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IGNORED

Hilfe .. jetzt hapert's an der Zuverlässigkeit


rroos

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

heute habe ich wieder bei meiner sehr netten Sachbearbeiterin im Ordnungsamt angerufen und mich mal nach dem Stand der Dinge informiert, da ich ja meine WBK('s) beantragen will ...... ich dreh' noch durch !! Ihre Aussage war:

"Geht man mal davon aus, daß die Verbände anerkannt werden, und das werden Sie meines Erachtens, könnte ich Ihren Antrag dennoch nicht bearbeiten. Wir haben vom Regierungspräsidium die eindeutige Anordnung, keine Anträge anzunehmen oder weiterzuleiten, da die Gegebenheiten für die Bedürfnisprüfung nicht existent sind .... natürlich können Sie Ihr Bedürfnis auf §8 begründen, würde ich auch so machen, hat aber keinen Sinn ..." pissed.gifpissed.gif

Die gute Frau hat fast geheult, wird sie doch tagtäglich von vielen Leuten niedergemacht ... kann ich ja verstehen, dennoch kapiere ich das RP nicht.

Die beziehen sich auf folgendes im WaffG:

In Antwort auf:

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der

Regel Personen nicht, die ...

4. innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen

Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in poli-zeilichem Präventivgewahrsam waren


Sie erklärte mir, daß es z.Z. keine Möglichkeit gäbe, herauszufinden, ob ich denn in Präventivgewahrsam gewesen wäre .....

Weiter:

In Antwort auf:

2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaft-lichen

Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;


Ebenso würde das RP darauf hinweisen, daß es ein solches Register in dieser Form noch gar nicht gäbe.

So sehr kenn' ich mich mit dem Sachverhalt auch nicht aus, deswegen helft mir mal weiter, damit ich gegen das RP mal wettern kann, oder verhält es sich tatsächlich so ??

Ich werd noch total gaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifcrying.gifcrying.gif

Da freut man sich über die tollen Stellungnahmen der Verbände, dann versaut einem solch eine Aussage den Abend ...

Die Sachbearbeiterin kann nix für, die würde mir meine WBK's am liebsten sofort ausstellen ... die Arme ist mittlerweile so weit, daß sie am liebsten gar keine Auskünfte mehr gibt oder einfach mal ein halbes Jahr in den Krankenstand geht crazy.gif

Gruß, Rudi

Geschrieben

Ja ja, das ist IMMER so bei Behörden!!!

DEN LETZTEN (KLEINEN SACHBEARBEITER AN DER "FRONT") BEISSEN DIE HUNDE!!!

Was glaubt Ihr, was in den deutschen Finanzämtern los war, als von unserer völlig unfähigen "Regierungs"-truppe der Schmarrn über den bevorstehenden weitgehenden Wegfall der Eigenheimzulage in die welt gesetzt wurde.

UNZÄHLIGE WÜTENDE, RATLOSE UND BESORGTE BÜRGER LIEßEN IN DEN AMTSSTUBEN DIE DRÄHTE GLÜHEN! AN EIN NORMALES ARBEITEN WAR NICHT ZU DENKEN! UND MAN KONNTE ES DEN LEUTEN GAR NICHT MAL VERDENKEN, DASS SIE UNS MIT IHREN FRAGEN FAST ZUM WAHNSINN GETRIEBEN HATTEN!!! pissed.gifpissed.gifpissed.gifgaga.gif

Statt dass die Politclowns erst mal still und leise über REALISIERBARE und SINNVOLLE Lösungsansätze beraten, glaubt jeder Polithinterbänkler sich mit völlig abstrusen Ideen und Vorschlägen profilieren zu müssen und übersieht dabei, dass die extreme Verunsicherung der Bevölkerung das einzige Resultat solcher dilettantischen Aktionen ist!

FAZIT: Die Gesetzgebungskunst in diesem Lande (JA! Die gab es tatsächlich mal; ist schon lange her, so zu Kaisers Zeiten; Ich erinnere nur an die Einführung von BGB und HGB) ist völlig auf den Hund gekommen!!! pissed.gifpissed.gifpissed.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifcrying.gifcrying.gifcrying.gif

GRUß

Geschrieben

@rroos

Moin,

es mag ja sein, daß die Sachbearbeiterin großen Kummer mit dem Vollzug des Waffengesetzes hat, aber das darf nicht die Sorge des antragstellenden Bürgers sein. Im übrigen wirst Du kaum feststellen können, ob Dein Antrag nicht doch genehmigt wird, wenn Du erst gar keinen Antrag stellst. Und ich glaube, daß die Behörde ob ihrer eigenen Unsicherheit versucht ist, die Abgabe von Anträgen zu verhindern.

