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Beiträge von Schwarzwälder
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Wenn die altgelbe WBK weitergilt, dann impliziert dies, dass sie auch in Sachen Besitz weitergilt. Es war aber eine andere Erlaubnis, die teilweise andere Waffen zu erwerben erlaubten ( z.B. Vierling), die auf Sportschützenwbk neu nicht gehen. Genau wie Altrepetierer auf WBK grün nicht mitzählen, sind m.E. auch Altwaffen auf WBK altgelb außen vor. Das ergibt sich auch aus dem Rückwirkungsverbot. Anders wäre es mit unter dem neuen WaffG2002 neu erworbenen Waffen nach neuem Recht auf alte WBK, da greifen dann die Begrenzungen voll.
Disclaimer: Ist nur meine Meinung als nicht-Jurist, aber evtl.ein Begründungsansatz.
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Am 14.4.2025 um 21:10 schrieb painkiller242:
(hoffentlich kein Halbautomat…)
Hm, wieso? Wird dann geprüft,ob in Österreich zugelassen oder was ist das Problem?
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vor 46 Minuten schrieb MB69:
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Um dann aber auf der anderen Seite, und das müsste sie überhaupt nicht, neue Beantragungen schon verkürzt wieder ab 2026 zuzulassen.
Müsste sie nicht, aber erfolgte womöglich aus taktischen Überlegungen, um die Sportschützin durch dieses Entgegenkommen (im Rahmen eines Vergleichs!) davon abzuhalten, in die nächste Instanz zu gehen.
Wir wissen ja nicht, was sonst noch kritisch an dem Fall war. Hatte sie einen Teil der Waffen auf altgelb oder auf gemeinsame WBK? Wurde zuvor was ursprünglich auf Grün erworben und dann auf gelb umgetragen usw. Warum wurde die WBK erst 14 Monate nach Erwerb der Waffe entzogen? Da hat die Behörde doch bestimmt erst abgestempelt... und den Verbotsirrtum legalisiert?
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Nur mal zur Info: Auch den großen LKW Führerschein C/CE oder den großen Bus Führerschein D kann man durch MPU ab 18 erwerben. Während die MPU für GK Waffen um 150 Euro kostete, zahlten wir für die MPU um 370 Euro für CE+ D...
Wichtig ist aber, dass man nach Erhalt der MPU SOFORT den Antrag auf GK Waffen stellt. Macht man dies erst 11 Monate später, ist die Eignung wieder weg, da waren sich manche WO-ler mit dem Sachbearbeiter zusammen vollkommen einig...
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Es ist klar, dass - solange die Gesamtlänge bei eingeklapptem Schaft unter 60 cm bleibt - die Waffe in D rechtlich KEINE Langwaffe ist.
Aber ist wirklich geklärt, dass in allen Sportordnungen, in den Disziplinen die ausdrücklich für Langwaffen vorgesehen, auch solche "Nicht-Langwaffen" mit antreten dürfen?
Ferner bleibt die Frage - auch wer ggf. international sportlich damit unterwegs sein will - inwieweit nicht die EU-Feuerwaffenrichtlinie so einen Norlite-Karabiner als Schulterwaffe sieht, der einfach per Schub-/Klappschaft auf unter 60 cm eingeklappt werden kann und damit unter Kategorie A Punkt 8 fallen könnte (=verbotene Waffe):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853
Zitat8. halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
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Habe eine Cantilever-Blockmontage der Firma Spuhr zu verkaufen:
Für Zielfernrohre mit Tubusdurchmesser von 34mm.
Bauhöhe 38mm
Vorneigung 6 Mil (20,6 MoA)
Befestigung auf der Picatinny-Schiene mittels Torx-Schrauben.
Die Montage wird kplt. in originaler Verpackung mit allem Zubehör geliefert und ist unbenutzt.
Die Schrauben sind noch orig. eingeschweisst.
Mit dabei sind:
Justierkeil
eingebaute Wasserwaage
Anleitung
Farbe: schwarz
Es handelt sich um dieses Modell: https://spuhrwebshop.com/en/isms/sp-4616.html
Ich gebe die Montage für 370 EUR zzgl. Versandkosten ab.
