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IGNORED

Waffe und Muni im Range Bag


Nowlin

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Geschrieben

Habe mir heute ein Range Bag zugelegt. Wie sieht es mit dem Transport Waffe und Muni aus. Darf beides ins grosse Mittelfach? Oder muss die Waffe getrennt von der Muni in die Tasche? Muss dann an beide Fächer jeweils ein Schloss, oder nur dort wo die Waffe liegt? confused.gif

Geschrieben

´n Abend

Mun und Waffe getrennt voneinander im abgeschlossenen Fach.

Damit beides nicht zugriffsbereit ist.

Das begeistert jedenfalls unsere KPB.

Mopper

Geschrieben

Okay Ihr süssen, aber schlauer bin ich immer noch nicht. chrisgrinst.gif

Waffe getrennt von Muni, soweit klar. Aber nur das Fach mit der Waffe muss verschlossen werden, das mit der Muni nicht, korrekt?

Geschrieben

Hier ist immer von "verschlossen" die Rede.

Wo im alten und wo im neuen WaffG steht etwas, von "verschließen" im Sinne des Einsatzes eines Schloßes ?

Waffe in den Koffer, Munition im Päckchen dazu gepackt und Reißverschluß oder Schnallen oder Klappen zu ist getrennt von Munition und nicht zugriffsbereit.Oder hab ich da was verpaßt?

Wo steht denn, daß ich da mit einem Schlüssel nachhelfen muß?

Mouche

Geschrieben

Ich stimme Mouche hier "in vollster Weise" zu!

Alles andere ist vorauseilender Gehorsam. Bis man den Reißverschluß aufgemacht, das Päckel muni aufgerissen, Magazin aus der waffe raus, aufgemumpelt, wieder rein... Wer da von "zugriffs- und feuerbereit" spricht, der...

Geschrieben

In Antwort auf:

Wer da von "zugriffs- und feuerbereit" spricht, der...


ist genau so eine superhelle leuchte wie die, die dieses schwachsinnige neue gesetz geschrieben und erlassen haben chrisgrinst.gif

teile deine und mouches meinung voll und ganz!

Geschrieben

@Mouche:

Es gibt Richter, die möchten mind. 5 Handgriffe, um die Zugriffsbereitschaft zu verneinen. Da kann ein Schlösschen juristisch gesehen Wunder bewirken. smile.gif

Außerdem steht bei mir der Range Bag auf dem Beifahrersitz und nicht im Kofferraum. In solchen Fällen wird in der Regel geraten, das Behältnis abzuschließen.

Geschrieben

In Antwort auf:

@Mouche:

Es gibt Richter, die möchten mind. 5 Handgriffe, um die Zugriffsbereitschaft zu verneinen. Da kann ein Schlösschen juristisch gesehen Wunder bewirken.
smile.gif

Außerdem steht bei mir der Range Bag auf dem Beifahrersitz und nicht im Kofferraum. In solchen Fällen wird in der Regel geraten, das Behältnis abzuschließen.


Das die Waffe im Range Bag auf dem Beifahrersitz steht macht sie doch zugriffsbereit.

Dann doch lieber die Tasche unverschlossen im Kofferaum.

Es muss doch irgendwo stehen was Sache ist, anscheinend weiss keiner was richtig ist. Jeder macht es so wie er es am besten findet. Aber was fordert der Gesetzgeber?

Geschrieben

wieso??

waffe und munition getrennt heißt: es befindet sich keine munition in der waffe. daß heißt aber nicht, daß ich waffe und mun nicht im selben behältnis transportieren darf.

einem langfinger ists sowieso egal ob die sachen in getrennten fächern liegen, der klaut dir gleich den ganzen koffer und öffnet ihn dann in ruhe in seinem unterschlupf.

die sache mit der zugriffsbereitschaft ist doch eigentlich auch ganz easy. ist der rangebag oder der koffer verschlossen (mit einem vorhängeschloss ect.) ist die waffe nicht zugriffsbereit. auch dann nicht, wenn rangebag oder koffer auf dem beifahrersitz stehen.

wenn dem nicht so währe, dürfte ich meinen krempel ja auch nicht von der wohnung zum auto oder vom auto zum schießstand tragen, weil daß dann auch führen wäre.

sind koffer und rangebag unverschlossen, dann ab damit in den kofferraum, sonst führen!. ansonsten, nicht erwischen lassen. laugh.gif

Geschrieben

Das ganze wurde hier schon mehrmals durchgekaut.

Siehe hierzu auch mein erstes Posting.

Das einzige was sich geändert hat ist die Nummerierung der Paragraphen. Hinzugekommen ist dass der Transport aufgrund eines "von seinem Bedürfnis umfassten Zweck" erfolgt.