Was ist zu tuen?

1. Falls nicht schon längst geschehen in das Forum Waffenrecht (FWR) eintreten.

2. Falls nicht schon längst geschehen den "Luxus"-Rechtschutzversicherungsantrag des FWR für die ÖRAG mit dem Hinweis, daß Du der Rabattgruppe "WO sonst" -30% Rabatt angehörst, ausfüllen und abschicken.

-Alle Anträge findest Du auf der Seite www.fwr.de

3. Falls noch nicht vorhanden, auf FWR Mitgliedskarte und Örag Versicherungspolice warten

4. Jetzt wirds ernst: Den gut begründeten und mit der Bescheinigung des (Landes) Verbandes ergänzten WBK Antrag bei der Behörde entweder persönlich mit Empfangsquittung abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein einsenden. Ganz wichtig: Die Annhame des Antrages darf von der Behörde nicht abgelehnt werden. Fordere in dem Antrag für den Fall der Ablehnung einen rechtsmittelfähigen und ausführlich begründeten Ablehnungsbescheid. Du solltest die Genehmigungsbehörde ruhig von Deiner FWR Mitgliedschaft und Deinem ÖRAG Rechtsschutzversicherungsvertrag in Kenntnis setzen. Ob schriftlich oder mündlich mußt Du selber wissen. Lasse sie wissen, daß Du zur Zeit viel Zeit hast um Dich um diese Angelegenheit zu kümmern und zu verfolgen. Ein kleiner Hinweis an die Behörde auf den möglichen strafrechtlichen Tatbestand der Rechtsbeugung kann auch ein netter ergänzender Hinweis sein (das soll die Behörde aber für sich selbst prüfen, Du bist kein Jurist).

Tja, nun wenn der Antrag abgegeben ist, heiß es für Dich zu warten. Entweder auf die Genehmigung oder die Ablehnung mit rechtsmittelfähigen Bescheid oder es passiert nichts und drei Monate nach Antragsabgabe sind ins Land gezogen. In den letzten beiden Fällen rufst Du bei der Örag an und läßt Deinen Honoraranwalt machen... Parallel kannst Du munter anfangen Dich massiv bei den übergeordeten Behörden Deiner Genehmigungsbehörde zu beschweren. Am Besten immer persönlich vorsprechen und viel Zeit und Energie mitnehmen, dabei auch wenns schwer fällt immer locker und höflich bleiben. Einzelne Sachbearbeiter am Besten nur dann persönlich angehen, wenn diese selbst für einen "Bockmist" verantwortlich sind. Dabei nicht das Fingerspitzengefühl verlieren. Naja und nicht zuletzt die Visier Birne ins Spiel bringen- Das hört der Doc Schiller zwar nicht so gerne, aber bei uns im Norden wirkt sie gut. In der Zeitung mit vollem Namen stehen, das mögen sie nicht....

Noch mal: Die Probleme der Behörde bezüglich der Zuverlässigkeitsprüfung sind nicht Deine Probleme, die müssen selbst sehen, wie sie klarkommen. Und die Annahme des Antrages dürfen sie nicht verweigern. Und dafür, daß die Sachbearbeiterin nix dafür kann, kannst auch Du nichts!

Gruß,

frosch

Geschrieben

Frosch trifft`s auch IMHO mal wieder punktgenau. Ich würde mir allerdings nur schwerlich im Büro der Sachbearbeiterin die freundliche Bemerkung verkneifen können, daß immer noch die Unschuldsvermutung für den Bürger gilt, und daher nicht jemandem pauschal Unzuverlässigkeit unterstellt werden darf, nur weil er nicht den gegenteiligen Beweis antreten kann. Immerhin heisst es in dem einschlägigen Paragraphen ja, daß in der Regel "Personen, die mehr als einmal in Gewahrsam waren" unzuverlässig seien, und nicht "Personen, die nicht nachweisen können, daß sie nicht in Gewahrsam waren".

Man sollte vielleicht wirklich mal darüber nachdenken, einen Sonderfond einzurichten, aus dem an deutschen Schulen Demokratieunterricht bezahlt wird, welcher auch wirklich das Grundgesetz zur Grundlage hat. Dann wäre vielleicht wenigstens die nächste Generation eher im Sinne einer freiheitlichen Grundordnung erzogen....