Grüße
Schwarzwälder
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vor 3 Minuten schrieb Zerberus:
Gibt es da auch schon eine Zuordnung bzgl der "Überkontingentwaffen"? Oder bezieht sich die Wettkampfstatistik nur auf den Fall der Neubeantragung?
Die Wettkampfstatistik kannst Du natürlich für die Behörde ausdrucken und verwenden, klar. Allerdings ist da noch nicht verzeichnet, mit welcher Waffe Du den Wettkampf geschossen hast. Dazu führe ich eine eigene Statistik.
Allerdings sollte es für die Zukunft kein Problem sein, beim Wettkampf die Waffennummer aufzunotieren bzw. bei der Anmeldung gleich anzugeben, dann könnte die Statistik dahingehend leicht ergänzt werden.
Wobei: Ich persönlich finde es schade, dass das so genau geprüft werden soll. In der Praxis ist es einfach so, dass man sich z.B. eine günstige Universalwaffe in .223 Rem kauft und die dann später, nach div. Wettkämpfen durch ein besser geeignetes Modell ergänzt. Die alte wird aber nicht verkauft, sondern bleibt halt als Ersatzwaffe im Bestand. Diese Überkontingentregelungen nach strenger Auslegung erfordern nun Wettkampfnachweise mit JEDER besessenen Waffe, was einen nicht selten dazu zwingt, für die jeweiligen Matches mit seinen weniger geeigneten Ersatzwaffen an den Start zu gehen, um auch da Wettkampfnachweise zu erlangen, was einen schiesssportlich behindert.
An der Stelle sollte nachverhandelt werden und für Überkontingentwaffen einfach pauschal Wettkampfnachweise gefordert werden und nicht einzeln pro Waffe, was die sonst letztlich notwendige Registrierung der Waffennummer und den bürokratischen Aufwand damit auch den Verbänden selber ersparen würde.
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Ansonsten @Zakharias: Die neuen Vorgaben bergen das Risiko, dass einzelne Behörde darauf basierend halt neu so einiges draufpacken können.
Beispiel Langwaffen/Kurzwaffen Training:
Viele Schützen lassen beim Schiessleiter bzw. der Standaufsicht "LW+KW abstempeln, mitunter sogar gerne mehrere Kaliber gesondert.
Auf einem BDMP-Lehrgang vor ein paar Monaten erfuhr sich dann, dass es Behörden gibt, die das nicht mitmachen, sondern sagen, dass ein Trainingstermin nur entweder für LW oder für KW absolviert werden kann. Wenn ein Schütze beides einträgt/abstempeln lässt, gelte das Trainiung als "nicht zuordenbar" und würde überhaupt nicht anerkannt!
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@pulvernaseDas hat m.W. damit zu tun, dass Du dann keinen BDMP-Versicherungsschutz hast, wenn kein ausgebildeter BDMP-Schiessleiter das Training nach BDMP-SpO leitet.
Den Versicherungsschutz kannst Du Dir als Bescheinigung über "MyBDMP" jederzeit ausdrucken, ebenso Deine Urkunden für alle BDMP-Wettkämpfe und eine Teilnahmeliste für die jeweils letzten 2 Jahre. Da muss man fairerweise sagen: Der BDMP ist auf seine Rolle als bescheinigender Verband ab 2026 gut vorbereitet!
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Also grundsätzlich raten die meisten Verbände dazu, erstmal die Bescheinigung Vereins,wonach Du regelmäßig trainiert hast, vorzulegen.
Wenn die Behörde dann immer noch begründete (!!) Zweifel am regelmäßigen Training hat, dann am besten erst beraten lassen und dann ggf das Schießbuch vorlegen.
Bei Anschaffung einer Waffe auf neue gelbe WBK genügt normalerweise der Nachweis, dass die Waffe nach (irgendeiner zugelassenen) Sportordnung geschossen werden kann. Hier braucht es kein Schießbuch.
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Am 9.3.2025 um 20:53 schrieb gunny2016:
… Im Privatbereich ist das denen vielleicht zu heiß,...
