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Erwerb durch Ausleihen


hotspur

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Mann kann jetzt ja eine Waffe für bis zu einem Monat ausleihen.z.B. möchte ich die Vereinswaffe für eien Wettkampf "erwerben". Dann muss ich ja nach neuem Waffengesetz keine extra Munitionserwerbserlaubnis haben, also kann ich dafür auch handladen. Nur wie soll es mit der Bescheinigung werden, die ich vom eigentlichen Besitzer bekommen muß und mitführen, natürlich, denn ich kann ja nicht seine komplette Waffenbesitzkarte für einen Monat ausleihen. Ein Formblatt ist dafür m.E. nicht vorgesehen. Wie soll das aussehen?

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In Antwort auf:

Man kann jetzt ja eine Waffe für bis zu einem Monat ausleihen.z.B. möchte ich die Vereinswaffe für einen Wettkampf "erwerben". Dann muss ich ja nach neuem Waffengesetz keine extra Munitionserwerbserlaubnis haben, also kann ich dafür auch handladen.


Ein äußerst interessanter Aspekt... cool.gif

Gruß Habakuk

im FWR

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Falcons Lösung halte ich für sehr praktikabel, so ist es ja bisher auch schon gemacht worden (bei uns im Jägerkurs hatte mancher eine Büchse aus dem Familiensitz zum Schießen mitgebracht). In 99,9% der Fälle wird sich dafür eh keiner interessieren und kommt man tatsächlich mal in eine Polizeikontrolle, wird die Wumme eh beschlagnahmt, ob man die eigene WBK dabei hat (sich also als Berechtigten ausweist) oder nicht. Oder glaubt irgend jemand, dass die Ordnungshüter, die schon genug im Kopf haben müssen, sich mit den Feinheiten des geänderten Gesetzes auskennen?

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