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IGNORED

Verleih von Waffen und Mun


Volco

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In Antwort auf:

Nach einhelliger Meinung der Experten nicht möglich, da der Erwerb auf der Schießstätte zur zum sofortigen Verbrauch erfolgt. Es spielt keine Rolle, ob der dort nicht stattfinden kann - er muss es trotzdem.


Aha. Soso. Sieh mal einer an. Bei der Diskussion um den KWS hat es eine Rolle gespielt, dass dort eine Bedürfnisprüfung nicht stattfinden kann.

bye knight

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§12 (1) gibt "längstens einen Monat" für die Ausleihe unter Berechtigten vor.

Das Gesetz gibt nicht vor, dass dies "höchstens x-mal" im Jahr sein darf; die (hoffentlich bald verkündete und in Kraft tretende VO) regelt ebenfalls nichts in dieser Hinsicht.

Wäre es somit "koscher", wenn Berechtigter A eine Waffe vom Berechtigten B leiht, nach längstens einem Monat zurück gibt, und die Ausleihe für einen weiteren Monat ab dem darauf folgenden Tag erneut beginnt ?

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Kann bereits ab der nächsten Sekunde erfolgen. Rückgabe und erneute Ausleihe sogar innerhalb einer (juristischen) Sekunde möglich. Wird höchstens am neuen Leihbeleg scheitern, für den man wohl ein paar Sekunden mehr braucht. Wo steht, dass man einen Tag oder besser eine Nacht warten muß ?

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@9x19

Merci!

Von mir aus auch mit der dazwischen liegenden "juristischen Sekunde" (ist das ein in der BRAGO definierter Begriff, was kann dafür abgerechnet werden? chrisgrinst.gif). Mir ging's um den Grundsatz, und das hast Du ja beantwortet.

Mal sehen, was "Sachbearbeiter" meint (so rein interessehalber).

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