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Schwarzwälder

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  1. Aber dann wäre es doch eine Überlegung, Magazinverlängerungskits, die vom BKA an sich zugelassen sind (keine verbotenen Teile sind), zu erwerben und diese nur im Ausland bei IPSC-Matches zusammenzusetzen und zu nutzen und dann vor Rückreise nach D wieder auseinanderzubauen. Es gibt ja BKA-Bescheide: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/WTpwVoyeP1TjfbmWKDl?0 So spart man sich regelmäßig wiederkehrende BKA-Gebühren, hat keinen Zusatzaufwand bei der Lagerung und kann - bei Bedarf oder Systemwechsel - alles wieder frei weiterverkaufen.
  2. Das haben die schon lange gemerkt, dass da was zu holen ist. Es läuft doch von Privat zu privat schon jetzt (komplett) über DHL. Nur muss man halt davor einen Paketschein einer Drittfirma runterladen und sündteuer bezahlen. Aber eingeliefert, transportiert und ausgeliefert wird doch jetzt schon oft über DHL von Privat zu Privat. Also einen Sicherheitsgewinn braucht niemand herbeireden, der fremde Paketschein schafft kein reales Mehr an Sicherheit. Der verschafft nur ein enormes, reales Mehr an Einnahmen durch diese Drittfirmen - ob es dabei dann ein Kickback an DHL gibt, weiß man nicht...
  3. Muss das wirklich der Umgangsstil und Jargon hier sein? Zur Sache: Hast Du mal geschaut, wie sich die Sportordnungen der Verbände in den letzten 22 Jahren seit (erster) Genehmigung durch das BVA weiterentwickelt haben? Natürlich gibt es viele neue Disziplinen und manch alte gibt es nicht mehr. Beispiel: Die ganzen 100m Intervallschiessen beim BDS... einfach weg. Manche Waffen sind für bestimmte Disziplinen nicht mehr zugelassen. Beispiel Glock 17L ist keine Dienstpistole mehr und die Ersatzklasse wird so gut wie nirgends geschossen. Manche Disziplinen ändern Kriterien, sodass bestimmte Waffen nicht mehr gut dafür geeignet sind (Beispiel: Kalibereinteilung + Hülsenlängen beim BDS). Manch einer kommt mit zunehmendem Alter auch mit offenen Visierungen nicht mehr so klar und schießt jetzt lieber Optik. Oder steigt aus körperlichen Gründen von dynamisch auf statisch um. Oder will aus Kostengründen lieber auf etwas "munitionssparendere" Disziplinen umsteigen. Oder man muss aus beruflichen Gründen umziehen und findet vor Ort andere Standverhältnisse und Disziplinenmöglichkeiten vor. Wegen all dieser Gründe muss man ja nicht seine liebgewonnene Sportwaffe gleich weggeben bzw. teuer und aufwändig neu kaufen, sondern man kann sie umkonfigurieren. Der Bounty findet solches Umkonfigurieren anscheinend einfach nur abartig... Ich finde es sachgerechtes, normales Handeln als Sportschütze, bei dem Verbände und Gesetzgeber dem Schützen bisher ermöglicht haben und was auch weiter möglich sein sollte.
  4. Dein "Wettkampfschießbuch" ist kaum manipulationssicher. Was Du vorher eingetragen hast und womit Du nachher ggf. schießt, kann auseinander fallen. Ohne Angabe der Waffennummern bei der Anmeldung und direktem Abgleich am Start kann das nicht sicher überprüft und später vom Verband bescheinigt werden. Darauf steuern wir zu und ich glaube auch, das ist Dir wohlbewusst. Damit ist die Gängelei aber nicht zu Ende, denn man ist nun gezwungen, für seine Wettkämpfe und Disziplinen nicht die optimale geeignetste, sondern die nach Wettkampfschießbuch gerade in der Saison noch nicht geschossene Waffe zu verwenden. Dabei gibt es von Saison zu Saison zig Gründe,warum man einmal mehr IPSC und einmal mehr 3Gun oder statisch oder sonst wie unterwegs ist. Man rasiert einmal mehr auch die Autonomie des Sports und das alles, weil es für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ja so entscheidend ist, mit welcher Waffe ich gerade den Wettkampf XYZ bestreite.
