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HeavyGauss

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  1. Vielen Dank für deine Ausführliche Antwort, das hat mir schonmal sehr weitergeholfen!
  2. Hallo zusammen, aktuell werde ich von mehreren Seiten innerhalb meiner Firma für eine leitende Position in AT vorgeschlagen, Standort Wien (also eigentlich ausserhalb von Österreich ) Ich selbst plane, falls ich das Angebot annehme, diese Position für maximal drei Jahre zu begleiten und evtl. als "Sprungbrett" in die USA zu verwenden. Beim abwägen von für und wieder steht natürlich auch das Waffenrecht im Raum. Die Surefire X300 liegt zwar mental schon 2x im Warenkorb, aber ich habe neben den offensichtlichen Vorteilen auch ein paar weitergehende Fragen zum Waffenrecht und insbesondere dem Umzug mit Waffen. Ich werde zum ungefähren Zeitpunkt des Umzuges vier Waffen der Kategorie B (2x Pistole, 2x Halbautomat) besitzen, die eine Pistole ist noch im Zulauf. In meiner ersten Recherche habe ich allerdings gelesen dass es in AT erst mal nur 2x Waffen Kat. B gibt. Ich habe dieses Jahr noch die beiden SuRT für Kurz- und Langwaffe, möchte auch mit dem IPSC-schiessen weitermachen. Geplant war ebenfalls so viele Matches wie möglich, darunter auch im Ausland, zu schiessen und nächstes Jahr eine Sondergenehmigung für Magazine mit Standardkapazität zu beantragen. Meine Fragen sind jetzt: -Darf ich die Waffen überhaupt alle vier mitnehmen? Bei verlagerung des Wohnsitzes nach Österreich müsste ich ja dann dort eine WBK beantragen. Mwn werden nun erst mal nur zwei Waffen genehmigt, weitere dann nach entsprechendem Bedürfnisgrund als Sportschütze. --> Wie "hart" ist dort die ganze Bedürfnisgeschichte? Ich habe die Waffen ja alle vier in D zum sportlichen schiessen erworben, meine P-10F würde sich aber in AT wunderbar als Waffe zur Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden eignen. Kann/sollte man das Bedürfnis für diese Waffe dann vom sportlichen Bedürfnisgrund auf SV umschreiben lassen? Würde das irgendwelche Vorteile/nachteile bringen? Dürfte man eine für ein sportliches Bedürfnis erworbene Waffe auch zur Selbstverteidigung nutzen oder denke ich da zu sehr wie ein Piefke? -Ist das erlangen einer Ausnahmegenehmigung für Magazine mit Standardkapazität an ähnliche Bedingungen geknüpft wie in Deutschland oder ist das leichter/schwieriger? -Gibt es bei den Ämtern auch starke regionale Unterschiede wie in D? Ich möchte eher nicht direkt in Wien leben, eher etwas weiter ausserhalb (1h max.), habe gesehen dass beispielsweise Deutsch-Wagram ja ganz in der Nähe ist. Sind die Behörden in AT "auf dem Land" auch etwas kooperativer als diejenigen in großen Städten? -Benötige ich dann einen neuen Europäischen Feuerwaffenpass oder kann ich den aus Deutschland behalten? -Darf bzw. kann ich die Waffen selbst verbringen oder müssen diese bis zum Ablauf der Behördenvorgänge in D bei einem Händler eingelagert werden? -Tresor Klasse 1 ausreichend? -Gibt es geeignete Vereine in der Wiener Umgebung in welchen man regelmäßig dynamisches schiessen trainieren kann? Vielen Dank und Grüße Peter
  3. @MB69 Das ist mir insbesondere im Kontext des DSB immer wieder aufgefallen, zuletzt vor zwei Wochen. Eher letzteres ist hier wohl der Fall ("Verunsicherung schaffen wollen"), da hierdurch natürlich die "Abhängigkeit" vom eigenen Verein leichter erhalten bleiben kann.
  4. Oje, DSB... Kurz und knapp: Ja, Du darfst damit auch großkalibrige Waffen mit der Gelben WBK erwerben bzw. deren geplanten Erwerb als Bedürfnisgrund für den Erwerb der gelben WBK angeben. Die Frage die sich mir stellt: Da Du schreibst dass Du ein Jahr lang mit deinem eigenen KK-Revolver geschossen hast nehme ich an dass Du auch bereits ein Jahr eine eigene grüne WBK hast? Ich hoffe Du hast jetzt nicht aufgrund irgeneines im Verein vermittelten Halbwissens nochmal ein Jahr lang gewartet bzw. die 18 Termine vollgemacht um die gelbe WBK zu beantragen? Das hättest Du theoretisch auch schon zusammen mit der grünen machen können...
  5. Hab diese Video über das Match gefunden: Scheint echt super gewesen zu sein!
  6. Bin mal gespannt ob es dann auf Basis P-10C oder P-09 Nocturne sein wird.
  7. Unpassend!
  8. Also ich persönlich passe einfach meinen Anhaltepunkt an.
  9. Da wäre doch @JoergS der richtige Ansprechpartner
  10. @Friedrich Gepperth vielen Dank! Meiner Meinung nach wäre das HK433 die bessere Option unter den gegebenen Bedingungen (Deutscher Hersteller) gewesen. Auf der EnforceTac hiess es die Bren 3 soll frühestens 2027 für den Zivilmarkt erhältlich sein. Hoffe Du schaffst es die nächste Bren 2 die Ihr bekommt auch mal zu schiessen
  11. @Alex Das freut mich, vielen Dank!