Du kannst über eine Reihe Online Waffen- Versanddienstleister eine DHL Firmenpaketmarke ordern. Die kostet die "Firma" keine 20 Euro, Du aber zahlst denen 50 Euro.
Der eigentliche Versand läuft dabei aber ausschließlich über DHL.
Der Privatmann verpackt seine Waffe in eigenen Kartons, bringt sie selber zur nächsten DHL Postfiliale und von dort wird die Waffe komplett von DHL bis an die Haustüre des privaten Empfängers transportiert.
Das alles ist DHL nicht zu heiß!!
Warum dann das Paketschein ausdrucken nicht auch Privatleuten ermöglicht wird,wenn jetzt schon defacto der gesamte Versand von privat an privat über DHL läuft, verstehe ich nicht. Vielleicht könnte da mal der VDB bei DHL vorsprechen, kombiniert mit Rundmails an die VDB Mitglieder wie man sicher Waffen verpackt.
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Gut, als Händler kann man auch günstigere 10er Sets Paketmarken kaufen. Und bis 500 EUR sind eh immer ohne Zusatzkosten versichert. Zudem holt DHL ab 200 Sendungen/Jahr kostenfrei ab.
Ein interessantes Geschäftsmodell ist aber, dass viele "professionelle" Waffenversandfirmen Modelle anbieten, wo die Firma "Waffenversand xyz" als Firma auftritt, Du von denen als Privatmann ein Firmenversenderpaketschein bekommst und das Paket dann als Firmenpaket beim nächsten Post-Shop abgibst und der Weitertransport inkl. Auslieferung an einen Endkunden per DHL Ident-Check läuft. Diese "Marktlücke" haben eine ganze Reihe Firmen entdeckt und DHL macht da mit. Der Dumme ist der Endkunde, denn der zahlt dann nicht DHL-Preise, sondern statt 20 EUR schnell mal 50 EUR oder mehr. Muss ein "Paketscheinausdrucker" wirklich 30 EUR Marge haben? Warum öffnet DHL den Ident-Service nicht auch für Endkunden, meinetwegen mit einem 5 EUR Aufschlag? -
vor 4 Stunden schrieb sidolin:
...bei mir gibt es einen ähnlichen Fall, allerdings ist meine Tochter 19 und hat einen Jagdschein- ob sie das wohl genehmigen?
War bei mir kein Problem, da Jagdschein ja GK ab 18 erlaubt.
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Am 11.1.2025 um 10:44 schrieb msk:
Zwischenfrage: Hat das schon mal einer hier gemacht? Aus den Erzählungen über den Aufwand für eine MPU für Straßenverkehrsaktivitäten hätte ich hier auch eher Bedenken...
Es gibt eine sog. TBWB (Testbatterie für waffenrechtliche Begutachtungen), hierzu findest Du bei WO einiges. Bei meinem ältesten Sohn hat es vor ein paar Jahren gut 100 EUR gekostet und war damit erheblich günstiger, als z.B. eine MPU für jugendliche Busfahrer (die als < 24 sind und den Busführerschein Klasse D im Rahmen ihrer Ausbildung erwerben wollen) - der kostet hier 350 EUR. Wichtig: Mein Sohn wollte dann 11 Monate nach dem Test eine GK-Waffe erwerben, aber da befand die Behörde, dass das Gutachten zu alt sei. Ich konnte nie klären, wieviele Wochen das Gutachten gültig bleibt...
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vor 5 Stunden schrieb callahan44er:
Hallo zusammen. Ich brauche mal das Schwarmwissen...
Ich hätte nun gerne was handfestes als Argumentationshilfe
Es gibt noch 3 weitere Möglichkeiten:
1. MPU machen.Kostet je nachdem gut 100 Euro und geht ab 21. Dann ist der Sportschütze auch für GK Waffen geeignet...
2. Jagdschein machen. Dann geht GK auch ab 18.
3. Zahlenschloss an den A/B Schrank anbringen (prof. Schlosstausch). Da kannst Du Dir ein elektronisches Zahlenschloss mit mechanischem Zahlenschloss als Revision aussuchen und hast dann einen Zukunftsfesten Schrank.
