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IGNORED

Dachverband / Bedürfnis - darf man das ???


Ordonanz

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Heute erreichte mich als Schützenmeister folgendes Formular, und nur dieses darf noch verwendet werden, lt. Dachverband.

- keine Rede vom Regelbedürfnis

- keien Rede vom erleichterten Erwerb ( gelb neu )

- Offenlegung personenbezogener Daten ( Waffenanzahl )

Hätte gern eure Meinung erfahren.

Landesschützenverband XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Tel. XXXXXXXXX Fax XXXXXXXXXXX

Bescheinigung des Landesschützenverbandes XXXXXX - XXXX

gemäß § 14 Absatz 2 WaffG als Bedürfnisbestätigung zum Erwerb einer Schusswaffe zur

Vorlage bei den zuständigen Behörden

Herr / Frau ___________________________________________________

geboren am: ______________ in __________________________________

wohnhaft in: _____________________________ Straße ________________________________

ist Mitglied im Verein: _______________________________________________________________

es wird hiermit bescheinigt, dass er / sie regelmäßig und mehr als 12 Monate an Schiessübungen des Vereins nach den Regeln des DSB / LVST teilnimmt.

Der Antragsteller hat seit _________________ eine Waffenbesitzkarte für folgende Waffen :

X Stück gaga.gif Langwaffe (Einzellader)

X Stück gaga.gif Langwaffe ( Repetierer )

X Stück gaga.gif Kurzwaffe(Einzellader)

X Stück gaga.gif 1./2.KurzwaffeMehrlader)

X Stück gaga.gif Kurzwaffe( Perk.- Mehrlader )

Als Sportschütze benötigt er / sie zur Ausübung des Sports folgende Schusswaffe :

Langwaffe(Einzellader) Langwaffe(Repetierer)

Kurzwaffe(Einzellader) Kurzwaffe( Mehrlader ) Kurzwaffe ( Perkussion – Mehrlader )

Typ / Modell _______________ Lauflänge (Kurzwaffen) _____

Kaliber_____________

Für den regelgerechten Schießsport gemäß Sportordnung des

DSB / SVST - Regel- Nr.:

X auf genehmigten Schießstätten

X zur Pflege des Brauchtums in Schützenvereinigungen

Der Antragsteller ist ausreichend gegen Haftpflicht – und Unfallschäden versichert und verfügt über die

erforderliche Sachkunde ( Kopie der Urkunde beifügen )

Ort : ___________________ ,den ______________

________________________

Unterschrift des Antragstellers

______________________

_____________________________

Vereinsname

_____________________________

Datum

_____________________________

Unterschrift des Vereinsvorsitzenden

Ist Mitglied im KSV _____________________ ja nein

Stempel ________________________________

Unterschrift des Kreisvorsitzenden

Die beantragte Waffe ist für die Disziplin – Regel -Nr. _________ geeignet nicht geeignet

Der Bedürfnisantrag wird befürwortet : ja nein

xxxxxxxxxxxxx, den ______________________ Stempel _______________________

Unterschrift

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Ich schätze schon dass die das dürfen. Insbesondere das wo Du den gaga.gif eingebaut hast wird doch durch Beifügung aller WBK´s (wird bei uns verlangt) sowieso offenkundig.

Durch DEINE Bestätigung ersparst Du denen nur das nachlesen und die Verantwortung wird auf DICH abgewälzt.

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Hmmm... ich kann hier irgendwie aber auch nichts ungewöhnliches erkennen - vielleicht bin ich ja unsensibel.

Die Auflistung der bisher im Besitz befindlichen Waffen war bei uns sowieso schon normal. Sie stand lediglich auf dem Antrag beim Amt und nicht auf der Bescheinigung des Verbandes.

Nur eins: Ist man denn verpflichtet, dem Verband nachzuweisen, welche Waffen man besitzt, auch wenn diese eventuell für Disziplinen eines anderen Verbandes gedacht waren ?

(Hey - unsere Firewall lässt keine Smilies zu !!!!)

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Mir ist nicht bekannt, das bei Repetierern eine Mengenbegrenzung vorliegt. Wozu muß also irgendein Dachverband wissen, wie mein Bestand aussieht.

Die Behörde weiß es sowieso.

Da läuft man doch Gefahr, das irgendein Dachverbandsfuzzi das Bedürfnis nicht bestätigt, weil er meint, man habe zuviel.

Weiterhin will der Dachverband Repetierer befürworten müssen, noch nichts gehört von §14 Abs.4 / neue Gelbe ?