Munition und Waffe im selben Fach einer Tasche war und bleibt zulässig, solange die Munition nicht in der Waffe ist.

Geschrieben

Servus

Abgesehen von Gesetz und Verordnung zum Gesetz gibt es u.a. noch die sog. richterliche Rechtsfindung. Ohne jetzt die Quelle auf Anhieb zitieren zu können, gilt nach dieser die Waffe im unverschlossenen Behältnis innerhalb der Fahrgastzelle als geführt; im verschlossenen Behältnis als transportiert.

Gruss

Geschrieben

Hallo,

wie ist es eigentlich, wenn Waffe (und Munition) in einer Range Bag untergebracht sind, man aber nicht im Auto, sondern bspw. mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zum Schießstand fährt???

MfG ZEBO

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo,

wie ist es eigentlich, wenn Waffe (und Munition) in einer Range Bag untergebracht sind, man aber nicht im Auto, sondern bspw. mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zum Schießstand fährt???

MfG ZEBO


genau der selbe fall.

ist der rangebag abgeschlossen (vorhängeschloss durch den reißverschluß-zipper und irgend eine schlaufe) dann ist alles ok, die waffe ist nicht zugriffsbereit und wird lediglich transportiert.

ist der rangebag nicht abgeschlossen, gilt die waffe als zugriffsbereitund wird geführt.

dabei spielt es bei waffen keine rolle, welches verkehrsmittel benutzt wird. beim transport von pulver schauts anders aus, gehört aber nicht hierher.

Geschrieben

In Antwort auf:

....Ohne jetzt die Quelle auf Anhieb zitieren zu können, gilt nach dieser die Waffe im unverschlossenen Behältnis innerhalb der Fahrgastzelle als geführt; im verschlossenen Behältnis als transportiert.


Behauptungen aufstellen kann ich auch. Bitte fundieren Sie die Ihre doch durch eine Literaturstelle oder ein Urteil. Vergessen Sie dabei nicht, zu erläutern inwieweit ein Urteil übertragbar ist.

MfG

700NE

Geschrieben

Hallo,

die KPB Bielefeld sagt:

- Waffe im abgeschlossenen Handschuhfach = zugriffsbereit

- wenn Waffe im verschlossenen Behältniss = nicht zugriffsbereit

-Mun muss auch vor unbefugtem Zugriff geschützt werden = verschliessen

-es wird eine getrennte Aufbewahrung und Transport von Waffe und Mun verlangt.

-von Transport in öffentl. Verkehrsmitteln ist abzusehen (wie immer man das auslegen mag)

Da es hier zu sehr unterschiedlichen Meinungen kommt und offensichtlich auch unterschiedliche Vorschriften gibt,

kann man wohl nur bei der zuständigen Behörde nachfragen, damit man nicht negativ Auffällt.

Mal ganz abgesehen davon: Meine Sachen getrennt voneinander zuverschliessen bringt mich nicht um.

Und wenn ich schon "vorauseilender gehorsam" höre...

Kein Gesetzt schreibt vor, das man sich nach dem k..... den A.... abwischen soll. Trotzdem macht´s jeder.

Mopper

Geschrieben

Also Mopper - auch durch angedeutete Kraftausdrücke wirkt man nicht überzeugender tongue.gif - und die KPB Bielefeld ist zumindest für andere nicht der Nabel der Welt chrisgrinst.gif

Entweder es gibt eine eindeutige Regelung - was offenbar nicht der Fall ist grin.gif - oder es muß von allgemein gebräuchlichen Grundsätzen ausgegangen werden können icon14.gif.

Demnach schließt allein die Aufbewahrung der Waffe in einem geschlossenen Behältnis (nicht verschlossen !) getrennt von Munition und (falls vorhanden) Magazin ,den Begriff des "Führens" aus.

Wenn es meherer Handgriffe bedarf, die Waffe schußfähig zu machen,dann ändert der eine(!) Griff mit dem ich das Vorhängeschlößchen öffne, auch nichts mehr !

Wäre das Abschließen zwingend ,dann sollte man nach einer gewissen Logik auch unterstellen können, daß jeder Koffer und jedes Futteral die für Waffen angeboten werden, auch verschließbar sind.

Natürlich gibt es Abstufungen und Auslegungen, wo klare Regeln fehlen.

Die Pistole -mit offenem Verschluß-im nicht geschlossenen Köfferchen auf dem Beifahrersitz, das Magazin bereits gefüllt 10 cm neben der Pistole im selben Köfferchen wird wohl strittiger sein als die Pistole eingeschlagen in einem Futteral oder Tuch innerhalb des Koffers (was ich schon meinen Waffen zuliebe mache grin.gif), die Muni in der Originalbox und das (leere!)Magazin im Ledertäschchen desselben unverschlossenen Koffers auf dem Rücksitz oder Kofferraum. Das sehe auch ich ein.

