@Ebert79 @KreppelAuch wenn man sich dort die Waffen leiht und nicht die eigenen verwendet?
Speziell bei dem gezeigten CQB-Szenarien werden ja FX-Waffen gestellt, ich glaube nicht dass man dort eine scharfe Waffe nur in die Nähe des Gebäudes bringen darf (ausser man ist Tschechischer Staatsbürger und hat die jeweilige Erlaubnis zum führen, aber auch diejenigen müssen die "echten" Waffen aus Sicherheitsgründen entladen und ablegen). Wie soll so etwas mit Leihwaffen Einfluss auf die heimische WBK haben? Klar, wenn man sowas in Pakistan machen würde würden zu recht sämtliche Alarmglocken angehen, aber in einem EU-Land unter beachtung der dort geltenden Gesetze?
Für mich ergeben sich daraus insgesamt wieder mehr Fragen als Antworten.
Wenn beispielsweise eine Schießsportliche Veranstaltung im Ausland stattfindet, muss die dann einer deutschen Sportordnung entsprechen oder kann das auch eine Sportordnung des jeweiligen Landes sein? Muss das zwingend ein Wettbewerb sein oder ist ein "Trainingslager", bspw. für Long Range, ebenfalls ein ausreichender Grund? In dem Merkblatt steht hier übrigens nur "zum Beispiel für eine Jagdreise oder einen Schießsportwettbewerb".
Im WaffG haben wir allerdings im §32 (3) 2. stehen: "Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B oder C und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports mitnehmen" [Sinngemäß: "...brauchen keine gesonderte Erlaubnis zur Mitnahme]
Laut meinem SB muss dieser Zweck des Schießsports kein Wettbewerb sein, darunter fällt auch Training (bekanntestes Beispiel Long Range in Polen). Auf meine Frage ob ich mich abgesehen von diesem sportlichen Training ansonsten auch an die deutsche Sportordnung / WaffG halten muss (Lampen an Waffe / Magazine / Schalldämpfer etc. ) sagte dieser zu mir dass das deutsche WaffG lediglich für Deutschland gilt und in dem jeweiligen Land die jeweils dort geltenden Gesetze gelten, was ich abseits des Schießsportlichen Trainings mit meiner Waffe in dem jeweiligen Land mache interessiert ihn nicht solange ich mich an die Gesetze des jeweiligen Landes halte.
Im Falle von Tschechien ist es so dass jeder auf einer offiziellen Schießstätte eine Waffe der Kategorie D, C, B und sogar A-I verwenden darf, letzteres kommt zum tragen wenn man bspw. dort ein Magazin >10 Schuss verwendet. Somit sind die Anforderungen aus meiner Sicht erfüllt.
Die Frage die sich mir hier abschliessend stellt: Ist die o.g. Aussage rechtskonform bzw. bis wohin geht der "lange Arm" des WaffG? Die Grundvoraussetzung ist natürlich dass ich die Waffe nur ins das jeweilige Europäische bzw- Schengen-Land mitnehmen darf sofern ich damit einen Schießsportlichen Zweck erfülle. Nehmen wir mal an der EFWP-Inhaber schiesst am ersten Tag einen IPSC-Wettbewerb oder eine IPSC-Trainingsveranstaltung oder von mir aus einen Longrange-Wettbewerb und nimmt dann am zweiten Tag mit derselben Waffe an so einem Kurs teil, darf er letzteres dann auf einmal nicht? Er hat die Waffe ja zum Zweck des Trainings einer sogar in D anerkannten Sportordnung ins Ausland mitgenommen.
Muss so ein Anbieter im Ausland nun einen Schießsportlichen Wettbewerb auf deutsche Ringscheiben mit einbauen sodass die Kunden "safe" sind?
Darf der IPSC-Schütze auf einem Wettbewerb im Ausland nun nicht mehr aus der Bewegung schiessen? Wiederspricht ja auch der deutschen Sportordnung...
Würde mir echt wünschen dass TD dazu auch mal ein Video macht.