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grizzly45

Empfohlene Beiträge

Nun, ich habe Dich ja auch schon mal etwas wegen Deiner ständigen Gegenwart hier gefotzelt.

Aber zumindest scheinst Du zu wissen, was der "Feind" denkt und gibst diese Info weiter.

Von daher: Weitermachen (auch, wenn ich nicht immer alle lese)

Aber: Zwischendurch das Stempeln der WBKen und Kinderwaffenscheine nicht vernachlässigen! grlaugh.gifchrisgrinst.gif

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Das Wort "Feind" gefällt mir generell nicht. Ich suche immer einen Weg, der für beide Seiten akzeptabel ist. smile.gif

Das Weitermachen lasse ich mir durch Gefrotzel nicht vermiesen. Das bin ich schon gewohnt. Über sachliche Beiträge freue ich mich natürlich um so mehr.

Das Abstempeln leidet nicht darunter. Da weiß ich schon die Grenze zu ziehen. gr1.gif

In diesem Sinne erst mal ein angenehmes Wochenende bei dem tollen Wetter... grin.gifgrin.gifgrin.gif

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Aus Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 6 geht aber hervor, dass die nichtgewerbsmäßige Herstellung von Munition erlaubnisfrei ist. Ich kann mir deshalb beim besten Willen nicht vorstellen, dass der dann folgende Besitz illegal sein soll.
eek2.gif


Das VG Düsseldorf wird Anfang Oktober darüber zu entscheiden haben. Ich bin gespannt, wie's ausgeht.

Carcano

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In Antwort auf:

Das VG Düsseldorf wird Anfang Oktober darüber zu entscheiden haben. Ich bin gespannt, wie's ausgeht.


uijuijui, ist da schon was am laufen?

Hat ein Schütze gegen einen Verwaltungsentscheid geklagt?

Das wird ja spannend.

MfG Kai

(Im FWR und ÖRAG-TOP RS versichert chrisgrinst.gif)

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In Antwort auf:

Hat ein Schütze gegen einen Verwaltungsentscheid geklagt?


Tja, da war einer vernünftigerweise versichert :-).

In der Sache geht's um die Anfechtung einer (beschränkenden) Nebenbestimmung zum Sprengstofferlaubnisschein (§ 27 SprengG); dabei muß diese Frage m.E. mit geprüft und entschieden werden.

Carcano

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