Hallo Sachbearbeiter!
Ganz schön überheblich, wie Du argumentierst, ohne überhaupt nachzudenken, was Deine Aussage bewirkt:
Es kann ja nicht angehen, dass die anderen Länder immer in Vorleistung gehen müssen und wir Deutschen eine Sonderstellung hätten. Würde jedes Land erst auf eine Genehmigung aus dem Ausland warten, käme keine einzige Genehmigung zustande.
Ich habe deshalb eben das LKA angerufen und mich für Importe schlau gemacht.
Eindeutige Aussager der SACHBEARBEITERIN:
Erst die Importgenehmigung, dann die Exportgenehmigung.
Das unser Land dies - weil wir jetzt einen EU-BINNENhandel haben - nicht mehr Import und Export, sondern Verbringen von Waffen oder Munition in bzw. aus den Geltungsbereich des Gesetzes nennt, tut hier nichts zur Sache.
Das Importland überprüft, ob der Antragssteller die gewünschte Waffe kaufen darf und stellt die Import-Genehmigung aus.
Und mit dieser Import-Genehmigung beantragt der EU-Ausländer (Händler oder Privatmensch) die Export-Genehmigung.
P.S. Ich lese Gesetze und bin anscheinend in der Lage, deren Anwendung auch ins Praktische zu übertragen. ))