Wir sollten einfach auch bei Polizisten, die einen eventuell kontrollieren nicht das Fehlen jeden gesunden Menschenverstands unterstellen wink.gifwink.gif - und an einer kleinen Drehbewegung mit nem Schlüsselchen wird das Ganze sicher nicht scheitern - weder bei dem, der es so macht-noch bei dem, der darauf verzichtet tongue.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Bitte fundieren Sie die Ihre doch durch eine Literaturstelle oder ein Urteil. Vergessen Sie dabei nicht, zu erläutern inwieweit ein Urteil übertragbar ist.


Für eine fundierte Rechtsauskunft wenden Sie sich doch bitte an Ihren Anwalt redface1.gifAZZANGEL.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Für eine fundierte Rechtsauskunft wenden Sie sich doch bitte an Ihren Anwalt
redface1.gifAZZANGEL.gif


das nennt man dann wohl unfreiwillige komik gaga.gif

Geschrieben

@ Mouche

Du versuchst die ganze Lage mit gesundem Menschenverstand und Logik zu klären. Wir haben es hier aber mit dem Gesetzt zu tun, und das entbehrt manchmal wohl jeglicher Logik.

Ich kann´s doch auch nicht ändern, das die Lage so undurchsichtig ist. Für mich sind aber die Aussagen meiner KPB maßgeblich. Und das ist kein vorauseilender Gehorsam.

Ach ja, vor 2 Jahren wollte ein Hauptkomissar bei einer Fahrzeugkontrolle mein Luftgewehr beschlagnahmen, weil ich keinen Waffenschein habe. Seine beiden (jungen) Kollegen haben ´ne Ewigkeit auf ihn eingeredet, das er im Unrecht sei, was auch zum Erfolg führte. Soviel zum fehlenden Menschenverstand.

Und noch was:

es geht doch nicht nur um den eigenen Zugriff.Auch andere (böse) Menschen dürfen nicht an deine Waffen/Munition gelangen.

Ja,ja, die nehmen die ganze Tasche mit, ich weiss.Aber der Gesetztgeber geht von einer höheren Hemmschwelle bei verschlossenen Gegenständen aus. Und Du kannst Dir nichts vorwerfen lassen. Mehr als abschliessen kannst Du nicht tun, und hast dem Gesetzt vollauf genüge getan, und gilts weiterhin als zuverlässig.

Und Bielefeld ist ja wohl der Nabel der Welt chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Für eine fundierte Rechtsauskunft wenden Sie sich doch bitte an Ihren Anwalt


chrisgrinst.gif

Ich möchte keine Rechtsauskunft. Es genügt mir, wenn Sie Ihre Behauptung fundieren oder zugeben, dass Sie das nicht können.

MfG

700NE

Geschrieben

Hallo Mopper- aus ähem, wo war das doch gleich wink.gifwink.gif-

wo es keine gesetzliche Regelung gibt -wie hier(!) ist sehr wohl nach dem Üblichen zu verfahren.Du redest von einer höheren Hemmschwelle, von der ein Gesetzgeber ausgehen würde,bei einem verschlossenen Behältnis. Wenn es so ist:Wo steht geschrieben grin.gifgrin.gif?

Ein Schlößchen am (bereits) gestohlenen Koffer zu knacken dürfte nun wirklich keine Erhöhung der Hemmschwelle darstellen rolleyes.gif- oder meinst Du, Diebe lassen nach Überfallen des Autos,in dem Du Dein Köfferchen transportierst, dieses zurück, wenn sie feststellen, daß es verschlossen ist blush.gif?

Dann müßtest Du schon so konsequent sein und das Anschließen mittels einer Kette an eine feste Halterung im Fahrzeug verlangen-was im Übrigen keine dumme Idee wäre icon14.gif!

Ich sag es nochmals : Jeder kann IMHO gerne verschließen, was nach dem Gesetz(!) offenkundig nicht verschlossen sein muß(!)- das ist gut und nützlich - aber nicht Pflicht icon14.gif

Mouche

Was das Grünröckchen im gehobenen Rang anbelangt crying.gif-

also wenn es kein Scherz von Dir war,dann gibt es für mich nur eine Erklärung : Dieses-wie war doch gleich der Name -ach ja ...Bielefeld chrisgrinst.gif -ist wohl so eine Art Verbannungsort wo die Grünröckchen ihre Besten icon14.gif hinschicken,weil freiwillig keiner hinwill grlaugh.gifgrlaugh.gif

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