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Makalu

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  1. Ich würde es mal so sagen: alle SAFN, MAS49 und so weiter unterliegen neuerdings dem KWKG, Abänderung in zivilen HA geht nicht mehr. Denke aber, dass man die, die bereits nach der alten Richtlinie abgeändert wurden, weiter im Waffg belässt, sonst wird die Sache nämlich nicht nur kompliziert sonder auch sehr arbeitsaufwändig. Man muss sich nur mal Vorstellen, 5 - 10 000 müsst jetzt eine Genehmigung nach dem KWKG beantragen und dann noch für jede Fahrt auf den Schießstand noch eine Transportgenehmigung. Ich glaube, dass würde sogar denen in Berlin etwas zu viel. Die ersten hundert könnten aber ja mal rein prophylaktisch eine Genehmigung nach dem KWKG beantragen, die Wichtigkeit des Themas würde denen dann klarer. Gruß Makalu
  2. Irgendwie will das ja auch sagen: nichts mehr mit M1A Springfield und MAS49, FAL und anderen Geräten, die nach dem zweiten WW gebaut wurden. Nach der gleichen Logik, die nötig war das M1A in die Liste aufzunehmen, können die dann auch die AR15 aufnehmen oder sonst was. Gruß Makalu
  3. Wer in Deutschland was zu Thema Waffenrecht auf Behörden will, ist immer im Vorteil, wenn er lesen kann. Sehr gut ist es also, wenn er bereist vorher das Waffg. mal so schnell durchgelesen und verstanden hat. Dadurch kann er sich viel Ärger ersparen und auch einige Beamten unheimlich beeindrucken. Mit diesem kleinen Trick lassen sich viele schier unmögliche Dinge verwirklichen. In Frankreich ist es gut, wenn man die Telefonnummer von jemanden kennt (sollte am besten in Paris in einer höheren Behörte sitzen), der glaubt sich mit der Materie auszukennen und im Stande ist es auch glaubwürdig durch die Leitung zu bringen. Wenn der Jenige positiv eingestellt ist, hat man auf den Ämtern, die hier ja alle bereits über Telefon verfügen, schon fast gewonnen. Also, man merke: in Deutschland ist der im Vorteil, der richtig lesen kann und in Frankreich der, der richtig telefonieren kann. Wer das nicht beherzigt, geht oft enttäuscht heim. Gruß Makalu
  4. Makalu

    German Parcel

    Hallo, bin natürlich alles andere als ein Rechtsexperte auf diesem Sektor, aber trotzdem, mit meiner laienhaften Vorstellen wurde ich mal sagen: "Wer einen Auftrag annimmt muss ihn auch ausführen". Schließlich wurde bei der Übergabe des Pakets in den USA nichts verheimlicht. Es wäre wirklich angebracht, wenn da mal einer auf Schadensersatz klagt. Wieso nicht ihr? Gruß Makalu
  5. Nur mal so ein Info am Rande: Als ich vor 10 Jahren mal in Israel war, war es üblich das die Soldaten, die eine Pistole wollten, sich diese selbst kauften. Weiß nicht ob es auch bei der Luftwaffe so war, aber beim Heer haben sie es mir so erzählt. Eine Pistole wurde dort mehr als Schmuckstück betrachtet. Auch die Amerikaner haben heute in den Kampfeinheiten nicht allzu viel Pistolenträger. Gruß Makalu
  6. Mal noch eine Bemerkung von mir: Bis zum 1.1.99 konnten in Frankreich Sportschützen bis zu 7 Vollautomaten legal kaufen. Es gibt auch tatsächlich viele die davon wenigstens einige erworben haben. Zum Missbrauch dieser legal erworbenen Waffen ist es nie gekommen! Das Verbot kam nur aufgrund der EU Richtlinie zustande und war nicht durch tatsächliche Vorkommnisse zu begründen. Heute kann man VA nur noch illegal erwerben, aber scheinbar viel leichter als früher. Makalu
  7. Sachlich kann ich dazu natürlich nichts beitragen, wie auch, wenn es nicht mal die Profis verbindlich wissen. Der Beitrag passt auch nicht 100% zum Thema, aber... Ich habe einmal auf einem Lehrgang einen Zugführer gefragt ob ich was mitbringen darf und er war damit voll einverstanden, hat auch keinerlei Probleme gegeben, wir haben viel geschossen. Nur auf dem Truppenübungsplatz war die Waffe (M14) dann unerwünscht. Ein andres mal hat ein Zugführer gefragt wer was mitbringen will und auch dort haben wir viel geschossen. Am letzten Tag hat aber der Kompaniechef etwas blöde geschaut wie er die professionellen Waffen gesehen hat, er war wahrscheinlich etwas eingeschnappt, weil er nicht beim Schießen dabei war. Probleme hat es aber auch hier nicht gegeben. Ich hatte auch mal einen Chef, der wollte das ich einen offiziellen Wettkampf der BW mit meiner privat Waffe schieße, das wurde aber vom Veranstalter abgelehnt. Wir haben es immer so gehandhabt (ist natürlich in der heutigen Zeit unbefriedigend): wer viel fragt, der viel irrt Gruß Makalu
  8. Wir hatten das Thema auch mal vor Jahren. Fazit: Es ist Sache des Disziplinarvorgesetzten zu entscheiden, ob jemand eine private Waffe führen darf oder nicht. Wobei ggf. auch die Meinung seines Vorgesetzten und möglicherweise dessen Vorgesetzten eine Rolle spielt. Es soll Standorte geben, wo so was eher möglich ist und wieder andere, wo nichts geht. Ich kenne auch Unteroffiziere denen es erlaubt wurde und wieder andere, wo nichts ging. Ich würde aber auch bedenken, dass es schon Fälle gegeben hat, wo Soldaten überfallen wurden. Das dabei Waffen gestohlen wurden ist schon schlimm genug, wenn es dann noch die Eigene wäre, das würde mir dann keinen Spaß mehr machen. Die Wahrscheinlichkeit ist aber ja zum Glück nicht so hoch. Makalu
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