Ordonanz Posted July 5, 2003 Share Posted July 5, 2003 Heute erreichte mich als Schützenmeister folgendes Formular, und nur dieses darf noch verwendet werden, lt. Dachverband. - keine Rede vom Regelbedürfnis - keien Rede vom erleichterten Erwerb ( gelb neu ) - Offenlegung personenbezogener Daten ( Waffenanzahl ) Hätte gern eure Meinung erfahren. Landesschützenverband XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Tel. XXXXXXXXX Fax XXXXXXXXXXX Bescheinigung des Landesschützenverbandes XXXXXX - XXXX gemäß § 14 Absatz 2 WaffG als Bedürfnisbestätigung zum Erwerb einer Schusswaffe zur Vorlage bei den zuständigen Behörden Herr / Frau ___________________________________________________ geboren am: ______________ in __________________________________ wohnhaft in: _____________________________ Straße ________________________________ ist Mitglied im Verein: _______________________________________________________________ es wird hiermit bescheinigt, dass er / sie regelmäßig und mehr als 12 Monate an Schiessübungen des Vereins nach den Regeln des DSB / LVST teilnimmt. Der Antragsteller hat seit _________________ eine Waffenbesitzkarte für folgende Waffen : X Stück Langwaffe (Einzellader) X Stück Langwaffe ( Repetierer ) X Stück Kurzwaffe(Einzellader) X Stück 1./2.KurzwaffeMehrlader) X Stück Kurzwaffe( Perk.- Mehrlader ) Als Sportschütze benötigt er / sie zur Ausübung des Sports folgende Schusswaffe : Langwaffe(Einzellader) Langwaffe(Repetierer) Kurzwaffe(Einzellader) Kurzwaffe( Mehrlader ) Kurzwaffe ( Perkussion – Mehrlader ) Typ / Modell _______________ Lauflänge (Kurzwaffen) _____ Kaliber_____________ Für den regelgerechten Schießsport gemäß Sportordnung des DSB / SVST - Regel- Nr.: X auf genehmigten Schießstätten X zur Pflege des Brauchtums in Schützenvereinigungen Der Antragsteller ist ausreichend gegen Haftpflicht – und Unfallschäden versichert und verfügt über die erforderliche Sachkunde ( Kopie der Urkunde beifügen ) Ort : ___________________ ,den ______________ ________________________ Unterschrift des Antragstellers ______________________ _____________________________ Vereinsname _____________________________ Datum _____________________________ Unterschrift des Vereinsvorsitzenden Ist Mitglied im KSV _____________________ ja nein Stempel ________________________________ Unterschrift des Kreisvorsitzenden Die beantragte Waffe ist für die Disziplin – Regel -Nr. _________ geeignet nicht geeignet Der Bedürfnisantrag wird befürwortet : ja nein xxxxxxxxxxxxx, den ______________________ Stempel _______________________ Unterschrift Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 5, 2003 Share Posted July 5, 2003 Ich schätze schon dass die das dürfen. Insbesondere das wo Du den eingebaut hast wird doch durch Beifügung aller WBK´s (wird bei uns verlangt) sowieso offenkundig. Durch DEINE Bestätigung ersparst Du denen nur das nachlesen und die Verantwortung wird auf DICH abgewälzt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 5, 2003 Share Posted July 5, 2003 Hmmm... ich kann hier irgendwie aber auch nichts ungewöhnliches erkennen - vielleicht bin ich ja unsensibel. Die Auflistung der bisher im Besitz befindlichen Waffen war bei uns sowieso schon normal. Sie stand lediglich auf dem Antrag beim Amt und nicht auf der Bescheinigung des Verbandes. Nur eins: Ist man denn verpflichtet, dem Verband nachzuweisen, welche Waffen man besitzt, auch wenn diese eventuell für Disziplinen eines anderen Verbandes gedacht waren ? (Hey - unsere Firewall lässt keine Smilies zu !!!!) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ordonanz Posted July 7, 2003 Author Share Posted July 7, 2003 Mir ist nicht bekannt, das bei Repetierern eine Mengenbegrenzung vorliegt. Wozu muß also irgendein Dachverband wissen, wie mein Bestand aussieht. Die Behörde weiß es sowieso. Da läuft man doch Gefahr, das irgendein Dachverbandsfuzzi das Bedürfnis nicht bestätigt, weil er meint, man habe zuviel. Weiterhin will der Dachverband Repetierer befürworten müssen, noch nichts gehört von §14 Abs.4 / neue Gelbe ? Sieht mir verdammt nach eiem Deal "Behörde - Verband" aus. Ordonanz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted July 7, 2003 Share Posted July 7, 2003 In Antwort auf: Mir ist nicht bekannt, das bei Repetierern eine Mengenbegrenzung vorliegt. Wozu muß also irgendein Dachverband wissen, wie mein Bestand aussieht. Diese Angaben dienen IMHO tatsächlich nicht der Einhaltung den im WaffG enthaltenen Bestimmungen. Zahlenmäßig begrenzt sind für Sportschützen nur mehrschüssige KW (außer Perkussion) und Selbstlade-Langwaffen (warum stehen die hier gar nicht in der Aufzählung???) Eine elektronischen Speicherung dieser Daten ist lt Bundesdatenschutzgesetz nicht erlaubt, da es für die Erhebung keine rechtliche Grundlage gibt. Warum wird nicht der Erwerb des letzten halben Jahres abgefragt? Und auch hier muß man ganz genau im Gesetz lesen und nicht Äpfel mit Birnen verwechseln. Eine geforderte Beifügung der Kopie des Sachkundezeugnisses war - außer bei Erstbeantragung - bisher auch nicht üblich. Einmal sachkundig, immer sachkundig. Wo, zum Kuckuck, habe ich blos den Wisch? Link to comment Share on other sites More sharing options...
