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Fyodor

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Beiträge von Fyodor

  1. Hallo Forum, 

     

    mittlerweile sind an meinen Wettkampfwaffen schon einige Teile verschlissen, hauptsächlich Federn. Leider sind diese praktisch nicht zu bekommen. 

     

    Hat jemand für die Modelle Colt 1860 und Dragoon Teile liegen die nicht mehr benötigt werden? 

     

    Ich bräuchte vor allem Federn. Schlagfedern, "Hand" mit Blattfeder, und dieses Gabelteil neben dem Abzug, das gerne mal bricht. Ich kann Teile anpassen wenn nötig, aber aktuell habe ich schlicht gar keine mehr. Ein paar der Schrauben die als Drehachse für diverse Teile dienen wären auch nicht schlecht. 

     

    Und das Sahnehäubchen wäre ein Anschlagschaft passend zum 1860er.

     

    Ich bin aber auch an allen anderen Ersatzteilen für diese Waffen und andere Waffen des Wilden Westen interessiert. Leider ist das auf dem gewöhnlichen Handelsweg derzeit wird nicht zu bekommen. 

     

    Gruß, 

    Jochen

  2. vor 19 Stunden schrieb ASE:

    Es steht auf der Urkunde nirgends, das eine Waffe eingetragen sein muss.

    Das Waffengesetz ist Grundlage und damit Bestandteil der Erlaubnis. Dort steht es drin, und wurde oben auch schon zitiert, dass der Munerwerb nur für die eingetragene Waffe gilt. 

     

    Seit die Händler nicht mehr eintragen dürfen, ist die Waffe nunmal erst irgendwann später eingetragen. Und erst ab dann ist der MEB gültig.

     

    Meine Behörde weigert sich sogar aktiv, MEBs zu stempeln wenn ich fit die selbe Patrone schon einen habe. Das wäre bürgerfreundlich, entgegen meinem Antrag zu handeln. Weil es mir Geld spart. Zum Glück habe ich noch den Jagdschein, und fast alle Patronen selbst geladen. Und zusätzlich noch eine Waffe für fast jede Patrone auf der gelben. So schnell bekomme ich da also keine Probleme.

  3. Kaufe die P8 auf jeden Fall zuletzt. 

     

    Das ist eine Dienstwaffe, und als solche kannst Du sie unbeachtet von Gewicht und Optik für die Disziplin Dienstsportpistole begründen. Aber sie kann in einigen anderen Disziplinen eingesetzt werden. 

     

    Unser Waffengesetz sieht leider nicht vor, dass man Waffen passend zu den Disziplinen erwerben darf, sondern nur wenn keine technisch ausgeschlossene Waffe vorhanden ist. Auch dann, wenn die vorhandene Waffe nicht gut geeignet ist. 

     

    Ich würde zuerst eine Pistole ohne, dann mit Option kaufen, oder wenn die Optik wiederholgenau schnell montiert werden kann nur eine für beides. Die Dienstpistole zum Schluss.

    • Wichtig 2
  4. Das macht nicht jede Behörde. Ich hatte auch mal den Fall dass ich eine Waffe bereits als Leihgabe bei mir hatte, die ich dann erwerben wollte. Da habe ich natürlich Vor- und Fertigeintrag auf einmal machen wollen. Das gab großes Tamtam, und mein SB wollte mich schon anzeigen. Weil ich nämlich entweder eine Waffe ohne Erlaubnis erworben habe, oder einen Erwerb anzeige ohne erworben zu haben. Ich konnte ihn nur dadurch besänftigen dass er den Voreintrag gestempelt hat, dann habe ich den Leihschein zerrissen (dadurch endet die Leihe und ich erwerben die Waffe), und dann hat er den Fertigeintrag gemacht. Damals durfte man noch zu ihm ins Büro. 

     

    Viele Behörden machen das, beide Stempel auf einmal. Bei manchen gibt es sogar Rabatt. Aber kläre es unbedingt vorher ab.

    • Wichtig 1
  5. Ich kann von

    vor 21 Minuten schrieb Varminter:

    nett und freundlich

    nichts berichten. Wenn ich mich dort mit einem Anliegen meldete, dann wurde es entweder irgendwann kommentarlos durchgeführt, oder nicht. Eine Antwort habe ich noch niemals erhalten.

     

    vor 23 Minuten schrieb Varminter:

    Sehe ich aber nicht als Nachteil.

    Die ID-Prüfung ist eine Farce.

