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IGNORED

§ 6


FR8

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute!

Habe im Visier und DWJ gelesen das der Anscheinsparagraph

wieder durch die Hintertür gekommen ist.Demnach genügt schon das Aussehen,egal ob Sportwaffe oder nicht.

Ja was denn nun? Zählt das nun oder soll man sich schnell,bevor

das gesetz durch alle Instanzen gegangen ist,noch solch eine Waffe zulegen.Oder ist man der Willkür des Sachbearbeiters ausgesetzt,der bestimmen kann ob das so in Ordnung ist.Ich habe gestern,unter Vorbehalt,meine WBK

für einen Halbautomaten bekommen,und möchte mir das SL8 zulegen und vom Outfitter den Originalhinterschaft abändern lassen.Ist das jetzt schon wieder verboten?

Was sagt ihr dazu. mad.gif

Geschrieben

Hallo FR 8

habe das auch gelesen und sehe für Deine SL 8 kein Problem, da der Lauf a)länger als 42 cm ist b)das Magazin vor der Abzugseinheit liegt und c) die Hülsenlänge über 40mm misst. Man hat hier wohl eine Lex Vepr/Kalashnikow /OA... schaffen wollen. Da reiben sich sicher auch hier im Forum so einige Saubermannschützen schadenfroh die Hände.

kotz.gif

'ne schöne jrooß

Geschrieben

In Antwort auf:

Man nennt es auch "Porzellansyndrom"


Ahhh, nicht alle T*ssen im Schrank, verstehe chrisgrinst.gif

Also ich hab' da ja entsprechend vorgesorgt. Nachdem sich unsere Firma umbenannt hat, brauchten die ja auch neue Tassen für die Konferenzräume, da auf den alten noch der alte Name stand. Und da hab' ich mal gefragt, was denn die alten Tassen kosten würden, wenn man sie der Firma abkauft: 4 Euro inkl. Untertasse! Da hab' ich ja mal gleich ein halbes Dutzend einpacken lassen. Schließlich ist das gutes Porzellan von V&B. Und wo kriegt man schon ein halbes Dutzend Tassen inkl. Untertasse von Villeroy & Boch aus der Luxembourg Collection für 24 Euro?

Also an der Stelle ist jedenfalls bei mir alles in Ordnung chrisgrinst.gif

bye knight

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