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IGNORED

Waffenverkauf von Deutschland nach Österreich?


B25

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Geschrieben

Hallo !

Ich möchte gerne eine Waffe nach Österreich zum Verkauf schicken. Ich bin mir ein bisschen unsicher wegen des Versandes bzw. wegen des generellen Verkaufs nach Österreich.

Der Käufer möchte mir seinen Ausweis, seinen österreichischen Jagdschein und seine Waffenbesitzkarte per Post zuschicken.

Kann ich die Waffe mit diesen Angaben so einfach bei meiner Behörde abmelden bzw. geht das alles so in Ordnung oder brauche ich noch andere Unterlagen. Laut Aussage des potentiellen Käufers, hat er mit diesem Ablauf bzw. diesen Papieren schon mehrere Waffen problemlos aus Deutschland gekauft. confused.gif

Geschrieben

Hi Kollege!

Dein Käufer aus Östereich braucht von dir eine Kopie eines amtlichen Dokumentes und deiner Waffenbesitzkarte, wo die Waffennummer der von dir zu verkaufenden Waffe ersichtlich ist. Fotokopie reicht. Damit geht er zu seiner Bezirkshauptmannschaft (ist wie euer Landratsamt) und verlangt von der Behörde die Ausstellung einer EU-Einfuhrerlaubnis.

Die MUSS er bekommen, sofern gegen ihn kein Waffenverbot besteht, einen Bedürfnisnachweis oder so einen Schwachsinn haben wir in Österreich gottseidank nicht. Das haben nur eure schwachköpfigen Politiker erfunden.

Die Einfuhrerlaubnis schickt er dir, du gehst zu deinem Landratsamt und meldest dort den Bonzen den Verkauf der Waffe nach Österreich, wobei du ihnen die EU-Einfuhrgenehmigung aus Österreich unter die lange Nase hältst. Die EU-Einfuhrerlaubnis ist ausreichend, er muss dir absolut keine Dokumente schicken!

Dann die Gun einpacken, ab mit der Post ins Össiland. Der Käufer muss die Waffe dann bei seinem BÜMA aanmelden.

Zur Info: Waffen der Kategorie C = Repetierer, Kipplaufbüchsen müssen beim Büma gemeldet werden, Flinten = Kategorie D, überhaupt nicht!!!

Übrigens sind eure Preise viel schlechter als unsere, wenn ein Össi bei euch Guns kauft, kann er ein echtes Schnäppchen machen. Ihr werdet Waffen fast nicht mehr los - daher ist der Preis im Keller. Bedankt euch bei Rot/Grün icon13.gifmad1.gifmad1.gif für die schleichende Enteignung und den Wertverlust!

Varminter

Geschrieben

Kleiner Zusatz am Rande: sobald der Waffenbehörde die Erlaubnis des EU-Empfängerstaates vorliegt, kann diese die Erlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG (früher nach §9a Abs. 1 der 1. WaffV) erteilen, was sie im Regelfall auch tun wird. Der Spaß kostet 10,23 Euro.

Weitere Voraussetzung ist, dass der sichere Transport der Waffe durch einen hierzu Berechtigten gewährleistet ist.

Na dann erst mal Alles Gute laugh.gif

Geschrieben

DANKE für die bisherigen Antworten!

Mein österreichischer Käufer hat mir nun seine Waffenbesitzkarte, Jagdschein und Passkopie geschickt.

Er sagt, in Österreich fallen Büchsen in eine Kategorie und Flinten/Kombinierte in eine andere und für diese (Flinten/Kom.) braucht er keine Einfuhrgenehmigung!? confused.gif

Geschrieben

Das könnte schon richtig sein, die gleiche Diskusion hatte ich auch schon auf deutschen Ämtern bezüglich KK Gewehr; da braucht man in Fr auch nichts.

Um es dem Sachbearbeiter halt glaubhaft zu machen, wäre ein entsprechender Auszug aus dem Gesetz sehr hilfreich.

Für Frankreich hatte ich immer einen Vordruck vom Zoll, wo das erklärt war, nur der war halt auf französisch, man hat es mir aber immer geglaubt.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Varminter hat es doch ganz deutlich gesagt (und er sollte es als Österreicher schon wissen): Wie (fast?) überall in Europa fallen nur ein- oder mehrläufig Flinten in die Kategorie D, die dann in Ö wohl nicht meldepflichtig ist.

Kombinierte fallen immer in die "höchste" Kategorie der einzelnen Teile, also meistens in die der Büchsen, also C.

Bzgl. der Aus- und Einfuhr ist das ganze aber noch wesentlich komplizierter. Auch hier würde ich Varminter vertrauen. Waffen sind eben keine Zigaretten oder Bananen.

Dass die Austragung bei uns was kostet, ist ebenfalls klar. Dass diese allerdings vor dem Versand der Waffe abgestempelt wird, halte ich für ein Gerücht. Vermutlich wird es so sein, dass man mit den bestätigten Einlieferungspapieren des Versandunternehmens den Stempel bekommt. Als Nachweis, an wen die Waffe gegangen ist, könnte die Einfuhrerlaubnis aus Ö genügen, besser ist aber sicherlich ein Kaufvertrag, auch für den Verkäufer in mancherlei anderer Hinsicht...

Gruß, Ronald

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