     

    Mein gewerbliches, ID-geprüftes Konto wurde Ende 2023 gehackt. Es wurde die hinterlegte Mail-Adresse, Telefonnummer und Passwort geändert. Es gab keinerlei Rückfragen an die alten Adressen ob auch wirklich ich diese Änderungen durchgeführt habe. Obwohl das Konto seit acht Jahren (ich finde das ist "länger") nicht genutzt wurde, fand auch keine erneute ID-Prüfung statt. Ich habe mehrfach versucht mit eGun Kontakt aufzunehmen um das Problem zu beheben und mein Konto wieder zurück zu erhalten. Die einzige Reaktion war das Konto zu deaktivieren. Sonst gar nichts. Keine Antwort auf E-Mails in irgend einer Form. Von nett und freundlich kann da keine Rede sein.

     

    Das ist ein ganz großer Saftladen. Auch dass Forderungen unter einen Euro nicht einbezogen sondern überwiesen werden müssen passt gut dazu. Ich kenne keinen anderen Laden der das so macht. Ist ja auch maximal unpraktisch und fordert Fehler durch den Kunden geradezu heraus. 

     

    Daß Design und technischer Stand ein Vierteljahrhundert hinterher hinken ist da auch nicht mehr verwunderlich. Wann genau wurde nochmal die Übertragung der Passwörter bei Anmeldung auf der Seite verschlüsselt? Das ist noch nicht lange her. Vorher wurden sie in Klartext übermittelt... das war zu den Zeitpunkt schon seit dreißig Jahren nicht mehr Stand der Technik. 

     

    Leider gibt es keine Alternative mit vergleichbarem Publikum.

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    • Wichtig 2
  6. vor 2 Stunden schrieb gunvlog:

    Naja, wenn man sich überlegt,

     

    Sind Deine Waffen als Werte gesondert versichert?

     

    Wenn nicht, gibt es zwei Möglichkeiten: 

    1. Sie sind über die Hausratversicherung versichert, wenn sie günstig genug sind
    2. Sie sind gar nicht versichert, wenn sie sehr teuer sind

    In beiden Fällen greifen die Bedingungen der Versicherung NICHT.

  7. vor 1 Stunde schrieb Xarkor:

    aber ist es wirklich so schwierig, anhand des Wohnorts den Landkreis zu ermitteln und dann

     

    Es gab keine Kopie des Jagdscheins, sondern eine Jagdscheinnummer als Text. Und keine Kopie des ausweises, sondern eine Versandadresse. Diese kann irgendwo sein, nicht zwingend der Wohnort.

    • Wichtig 1
  8. vor 40 Minuten schrieb ASE:

    Was zumutbar gewesen wäre, erfährt man dann immer erst Hinterher in der Urteilsbegründung.

     

    Man schickt dir eine Telefonnummer und behauptet, das sei dir Behörde. Du rufst an, man sagt dir freundlich "ja ist berechtigt".

    Nach Meldung an deine Behörde erfährst du, war nicht die Behörde des Erwerbers.  Und nun?

     

    Sorry Enkeltrick variante Egun. Nachprüfen.

     

    Und genau das ist es, was ich gesagt habe.

     

    Der Käufer teilt mir mit, welche Behörde zuständig ist und den Namen des SB. Ich selbst suche mir dann über die öffentlich zugänglichen Kanäle den Kontakt heraus.

     

    Aber welche Behörde überhaupt zuständig ist, das muß mir der Käufer mitteilen. Wie sonst soll ich das sonst wissen?

     

    Beispiel:
    Käufer Hans Bauer aus Neustadt kauft ein Jagdgewehr, und nennt Dir seine Jagdscheinnummer. So, wie prüfst Du das nach?

    Nein, es ist zumutbar, den Kontakt zur Behörde selbst zu finden. Es ist nicht zumutbar die zuständige Behörde zu ermitteln.

     

    Und solange keine Waffe verschickt wird, passiert mir waffernechtlich gar nichts.

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  9. vor 2 Minuten schrieb Frank222:

    Ja, es ist leider Dein Job.

    Nein, ist es nicht. 

     

    Es ist sein Job die EWB mit zumutbarem Aufwand gegenzuprüfen. Aber anhand einer Versandadresse die zuständige Behörde selbst zu ermitteln, nicht. Das ist in jedem Landkreis anders, und der Käufer weiß es. Er soll es einfach sagen.

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    • Wichtig 2
  10. Am 18.3.2024 um 11:12 schrieb Last_Bullet:

    Sind Waffenschränke nicht auch Wertschutzschränke?

     

    Jein.

     

    Es kann durchaus der gleiche Schrank sein.

     

    Als Waffenschrank ist der Inhalt jedoch über die einfache Hausratversicherung versichert, da es sich regelmäßig NICHT um hohe Werte handelt die Diebe anziehen, wie sie in Wertschutzschränken verwahrt werden. Daher sind die besonderen Anforderungen an den vollen Versicherungsschutz nicht anwendbar.

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