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Katja Triebel

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Alle Inhalte von Katja Triebel

  1. Hallo Sachbearbeiter! Ganz schön überheblich, wie Du argumentierst, ohne überhaupt nachzudenken, was Deine Aussage bewirkt: Es kann ja nicht angehen, dass die anderen Länder immer in Vorleistung gehen müssen und wir Deutschen eine Sonderstellung hätten. Würde jedes Land erst auf eine Genehmigung aus dem Ausland warten, käme keine einzige Genehmigung zustande. Ich habe deshalb eben das LKA angerufen und mich für Importe schlau gemacht. Eindeutige Aussager der SACHBEARBEITERIN: Erst die Importgenehmigung, dann die Exportgenehmigung. Das unser Land dies - weil wir jetzt einen EU-BINNENhandel haben - nicht mehr Import und Export, sondern Verbringen von Waffen oder Munition in bzw. aus den Geltungsbereich des Gesetzes nennt, tut hier nichts zur Sache. Das Importland überprüft, ob der Antragssteller die gewünschte Waffe kaufen darf und stellt die Import-Genehmigung aus. Und mit dieser Import-Genehmigung beantragt der EU-Ausländer (Händler oder Privatmensch) die Export-Genehmigung. P.S. Ich lese Gesetze und bin anscheinend in der Lage, deren Anwendung auch ins Praktische zu übertragen. ))
  2. Soll das heißen, daß immer ERST die NICHT-deutschen Genehmigungen vorliegen müssen, damit es eine deutsche Erlaubnis gibt?? Ich bin davon ausgegangen, dass die Exportgenehmigung IMMER eine Importgenehmigung vorraussetzt. Bei Deiner Auslegung des Gesetzes müsste erst eine belgische Exportgenehmigung vorliegen, damit der Schütze eine deutsche Importgenehmigung erhält. Da ich noch nie IMPORTIERT, sondern immer nur exportiert habe, fehlt mir die praktische Erfahrung. Wenn es jedoch so wäre, würde sich ja die Katze in den Schwanz beißen. Oder wie kommt man eine belgische Exportgenehmigung, wenn der belgische vorher eine deutsche Importgenehmigung verlangt, die Deiner Meinung jedoch nur bei vorliegender Exporterlaubnis erteilt werden darf. Ich bitte um Klärung
  3. Erstmal muss eine deutsche Genehmigung für die Einfuhr vorliegen mit Adresse des EU-Verkäufers und Waffenart , Mod. etc., sowie des Privat-Empfängers. Bei Lieferung an einen deutschen Händler mit EU-Handeslerlaubnis KANN die Einfuhr-Erlaubnis entfallen, muss aber nicht. Dies ist noch nicht EU-mäßig generell geregelt. Es gibt hier noch keine Regularien, was wer darf und was nicht. Am besten den Belgier fragen, was von deutschen Händlern a priori akzeptiert wird bzw. welche Papiere benötigt werdne. DANN beantragt der Belgische Händler/Privatmann eine Verbringungserlaubnis nach Deutschland zum Privatmann oder Händler. Wenn er diese hat, kann er versenden. Es fallen KEINE Einfuhrsteuern an, sondern man zahlt die Steuern des Versenderlandes: wir sind in der EU eine Zoll-Union! Wir machen das laufend für Exporte an EU-Privat- und Händleradressen, jedoch bisher seltenst für Importe.
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