Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Schießbuch selbst abzeichnen?


Pinky+Brain

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bei uns im Verein ist jemand, der irgenwann eine Befürwortung für GK haben will. Sachkundig ist er - nun die Frage: wenn man als sachkundiger Aufsicht machen kann (und das ja für sich selbst, wenn man alleine auf dem Schiessstand ist), tja, dann kann er doch selbst sein Schießbuch abzeichnen und seine Anwesenheit bestätigen. Hinzu kommt das Problem, dass der Verein momentan keine Vereins-GK-Waffen ausgeben kann, der Schütze also Lupi schiesst. Falls für die "Selbstaufsicht" die Sachkunde nicht ausreicht, sondern noch der Schießleiterlehrgang gehört oder was auch immer, könnte der Schütze dann, wenn er die benötigten Grundlagen hat, selbst abzeichnen? (Ich hab mir sein Buch angesehen, da wird von der Standaufsicht abgezeichnet und dass wäre er ja in dem Fall selbst)

Geschrieben

In Antwort auf:

Bei uns im Verein ist jemand, der irgenwann eine Befürwortung für GK haben will.... dass der Verein momentan keine Vereins-GK-Waffen ausgeben kann, der Schütze also Lupi schiesst.....


Was soll der Blödsinn?

Wenn es möglich ist wird doch irgendein Vereinskamerad eine GK Waffe haben wo euer Späzi bestimmt mal auf dem Schießstand ein bischen unter deren Aufsicht üben darf oder ???

Woher soll er sonst sein Bedürfnis beim Amt begründen können.

Etwa schieße LUPI und brauche daher . 45 Auto ?

Klasse. Sachen gibt es crying.gifcrying.gif

Bin auch Schießleiter und ziehe es aber vor, meine Eintragungen im Schießbuch vom Standbetreiber gegenzeichnen zu lassen...

Geschrieben

Wieso Blödsinn ? Ich führe schon seit über 10 Jahren ein persönliches Schießbuch und zeichne darin auch oftmals selber einen Eintrag ab. Wer soll denn sonst abzeichnen, wenn ich wie so oft allein auf dem Stand schieße ? Durch ungünstige Arbeitszeiten kann ich nicht immer an offiziellen Trainingstagen wo auch mehrere Schützen den Stand benutzen anwesend sein. Außerdem trage ich mich noch ins offizielle Schießbuch des Vereins ein und mein Name steht außerdem im Schlüsselbuch wo ich quittieren muß, wenn ich den Schlüssel vom Schießstand durch den Betreiber unserer Wirtschaft ausgehändigt bekomme. Sachkundige Schützen welche zum Schlüsselempfang berechtigt sind sind im Schlüsselbuch hinterlegt und auch der Behörde gemeldet. Ansonsten lasse ich immer den jeweils Aufsichführenden abzeichnen. Hatte auf meiner Behörde so noch nie Schwierigkeiten mit dem Nachweis (außerdem Urkunden von Wettkämpfen u.ä. immer mit eingereicht, jetzt 5 KW's).

Gruß

Geschrieben

[Zitat

Was soll der Blödsinn?

Wenn es möglich ist wird doch irgendein Vereinskamerad eine GK Waffe haben wo euer Späzi bestimmt mal auf dem Schießstand ein bischen unter deren Aufsicht üben darf oder ???

Woher soll er sonst sein Bedürfnis beim Amt begründen können.

Etwa schieße LUPI und brauche daher . 45 Auto ?


Nee, Vereinskamerad gibts da nicht wirklich, ich weiß dass noch aus meiner Zeit, in der ich die Unterlagen zusammen kriegen musste. Ich hab für mich immer den Witz gerissen: Komm ich um die Ecke, ist die Aufsicht weg - kommt die Aufsicht um die Ecke, ist die Waffe weg - kommt die Waffe um die Ecke, ist der Stand weg... das geht bis ins endlose. Und wenn ich schiesse, kann ich nix verleihen und die anderen Kameraden, die sowieso zu faul zum schiessen sind, die tuen keinen Schlag und trinken nur einen.

Der zweite Punkt mit dem Bedürfnis: Ein anderer Kollege ist in einem Verein der nur Kleinkaliber schiesst und hat GK beantragt nach dem Motto "ich will neue Disziplin beginnen" was auch wirklich stimmte - da gabs keine Probleme... Ich weiß aber nicht, ob das noch nach dem 01.04 so geht.

Geschrieben

In Antwort auf:

Der zweite Punkt mit dem Bedürfnis: Ein anderer Kollege ist in einem Verein der nur Kleinkaliber schiesst und hat GK beantragt nach dem Motto "ich will neue Disziplin beginnen" was auch wirklich stimmte - da gabs keine Probleme... Ich weiß aber nicht, ob das noch nach dem 01.04 so geht.


Nicht "noch", sondern gerade. Es steht jetzt ausdrücklich im Gesetz (§ 14) drin.

Geschrieben

soweit ich mich entsinne steht noch nicht mal die waffengattung drin.

muesste also imho moeglich sein mit kurzwaffe zu trainieren und dann eine langwaffe zu beantragen.

Geschrieben

die frage ist durchaus berechtigt:

wir haben z.b. extern einen stand angemietet und ich bin zusätzlich noch bei diesem verein (in ch) mitglied. für diesen stand habe ich den schlüssel und kann trainieren und schiessen wann ich will - oftmals auch alleine (wat'n glück cool.gif) - WER soll mir dann meine schiesseinträge bestätigen?!

noch sind wir freie bürger und keine kleinen ärsc.., auch wenn uns gewisse gruppierungen dazu machen wollen.

lasst uns sehen, dass dies auch so bleibt!

cetus

Geschrieben

In Antwort auf:

Wieso seid Ihr alle ALLEIN auf dem Schießstand? Ich meine mal gelernt zu haben, man dürfe nicht allein schießen?


icon14.gificon14.gificon14.gificon14.gif

Habe auch lieber jemand dabei, im Falle eines "Unfalls??" AZZANGEL.gif

Geschrieben

Hallo,

sieht immer ein wenig schlecht aus, wenn man Dokumente selber abzeichnet.

Auch kommt man in Versuchung unberechtige Einträge selber zu tätigen.

Aber mal was anderes, wo gibt es sowas?

Kein Schiessleiter anwesend?

Geschrieben

In Antwort auf:

Aber mal was anderes, wo gibt es sowas?

Kein Schiessleiter anwesend?


Nun er wollte halt theoretisch wissen wie das ist wenn man theoretisch allein auf dem Schiesstand ist und sich dann theoretisch allein beaufsichtigen darf ob man dann als theoretische Aufsicht das Schiessbuch rein theoretisch gesehen auch selbst abzeichnen darf.

Ich finde auf diesen Eintrag bin ich nicht angewiesen und schiess dann auch mal ohne Nachweis !?!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.