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Makalu

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  1. Hallo Sachbearbeiter, ich kann mir im Allgemeinem nicht vorstellen, dass die Sportordnung etwas gegen Schalldämpfer hat, jedenfalls so lange die anderen maßtechnischen Parameter eingehalten werden. Darüber hinaus, wie ich vor ein paar Tagen schon mal geschrieben habe, gibt es in Nachbarländern sogar Sportschützen die ihre Waffen mit Schalldämpfer einsetzen und auch Walther hatte mal ein Match-Gewehr mit SD für den deutschen Markt gebaut, was aber eher ein Flop war. Gruß Makalu
  2. Sportordnung und Schalldämpfer? Ich denke, dem spricht nichts entgegen. Ich weiß, dass es in Frankreich einige Sportschützen gibt, die schallgedämpfte Waffen einsetzen, es sind nicht viele aber doch ein paar. Begründung: Wenn die nach der Arbeit am Abend trainieren ist die Schallbelastung für die Umgebung einfach geringer. Walther hat auch mal ein schallgedämpftes Matchgewehr auf den Markt gebraucht um die Schallkulisse zu reduzieren. Es konnte sich aber anscheinend, möglicherweise wegen der Erwerbsbeschränkung in D nicht durchsetzen. Früher war auch ein leichter Präzisionsverlust damit verbunden, was aber heute bei neuen Modellen mit eingebautem Dämpfer nicht mehr der Fall sein sollte. Bei großkalibrigen Waffen sollte man sich die Wirkung aber nicht so extrem vorstellen, nichts desto Trotz könnte man Schalldämpfer sogar als einen Fortschritt betrachten. Man könnte damit auf manchen Schießständen auf billige Art und Weiße die Schießzeiten verlängern ohne eine zusätzliche Schallbelastung der Umwelt zu riskieren. Gerade in der heutigen Zeit sollte man das nicht unterschätzen. Auch während der Schonzeit stelle ich es mir als angebracht vor. Ich denke, die Sache wird von vielen noch viel zu konservativ angegangen und vielleicht war der Gesetzgeber da viel fortschrittlicher als wir vermuten, hat sich nur wie immer in der letzten Zeit so ausgedrückt, dass noch viel Arbeit für die Anwälte bleibt. Eigentlich schade, aber so kennen wir es doch langsam vom ersten bis zum letzten Paragraphen. Vor Jahre hätte man solche Leute in der Industrie ganz schnell entfernt, heute ist es aber auch hier die Regel, sieh Toll collect. Wobei die wenigsten die fähigeren Anwälte haben. Ist eigentlich komisch, wie sich immer viele gegen alles neue zur Wehr setzten. Man muss sich nur mal die Gelbe WBK oder den Anscheinparagraphen anschauen, immer das Gleiche. Gruß Makalu
  3. Demokratie bedeutet ja anscheinend nur, dass man sich seine Abzocker selbst wählen darf. Was anderes ist heute fast nicht mehr, eigentlich schade, aber wohl die Folge von vielem. Wer dann noch Rechtsstaat will, muss viel Geld haben, ansonsten nichts mit Rechtsstaat jedenfalls nicht für die, die nicht zu den Abzockern gehören. Irgendwie ein trauriges Bild, hat aber nicht mal viel mit Waffenrecht zu tun, wobei es hier wohl scheinbar noch stärker zu Tage tritt. Gruß Makalu
  4. So viel ich weiß, werden in einigen Ländern Schalldämpfer als Beitrag zum Umweltschutz angesehen. Der tatsächliche Missbrauch scheint sogar sehr gering zu sein und sich in der statistischen Unauffälligkeit zu bewegen. Es scheint sich dort jedenfalls so gut wie keiner begründet über ein Verbot Gedanken zu machen. Gruß Makalu
  5. Muni, bist du sicher, dass die Dinger in Holland wirklich verboten sind? Ich habe jetzt schon einige Holländer mit so Teilen gesehen. Gruß Makalu