Sieht mir verdammt nach eiem Deal "Behörde - Verband" aus.

Ordonanz

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In Antwort auf:

Mir ist nicht bekannt, das bei Repetierern eine Mengenbegrenzung vorliegt. Wozu muß also irgendein Dachverband wissen, wie mein Bestand aussieht.


Diese Angaben dienen IMHO tatsächlich nicht der Einhaltung den im WaffG enthaltenen Bestimmungen.

Zahlenmäßig begrenzt sind für Sportschützen nur mehrschüssige KW (außer Perkussion) und Selbstlade-Langwaffen (warum stehen die hier gar nicht in der Aufzählung???)

Eine elektronischen Speicherung dieser Daten ist lt Bundesdatenschutzgesetz nicht erlaubt, da es für die Erhebung keine rechtliche Grundlage gibt.

Warum wird nicht der Erwerb des letzten halben Jahres abgefragt? Und auch hier muß man ganz genau im Gesetz lesen und nicht Äpfel mit Birnen verwechseln.

Eine geforderte Beifügung der Kopie des Sachkundezeugnisses war - außer bei Erstbeantragung - bisher auch nicht üblich. Einmal sachkundig, immer sachkundig. Wo, zum Kuckuck, habe ich blos den Wisch? gaga.gif

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Wie ich sehe, muß anscheinend der Vereinsvorsitzende das

Bedürfnis mitunterschreiben.

Ist es eigentlich rechtens , daß z. B. ein Schießleiter

das Bedürfnis unterschreibt oder muß das der Vorstand tun??

Für Hinweise wäre ich dankbar!

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In Antwort auf:

Wie ich sehe, muß anscheinend der Vereinsvorsitzende das

Bedürfnis mitunterschreiben.


Das kommt wohl darauf an wie es in eurem Verein geregelt ist.

Der Vereinsvorsitzende tut jedenfalls gut daran sich das selbst vorzubehalten dachdem er auch die Verantwortung trägt.

Bei uns ist es so, dass über Bedürfnisanträge der Mitgliederausschuss entscheidet (damit nicht EINER den schwarzen Peter hat) und vom VereinsVORSITZENDEN unterschrieben werden.

Wer was DARF oder nicht ist hier wohl in der Vereinssatzung zu suchen und nicht im Gesetz. Allerdings vertritt der Vorstand den Verein immer nach AUSSEN.

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@ Völker :

Mit der Beifügung der Kopie der Urkunde ist meiner Meinung nach die Versicherungsurkunde gemeint. Das gab es in früheren Anträgen so ähnlich auch.

Hinsichtlich der Sachkunde sehe ich das auch so: Jeder der eine WBK besitzt, hat irgendwann seine Sachkunde nachgewiesen, ein erneuter und wiederholter Nachweis ist wohl nicht verlangt.

Mouche

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In Antwort auf:

Hinsichtlich der Sachkunde sehe ich das auch so: Jeder der eine WBK besitzt, hat irgendwann seine Sachkunde nachgewiesen, ein erneuter und wiederholter Nachweis ist wohl nicht verlangt.


Theoretisch wäre es ja möglich, dass die Sachkunde bisher nur für eine bestimmte Waffenart erworben wurde unter die die neu beantragte Waffe nicht fällt. Man kann sich aber darüber streiten, ob so viel "Fürsorge" durch den Verband nun unbedingt notwendig ist - aber warum nicht....

bye knight

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Sportschützen weisen ihre Sachkunde durch die Unterschrift des Vereinsvorsitzenden nach. In vielen Vereinen bekommen die Neuen bevor sie ihre WBK beantragen, eine Sachkundeunterweisung auch ohne extra Zertifikat. Wenn dann eine WBK vorhanden ist, gilt diese gegenüber der Behörde auch als Sachkundenachweis, z.B. bei der Meldung von Schießaufsichten für den Verein.

Gruß, Jake C.

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@ Glock Fan :

Möglicherweise braucht man für Plastik Pistolen keine? crying.gifcrying.gifcrying.gif

Doch im Ernst : Eine WBK mit Mun Erwerb (also die frühere Erbenregelung etc. ausgenommen) ohne Nachweis bzw.Bestätigung der Sachkunde in irgendeiner(!) Form - das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Soweit mir bekannt ist sogar für gefährdete Personen eine Unterweisung o.ä. vorgeschrieben wink.gifwink.gif

Im Übrigen denk daran: ...."kann jederzeit widerrufen werden,wenn nachträglich".... crying.gifcrying.gifcrying.gif

Mouche

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