Das ist so pauschal schlicht falsch.
Im WaffG gibt es tatsächlich keine ausdrückliche Anzeigepflicht für die gemeinsame Aufbewahrung unter Berechtigten. Das ist unstrittig.
Genauso unstrittig ist aber, dass die Waffenbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeits- und Aufbewahrungskontrollen sehr wohl prüfen, wer faktisch Zugriff hat.
Und genau da liegt der Punkt:
Wenn zwei Berechtigte gemeinsam aufbewahren ohne vorherige Anzeige oder Abstimmung, steht bei einer Kontrolle plötzlich eine gegenseitige Zugriffsmöglichkeit im Raum, die der Behörde vorher nicht bekannt war. Das ist rechtlich kein Automatismus, aber verwaltungspraktisch ein unnötiges Risiko.
In Schleswig-Holstein wird deshalb seit Jahren empfohlen – und teilweise auch erwartet – das formlos anzuzeigen, um genau diese Diskussion gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Melden macht frei. Nicht melden schafft Angriffsfläche.
Ob man das politisch oder rechtlich schön findet, ist eine andere Frage.
Wer Stress vermeiden will, schreibt eine kurze Mail an den Sachbearbeiter und hat das Thema vom Tisch.
Zum PS: Eine jährliche Sachkundewiederholung ist eine Meinung.
Gesetzlich nicht vorgesehen. Persönlich halte ich es dennoch für sinnvoll.