  6. Wir werden wohl dann dieses Jahr die neue Disziplin Leuchtpistolenhochschießen mal praktizieren. Wir brauchen dann noch einen Radar um die Höhe zu messen. Jeder der kommt, bekommt von uns (nach Bezahlung der Startgebühr von 100Euro) eine Bescheinigung, dass er mit der Leuchtpistole an einem sportlichen Wettkampf teilgenommen hat. Er kann dann damit nachweisen, dass er zur Leistungssteigerung eine eigenen Leuchtpistole braucht. Gruß Makalu
  7. Sorry, mal zu den Disziplinen für eine 50er. Es gibt dafür sehr wohl Disziplinen. Diese mögen nicht gerade nach DSB oder ISSF sein, aber es gibt sie und es ist auch eine ganz normale Sache, wenn ein Sportschütze zum Schießen eben mal ins Ausland fährt und dort an einem Wettkampf oder Training teilnimmt auch wenn es nicht seine Hausdisziplin ist. Es gibt eben auch Autosportarten, da kann man sich in D das Fahrzeug kaufen, diese Wettkämpfe aber nur im Ausland beschreiten. Wobei ich ehrlich gesagt zugeben muss, noch keinen Deutschen in Frankreich gesehen zu haben, der dort an einem Wettkampf mit der 50er teilgenommen hat. Kann aber ja noch irgendwann mal kommen, das Jahrtausend geht noch lange. Ansonsten vertrete ich die Auffassung, dass sich jeder Kaufen soll, wozu er glaubt sein Geld ausgeben zu müssen, soweit es irgendwie im Rahmen bleibt. Ich selbst schieße auch gern immer mal mit einer 50er, kaufen werde ich mir aber keine, jedenfalls solange ich noch für mein Geld arbeiten muss. Gruß Makalu
  8. Eigentlich hier in diesem Fall nicht, da er nur die Lampe verkauft. Das Set ist extra und nicht Bestandteil der Auktion. Soweit kann ist die Lampe wohl noch nicht zum Anstrahlen geeignet und nicht automatisch dafür bestimmt. Es müssten ja auch sonst alle Lampen verboten werden, da man sie ja auch montieren könnte. Ganz sauber nach deutschen Recht ist die Sache von der Angebotsstellung aber nicht. Gruß Makalu
  9. Mal konkret, was geht da über die Verbände, Elf, Forum ……, Schützenverbände? Übrigens kann ich mich schon an einen Unfall erinnern, mir ist mal eine Packung auf den Boden gefallen, bis ich die wieder alle zusammen hatte. Wenn jetzt das gleiche mit 20 kg passiert? Nur gut dass mich davon der Gesetzgeber bewahrt. Gruß Makalu
  10. Abplatzungen entsehen beim Badnitrieren, wenn das Grundmaterial zu weich ist. Die Schicht bricht dann bei Belastung schnell durch. Gruß Makalu
  11. Es geht, aber wie schon gesagt: Das Ammoniak muss sauber durchströmen, sonst nichts innen sondern nur außen. Gruß Makalu
  12. Den Lauf kannst du bestimmt mit gutem Erfolg nitrieren, musst aber die Brünnierschicht entfernen. Die Zugfestigkeit dürfte weitgehend erhalten bleiben, aber die Oberflächenhärte schon deutlich zunehmen. Die Korrosionsbeständigkeit wird sich auch erheblich steigern. Gruß Makalu
  13. Was Nitrieren ist wurde ja schon oben gut erklärt, die Diffusionstiefe ist aber wesentlich tiefer und geht beim Gasnitrieren schon über einen halben Millimeter, bei Karbonnitrieren ist es aber wesentlich weniger. Wie hart diese Schicht dann ist und wie tief diese Härte ausgeprägt ist, hängt aber sehr viel vom Stahl ab. Hier wirken sich Legierungsbestandteile wie in erster Linie Aluminium und danach Chrom, Vanadium und Molybdän, sehr positiv aus und spezielle Nitrierstähle sind entsprechend damit legiert. Beim Gasnitrieren werden Härteschichten in der Regel von um die 0,5 mm erzielt, die sehr hohe Härte (900 HV) spielt sich aber