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IGNORED

Beantragung einer WBK


Trooper

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Hallo Leute,

ich habe nochmal den Antwortbrief des BMI an unsere Ösis (no offense!) bezüglich der negativen Koalitionsfreiheit des Sportschützen unter vielem Grübeln durchgelesen.

Korrigiert mich nun bitte, wenn ich mich irre:

1.) ich kann als Sportschütze unabhängig von irgendwelchen Vereinsmitgliedschaften ein Bedürfnis geltend machen, zweckmäßigerweise durch so etwas wie Schießbücher etc., weil die 12monatige Vereinsmitgliedschaft ja nur eine erleichterte Möglichkeit der Bedürfnisanmeldung ist.

2.) Ich bin dann logischerweise nicht an irgendwelche 12-Monatsmitgliedschaftsfristen gebunden.

3.) Da ich natürlich trotzdem ein ordentliches Schießbuch führe, könnte ich doch jetzt (nach 7 Monaten regelmäßigem Trainings und Wettkampfteilnahme) eigentlich losziehen und auf diesem Wege versuchen, die elenden 12 Monate abzukürzen (obwohl ich im Verein/Verband bin)

Was haltet ihr davon und welche Erfolgsaussichten seht ihr? Ich habe nämlich langsam keine Lust mehr, mit den alten Vereinskrücken (wackelnde Visierung, ständige Ladehemmung und schauderhafter Abzug inklusive) schießen zu müssen. Außerdem kommt meine Steuerrückzahlung für 2002 bestimmt bald, und ich muß unsere Wirtschaft dringend mal ein bißchen ankurbeln...

mfg

Trooper

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Bedürfnis als SPORTSCHÜTZE ,also WBK Gelb,läuft meines Wissens nach bei Neuantrag rein gar nix, solange nicht die Anerkennung der Verbände erfolgt ist (bei bereits vorhandener Gelber ist das etwas anderes).

Bleibt also WBK Grün-Einzelbedürfnis ! Das läuft auch bei Neuanträgen,nach dem O1.O4. - mit Bestätigung des vorläufig anerkannten DSB Landesverbands!Vordruck über I-Net ladbar.

Nur : Der Verband bestätigt Dir nix, was nicht haargenau den Vereinbarungen entspricht tongue.gif - so läuft das in BW blush.gif

Merke: Es gibt Aussagen, sogar auf Briefbögen mit dem Adler drauf, die fallen unter das System " Eriwan" :

IM PRINZIP JA- AAAAAABER.......

Und so wird das auch in Zukunft laufen,so war es auch beim 27er Bedürfnis: Im Prinzip besteht kein Vereinszwang -aber ohne Vereinsbestätigung bzw. jetzt Verbandsbestätigung wird einfach Dein Bedürfnis nicht anerkannt werden rolleyes.gif-es sind ja schließlich immer Einzelfallsprüfungen und -entscheidungen frown.gif

Also ICH würde in dem Fall sofort auf VL umsteigen wink.gifwink.gifwink.gif-da gibt es nämlich keine Wartezeiten und für den 27er reicht die Vereinsmitgliedschaft(Sachkundenachweis natürlich noch)- und die Wartezeit auf die WBK vergeht in Rauch und Ruß, Schall und Knall wie im Fluge icon14.gificon14.gificon14.gif

Mouche

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Moin,

im Wesentlichen gebe ich Trooper recht. Aber an eine Verkürzung der "Anwartschaftszeit" auf diesem Wege glaube ich nicht so recht.

Ich kenne allerdings einen Fall, in dem -noch nach dem alten Waffenrecht- ein Antragsteller nach 2 Monaten des Trainingsschießens mit sehr guten Leistungen an diversen Meisterschaften teilnehmen wollte und dafür 2 Kurzwaffen beantragt und genehmigt bekommen hatte. Dies wäre im Grunde genommen auch nach neuem Waffenrecht möglich, nur die Behörde muß mitziehen.

Wesentlich häufiger nach altem Waffenrecht war die Situation, daß die Vereine/Verbände bei der Ausgabe von waffenrechtlichen Befürwortungen gebremmst haben und deswegen die Antragsteller ohne Vereins/Verbandsbefürwortung den Antrag gestellt haben und das Bedürfnis selbst einzeln mittels Schießbuch dargelegt haben. Das ging bei unseren Ämtern regelmäßig nach Anlaufschwierigkeiten gut.

