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IGNORED

Waffenversand


Jürgen Kreutz

Empfohlene Beiträge

nix kennzeichnen. muß ja nicht jeder wissen, was da drin ist.

ein versichertes paket reicht, wennst ganz sicher gehen willst kannst es noch als eigenhändiges einschreiben verschicken. denn kriegts auch wirklich nur der empfänger, und nicht der hausmeister oder die putzfrau.

gruß,

goasbeda

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sorry, hast recht.

ich meinte natürlich "mit rückschein".

was aber unterm strich auf das selbe hinausläuft....

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Sharps,

man lernt nie aus.

Hat schon jemand dieses Dienstleistungsunternehmen in Anspruch genommen:


Hört sich zwar günstig an, aber 10 Tickets im Voraus würde ich bei so einer kleinen Firma nicht kaufen... wenn die Pleite gehen und du auf 8 sitzen bleibst, waren es 2 teure Pakete. confused.gif

Auf die Post hab ich jedenfalls keinen Bock mehr... Beruflich schick ich alles per Overnightkurier, das wird um 19 Uhr bei mir im Büro abgeholt und liegt am nächsten Morgen um 10 beim Kunden auf dem Schreibtisch... Kostet etwas mehr als ein Postpaket, aber Preis-Leistung ist hundertmal besser. Das sind private Firmen, die meisten davon strengen sich richtig an, da es viel Konkurrenz gibt.

Ach ja: Zahlung per Rechnung & vorgedruckte Versandscheine mit Kundenadresse. icon14.gif

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Ja, aber legal:

§12 Ausnahmen der Erlaubnispflicht

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen

Beförderung, ... Lagerung oder ... erweirbt.

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Mal ne andere Frage, die aber zum Thread passt:

Darf ein Händler mir eine Waffe zur Ansicht schicken, wenn ich ihm vorher meine WBK mit Voreintrag schicke? Mir hat nämlich ein Händler erzählt, dies ginge nach neuem Recht nicht (mehr), er müsste alle Waffen eintragen, bevor er sie verschickt (also Versand ja, aber nix mit "zur Ansicht")?

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In Antwort auf:

Mal ne andere Frage, die aber zum Thread passt:

Darf ein Händler mir eine Waffe zur Ansicht schicken, wenn ich ihm vorher meine WBK mit Voreintrag schicke? Mir hat nämlich ein Händler erzählt, dies ginge nach neuem Recht nicht (mehr), er müsste alle Waffen eintragen, bevor er sie verschickt (also Versand ja, aber nix mit "zur Ansicht")?


Grundsätzlich steht das auch so in § 34 Abs. 2 WaffG!

Ich glaube aber, das § 12 Abs. 1 WaffG da eine Ausnahme vorsieht:

"Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder ......erwirbt;..."

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