tatsächlich in den 0,02 mm ab und fällt dann ab. Das Gasnitrieren wird aber heute nicht mehr so häufig angewannt, da die Bearbeitungszeiten durchaus 24, 48 oder noch mehr Stunden betragen und das bei um die 550°C, das kostet. Badnitrieren oder auch Karbonnitrieren geht schneller, die härte beträgt aber auch nur 600-700 HV und die Nitrierschicht ist auch dünner. Laufstähle bewegen sich meistens so um den 42 CrMo4, dieser Stahl ist zwar kein klassischer Nitrierstahl, aber trotzdem gut dazu geeignet. Es gibt heute Kurzwaffenläufe, die sind Badnitriert (denke viel Polygonläufe) und es gibt ein paar Büchsenmacher die gasnitrierten Gewehrläufe verarbeiten. Wo liegen nun die Vorteile? Ein gasnitrierter Gewehrlauf hat einen etwas geringern Verschleiß, was aber das Kraut nicht fett macht, weil der Hauptverschleiß das Ausbrennen ist und die höhere Druckspannung kaum eine Hilfe sind. Er wird aber bei dem Verfahren, wo der Lauf über mehrere Stunden auf 550° gehalten wird, richtig entspannt. Da der Lauf selbst nicht abgeschreckt wird, bleibt dieser entspannte Zustand weitgehend erhalten. Der Lauf ist ansonsten wiederstandsfähiger gegen Verschleiß beim reinigen. Der Lauf ist relativ korrosionsbeständig, jedenfalls besser als durch Phosphatirrung oder Brünnierung. Es lässt sich leicht ohne große Investition bei einem geeigneten Zulieferer durchführen. Wichtig ist aber, dass das Ammonikgas während der ganzen Zeit durch den Lauf gespült wird. Natürlich hat es auch Nachteile, der wichtigste ist: man kann den Lauf später nicht mehr nachsetzen, wenn er mal ausgebrannt ist, dazu ist er für die Patronenlagerreibahlen zu hart. Es kostet auch einiges, denke Preise so um die 50 Euro pro Lauf muss man rechnen. Ob es für Zug-Feld Gewehrläufe wirklich ein Vorteil ist, kann ich nicht mal richtig beurteilen. Für den Verschleißschutz gibt es bessere und billigere Verfahren. Für andere Anwendungsfälle ist Nitrieren aber häufig ein sehr guter Verschleißschutz, solange der Druck auf das Bauteil nicht zu hoch wird. Sonst kann die Schicht durchbrechen, da es unten drunter wieder sehr schnell weich wird. Gruß Makalu
  14. Na ja, hoffe sie dann mal in Nürnber kenne zu lernen. Gruß Makalu
  15. Nach meine Recherchen ist die Lage zur Zeit in etwa so: Bis auf die Waffen, die von Schuhmacher importiert werden und wurden, sind die Verschlussköpfe und die Barrelextension im Originalzustand. Die Änderung wurde seinerzeit irgendwie auf Wunsch des Herrn Dieter Pracejus vom BWM+A eingeleitet. Hintergedanke war dass dadurch eine Montage des Fullautoverschlusses nicht möglich wäre. Dabei wurde aber völlig übersehen, dass dieser Verschluss alleine überhaupt nichts bringt und falls einer noch die anderen erforderlichen Änderungen durchführt, wäre es für ihm ein leichtes auch die Verschlussköpfe zu wechseln oder die Barrelextension zu wechseln. Sei es wie es will, das BKA scheint da eine realere Sichtweise zu haben und diese Änderung nicht für so nötig zu sehen. Anscheinen wird heute die Auffassung vertreten, dass der normale Standardverschluss in Verbindung mit dem normalen Verschlusskopf Waffg. ist und bei Kombination mit dem Fullauto-Verschlussträger KWKG. Normalerweise sind die AR15 alle mit dem Halbautoverschlussträger ausgerüstet, verlassen kann man sich da aber nicht 100%ig drauf, die Amis haben auch schon mal die anderen mitverkauft. Daher unbedingt darauf hinweisen, dass dieses Versehen hier wirklich nicht