Andreas, lass dich da nicht verrückt machen 😉
Die rechtliche Grundlage ist klar:
Für die Waffensachkunde nach § 7 WaffG gilt bundesweit der offizielle Fragenkatalog des BVA, aktuell Stand 12/2024, rund 450 Fragen auf 118 Seiten.
Dieser Katalog ist verbindlich – kein Ausbilder darf sich einfach eigene Phantasiefragen ausdenken oder auch nur abändern.
Was Lehrgangsleiter machen dürfen:
Sie können aus dem Katalog eine Auswahl für die schriftliche Prüfung treffen (üblich sind 30–40 Fragen, je nach Behörde und Bundesland/Kreis).
Die Form (Multiple Choice, Freitext oder gemischt) hängt von der Prüfungsorganisation ab.
Manche packen zusätzliche Übungsfragen in ihre App oder ihren Kurs → das ist dann Trainingsmaterial, nicht die offizielle Prüfung.
Heißt für dich:
Offiziell gibt’s nur einen Katalog → den solltest du lernen.
Wie viele Fragen du in der Prüfung bekommst erfährst Du vorher. Üblich sind 30–40 Fragen, das entscheidet die jeweilige Prüfungskommission.
Die Geschichten von „1400 Fragen“ sind Quatsch – das sind in Wirklichkeit aufgeblasene Übungsdatenbanken.
Unterm Strich: Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
Theorie → Wenn du den offiziellen Katalog gelesen hast, bestehst du. Damit hast du den theoretischen Teil erledigt.
Meine Empfehlung, als Sachkundeprüfer: Lies dir die Fragen ALLE einmal durch, nicht auswendig lernen! Nur durchlesen.
Den Katalog kannst du dir direkt und kostenlos beim BVA herunterladen:
👉BVA-Fragenkatalog mit Antworten (PDF) Ich halte die App`s nicht für hilfreich, das ist aber wohl Geschmackssache.
2. Mündlich-praktischer Teil → Da wird dein theoretisches Wissen sowie die Handhabung abgefragt, die du in der Regel auch vorführen musst. Das lernst Du alles im Unterricht.
3. Scharfer Schuss → Je nach Prüfer musst du zwei bis drei Waffensysteme bedienen und abfeuern können. Revolver/Pistole/Büchse/Flinte
Die Treffer sind zweitrangig.
Heißt: Solange du das Blei im Kugelfang lässt und nicht in der Decke, hast du bestanden.