HGS Posted July 7, 2003 Share Posted July 7, 2003 Wie ich sehe, muß anscheinend der Vereinsvorsitzende das Bedürfnis mitunterschreiben. Ist es eigentlich rechtens , daß z. B. ein Schießleiter das Bedürfnis unterschreibt oder muß das der Vorstand tun?? Für Hinweise wäre ich dankbar! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 7, 2003 Share Posted July 7, 2003 In Antwort auf: Wie ich sehe, muß anscheinend der Vereinsvorsitzende das Bedürfnis mitunterschreiben. Das kommt wohl darauf an wie es in eurem Verein geregelt ist. Der Vereinsvorsitzende tut jedenfalls gut daran sich das selbst vorzubehalten dachdem er auch die Verantwortung trägt. Bei uns ist es so, dass über Bedürfnisanträge der Mitgliederausschuss entscheidet (damit nicht EINER den schwarzen Peter hat) und vom VereinsVORSITZENDEN unterschrieben werden. Wer was DARF oder nicht ist hier wohl in der Vereinssatzung zu suchen und nicht im Gesetz. Allerdings vertritt der Vorstand den Verein immer nach AUSSEN. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted July 7, 2003 Share Posted July 7, 2003 @ Völker : Mit der Beifügung der Kopie der Urkunde ist meiner Meinung nach die Versicherungsurkunde gemeint. Das gab es in früheren Anträgen so ähnlich auch. Hinsichtlich der Sachkunde sehe ich das auch so: Jeder der eine WBK besitzt, hat irgendwann seine Sachkunde nachgewiesen, ein erneuter und wiederholter Nachweis ist wohl nicht verlangt. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted July 7, 2003 Share Posted July 7, 2003 In Antwort auf: Hinsichtlich der Sachkunde sehe ich das auch so: Jeder der eine WBK besitzt, hat irgendwann seine Sachkunde nachgewiesen, ein erneuter und wiederholter Nachweis ist wohl nicht verlangt. Theoretisch wäre es ja möglich, dass die Sachkunde bisher nur für eine bestimmte Waffenart erworben wurde unter die die neu beantragte Waffe nicht fällt. Man kann sich aber darüber streiten, ob so viel "Fürsorge" durch den Verband nun unbedingt notwendig ist - aber warum nicht.... bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock-Fan Posted July 7, 2003 Share Posted July 7, 2003 In Antwort auf: Jeder der eine WBK besitzt, hat irgendwann seine Sachkunde nachgewiesen, Nein. Ich bekam meine WBK ohne einen Sachkundenachweis. Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted July 7, 2003 Share Posted July 7, 2003 Das ist die Ausnahme von der Ausnahme von der Regel und in der Regel ist die Regel sowieso unregelmässig. Sprich - nicht normal - aber was ist hier schon noch normal ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jake Cutlass Posted July 8, 2003 Share Posted July 8, 2003 Sportschützen weisen ihre Sachkunde durch die Unterschrift des Vereinsvorsitzenden nach. In vielen Vereinen bekommen die Neuen bevor sie ihre WBK beantragen, eine Sachkundeunterweisung auch ohne extra Zertifikat. Wenn dann eine WBK vorhanden ist, gilt diese gegenüber der Behörde auch als Sachkundenachweis, z.B. bei der Meldung von Schießaufsichten für den Verein. Gruß, Jake C. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted July 8, 2003 Share Posted July 8, 2003 @ Glock Fan : Möglicherweise braucht man für Plastik Pistolen keine? Doch im Ernst : Eine WBK mit Mun Erwerb (also die frühere Erbenregelung etc. ausgenommen) ohne Nachweis bzw.Bestätigung der Sachkunde in irgendeiner(!) Form - das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Soweit mir bekannt ist sogar für gefährdete Personen eine Unterweisung o.ä. vorgeschrieben Im Übrigen denk daran: ...."kann jederzeit widerrufen werden,wenn nachträglich".... Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock-Fan Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 Also wenn die Unterschrift unseres Vorsitzenden damals meine Sachkunde bestätigte, dann hatte ich eine. Zum Glück habe ich ja noch einen Jagdschein und bin damit sachkundig . [Das war nicht ohne Ironie.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
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