vorkommen darf. Darf es aber eigentlich in den USA bei postpan Waffen auch nicht mehr, nur nehmen die es in der Praxis nicht immer so eng wie ich schon gehört habe. Unabhängig davon darf aber der Lauf nicht aus militärischer Fertigung stammen, wo man schon mal aufpassen muss, da diese Auffassung eigentlich in Deutschland einmalig ist, aber da in den USA zur Zeit bei den postpan Waffen ein original Gewinde für den MFD automatisch draus ein MG machen würde, kann einen da in den USA eigentlich so gut wie nichts passieren (man muss aber bei einer extra Laufbestellung aufpassen). Selbstverständlich kann man die Läufe auch weiterhin austauschen, die haben nämlich alle die gleichen Gewinde. Dicke Bullbarrel, sowie alle Läufe ohne Mündungsgewinde sind definitiv Waffg. für die AR15. Militärische Läufe gibt es darüber hinaus fürs AR15 nur in 7 und 12 sowie 14" Drall, der 7" ist immer hartverchromt. Es soll dann noch einen 8" fürs SPR geben, den kenne ich aber nicht weiter. Mit Stainlesläufe fährt man auf alle Fälle sicher. Ich würde diese Punkte noch mal explizit bei einer Bestellung vermerken. Andere Änderungen sind zur Zeit nicht von mir zu erkennen. Ihr müsst euch auch noch überlegen mit welchem Versanddienst das Gerät auch wirklich bei euch ankommt. Scheinbar weiß das zur Zeit nicht mal Sinclaire und ich bin da auch ziemlich verwirrt. Ganz wichtig bei der Sache ist auch noch, dass euch in den USA keiner garantieren kann, dass ihr die Ausfuhrgenehmigung auch bekommt. Ich weiß nicht wie groß die Versagungsrate ist, aber es kommt anscheinend sehr viel auf die Tagelaune des zuständigen Sachbearbeiters an. Unabhängig von all diesen Informationen bitte aber auch auf keinem Fall die Rechtsschutzversicherung vergessen! Wenn das alles ausgelotet ist, bitte noch mal ein PN an mich. Gruß Makalu
  16. Matz, 1000 Euro ist natürlich viel Geld, wenn es tatsächlich so sein soll, musst du halt den steinigen Weg durch ziehen. Ich wünsche dir viel Erfolg, eine Anleitung dazu hast du ja. Halte mich bitte auf dem Laufendem, eventuell per PN. Sei dir aber im Klaren, dass sich der US Preis bestimmt bis zu dir auch um das 1,6-1,8 Fache erhöht, der Exporteur will ja schon so 10-20% und manche sogar 25%, dann MWST, Einfuhrzoll, Gebühren, Beschuss und Transport. Ich habe jetzt auch noch mal Sinclair kontaktiert, die würden es für dich machen. Kontaktiere mal Kerry Parker, er ist dein Mann: kerryp@sinclairintl.com Gruß Makalu
  17. Ich weiß, dass schon AR15 nach D importiert wurden. Vom BKA braucht man eigentlich auch nichts, wenn die Sache sicher ist. Das kein KWKG Teil rein geht ist auch nicht mal das Kriterium, jedenfalls beim AR15, den da ginge was bei den meisten rein (eigentlich sogar bei allen- man muss halt den Kopf bei einigen tauschen). Das man was beim BKA vorführen muss, kann ich mir auch fast nicht vorstellen, wo steht das. Ein Erlass vom BKA ist auch nicht nötig, es ist nur ein Persilschein der dann wirklich Sicherheit gibt. Es ist aber richtig, dass die Sache nicht ohne ist. Sicherlich wird man bei einem zivilen AR15, wo die gleichen Bauteile drin sind wie in den AR15 die in D verkauft werden im Endeffekt nicht wegen KWKG verurteilt werden, nur bis dorthin kann ein langer steiniger Weg sein. Ich würde mir im Vorfeld mal die in D verkauften AR’s genau anschauen und auflisten um sicherzugehen das du da drin liegst. Ganz wichtig ist auch der Abschluss einer guten Rechtsschutzversicherung