Diese gesamtgesellschaftliche Generalverbeamtung gräbt IMO dieser Gesellschaft langsam wirklich den letzten Lebensnerv ab. kotz.gif

Gruß

BigBlock

Geschrieben

Habe bei einem meiner Mitglieder genau die gleichen Probleme!Nach Auskunft meiner Bezirksregierung gibt es einen Erlass der den Ordnungsbehörden die Einsicht in das Staatsanwaltsachaftliche Verfahrensrgister z.Zt. nicht erforderlich macht.Warum? Dieses Register soll nur online Abrufbar sein und das ist frühestens in 2 Jahren möglich.

Schriftliche Anfragen werden nicht bearbeitet.

Weist eure Behörden darufhin , bewirkt Wunder.

MfG

BigBoreMike

Geschrieben

Kleiner Tip am Rande:

Wenn man ein Anliegen hat, was nicht allzu dringend ist, wartet man, bis im Sommer die Haupturlaubszeit ist. Dann versucht man mehrmals täglich dem (vielleicht im Moment einzigen) Sachbearbeiter telefonisch sein Anliegen vorzutragen.

Wenn das mehrere Leute machen wird das für den Menschen vom Amt seeehr lustig.

Funktioniert eigentlich auf allen Ämtern. (Aber bitte nur da machen, wo man sonst keine vernünftigen Auskünfte bekommt -Beamte sind auch nur Menschen.)

Gruß

Blacksmith

Geschrieben

Hallo Doc,

In Antwort auf:

Wende Dich doch einfach mal direkt ans RP - oder noch besser an MR Schmidkonz beim IM Stuttgart. Und dann schalte mal Deinen Landtagsabgeordneten ein.
cool3.gif


Danke für die Info, werde ich heute noch tun .... wird meiner Sachbearbeiterin gefallen wink.gif

Gruß, Rudi

Geschrieben

Danke für Eure Infos und Statements. Allerdings werde ich, wie in meinem vorherigen Posting erwähnt, erstmal den von Doc Schiller beschriebenen Weg beschreiten.

Die Dame vom Amt meinte, daß sie den Antrag natürlich annimmt und auch gerne meinen Widerspruch gegen die zu erwartende Ablehnung. Nur wies sie mich darauf hin, daß die Bearbeitung des Widerspruchs teilweise bis zu 12 Monaten andauern könne ..... sie gab mir dahin denselben Rat wie Doc Schiller smile.gif

Nebenbei erwähnte sie, daß sie im tiefsten Inneren hofft, daß sich bis Juni soweit was getan hätte, daß sie zumindest die alte Gelbe WBK und natürlich die Grüne ausstellen könne. Diese 4 Wochen kann ich jetzt auch noch warten, dann allerdings werde ich mir diesen Thread wieder hervorholen und Eure Tips nochmals zu Gemüte führen.

Gruß, Rudi

Geschrieben

Hallo,

da Deine Sachbearbeiterin ja kooperativ zu sein scheint, wird sie Dir sicherlich schnell eine rechtmittelfähige Ablehnung Deines Antrages schreiben können. Du kannst sie ja auch darauf hinweisen, dass durch ein entsprechendes Verfahren auch die Probleme von den anderen Antragstellern geklärt werden können.

Es handelt sich ja hier eindeutig um eine unzulässige Gängelung der Bürger, so dass das ganze ohne grosse Probleme laufen dürfte...

Für mich ist das ganze mal wieder ein Schildbürgerstreich übelster Sorte, der (wie schon zuvor angesprochen) nur symptomatisch für den Zustand der Gesetzgebung und der Bürokratie in dieser Bananenrepublik ist.

crying.gif

Gruß

Holger

Geschrieben

Hallo Blacksmith,

In Antwort auf:

Funktioniert eigentlich auf allen Ämtern. (Aber bitte nur da machen, wo man sonst keine vernünftigen Auskünfte bekommt -Beamte sind auch nur Menschen.)


Richtig, und das trifft auf genau diese Sachbearbeiterin auch zu. Deswegen werde ich sie, zudem sie sowieso die einzige kompetente Kraft hinsichtlich WaffG ist, nicht über die Maße hinaus nerven.

Bleibt zu hoffen, daß Ihre angebotene Mitarbeit am Schreiben des Briefes an das RP und das IMBW fruchtet .... AZZANGEL.gif

Gruß, Rudi

Geschrieben

Moin,

12 Monate Bearbeitungszeit für einen Widerspruch sind auch wieder unzuläsig. Da kann man wieder spätestens nach 3 Monaten Untätigkeitsklage erheben....

Gruß,

frosch

Archiviert

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