Die Rechtslage sehe ich so, daß dies weiterhin mit Ausnahme für die WBK für Sportschützen möglich ist. Nichts Anderes kann man dem Schreiben aus dem BMI entnehmen.

Gruß,

frogger

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Hallo Trooper,

ich würde es auch so sehen: Der erleichterte Bedürfnisnachweis über die Vereinsmitgliedschaft in einem anerkannten Verband gilt wohl als Minimal-Anforderung, somit auch ein mind. 12-monatiger Trainingsnachweis, wenn Du die Vereinsmitgliedschaft, aus welchen Gründen auch immer, nicht hast oder nicht heranziehen willst.

@Mouche: Nur um für VL Werbung zu machen anderen die Hoffnung zu nehmen ist aber nicht sehr fair, ehrlich gaga.gifrolleyes.gifgrlaugh.gif

Gruß, Ronald

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Hallo Trooper!

Ich würde mich sehr für Dich freuen, wenns klappt!

Sicher eine dumme Frage: Als Polizeibeamter - hast Du keine Dienstwaffe? Darfst Du dann nicht mit Deiner Dienstpistole "sportlich" üben? Oder trifft man mit Deiner Waffe nichts?

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Ja, eine Dienstwaffe habe ich (SIG Sauer P6), und die ist auch nicht gerade von schlechten Eltern. Leider wurde mein Antrag, sie auch sportlich nutzen zu dürfen, gerade erst abgelehnt. Ist also nix. Es haben wohl schon öfters Kollegen diesen Antrag gestellt, deshalb hat das Bundesgrenzschutzpräsidium Nord leider eine Anweisung erlassen, daß diese Anträge in keinem Fall genehmigt werden dürfen, vermutlich aus irgendwelchen nebulösen haftungsrechtlichen Gründen.

Ich denke, ich werde mich nach meinem Urlaub (wenn ich noch einen Wettkampf mehr in der Tasche habe) mal hinsetzen und einen Versuch wagen. Schließlich führe ich sowieso jeden Tag eine Waffe, im Dienst und außer Dienst. Leider kenne ich unsere Kreisverwaltung nicht wirklich gut, aber ich werde mal einen Antrag ausarbeiten und hier posten.

mfg

Trooper

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In Antwort auf:

Hallo Trooper,

ich würde es auch so sehen: Der erleichterte Bedürfnisnachweis über die Vereinsmitgliedschaft in einem anerkannten Verband gilt wohl als Minimal-Anforderung, somit auch ein mind. 12-monatiger Trainingsnachweis, wenn Du die Vereinsmitgliedschaft, aus welchen Gründen auch immer, nicht hast oder nicht heranziehen willst.


Also, ich kann nirgendwo eine Stelle in den einschlägigen Vorschriften finden, die da sagt: Trainingsnachweis von 12 Monaten für Anträge nach § 8 WaffG.

Ich verstehe die Sache so:

1. wenn ich eine 12monatige Vereinsmitgliedschaft nachweise, wird mein Bedürfnis im Regelfall anerkannt,

2. wenn ich mich nicht auf meine Mitgliedschaft berufe, muß ich mein Bedürfnis selbst durch geeignete Mittel (Schießbuch, Wettkampfurkunden etc.) nachweisen.

Was ich tun werde.

mfg

Trooper

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@Trooper: Mein Beileid! confused.gif

Da sollst Du nun mit eben dieser P6 für unsere Sicherheit sorgen und ggf. böse Buben/Mädels ohne Hinterlandgefährdung punktgenau von ihrem ungesetzlichen Tun abhalten - aber so richtig üben darfst Du nicht, nicht mal auf eigene Kosten? Ist schon ziemlich schizophren. gaga.gif

(Also ein Staat, der seinen eigenen Polizisten mißtraut grlaugh.gif)

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In Antwort auf:

aber so richtig üben darfst Du nicht, nicht mal auf eigene Kosten?


Ja das wird es wohl sein. Erhöter verschleiß. Dienstwaffen sind für eine bestimmte Anzahl von Süssen gebaut und wenn nun jemand Privat damit schießen möchte, hällt die Waffe nicht mehr so lange wie mal angenommen wurde.