für den Fall, dass sie dir nicht glauben. Danach knüppelhart durchziehen und keine Angst haben! Irgendjemand muss ja mal den Mut entwickeln. Falls es dir aber zu heftig ist, vielleicht doch besser hier kaufen, könnte im Endeffekt vielleicht sogar fast günstiger sein, jedenfalls solange du nicht was ganz besonderes willst. Man sollte auch bei der Ganzen Diskussion nicht vergessen, dass es eine gute Sache ist, wenn es ein paar gibt, die so was in D anbieten. Würde es die nicht geben, wäre der Spaß sowieso schnell vorbei. Also lieber mal ein paar Euro mehr bezahlen, sie sind für einen guten Zweck, jedenfalls solange die nicht übertreiben. Der Service müsste einen ansonsten auch noch etwas wert sein. Daher bitte auch mal von der Seite betrachten Gruß Makalu
  18. US AR15 wären nach dem deutschen recht zulässig, soweit sie keinen Militärlauf haben und nicht mit dem Fullauto Verschlussträger ausgerüstet sind. Die Frage ist nur, ob das auch jeder weiß und genauso sieht. Besonders was den Verschlusskopf und die Barrelextansion betrifft gibt es da zur Zeit zwei Auffassungen, beide haben was aber nur eine wird sich durchsetzen oder besser gesagt, hat es scheinbar bereits. Gruß Makalu
  19. Nowlin, wer schreiben kann, kann diese sich auch selber machen. Beim kleinen Waffenschein geht es doch auch und lese mal den Thread zum Erlass in Thüringen durch. Gruß M
  20. Ich habe da aber schon die Aussage gehört: so lang keiner oder nur einer danach frägt, machen wir erst mal gar nichts und sehen später. Da wo Druck von unten kommt, suchen einige auch nach Lösungen und die gibt es. Ich finde es wirklich toll, das System Rechtsstaat! Gruß Makalu
  21. Also ihr mit der Gelben. Das Thema ist wirklich toll. Jeder fragt rum ob schon jemand mal die Gelbe beantragt hat, aber keiner geht hin, weil keiner einen kennt, der es schon gemacht hat. Wieso gehst du nicht einfach aufs Amt und beantragst eine, dafür sind die doch da und je mehr sich dort sehen lassen, desto eher wird das Thema anlaufen. Gruß Makalu
  22. Makalu

    YUNKER-3 CO2 AK47

    Ich wollte mir ja auch schon fast so was kaufen. Habe mich aber dann an meine Kindheit erinnert. Da hatte ich mal so eine glattläufige CO2 Pistole mit so 12 Jahren bekommen. War damals ein heiden Spaß, wir haben überall rumgeballert. Aber irgendwie nach ein paar Monaten war mir das Gerät einfach zu unpräzise. Ich denke, wird mir wohl mit so einem Yunker auch so gehen. Sind da erst mal die ersten 20 Cartouchen leer, wird man wohl nur noch sehr selten ans Nachladen denken. Hätte das Ding einen gezogenen Lauf (für Diabolos) und etwas mehr Schmackes, wäre es bestimmt schon meines. Gruß Makalu
  23. Jungs, lasst die Schäfte doch einfach brechen. Die ganze Zeit wart ihr auf der Suche nach Klappschäften, um sie kürzer zu haben. Jetzt brechen sie, sind kürzer und auch wieder nichts. Man kann es niemanden recht machen. Gruß Makalu
  24. Die Auffassung, des US Generalanwalts zum Thema Holowspitzgeschoss ist zwar bekannt, ich möchte mich als Soldat aber trotzdem nicht mit so was erwischen lassen. Darüber hinaus, möchte ich mal die öffentliche Reaktion hören, wenn die Benutzung von HP Munition bei militärischen Einsätzen bekannt wird. Ich halte die Benutzung einer solchen Patrone für einen Verstoß gegen die Genfer Konvention. Den Beweis liefert ja bereits die Wundballistische Untersuchung. Gruß Makalu
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