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kurzwaffen

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  1. Häntä kiinnostaa vain RWS 4,8 g FMJ. Katson ensi viikolla kellarissa ja palaan asiaan jos löytyy.
  2. Multikulti is dat nee Englisch in’t Forum – hüt Finnsch, morgen Klingonisch. Hauptsach, wi hebbt’n Gaudi!
  3. Hei Björn, nyt ymmärrän – pahoittelut väärinkäsityksestä minun puoleltani. Luulin, että etsit vanhaa RWS 74 gr Kegelspitz pehmeäkärkistä luotia, mutta tarkoititkin jo lopetettua RWS 74 gr FMJ -luotia (.224 cal). Valitettavasti RWS ei enää valmista tätä FMJ-versiota. Vaihtoehtoja samassa painoluokassa (70–77 gr) voisivat olla: Lapua Scenar L 77 gr FMJBT (.224) – erittäin tasalaatuinen, paljon käytetty kilpa-ammunnassa. Sako .224 FMJ 70 gr – saatavilla joissakin Pohjoismaiden markkinoilla. Hornady .224 FMJ-BT 75 gr – yleinen korvike, hyvä tarkkuus. Sierra MatchKing 77 gr HPBT – ei aivan FMJ, mutta hyvin lähellä, laajasti käytetty tarkkuuskivääreissä. Jos etsit nimenomaan RWS 74 gr FMJ -luotia, niitä löytyy todennäköisesti vain vanhoina varastojääminä. Waidmannsheil ja onnea latausprojektin kanssa! Ystävällisin terveisin, Mic
  4. Hello Björn, great to see you found your way into the German forum! Most people here also speak English, and I’m sure there are a few Finns around as well. Kireitä siimoja ja suoraa laukausta! Mic
  5. Yes, with a 1:9" twist barrel the RWS 74 gr (.224) should stabilize fine. With the older 1:14" twist (common in classic .222 rifles) it would not work well. Barrel length is less critical – but I would recommend at least 18 inches to keep velocity and stability consistent. Twist rate is the key factor. Good luck with your capercaillie hunt – Waidmannsheil!
  6. Hello, I saw you are looking for the old RWS 4.8 g (74 gr) bullet in .224 cal for your capercaillie load. I found a dealer here in Germany who still offers them: 👉 RWS Bullets .224 / 74 grain / 4.8 g – Kegelspitz This shop (Wiederladen Alzey) is well known among reloaders here and absolutely reliable. Maybe this helps you with your hunting project. Waidmannsheil and good luck! Best regards, Mic
  7. ja, das kannst du einstellen. Die kleine Madenschraube. Damit kannst du den Widerstand regulieren – meist ein 1,5 mm oder 2 mm Inbus. Schraube leicht lösen, einmal den Mechanismus bewegen, dann wieder so einstellen, dass er sicher verriegelt, aber sich sauber drehen lässt. Wichtig: Nicht zu leicht machen – die Sicherung muss im Ernstfall immer zuverlässig drin bleiben. Falls es danach immer noch hackt, etwas Silikonspray oder PTFE-Trockenschmierstoff an den Drehzapfen, aber sparsam!
  8. Vorgeschrieben ist nur das offizielle Gefahrensymbol „explodierende Bombe“ nach 1. SprengV/GHS – und das kommt ans Behältnis, nicht an die Wohnungstür. Steht das Ding in einem zugänglichen Bereich, gehört das Symbol sogar innen dran, damit’s keiner von außen sieht. Das Schild hier ist eine Eigenbau-Drohkulisse. An der Haustür wäre das ungefähr so clever wie ein Zettel „Ich bin drei Wochen im Urlaub – Schlüssel liegt unter der Matte“. Behörde kann dir sowas privat nicht einfach vorschreiben, und wer’s freiwillig hinhängt, braucht sich über ungebetene Gäste nicht wundern.
  9. Dass wir LWB`s das längst wussten, ist klar. Aber solche Worte aus einem Ministerium hört man selten. Respekt an Minister Reul für die Ehrlichkeit: Eine Gesetzesverschärfung trifft nie die Täter, sondern nur die Legalwaffenbesitzer. Höchste Zeit für faktenbasierte Politik.
  10. Die stehen ja auch nicht auf deinem Datenblatt, sondern auf irgeneinem Zettel im Hängeregister, oder falls schon in der E-Akte, dann dort "verbuddelt" da die eben nicht im NWR gemeldet wurden mußten.
  11. Ich möchte nur mal aus eigener Erfahrung anmerken, dass es bei der Aufbewahrung sogenannter „großer Magazine“ durchaus Unterschiede gibt. Je nach zuständiger Behörde. Ich habe selbst Altbesitz-Magazine, für die ich keine Belege mehr hatte. Nach einer eidesstattlichen Versicherung wurde mir die Besitzanzeige bestätigt. Allerdings hat mir meine Behörde schriftlich auferlegt, diese Magazine in einem Safe der Schutzklasse EN 1 aufzubewahren, obwohl die AWaffV eigentlich nur ein „verschlossenes Behältnis“ fordert. Das wollte ich aber mit meiner SB nicht weiter ausführen. Da ich bereits einen 1er Safe hatte. Mit in dem Schreiben stand: Der Besitz ist erlaubt, aber ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe ist nicht zulässig. Diese Magazine dürfen nur von mir benutzt/behalten werden oder, wenn ich sie nicht mehr will, über meine Behörde ordnungsgemäß vernichtet werden. Fazit: Es kann sehr wohl sein, dass eine Behörde strengere Maßstäbe anlegt, unabhängig davon, wie und ob es in Verordnungen steht, oder anderen Landkreisen gehandhabt wird. Was wir wohl ja alle schon mehrfach in allen Bereichen des Waffenbesitzes erlebt haben.
  12. Große Magazine seien gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.3 und 1.2.4.4 Waffen gleichgestellt und unterlägen daher den Aufbewahrungsvorschriften des § 36 WaffG i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 5 b) AWaff .... Also, müßen die im den 1er-Tresor. Diese Aussage liest man hier leider ziemlich oft. Sie sagt aber aus meiner Sicht wenig über den Fragesteller aus. Niemand kann sich alles merken, schon gar nicht bei der Vielzahl an Änderungen im WaffG in den letzten Jahren. Da ist jede Frage erlaubt, egal wie simpel sie auf den ersten Blick wirken mag. Und dieses ständige „Was lernt ihr eigentlich in der Sachkunde?“ finde ich ehrlich gesagt unangebracht. Wenn man das auf andere Bereiche überträgt: Ich könnte auch 9 von 10 Autofahrern fragen, was sie eigentlich in der Fahrschule gelernt haben – bringt nur keinem was und ist genauso müßig.
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