DAnn muß die P6 doch schon nach 15 Jahren und nicht nach 33 ausgetauscht werden chrisgrinst.gif

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Hrmpf. ich glaube, mein Baby ist Jahrgang '83 (laut Stempel). Damit bin ich selbst nur unwesentlich älter... Aber ich will mal sehen. ob man aus der deutschen Bürokratie nicht doch mal etwas herausquetschen kann.

mfg

Trooper

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Bester Ronald wink.gif-

wer richtig lesen kann - und ich hab seeehr langsam geschrieben grin.gif-wird feststellen, daß ich nur eine exakte Zustandsbeschreibung für die Verhältnisse in BW- wie von meinem Amt in ausführlicher Besprechung erhalten tongue.gif-weitergegeben habe icon14.gificon14.gificon14.gif

Das die Situation soo besch.. ist, dafür kann ICH nix grin.gif

Einem Erwachsenen Menschen und Polizeibeamten muß ich keine Märchen erzählen um ihn in süßer Hoffnung zu wiegen - DIE ES BEI NÜCHTERNER BETRACHTUNG NICHT GIBT !

Ich selbst bin vor diesem tollen neuen Gesetz den Weg gegangen, daß ich auch die damalige Wartezeit auf die WBK damit verkürzt habe, VL und Luftpumpen zu schießen! Ich halte dies immer noch für einen ausgezeichneten Weg, da VL -im Gegensatz zu Luftpumpen- sehr wohl als absolut gleichwertiges Training für GK anzusehen ist icon14.gificon14.gificon14.gif

Das es (nicht nur mir) außerdem noch Spaß macht,bestreiten nur Leute, die davon keine Ahnung haben rolleyes.gif.

Wo ich mit dieser sachlichen Zustandsbeschreibung und meinem auf praktischer Erfahrung beruhenden Rat jemand eine

IMHO real nicht berechtigte Hoffnung genommen haben und gegen die Fairness verstoßen haben soll um für VL Werbung zu machen,vermag ich auch nach mehrmaligem Lesen meines Beitrags nicht zu erkennen!

Also erspar mir bitte(!) Dein Gaga Zeichen mad1.gif - es sei denn, Du wolltest damit die Qualität Deiner Bemerkung an mich bereits selbst bewerten - dann hielte auch ich es für angebracht tongue.gif

Mouche pissed.gif

PS: Ich äußere mich hierzu nicht weiter! Ich reagiere auf das Gaga Zeichen in direkter Anrede grundsätzlich stinksauer und erinnere an das Posting der Redaktion bezüglich des Gebrauchs dieses Zeichens!!!!

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Ruhig bleiben, Leute... ich werde es einfach ausprobieren. Ist doch ein interessantes Experiment. Wenns nicht klappt, muß ich halt noch ein paar Monate warten. Ich werde aber jetzt keine Kohle in VL-Equipment als Überbrücker stecken.

mfg

Trooper

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Lieber Mouche,

leider kenn ich das Posting der Redaktion bzgl. des "Gaga"-Zeichens nicht. Kannst Du mir mal einen Link schicken?

Und richtig: Das nette Männchen war auf meinen, ganz ehrlich!!!, nett und mehr ironisch gemeinten "Rüffel" bezogen. Sei doch nicht so empfindlich... aber entschuldige, wenn Du was in den falschen Hals bekommen hast.

Außerdem habe ich festgestellt, dass "nett" besser gepaßt hätte als "fair". Ist mir nur nicht eingefallen.

Ansonsten hast Du aber nur zum Teil Recht. Sicherlich wird es auf Einzelfallentscheidungen hinaus laufen. Das liegt in der Natur der Sache. Im Fall von Trooper gebe ich ihm aber schon eine gewisse Chance. Da ich jedoch auch von den Minimal-Anforderungen, wie 12-monatige Trainingszeit, ausgehe, wird es nicht einfach.

Den Unterschied zu einer Vereinsmitgliedschaft könnte bei ihm allerdings das "berufliche Training" ausmachen. Möglicherweise wird auch das bei einer Einzelfallentscheidung ins Gewicht fallen.

Einen Versuch ist es jedenfalls wert. Und nebenher, so quasi als Notanker, noch Mitglied in einem Verein werden, halte ich auch für wichtig. Schlimmstenfalls dauert es dann eben etwas länger, bevor er mit eigener Waffe trainieren kann.

