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IGNORED

Beantragung einer WBK


Tethys

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Hallo, gibt es irgendwas was man bei der Beantragung einer grünen WBK beachten muss?? Ich hab vor, mir erst mal eine KK-Pistole zu holen und dann vom Weihnachtsgeld ne .45ACP. Ist es jetzt sinnvoll erst mal die WBK nur mit dem Voreintrag für die KK zu beantragen oder gleich mit 2 Voreinträgen (geht das überhaupt?)

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Hallo Tethys,

bezüglich Deiner Anfrage folgendes:

Der Voreintrag ist 1 Jahr gültig, d.h. das Du in dieser Zeitspanne die Schußwaffe(n) erwerben kannst (für die Du einen Voreintrag hast). Für den Fall, daß Du genaue Vorstellungen bezüglich der Schußwaffe(n) (Hersteller, Typ, Kaliber) und Zeitfenster bezüglich des Erwerbes schon hast, so ist es ratsam beide Voreinträge in einem zu beantragen (sofern das mit Deinen Vorgaben/Möglichekeiten/Bedürfnissbescheinigungen geht). Desweitern solltes Du auf die 14-tägige Anmeldefrist beim Erwerb der Schuffwaffe(n) achten.

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Hallo Tethys,

ich gehe mal davon aus, daß die rechtlichen Voraussetzungen bekannt sind?

Wenn Du alle Unterlagen (Sachkunde, Bedürfnisbescheinigung und ausgefüllten Antrag) beisammen hast gibt es weiter nichts zu tun, als dies beim Amt abzugeben.

Dann beginnt das lange warten.

Wenn Dir der Vereinsvorstand eine regelmäßige Trainingsteilnahme (auch für 45er; zB. mit Vereinswaffen) bestätigen kann und Du den Voreintrag ein halbes Jahr ruhen lassen kannst, muß die Bedürfnisbescheinigung des Vereins auf beide Kaliber ausgefüllt sein. Bedenke aber, daß Du nur 12 Monate Zeit hast mit einem Voreintrag eine Waffe erwerben zu dürfen. Wenn Du sicher innerhalb diesen Zeitraumes die 45er kaufen möchtest, sparst Du Dir dadurch einen weiteren Gang zum Amt - leider kein Geld wink.gif

MfG magic

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Ich bin die Waffenlobby - wir sind viele - wir gehen wählen - und das ist gut so !

[Dieser Beitrag wurde von magic am 12. August 2002 editiert.]

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Also wenn ich die Gebührenordnung richtig gelesen habe, so kostet die erstmalige Beantragung einer Erlaubnis für den Erwerb und Besitz ein oder mehrerer Waffen auf eine grüne WBK mit der Vereinsbescheinigung 80DM. Dazu die Munitionserwerbsberechtigung für 50DM auf die beantragten Waffen. Wenn man nun später nochmal ein oder mehrere Voreinträge in die bereits ausgestellte WBK eingetragen haben will, muss man wiederum 80DM zahlen.

Quelle: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/waffv_4/anlage_9.html

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Zitat:

Original erstellt von forsaken:

kostet ein abgelehnter Antrag eigentlich auch was?

Ob offiziell, ist mir nicht bekannt. Aber ich kenne einen Fall, wo ein Schütze für einen abgelehnten Antrag angeblich DM 130.- bezahlen durfte.

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Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

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ja, auch bei angelehnten anträgen können gebühren erhoben werden (nicht nur in waffensachen).

@magic:

wie auch tar schreibt kostet ein oder mehrere voreinträge eine gebühr; also ganz klar mengenrabatt und das bundesweit!

@tar:

nicht ganz, nach den ersten beiden waffen ist die gebühr 110 dm (die ersten beiden kurzen sind billiger, weil - nach dem gesetz - eigentlich kein bedürfnis geprüft wird)

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