Wenn man schon etwas zitiert,sollte man auch die Quelle nennen! -diese ist im übrigen hier:
QUELLE!
Die dortige Interpretation der EN 1143-1:2012 ist, mit Verlaub, Quatsch und wird auch nicht richtiger wenn man sie halsstarrig und rechthaberisch ständig wiederholt.
Die in der EN 1143-1:2012 genannten 50kN = 5 Tonnen beziehen sich auf das Befestigungselement am Tresor (in der Regel eingeschweißte Hülse), und nicht wie dort behauptet auf die Verankerung als Solche.
Den Schwerlastanker mit 50 kN Zuglast, welcher dann auch noch durch die Hülse am Tresor passt, möchte ich sehen. Möglicherweise kennt da @Mittelalter was?
Das eine Verankerung sinnvoll sein kann ist unbestritten, viele Klasse 1 Schränke neigen beim Öffnen der Tür zum Kippen, und wer das Ding unbedingt mit € 65.000,- versichern will, sollte die Erfordernisse sowieso mit seiner Versicherung klären.
Ansonsten hat @sealord37 den Sachverhalt schon richtig dargelegt.
Im Übrigen bin ich mir sicher, das sich irgendein (Verwaltungs-) Richter finden lässt, welcher die 50kN Zuglast bei der Verankerung, als vom Gesetzgeber gewollt interpretiert -man muss nur lange genug darum betteln.