Ansonsten wäre auch ein kleiner 0er Würfel mit elektronischem Schloss ausreichend und billig.
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@Oldmiller Deine Argumentation hat das Gericht schon bedacht. Wenn die weiterhin zuverlässigen LWB/Antragsgegner Nr. 2+3 dem unzuverlässig gewordenen Antragsgegner 1 Waffen zugänglich machen (durch Überlassen eines Tresortschlüssels oder auch durch Überlassen der Zahlenkombination für den Tresor), dann würden diese Personen sofort auch unzuverlässig.
Siehe RN78 im Urteil des o.g. Gerichts:
ZitatIm Übrigen weist das Gericht auf die Möglichkeit hin, für den Fall, dass zukünftig tatsächliche Anhaltspunkte für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit der Antragsgegner zu 2 und 3 zutage treten sollten - etwa, weil sie Waffen oder Waffenschrankschlüssel in die Hände des „nicht mehr berechtigten“ Antragsgegners zu 1 gelangen ließen (vgl. - namentlich in Bezug auf Zweitschlüssel - Papsthart, in: Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, AWaffV § 13 Rn. 27) - einen Widerruf derer Erlaubnisse auszusprechen.
Das Problem mit dem Schlüsseltresor ist halt nur, dass man gar nicht sicher weiß, wie viele Schlüssel es dazu insgesamt gibt (inwieweit der Antragsgegner Nr.1 schon evtl. zu früheren Zeitpunkten Ersatzschlüssel für sich besorgt hat/anfertigen ließ). Wenn er "geheime" Ersatzschlüssel hätte, kann man den Antragsgegner Nr.2+3 natürlich im Falle des Zugriffs auf Waffen nicht so einfach+automatisch eine Unzuverlässigkeit vorwerfen.
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Also es zeigt sich einmal mehr, dass man gerade bei gemeinschaftlicher Lagerung auf ein reines Zahlenschloss (falls Backup: mechan. Zahlenschloss) setzen sollte. Denn bei Schlüsseltresoren sieht das Gericht es wie folgt (RN70 in o.g. Urteil):
ZitatInsbesondere kommt ein für die Antragsgegner zu 2 und 3 weniger belastender behördlicher Zugriff auf den oder die Tresorschlüssel des Antragsgegners zu 1 vorliegend nicht in Betracht. Als mildere Mittel kommen nur gleich effektive Mittel in Frage. Angesichts des Umstands, dass derzeit nach Aktenlage unbekannt ist, wie viele Tresorschlüssel und ggf. „Zweitschlüssel“ sich im Besitz der Antragsgegner befinden, und mit Blick auf die Nichtaufklärbarkeit dieser Frage ohne Gefährdung der Zweckerreichung, handelte es sich bei einem behördlichen Zugriff auf Schlüssel des Antragsgegners zu 1 zum Tresor der gemeinschaftlichen Aufbewahrung jedenfalls nicht um ein zur Gefahrenabwehr gleich geeignetes Mittel. Abgesehen hiervon wäre ein Zugriff auf Schlüssel nicht im Wege der sofortigen Sicherstellung nach dem Waffengesetz, sondern - wiederum - nur unter Rückgriff auf allgemeine polizeirechtliche Befugnisse mit den dargestellten Folgen möglich.
Man unterstellt dem unzuverlässig gewordenen "Antragsgegner 1", er habe möglicherweise Zweitschlüssel, sodass es nicht ausreiche, ihm seinen Tresorschlüssel wegzunehmen.
Somit ist dieses "mildere Mittel" nicht gesichert gleichermaßen effektiv.
Wenn es ein Zahlenschloss wäre, so könnten die Antragsgegner 2+3 unter Behördenaufsicht das Zahlenschloss umstellen/umprogrammieren, sodass der Antragsgegner 1 nicht mehr an die Waffen rankommt.
Unverständlich bleibt, warum die Behörde auch die WBKs von den nicht unzuverlässigen Mitverwahrern auch einziehen wollte, aber dem hat das Gericht ja dann einen Riegel vorgeschoben.
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@TT01 hat es gut getroffen, finde ich.
