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Fyodor

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Beiträge von Fyodor

  1. vor 2 Stunden schrieb gunvlog:

    Naja, wenn man sich überlegt,

     

    Sind Deine Waffen als Werte gesondert versichert?

     

    Wenn nicht, gibt es zwei Möglichkeiten: 

    1. Sie sind über die Hausratversicherung versichert, wenn sie günstig genug sind
    2. Sie sind gar nicht versichert, wenn sie sehr teuer sind

    In beiden Fällen greifen die Bedingungen der Versicherung NICHT.

  2. vor 1 Stunde schrieb Xarkor:

    aber ist es wirklich so schwierig, anhand des Wohnorts den Landkreis zu ermitteln und dann

     

    Es gab keine Kopie des Jagdscheins, sondern eine Jagdscheinnummer als Text. Und keine Kopie des ausweises, sondern eine Versandadresse. Diese kann irgendwo sein, nicht zwingend der Wohnort.

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  3. vor 40 Minuten schrieb ASE:

    Was zumutbar gewesen wäre, erfährt man dann immer erst Hinterher in der Urteilsbegründung.

     

    Man schickt dir eine Telefonnummer und behauptet, das sei dir Behörde. Du rufst an, man sagt dir freundlich "ja ist berechtigt".

    Nach Meldung an deine Behörde erfährst du, war nicht die Behörde des Erwerbers.  Und nun?

     

    Sorry Enkeltrick variante Egun. Nachprüfen.

     

    Und genau das ist es, was ich gesagt habe.

     

    Der Käufer teilt mir mit, welche Behörde zuständig ist und den Namen des SB. Ich selbst suche mir dann über die öffentlich zugänglichen Kanäle den Kontakt heraus.

     

    Aber welche Behörde überhaupt zuständig ist, das muß mir der Käufer mitteilen. Wie sonst soll ich das sonst wissen?

     

    Beispiel:
    Käufer Hans Bauer aus Neustadt kauft ein Jagdgewehr, und nennt Dir seine Jagdscheinnummer. So, wie prüfst Du das nach?

    Nein, es ist zumutbar, den Kontakt zur Behörde selbst zu finden. Es ist nicht zumutbar die zuständige Behörde zu ermitteln.

     

    Und solange keine Waffe verschickt wird, passiert mir waffernechtlich gar nichts.

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  4. vor 2 Minuten schrieb Frank222:

    Ja, es ist leider Dein Job.

    Nein, ist es nicht. 

     

    Es ist sein Job die EWB mit zumutbarem Aufwand gegenzuprüfen. Aber anhand einer Versandadresse die zuständige Behörde selbst zu ermitteln, nicht. Das ist in jedem Landkreis anders, und der Käufer weiß es. Er soll es einfach sagen.

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    • Wichtig 2
  5. Am 18.3.2024 um 11:12 schrieb Last_Bullet:

    Sind Waffenschränke nicht auch Wertschutzschränke?

     

    Jein.

     

    Es kann durchaus der gleiche Schrank sein.

     

    Als Waffenschrank ist der Inhalt jedoch über die einfache Hausratversicherung versichert, da es sich regelmäßig NICHT um hohe Werte handelt die Diebe anziehen, wie sie in Wertschutzschränken verwahrt werden. Daher sind die besonderen Anforderungen an den vollen Versicherungsschutz nicht anwendbar.

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  6. vor 7 Stunden schrieb Andor:

    Sorry Tommie, ich weiß echt nicht, welcher Film bei dir abläuft

    Neuuser, weiß alles, kann alles, ist der beste und tollste, und pöbelt rum.

     

    Einfach ignorieren. Es sind gerade Ferien, er fühlt sich groß und stark, lass ihn den Spaß. Aber alleine.

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  7. vor 23 Minuten schrieb msk:

    Ich würde das auch nicht tun, wenn der SB das anders und liberaler sehen würde. Am Ende bist Du nämlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Und solche Sachen, woraus einem dann irgendwann mal ein Strick in Bezug auf Zuverlässigkeit gedreht werden könnte, würde ich unterlassen.

    Das ist Quatsch.

     

    2/6 ist kein absolutes Verbot. Sondern das steht "in der Regel" dabei. Was bedeutet, es gibt Ausnahmen. Wenn der SB das schriftlich, üblicherweise in der WBK selbst, erlaubt, dann gibt es da auch keine Probleme.

     

    Mit selbst sind mehrere solcher Fälle persönlich bekannt. Bei Westernschützen könnt das häufiger vor, weil wir für diese Disziplin vier Waffen brauchen. Da machen viele Behörden Ausnahmen, so dass man alles gleichzeitig erwerben darf. Oft mit der Auflage danach ein ganzes Jahr auszusetzen, aber nicht immer.

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  8. Frag Deinen SB. Beides sind Probleme bei denen er helfen kann wenn er will.

     

    1. Es gibt Behörden die erlauben den Ersatz einer Waffe durch eigene andere, sofern das selbe Bedürfnis gilt, und nur in der Zeitspanne in der dir sie Bescheinigung noch gälte. Sehr selten, aber möglich.

     

    2. Die Behörde darf auch einen früheren Neuerwerb erlauben, aber mit vollständigem Papierkram. Gerade wenn eine andere Waffe dafür verkauft wurde. Aber auch hier, selten, aber möglich.

     

    3. Die Behörde kann eine Erlaubnis für den vorübergehenden Besitz der Munition ausstellen. Wenn Du gleichzeitig die alte Waffe austragen und die EWB für die neue im gleichen Kaliber eintragen lässt, kann das gut möglich sein dass die Behörde da mit spielt.

     

    All diese Möglichkeiten hat die Behörde. Gerade Nr.3 halte ich für einigermaßen realistisch.

     

    Ein Recht darauf hast Du nicht.

  9. vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

    Was soll das denn sein? Entweder man ist als Berechtigter eingetragen oder nicht. 

    Habe ich doch geschrieben, dass ich nicht genau weiß wie der Eintrag aussieht. Aber jede Waffe hat eine eigene WBK, und die Person bei der sie zu Hause liegt ist dort eingetragen.

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