auf hypothetische Hausdurchsuchungen. Tut mir leid, wenn das falsch rüberkam.

Geschrieben

Ein Lower Receiver ist das Griffstück eines Gewehres bzw. das untere Bautteil, hier AR15 (siehe Anhang). Anhand der Seriennummer auf dem Griffstück wird z. B. auch in Preban oder Postban eingestuft. Preban sind vor dem 14.9.94 hergestellt und dürfen noch wie M16 aussehen, Postban sind danach gebaut und man muss sich entscheiden, ob man Mündungsfeuerdämpfer, 30 Schuß Magazin, einschiebbare Schulterstütze, Pistolengriff, Granatwerfer (37mm Flare Launcher) oder Bajonettwarze haben will. 2 Kriterien sind erlaubt. Mind. 16" Lauflänge ist bei Postban Pflicht. Die meisten nehmen 30 Schuß Magazin und Pistolengriff. Das hat Billy Boy Clinton den Amis reingewürgt. Alles hängt vom Lower Receiver ab, daher ist er in den USA das entscheidende Bauteil am AR15, während uns das Ding (leer) nicht interessiert. Aber da es bei den Amis die Sunset Legislation gibt, wonach ein Gesetz nach 10 Jahren auf seine Sinnhaftigkeit überprüft wird, besteht gute Aussicht, dass Bush bzw. die Republikaner das ganze wieder abschaffen. Dann dürfen auch Pistolen wieder mit >10 Schuß Magazinen gefüttert werden. Ist jetzt auch nur mit Preban Magazinen erlaubt. Postban Magazine (nach 94 gebaut) haben den Aufdruck "For Law Enforcement and Export only" und sind für US Zivilisten verboten.

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