Wo ich außerdem noch vorsichtig wäre, ist der Anschein. Wenn ein Wechselsystem mit kurzem Lauf < 40cm oder mit kleinerer Hülsenlänge (z.B. KK) daherkommt, ist es möglicherweise nicht mehr mit jedem Lower kombinierbar. Ich habe z.B. ein Wechselsystem in 5,45x39, was kaliberkleiner als .223 Rem ist, aber eben eine (zu) kurze Hülsenlänge hat. Sportlich darf das laut BKA-Bescheid auf einen Lower mit Nill Daumenlochschaft...
Im Übrigen sehen manche Behörden ein AR15-Upper als "neue Waffe" an, d.h. sie wollen den Status "Wechselsystem" dafür nicht wahrhaben.
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vor 9 Stunden schrieb Elo:
Weiß jemand, ob die Stadt eine eigene Waffenbehörde hat?
Früher war das so. Da war das Bürgeramt der Stadt Villingen-Schwenningen für die LWB in VS + den eingemeindeten Ortschaften zuständig; das Landratsamt hingegen für den übrigen Landkreis. Ob dem noch immer so ist, weiß ich nicht, aber zumindest gibt es hier noch beide Behörden auf der NWR-Liste: https://nwr-fl.de/liste-der-waffenbehoerden-seite.html?order=PLZ
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vor 42 Minuten schrieb karlyman:
... Waffen "einzieht".
61 Waffen, das könnte ca. ein Dutzend Waffenbesitzer umfassen.
Da von 242 durchgeführten Aufbewahrungs-Kontrollen die Rede war, entspräche das dann eine Quote "gravierender" Beanstandungen von etwa 5%.
Andere Rechnung:
Der Landkreis Schwarzwald-Baar habe eine durchschnittliche Waffendichte.
Bei 6 Mio. Legalwaffen in D und 1000stel der Bevölkerung in besgtem Landkreis, wären dort also 6000 Legalwaffen zu vermuten
Von den 6000 Legalwaffen wurden in nur 1/2 Jahr 61 Waffen = 1% eingezogen!
Also werden 2% des legalen Waffenbestandes jährlich allein durch Hausbesuche wegkontrolliert!!
Hinzu kommen natürlich viele andere Arten des Entzuges (z.B. wenn einer der falschen Partei gespendet hat), Hobbyaufgabe, Nichterfüllung von 4/6 oder 12/18 oder den verschärften Überkontingentregelungen und natürlich auch Krankheit+Tod.
Also bei so einem hohen Kontrolldruck + Waffenentzugsrate sind die Legalwaffen auch ohne Gesetzesverschärfung in 20 Jahren Geschichte!
Genau hier muss jetzt Lobbyarbeit einsetzen!
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In besagtem Landkreis Schwarzwald-Baar (in dem ich geboren + auch viele Jahre gelebt habe), hat es 89.000 Einwohner, also rund 1000stel der Bevölkerung Deutschlands lebt dort.
Bei 400.000 Jägern bundesweit wären 1000stel etwa 400 Jäger.
Seit Juni hat der Landkreis 242 Jäger kontrolliert. Also wird im Jahrestakt durchkontrolliert, denn der Landkreis behauptet im Artikel ja, dass die derzeitige Kontrollfrequenz seit Juni 2024 keine "Verstärkung", sondern dem gesetzlichen geforderten Maß entspreche:
Zitat...finden seit Juni dieses Jahres wieder regelmäßige Kontrollen statt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Verstärkung der Kontrollen, sondern um eine Rückführung auf das gesetzlich geforderte Maß“, so die Pressesprecherin.
Wo fordert das Gesetz Hauskontrollen im Jahrestakt??
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vor 13 Minuten schrieb karlyman:
...
Dinge werden oft erstmal durchdacht und hinterfragt, sehr einseitige gesetzgeberische "Schnellschüsse" seltener.
Das stimmt schon alles. Andererseits ermöglicht eine Koalition es der jeweiligen beteiligten Partei auch, sich so zahlreicher Wählerversprechen zu entledigen, weil man nicht gehaltene Versprechen dann einfach mit dem bzw. den blockieren den Koalitionspartnern begründen kann.