  5. Ein Umbau ist ja oft sekundenschnell geschehen: Optik rauf oder runter, anderer Upper rauf/runter, selbst Abzüge oder Schäfte swappen etc. ist ja oft kein Ding. Deine Gedanken zu Ende gedacht würde bedeuten, dass jeder Sportschütze sich strafbar macht, wenn er durch kurzfristigen Umbau zwei Waffen hat, die BEIDE prinzipiell in einer ggf. beantragten Disziplin einsetzbar sind. Das passiert oft, denn natürlich ist z.B. eine LVPO auch in ZG4 einsetzbar und damit die ggf. neu angeschaffte "IPSC" Waffe auch beim BDMP ggf. nutzbar, aber dafür eben nicht optimiert. Ich halte diese enge Sichtweise nicht für zielführend, weder für die Schützen noch für die Verbände. Allerdings wird diese verengte Sicht auf Einzelnachweise zu jeder ÜK-Waffe am Ende dazu führen (müssen), dass nicht mehr die schiesssportliche Wettkampaktivität eines Schützen insgesamt entscheidend ist, sondern sklavisch die Wettkampfnutzung jeder einzelnen ÜK-Waffe genauestens überprüft werden muss und das geht dann NUR mit Nachweis/Dokumentation der einzelnen NWR-Nummern jeder Waffe/Waffenteile unmittelbar vor dem jeweiligen Match. Diese Gängelei wird absehbar kommen und anscheinend wollen das auch manche so.
  6. Damit implizierst Du, dass der Verband zu bescheinigen hat, dass Deine Waffe in genau der Disziplin, für welche die Waffe ursprünglich genehmigt worden war, im Wettkampf eingesetzt werden MUSS. Was aber,wenn der Sportschütze ggf. umgezogen ist, an einem neuen Stand in ggf. einem neuen Verband eine neue Disziplin mit der Waffe schießt und damit dann auch Wettkämpfe bestreitet? Dann zählt das nicht? Oder wenn der Sportschütze seinen SL in .223, ursprünglich für BDMP DG3 genehmigt durch Optik-Montage aufgrund alternder Augen für DG3 modified umfunktioniert, dann zählt trotzdem nur der Wettkampfnachweis für DG3? Ich denke einfach, dass alle Überkontingent- Sportwaffen allgemein schießsportlich in Wettkämpfen verwendet werden müssen, aber nicht stur in der Disziplin und genau dem Verband, für den sie irgendwann mal genehmigt worden sind. Man hat das Bedürfnis als Sportschütze und nicht als Verbandsschütze für die Disziplin XYZ. Und natürlich kann es in einer Überkontingent- Situation passieren, dass es mehrere Waffen gibt, mit denen bestimmte Wettkämpfe bestritten werden können.
  7. Hm, eine Urkunde des Schiesssportverbands über die Platzierung bei einer Verbandsmeisterschaft ist ja an sich schon eine Bescheinigung des Verbands, dass man an Wettkämpfen teilgenommen hat. Warum wird eine solche Urkunde dann nicht anerkannt? Wenn die Behörde jetzt genau wissen will, mit welcher Waffe man an welchen Wettkämpfen teilgenommen hat, dann kann der Verband da genau genommen nichts bescheinigen, da die Waffe mit NWR Nummern ja vom Verband bei den Wettkämpfen nicht registriert werden. Könnte ja ne Leihwagen gewesen sein oder bei mehreren geeigneten Waffen im Besitz bleibt es auch unklar. Auch ist die Frage, ob es z.B. genügt, wenn die Waffe im Wettkampf nur mit einem KK Wechselsystem eingesetzt wurde, aber nicht mit 9mm {als Beispiel}.
