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IGNORED

Zuverlässigkeit und Alkohol


maxman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

wie ist es den mit der Zuverlässigkeit, wenn jemand

mit Alkohol am Steuer erwischt wird???

Bis 1,1 Promille ist es ja keine Straftat, da dürfte es ja

noch kéine Probleme geben, oder??

Über 1,1 sind dann Waffen weg, oder??

mfg

Markus

Geschrieben

Wie ich schon verschiedentlich im ADAC Heft gelesen habe,können die durch Untersuchungen recht gut feststellen, ob Du/man/Mann/Frau/Er/Sie einmal einen über den Durst getrunken hast/hat oder eine Alkoholgewöhnung /-abhängigkeit vorliegt. Ist das der Fall und wird es bekannt,ist sowohl für Autofahrer als auch Waffenbesitzer nach dem neuen WaffG der berühmte Psychotest fällig frown.gif(schön wäre es, wenn auch in anderen Fällen Autos und Waffen gleichbehandelt würden tongue.gif-wäre für Schützen nur vorteilhaft grin.gifgrin.gif)

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Wie ich schon verschiedentlich im ADAC Heft gelesen habe,können die durch Untersuchungen recht gut feststellen, ob Du/man/Mann/Frau/Er/Sie einmal einen über den Durst getrunken hast/hat oder eine Alkoholgewöhnung /-abhängigkeit vorliegt. Ist das der Fall und wird es bekannt,ist sowohl für Autofahrer als auch Waffenbesitzer nach dem neuen WaffG der berühmte Psychotest fällig


...nicht nur beim Alkohol - gilt für andere Drogen (Hasch etc.) genauso...Lappen ist in nullkommanix weg....Verdacht > Drogenscreening > MPU.....

Gruss

Christian

Geschrieben

In Antwort auf:

Hi,

wie ist es den mit der Zuverlässigkeit, wenn jemand

mit Alkohol am Steuer erwischt wird???

Bis 1,1 Promille ist es ja keine Straftat, da dürfte es ja

noch kéine Probleme geben, oder??

Über 1,1 sind dann Waffen weg, oder??

mfg

Markus


ein spezi von mir geriet mit 0,9 promill in eine kontrolle, seitdem hab ich seine gerätschaften in meinem tresor.

das witzige daran: er hatte seinen schein schon längst wieder, als das lra dahinter kam. (die hatten eine kopie des urteils vorliegen)

icon13.gif

Geschrieben

Es gibt hierfür keinen verbindlichen Grenzwert, nach dem der Lappen weg ist, aber die Waffen behalten werden dürfen. Wenn Du an den richtigen Richter gerätst, wird dieser eine Kausalität herstellen, frei nach dem Motto: Wer so unzuverlässig ist, daß er besoffen Auto fährt, ist auch unzuverlässig im Umgang mit Waffen. In einem konkreten Fall hat ein Jäger dagegen Widerspruch eingelegt und mit Hilfe seines Anwaltes dem nächsten Richter gegenüber diesen Zusammenhang widerlegt. Aber: Es ist hier absolut Glückssache, an welchen Richter man gerät (ist er selber z.B. Jäger oder Waffengegner?) und die Kosten für das Verfahren hatte er auch am Hals.

Von einem Sportflieger ist mir bekannt, daß er wegen Suff am Steuer ebenfalls seine WBK und obendrein seine Fliegerlizenz verloren hat.

Persönlich fehlt mir das Verständnis dafür, wie man sich mit Alkohol ans Steuer setzen kann.

Geschrieben

Mit der Unzuverlässigkeit wegen Alk ist das in meinen Augen so eine Sache. Aber eben nur in meinen.

Wer sich Betrunken ans Steuer setzt und Erwischt wird muss seinen Schein und Waffen abgeben. Obwohl das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, denn die Waffen waren zu dem Zeitpunkt sicher verwahrt im Waffenschrank.

Wenn jemand aber schon wegen Unzuverlässigkeit auch gleich die Waffen und WBK mit abgeben muss, warum darf man bei entzogenem Schein das Auto weiterhin behalten?

