Hallo zusammen,
aktuell werde ich von mehreren Seiten innerhalb meiner Firma für eine leitende Position in AT vorgeschlagen, Standort Wien (also eigentlich ausserhalb von Österreich ) Ich selbst plane, falls ich das Angebot annehme, diese Position für maximal drei Jahre zu begleiten und evtl. als "Sprungbrett" in die USA zu verwenden.
Beim abwägen von für und wieder steht natürlich auch das Waffenrecht im Raum. Die Surefire X300 liegt zwar mental schon 2x im Warenkorb, aber ich habe neben den offensichtlichen Vorteilen auch ein paar weitergehende Fragen zum Waffenrecht und insbesondere dem Umzug mit Waffen.
Ich werde zum ungefähren Zeitpunkt des Umzuges vier Waffen der Kategorie B (2x Pistole, 2x Halbautomat) besitzen, die eine Pistole ist noch im Zulauf. In meiner ersten Recherche habe ich allerdings gelesen dass es in AT erst mal nur 2x Waffen Kat. B gibt. Ich habe dieses Jahr noch die beiden SuRT für Kurz- und Langwaffe, möchte auch mit dem IPSC-schiessen weitermachen. Geplant war ebenfalls so viele Matches wie möglich, darunter auch im Ausland, zu schiessen und nächstes Jahr eine Sondergenehmigung für Magazine mit Standardkapazität zu beantragen.
Meine Fragen sind jetzt:
-Darf ich die Waffen überhaupt alle vier mitnehmen? Bei verlagerung des Wohnsitzes nach Österreich müsste ich ja dann dort eine WBK beantragen. Mwn werden nun erst mal nur zwei Waffen genehmigt, weitere dann nach entsprechendem Bedürfnisgrund als Sportschütze.
--> Wie "hart" ist dort die ganze Bedürfnisgeschichte? Ich habe die Waffen ja alle vier in D zum sportlichen schiessen erworben, meine P-10F würde sich aber in AT wunderbar als Waffe zur Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden eignen. Kann/sollte man das Bedürfnis für diese Waffe dann vom sportlichen Bedürfnisgrund auf SV umschreiben lassen? Würde das irgendwelche Vorteile/nachteile bringen? Dürfte man eine für ein sportliches Bedürfnis erworbene Waffe auch zur Selbstverteidigung nutzen oder denke ich da zu sehr wie ein Piefke?
-Ist das erlangen einer Ausnahmegenehmigung für Magazine mit Standardkapazität an ähnliche Bedingungen geknüpft wie in Deutschland oder ist das leichter/schwieriger?
-Gibt es bei den Ämtern auch starke regionale Unterschiede wie in D? Ich möchte eher nicht direkt in Wien leben, eher etwas weiter ausserhalb (1h max.), habe gesehen dass beispielsweise Deutsch-Wagram ja ganz in der Nähe ist. Sind die Behörden in AT "auf dem Land" auch etwas kooperativer als diejenigen in großen Städten?
-Benötige ich dann einen neuen Europäischen Feuerwaffenpass oder kann ich den aus Deutschland behalten?
-Darf bzw. kann ich die Waffen selbst verbringen oder müssen diese bis zum Ablauf der Behördenvorgänge in D bei einem Händler eingelagert werden?
-Tresor Klasse 1 ausreichend?
-Gibt es geeignete Vereine in der Wiener Umgebung in welchen man regelmäßig dynamisches schiessen trainieren kann?
Vielen Dank und Grüße
Peter