  8. Oh, welchen Beschluss zu WS meinst Du? Hast Du einen Link? Wäre sehr dankbar.
  9. Dein Link zu Waffenpost.online führt zu einem der üblichen "Paketmarkenanbieter" von DHL. Du darfst Deine von privat an privat zu sendende Waffe im ganz normalen Paketshop der Post/DHL abgeben: ...und ich würde mich schwer wundern, wenn das Paket dann nicht ganz normal über/mit DHL weitertransportiert und schußendlich auch an den Privatmann ausgeliefert wird. Von daher sehe ich da keine höheren Sicherheitsrisiken (bezüglich Abhandenkommen, Falschauslieferung etc.), als wenn man gleich direkt über DHL verschicken würde.
  10. Das stimmt, darüber habe ich mich auch gewundert. Letztlich denke ich, dass die Chinesen auch die Stufe 0 schaffen würden, notfalls nur mit Biometrie und Zahlenschloss, ohne echten Schlüssel. Auch im Laborbereich bekommen sie es hin, div. Zertifikate zu erlangen. Mit diesen Normen kann man den Markt nicht auf Dauer schützen. Wenn sie einfach dickeres Stahlblech nehmen - und das können sie ja ausdrücklich bei Bedarf - sollte das machbar sein. Am Ende hätte man dann einen 0er Schrank zum A/B bzw. S1/S2-Preis, genau das was wir wollen.
  11. Das steht auf dem Zertifikat "Related Standard EN1143-1", also die " große" Schutznorm für die Waffenschränke der Klasse 0/1 und eben nicht die kleine für Wertschutzschränke nach EN 14450 der Klasse S1/S2 (verbesserter Nachfolger der A/B Norm).
  12. Dass das Zertifikat nach EN 1143-1 nur eine allgemeine Produktsicherheit und nicht eine Waffenschrankklassifizierung darstellt, ist natürlich sehr schade. Dennoch steht im weiteren beschrieben, dass man sehr gern auch auf Kundenwünsche eingeht und z.B.ganz unterschiedliche Stahldicken anbieten kann. Also ggf. auf Sonderwunsch doch in Richtung "0" zu bringen. Die Zertifizierung in Klasse 0 oder 1 kann ja bei beliebig zugelassenen Institutionen in ganz Europa erfolgen. Wobei aktuell als Munitionsschrank oder Pulverschrank oder Schrank für freie Waffen ja auch schon interessant mit dem biometrischen Schloss, der schönen LED Innenbeleuchtung etc. Ich finde es einfach beeindruckend,zu welch supergünstigen Preisen Waffenschränke machbar sind. Vielleicht könnte man als Lobby auch mal darauf hinweisen, welche tierischen Aufpreise die Sportschützen für eine Norm zahlen müssen, die im Endeffekt kein relevantes Mehr an Sicherheit bietet und solch Schränke wenigstens für KK oder Kategorie C freigeben.
  13. https://www.alibaba.com/product-detail/Hot-Selling-Wholesale-Metal-Gun-Safe_1601174573392.html https://www.alibaba.com/product-detail/Wholesale-Metal-Fingerprint-Safe-Lock-Electronic_1601296034758.html Einziger Haken sind halt die Lieferkosten (Seefracht+LKW im 2er Pack: 173 US-Dollar) und wer nur 2 Schränke abnimmt, zahlt 74,- USD, den Mengenrabatt gibt es erst bei höheren Stückzahlen. Ansonsten ist die Ausstattung top: zusätzlich abschließbares Innenfach Innenbeleuchtung (LED) Alarmfunktion Biometrie und/oder Zahlenschloss Notschlüssel (naja) Waffenhalter 2,2mm dicke Stahlwände (kaltgewalzt) dicke Verriegelungsbolzen oben, unten und 3x seitlich trotzdem nur (!!) 37 - 40 kg Das Zertifikat (nach Standard EN1143-1:2019) ist bis 01.11.2026 gültig, mich wundert nur, dass da nicht genauer steht 0 oder 1, aber ein 0er Schrank zu dem Preis wäre ja auch schon top. Daher: Das Zertifikat muss noch genauer geprüft werden, aber wenn das passt, dann könnten die Waffenschrankhersteller, die uns die A/B bzw. die Nachfolgenorm S1/S2 als Mindestnorm bei der Politik weggenommen haben, gleich mal einpacken...
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