Hier wird wieder einmal deutlich das der Waffenbesitzer als gefährlicher angesehen wird.

Das KFZ kann auch nach Führerschein-Entzug ohne Schein benutzt werden. crying.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Das KFZ kann auch nach Führerschein-Entzug ohne Schein benutzt werden.


Für den bloßen Besitz eines KFZ bedarf es ja keiner Genehmigung... für den Waffenbesitz jedoch sehr wohl.

Meinem Nachbarn wurde z.B. nach einem Alko-Führerscheinentzug auch die WBK abgenommen und die Waffen mußte er verkaufen. Seine Gewehre (in Ö. nicht an WBK gebunden) durfte er jedoch behalten. gaga.gif

Gast husqvarna-m40
Geschrieben

Warum muß man unbedingt mit dem Auto fahren, wenn man was trinken will ?

Also ehrlich... wegen Alk o.ä. den Lappen verlieren ? Nee, tut mir leid, da habe ich kein Verständnis für, und auch kein Mitleid mit dem armen Opfer. mad1.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Bis 1,1 Promille ist es ja keine Straftat


Vorsicht!!! Ab 0,3 Promille + alkoholbedingte Ausfallerscheinung ist eine Straftat gegeben!

Im Übrigen hinkt der Vergleich mit dem Auto; ich kann mir ein Auto kaufen, ohne je einen Führerschein gehabt zu haben (hat z.B. Robbie Williams angeblich so gemacht...). Und es ist doch ganz einfach: Wenn ich Waffen habe, dann begehe ich keine Straftaten und wenn doch, weiß ich vorher, was mich erwartet!

Geschrieben

In Antwort auf:

Warum muß man unbedingt mit dem Auto fahren, wenn man was trinken will ?


Das mit dem alkoholisiertem Zustand ist nciht so ganz einfach, selbst wenn Du zu Fuß gehst und einen unfall verusrsachst, ist Dein Lappen weg (sowie die WBK)

Laut Gesetz darfst Du im alkoholisierten Zustand nicht am Straßenverkehr teinehmen (nimmst Du als Fußgänger aber automatisch) am besetn mit Taxi nach hause und dann vo dem Haus absetzen lassen, zur Not vom Taxifahrer bis zur Tür begeleiten lassen, dann ist alles in Butter oder noch besser, erst gar nicht soviel saufen smirk.gif

Achja Drogenkonsum und ständiger Alkoholgenuß können bis zu 10 Jahre an den Fingernägeln und Zahmschmelz festgestellt werden !

Geschrieben

In Antwort auf:

An Zahnschmelz und Fingernägeln?

Und ich dachte immer die Leber macht die Drecksarbeit.


Hab ich auch gedacht, jetzt wissen wir aber auch woher der ausdruck kommt "zugedröhnt bis in die Haarspitzen" chrisgrinst.gif

Nee aber mal im Ernst, die Fingernägel können wirklich extrem viel verrraten, vor allem welche Giftstoffe man in den letzten 10 Jahren aufgenommen hat !

Geschrieben

In Antwort auf:

Das mit dem alkoholisiertem Zustand ist nciht so ganz einfach, selbst wenn Du zu Fuß gehst und einen unfall verusrsachst, ist Dein Lappen weg (sowie die WBK)


Das können wir getrost ins Reich der Fabel verbannen.

Geschrieben

....es sei denn, man ist so besoffen, daß man quer über die Straße rollt und gar Streit mit den Grünröckchen beginnt.

Dann kann es tatsächlich doch passieren. Wir hatten gerade einen vergleichbaren Fall in der Zeitunggrin.gifgrin.gifgrin.gif

Mouche

Geschrieben

Hallo miteinander,

mein Fazit: Bist Du Sportschütze mit WBK, gibst Du die "Freiheit" auf, bestimmte Gesetze großzügig auszulegen. Die Strafen sind in diesem Fall unverhältnismäßig hart.

Nicht nur Alkohol, auch Steuerhinterziehung etc. ist mir das Risiko einfach nicht wert.