Gruß, Ronald

Und noch was: Ich habe nichts gegen VL, stelle mir dieses (auch nach Aussagen von Vereinskollegen) sehr interessant und lohnenswert vor (wir bei uns haben selbst leider nicht die Möglichkeit dazu) und wollte dieses wirklich nicht abwerten!!!

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O.K. - ich bin grundsätzlich nicht nachtragend wink.gifwink.gif-

und da ich auch ganz gerne mal spotte kann ich da auch einstecken - ausgenommen das Gaga icon13.gif

Der Masteradmin hat darauf hingewiesen, daß mit diesem Zeichen ein Beleidigungstatbestand erfüllt werden kann der sogar strafrechtliche Konsequenzen (Beleidigung) haben könnte und anhand eines konkreten Urteils vor dem Gebrauch gewarnt.

Du hast das sicher nicht gewollt wink.gif - und ich hab meine Meinung dazu gesagt - Schwamm drüber!

Natürlich lasse ich keine Gelegenheit zur Werbung aus grin.gif

ich bin ja kein Egoist und will dieses schöne Hobby jedermann nahe bringen rolleyes.gif

Selbstverständlich halte ich auch Troopers Situation für völlig unakzeptabel - wer im Dienst Waffen führen muß(!) hat in meinen Augen keine "Bewährungszeit" mehr zu erbringen-er sollte für ein derartiges Unterfangen die ausdrückliche Unterstützung seines Dienstherrn haben.

Ein gut trainierter Polizist ist nämlich beim Waffeneinsatz im Ernstfall für Unbeteiligte viel weniger eine Gefahr als einer, der nur widerwillig sein vorgeschriebenes Trainingsprogramm absolviert tongue.gif

Aber : An DIESEN Bestimmungen kann man doch die Denkweise und geistige Qualifikation von Brennecke und Co.erkennen icon13.gif

Vergleichbares Denken aber ist in Deutschland nicht ganz neu-hierzu eine Glosse aus der Jugend meines alten Herrn:

Er hatte das Vergnügen als 17 jähriger den Rußlandfeldzug mitzumachen - und erinneret sich noch heute an den Versuch

eines Vorgesetzten, die Zuteilung von Zigaretten an unter 18 Jährige zu verbieten - weil sie "dafür" noch zu jung wären rolleyes.gif

Denk ich an Deutschland.........

gut Nacht

Mouche

Jetzt hab ich mich ja doch noch mal geäußert blush.gif-

aber wer kann schon zu einem Versöhnungsposting schweigen wink.gifwink.gif

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Kennst Du die "offizielle" Begründung nicht?

Man will vor den Verwaltungsvorschriften und der Anerkennung der Verbände praktische Erfahrung mit der Umsetzung des neuen Gesetzes sammeln um diese berücksichtigen zu können rolleyes.gif - diese praktischen Erfahrungen wiederum lassen sich ja gar nicht sammeln, weil ohne VV,Verbandsanerkennung und-nicht zu vergessen-auch die VO ist noch nicht voll durch - ja gar keine "normale" praktische Umsetzung möglich ist.Einziger Lichtblick die vorläufige Anerkennung des DSB cool.gif

Ich möchte mal sagen, für eine Zustandsbeschreibung(also keine Beleidigung möglich grin.gif) reichen hier drei Gagas bei weitem nicht aus tongue.gif

Mouche

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Klassisches Henne-Ei-Problem??? Ohne Erfahrungen keine Anerkennung, ohne Anerkennung keine Erfahrungen. Das kann ja heiter werden...

Ich denke aber, dass mit der Veröffentlichung der VO recht schnell die Anerkennung jedenfalls der größeren Verbände in Angriff genommen werden wird. Die größte Hürde wird dabei allerdings die Sportordnung des jeweiligen Verbandes sein. Mit dieser steht und fällt die Anerkennung, jedoch ist sie umgekehrt auch für viele der Notanker für die eine oder andere Waffe aus Altbesitz.

Wir sollten zu diesem Thema aber einen neuen Thread beginnen. Nicht das uns Trooper noch aufs Dach steigt... Das ist schon heftigst "Off Topic".

Gruß, Ronald

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