  12. Das freut mich, vielen Dank!
  13. @Ebert79 Danke für deinen ausführlichen Beitrag, das mit dem Popcorn hatte ich mir auch schon gedacht
  14. Echte Schießsportler brauchen keine Halbautomaten und wenn schon ne scharfe Waffe, dann höchstens Einzelschuss in Kleinkaliber, aber auch nur nach mindestens fünf Jahren Vereinszugehörigkeit und mindestens 290 Ringen im Training!! Die Königsdisziplin ist ja sowieso das olympische Luftgewehrschießen auf 10m, das haben die ganzen Ballerrambos mit ihren voll halbautomatischen Kriegswaffen nicht verstanden!!1elf Kann Dich schon verstehen, aber ich kann mir vorstellen (*hüstel*) dass ein Kurs dort durchaus Spaß macht, auch wenn es für die Schießsportliche Leistung wenig bringt.
  15. @Ebert79 @KreppelAuch wenn man sich dort die Waffen leiht und nicht die eigenen verwendet? Speziell bei dem gezeigten CQB-Szenarien werden ja FX-Waffen gestellt, ich glaube nicht dass man dort eine scharfe Waffe nur in die Nähe des Gebäudes bringen darf (ausser man ist Tschechischer Staatsbürger und hat die jeweilige Erlaubnis zum führen, aber auch diejenigen müssen die "echten" Waffen aus Sicherheitsgründen entladen und ablegen). Wie soll so etwas mit Leihwaffen Einfluss auf die heimische WBK haben? Klar, wenn man sowas in Pakistan machen würde würden zu recht sämtliche Alarmglocken angehen, aber in einem EU-Land unter beachtung der dort geltenden Gesetze? Für mich ergeben sich daraus insgesamt wieder mehr Fragen als Antworten. Wenn beispielsweise eine Schießsportliche Veranstaltung im Ausland stattfindet, muss die dann einer deutschen Sportordnung entsprechen oder kann das auch eine Sportordnung des jeweiligen Landes sein? Muss das zwingend ein Wettbewerb sein oder ist ein "Trainingslager", bspw. für Long Range, ebenfalls ein ausreichender Grund? In dem Merkblatt steht hier übrigens nur "zum Beispiel für eine Jagdreise oder einen Schießsportwettbewerb". Im WaffG haben wir allerdings im §32 (3) 2. stehen: "Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B oder C und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports mitnehmen" [Sinngemäß: "...brauchen keine gesonderte Erlaubnis zur Mitnahme] Laut meinem SB muss dieser Zweck des Schießsports kein Wettbewerb sein, darunter fällt auch Training (bekanntestes Beispiel Long Range in Polen). Auf meine Frage ob ich mich abgesehen von diesem sportlichen Training ansonsten auch an die deutsche Sportordnung / WaffG halten muss (Lampen an Waffe / Magazine / Schalldämpfer etc. ) sagte dieser zu mir dass das deutsche WaffG lediglich für Deutschland gilt und in dem jeweiligen Land die jeweils dort geltenden Gesetze gelten, was ich abseits des Schießsportlichen Trainings mit meiner Waffe in dem jeweiligen Land mache interessiert ihn nicht solange ich mich an die Gesetze des jeweiligen Landes halte. Im Falle von Tschechien ist es so dass jeder auf einer offiziellen Schießstätte eine Waffe der Kategorie D, C, B und sogar A-I verwenden darf, letzteres kommt zum tragen wenn man bspw. dort ein Magazin >10 Schuss verwendet. Somit sind die Anforderungen aus meiner Sicht erfüllt. Die Frage die sich mir hier abschliessend stellt: Ist die o.g. Aussage rechtskonform bzw. bis wohin geht der "lange Arm" des WaffG? Die Grundvoraussetzung ist natürlich dass ich die Waffe nur ins das jeweilige Europäische bzw- Schengen-Land mitnehmen darf sofern ich damit einen Schießsportlichen Zweck erfülle. Nehmen wir mal an der EFWP-Inhaber schiesst am ersten Tag einen IPSC-Wettbewerb oder eine IPSC-Trainingsveranstaltung oder von mir aus einen Longrange-Wettbewerb und nimmt dann am zweiten Tag mit derselben Waffe an so einem Kurs teil, darf er letzteres dann auf einmal nicht? Er hat die Waffe ja zum Zweck des Trainings einer sogar in D anerkannten Sportordnung ins Ausland mitgenommen. Muss so ein Anbieter im Ausland nun einen Schießsportlichen Wettbewerb auf deutsche Ringscheiben mit einbauen sodass die Kunden "safe" sind? Darf der IPSC-Schütze auf einem Wettbewerb im Ausland nun nicht mehr aus der Bewegung schiessen? Wiederspricht ja auch der deutschen Sportordnung... Würde mir echt wünschen dass TD dazu auch mal ein Video macht.
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