Sindbad

Geschrieben

In Antwort auf:

Die Strafen sind in diesem Fall unverhältnismäßig hart.


Nein, das sind sie nicht!

Ich finde es völlig in Ordnung, wenn jemand, der vorsätzliche Straftaten begeht und damit bewiesen hat, dass er - jedenfalls in gewissem Umfang - auf die Rechtsordnung scheißt, keine Waffen zuhause haben darf. Schusswaffen gehören in sachkundige und verantwortungsvolle Hände und zumindest letzteres trifft auf Straftäter nicht zu.

Übrigens nur so nebenbei, der Entzug der WBK und der Einzug der Waffen sind im technischen Sinne keine Strafe sondern rein präventive Maßnahmen.

Und wenn Du Polizist, Staatsanwalt, Richter bist, dann bist Du nach einer entsprechenden Straftat nicht nur Deinen Job (inklusive Pensionsansprüche) los, Du kriegst auch keinen mehr in dem einzigen Bereich, in dem Du Dich auskennst. Aber das weiß man vorher.

Geschrieben

Hallo Glock-Fan,

mit "unverhältnismäßig hart" wollte ich der Tatsache Ausdruck verleihen, daß zusätzlich zur normalen (d.h. laut Gesetz als "angemessen" zu sehenden) Bestrafung zusätzlich weitere persönliche Konsequenzen dazukommen.

Daß diese Konsequenzen gerechtfertigt sind, ist wohl richtig, erhöht aber für den Delinquenten das subjektiv empfundene Strafmaß - auch wenn es nicht als Strafe bezeichnet wird.

Sindbad

Geschrieben

Wenn eine/r betrunken als Fußgänger einen Unfall verursacht,und ihm/Ihr daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen wird,und dann auch die WBK,dann finde ich das höchst UNGERECHT!!!!

Ich hasse Menschen,die besoffen Fahren,um es mal salopp auszudrücken,aber dennoch bin ich objektiv,und gerecht,....hoffe ich.

Für mich ist der oben genannte Fußgänger weiterhin zuverlässig,um Waffen und Autos nutzen zu dürfen.

Wer sich allerdings betrunken hinters Steuer setzt,muss eben damit rechnen,bestraft zu werden.

Die meisten Unfalltoten kommen mit aus dem Strassenverkehr,und Alkohol spielt da eine sehr hohe Rolle,leider.

Wenn ich Betrunken bin,und als FUßGÄNGER die Kurve mal nicht kriege,und ein Autofahrer deswegen ausweichen muss,und gegen ein anderes fährt,bin ich noch lange nicht Unzuverlässig,was WBK anbelangt,und meinen Führerschein.

Nur damit keine falschen Beurteilungen aufkommen,ich trinke keinen Alkohol,auch nicht mal ein Bier.

Ich habe zwar eine flasche Singlebolt-Whiskey im Schrank,aber die steht dort schon über 15 Jahre!

Geschrieben

Also meiner Meinung nach zeigt jemand, der im betrunkenen Zustand noch fahren muß wirklich, daß er charakterlich nicht geeignet ist, um eine Waffe besitzen zu dürfen.

Hey Leute, dies ist kein Witz. Durch Alkohol (oder auch Drogen) am Steuer sterben wirklich viele Menschen.

Wenn man sich schon die Birne zukippen muß, dann doch bitte so, daß man nur selbst gefährdet wird, und nicht die Allgemeinheit.

Geschrieben

Muß man sich überhaupt die Birne zukippen ?

Naja das bleibt jedem selber überlassen, traurig ist nur, daß es Leute gibt, die im Vollrausch asflippen und meinen die Welt beherrschen zu können und der Meinung sind, wie toll sie doch Autofahren können !

und dann gibt es noch Menschen, die die oben genannten Personen an ihrem Vorhaben auch nicht hindern !

Ich verurteile beides !

Geschrieben

Hallo Sindbad,

insoweit kann ich Dir voll zustimmen. Ist übrigens ein alter Hut, dass natürlich von jedem eine Maßregel (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis) als Strafe empfunden wird, obwohl sie technisch keine ist.

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