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IGNORED

Österr. WaffG. "Sichere Verwahrung"


Toni

Empfohlene Beiträge

Hallo,

Für die sichere Verwahrung von Schußwaffen und Munition gibt es im österr. WaffG keine detaillierten Durchführungsbestimmungen.

So heißt es nur:

_____________________________________________________________________

§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:

1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;

3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von

Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;

4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.

____________________________________________________________________

Das sind doch nur Wischi-Waschi-Formulierungen, wo es dann immer wieder zu Diskussionen kommt, ob die Art einer Verwahrung sicher genug ist, oder nicht.

Ist z.B. ein in der Wohnung befindlicher Waffenaufbewahrungsraum in der Größe einer Besenkammer, versperrt mit einer normalen Wohnungstür, einer umgebenden Mauerstärke von 28cm ausreichend sicher, wenn es sich um einen Ein-Personen-Haushalt handelt?

Warum schreibt der Gesetzgeber nicht ganz klar z.B. vor:

Waffen der Kategorie C & B sind zumindest in Behältnissen der Sicherheitsstufe A nach VDMAxxx,

genehmigungspflichtige Schußwaffen der Kategorie B, sowie Munition zumindest in Behältnissen der Sicherheitstufe B zu verwahren.

Bitte um eure Meinungen und Tipps!

Danke !

Gruß

Toni

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Hallo Toni !

Kannst ja nach D ziehen,

da wird Dir alles vorgeschrieben!

Sei froh das bei uns die Gesetze

noch so "liberal" sind!

Auch wenn es so vorgeschrieben wäre , eine 100%

sichere Variante gibt es nicht!

Mfg Martin

der fast dein Nachbar ist

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Ich schließe mich Marti vollinhaltlich an:

Toni, wenn Du geil auf ein Leben bist, in dem Dir jeder Furz vorgeschrieben wird, zieh' gen Norden.

Du bist der erste, der die deutschen Kollegen um ihr Waffengesetz mitsamt seinen Aufbewahrungsvorschriften beneidet .... gaga.gif

Was Deine Wünsche betrifft: noch immer nicht kapiert, daß in Ö die getrennte Verwahrung von Waffe und Mun NICHT gesetzlich vorgeschrieben ist, die Forderung nach Definition von unterschiedlichen Sicherheitsstufen daher irgendwie daneben ist ?

Verständnislose Grüße

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Sniper,

Ich fordere gar nichts!

Es geht darum, daß die schwammige Formulierung von den Kontrollorganen so oder so interpretiert werden kann.

eh wissen: 2 Ärzte = 3 Meinungen!

Ich will nicht haben, daß die Beurteilung der Qualität meiner Waffenverwahrung von der "Stimmungslage" eines Kontrollorgans abhängt!!

Na was nu?

Sind Waffenschränke in Österreich ein Muß, oder nicht?

Gruß

Toni

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Toni hat ansich schon recht - Rechtssicherheit zu haben durch klare Definitionen ist durchaus angenehmer als von der Laune eines Beamten abhängig zu sein -

nur ,erwartungsgemäß und offensichtlich hat das u n s e r Neues Waffengesetz auch nicht gebracht frown.giffrown.gif-

Auswandern bringt somit nix,kannst also ruhigen Gewissens daheim bleiben,Toni wink.gifwink.gif-

ob man nämlich Chaos durch zuviel oder zuwenig Regelung schafft - is eh gleich grin.gifgrin.gifgrin.gif

Mouche

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Mir wäre auch die Formulierung lieber "Waffen gelten IN JEDEM FALL als sicher aufbewahrt, wenn sie in einem Tresor der Stufe xy aufbewahrt werden. Sozusagen als Option für diejenigen, die auf Nummer sicher gehen wollen.

Alles in allem kann man die sichere Aufbewahrung eh nicht lückenlos kontrollieren. Wenn der Schlüssel auf dem Tresor liegen bleibt oder die Waffen nach dem Schiessen/putzen...nicht wieder eingeschlossen werden, dann kann das ohnehin kaum jemand nachprüfen...es sei denn, es passiert tatsächlich was...aber dann hat der Betreffende sowieso andere Sorgen.

Gruss!

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Hallo Toni

besorge dir doch vom Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst die Broschüre "Schusswaffen - Sicherheit durch Verantwortung". Darin sind ganz konkret die Verwahrung von Schusswaffen in über 8 Seiten erklärt. Zu bekommen oder zumindest zu bestellen müsste diese Broschüre bei jeder Polizeidienststelle sein.

gruss al

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In Antwort auf:

Sind Waffenschränke in Österreich ein Muß, oder nicht?


Definitiv NEIN !

Du bist aber mitnichten der Willkür Beamter ausgeliefert.

Einfach gesunden Hausverstand walten lassen, das gilt in Ö durchaus noch. Mit Deinem Beispiel (massiv verschlossener Raum, also nicht mal eben so mittem Schraubenzieher oder dem Taschenfeitel zu öffnen) BIST Du auf der sicheren Seite.

Du bist nicht gezwungen, zu verhindern, daß eine Profi-Einbrecherbande an Deine Waffen kommt - genug Zeit vorausgesetzt, knacken die ohnehin jeden Tresor.

Was anderes sind natürlich die Kandidaten, die ein versperrtes Nachtkastlschubladel aus Sperrholz bei "Vorhandensein" durchaus handwerklich begabter Jugendlicher noch immer als ausreichend sicher erachten.

Achtung: die Broschüre des Kripo-Beratungsdienstes enthält ebenso die gesetzlich nicht haltbare Aussage, daß Mun und Waffe getrennt zu verwahren seien. Das ist eine bloße EMPFEHLUNG !

Wenn wir schon bei Empfehlungen sind: ich empfehle auch einen kleinen Möbeltresor mit Zahlenschloß, damit erübrigt sich das leidige Problem mit dem Schlüssel, und ein paar Wertsachen, Dokumente, etc. hat vermutlich jeder daheim, die in sowas eh auch besser aufgehoben sind (denk an nen Brandfall).

Aber ein MUSS ist das nicht.

Klarer jetzt ?

Schon wieder friedliche Grüße

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In Antwort auf:

Klarer jetzt ?

Schon wieder friedliche Grüße


Doch deutlich klarer, ja! Danke sehr!

Verständnislose Grüße sind außerdem keine unfriedlichen Grüße! smile.gif

Also, "auf ein Achterl-Rot anstoß" wink.gif

Viele Grüße

Toni

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Es wurde damals von den kontrollierenden Beamten als ausreichend Sicher verwahrt angesehen, als meine Schußwaffen in einem versperrten (Zahlenschloß) Waffenkoffer, im Schlafzimmerkasten standen... das genügte.

Mittlerweile ruhen sie jedoch in einem Tresor (elektr. Zahlenschloß), da ich mittlerweile auch ein paar Langwaffen besitze. Ein dickes icon14.gif an meine Frau, die, als sie von den Beamten dazu aufgefordert wurde, den Koffer zu öffnen, dieses verweigerte... hätte sie die Kombination gewußt und den Koffer geöffnet, wären die Waffen samt WBK weg gewesen.

...sie probieren´s immer wieder.

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