Ich hatte früher schon den Eindruck, dass auch die CDU bei der Bundestagswahl nicht immer wirklich glücklich gewesen wäre, wenn's zu einer absoluten Mehrheit gekommen wäre. Man ist dann nämlich einfach brutal in der Pflicht, zu liefern.
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EasyExport hat einen super Job gemacht! Inzwischen habe ich den Jard-Abzug hier.
EasyExport hat Fedex ein ausführliches Schreiben geschickt, wonach sie der Compliance Manager für ihren amerikanischen Kunden EABCO und viele andere US Firmen seien usw.
Sprich: Es ging nicht (nur) um den kleinen deutschen LWB, den doch jeder gerne mal tritt, sondern um Bahn frei für amerikanische Geschäfte! Wer will sich da in Weg stelllen? Auf FEDEX hat es gewirkt. Und es stimmt ja auch: EasyExport wird von EABCO bezahlt, nicht von mir.
Allerdings fairerweise sind sie natürlich auch auf das deutsche Waffenrecht eingegangen. Ein Auszug aus der englischen/deutschen Version des BKA Leitfadens war auch dabei (Ruger 10/22: Abzug laut BKA kein wesentliches Teil).
Abschließend war das Paket mit Klebebändern "Zollbeschau - Öffnung zollamtlich angeordnet" umwickelt, also es lief alles gründlich.
Preislich hat der Abzug jetzt inkl. Kreditkartengebühr/Kursaufschlag von 1,75%, Zoll, Mehrwertsteuer und Zollabfertigungsgebühr durch FEDEX mit Zusatzfedersatz 345 EUR gekostet, rein der Abzug rd. 330 EUR. Ist kein Schnäppchen, aber der Timney liegt auch bei 270-300 EUR in D.
Fazit: Illegale Sachen werden es mit Easy Export sicher nicht nach D schaffen, dazu sind alle beteiligten Akteure supergründlich. Aber dank EasyExport kommt man nun an die Teile, die in den letzten 10-20 Jahren gesetzlich eigentlich stets immer noch erlaubt und möglich waren aber faktisch nicht mehr beschaffbar waren, weil den US Händlern zu aufwändig und risikoreich, endlich auch wieder ran.
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vor 2 Stunden schrieb karlyman:
Im Übrigen: Was für ein hanebüchener Unsinn. Pure, unfundierte Schikane.
Ja, ich habe den Kollegen auch 2mal gefragt, er hat das während der BDMP-SL-Ausbildung gesagt. Aberes ist wohl wirklich so.
Das alles haben wir dem berühmten Satz "So wenig Waffen wie möglich..." zu verdanken.
Hier wäre es dringend, dass unsere Lobby diesen Satz - der eigentlich ein klarer Ausdruck der Mißbilligung von Waffen in Bürgerhand ist - bei der Politik komplett streicht und umändern lässt in "Legalwaffenbesitz stellt kein Problem dar" o.ä.
Solange die Legislative immer wieder in Präambeln erklären lässt, man wolle "so wenig Waffen wie möglich im Volk", also am liebsten gar keine, solange werden Exekutive wie Judikative regelmäßig drauf eingehen. Dann braucht man sich nicht über extremstes Gängeln durch Behörden und ultraharte Urteile durch Gerichte gegen Legalwaffenbesitzer wundern. Die Spirale wird solange weitergehen, bis als Endziel von "so wenig Waffen wie möglich" eben "keine Waffen im Volk" rauskommt.
Ludwigshafen: Waffen Zickgraf macht den Laden zu!
in Allgemein
Geschrieben · Bearbeitet von Schwarzwälder
Es gibt Alternativen wie Trusted Shops - die bieten ebenfalls umfangreichen Käuferschutz, auch im Falle einer Insolvenz. https://www.trustedshops.de/kaeuferschutz/
Ich weiß nur nicht, ob die nur illegale Waffen ausschließen, oder generell alle Waffen einschl. Anscheinswaffen.
Die Bedingungen sind etwas mißverständlich formuliert hier:
https://www.trustedshops.com/tsdocument/EXCLUSION_CATALOG_DEU_de.pdf