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Schwarzwälder

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  1. Walther arbeitet bisher mit einem Retourenschein. Da war die NWR-Nummer vermerkt, man musste präzise Angaben machen und ohne Retourenschein keine Bearbeitung. So waren die Regeln. Hätte man noch präzisieren können: nur mit vollständigen Angaben (NWR-IDs ec.) gibt es Retourenschein und RMA-Nummer. Und wenn die RMA-Nummer nicht deutlich von außen sichtbar auf dem Paket vermerkt ist, wird das Paket nicht angenommen. Problem gelöst: Statt Sippenhaft für alle (=kein Endkundenservice mehr) würden so nur die paar Schlamper bestraft. Also wenn man das Problem lösen will, bekommt man das hin! Das NWR als Argument für weniger Endkundenservice sticht nicht. Und was die Preise anbelangt: Oh doch, ich bin schon bereit für guten problemlosen, schnellen Service in D auch gut zu bezahlen. Der Walther DPT Abzug hat mich in der Walther Meister Manufaktur knapp 400 EUR gekostet - das war ich bereit zu bezahlen, samt Stundenlohn (in 2021 waren das 107,10 EUR inkl. MWSt.) . So viel habe ich für Abzugstuning bei keiner anderen Waffe jemals ausgegeben (ausgenommen 1x KIDD). Wenn ich nun bedenke, dass dasselbe Tuning in Zukunft 500 EUR kosten soll... und wenn es (wie bei mir) schief geht und die meisten Muni-Sorten nicht mehr zünden und ich dann wieder den ganzen Zirkus über Frankonia o.a. machen muss... dann kaufe ich in Zukunft lieber da, wo man sich noch nicht scheut, mit Endkunden Kontakt zu halten und Endkunden reellen Service auch direkt anzubieten.
  2. 100 EUR "Handlinggebühr" kommen schnell zusammen. Ich wollte einmal den bequemen Weg gehen und habe eine Hämmerli-Pistole bei meiner Frankonia Filiale abgegeben. Im Wesentlichen war eine Visierstellschraube gebrochen. Hierbei prüft dann erstmal der Büma der Filiale. Dann - falls vor Ort nicht lösbar - wird es in die Zentrale eingeschickt, dort wird wieder überprüft, ob Frankonia das nicht selber hinbekommt. Wenn es nicht geht, dann erst wird weitergeschickt zu Walther. Walther schrieb dann sinngemäß "gebrochene Schraube ersetzt". Wäre direkt bei Walther wahrscheinlich für 50 EUR Handling zu lösen gewesen. So hat es mich 149,- EUR gekostet. Ich werfe das aber Frankonia nicht vor. Der Prüfaufwand ist real und nachvollziehbar. Die mehrfachen Handling Gebühren zzgl. Ein- und Austräge aus dem NWR auch. Diese hohen Servicekosten müssten nicht sein, wenn Walther weiter auf Kundennähe beim Service setzt. Dann zahlt man auch gerne mal ein bisschen mehr für ein deutsches Produkt und am Ende wären alle happy.
  3. Leider hat sich die Firma Walther entschieden, seit September keine Waffen-Einsendungen von Endkunden mehr zu akzeptieren: Link Das gilt auch für vormals in der Walther Meistermanufaktur getunte Waffen. Über viele Jahre lief das anders: Ich habe den Endkundenservice für Lang- und Kurzwaffen der Firma Walther sehr schätzen gelernt. Da wurde einem problemlos, schnell und perfekt geholfen - oft sogar kostenlos. Im Gegenzug habe ich dann auch immer weider Neukäufe von Walther Waffen getätigt, erst ein, dann zwei, dann drei... und vielleicht wäre es bald Nr. 4 geworden. Ich finde die Entscheidung ausgesprochen schade, denn so kann ich z.B. nur noch über Frankonia einsenden. Von der Filiale geht es zur Frankonia Zentrale und dort irgendwann zu Walther. Dauert, kostet (gehe von jedesmal mind. 100 EUR Handlinggebühren aus) und der direkte Kontakt/Feedback wo/wie/was das Problem genau ist, was man lieber möchte etc. hakt dann halt auch. Das NWR mit all seiner Bürokratie und die Versandvorschriften können eigentlich nicht das Problem sein, denn das alles hat Walther ja bis vor kurzem auch hinbekommen. Vielleicht können hier betroffene Waffenbesitzer mal ihre Meinung kundtun, was ggf. zu einem Umdenken bei Walther führen könnte und/oder ggf. andere Mitbewerber dann davon abbringen könnte, künftig ähnlich zu agieren. Ich finde, Kundennähe und ein schneller Service im eigenen Land ist immer noch ein Riesenpfund, weswegen man gern deutsche Produkte kauft. Dieses "Pfund" sollte man nicht leichtfertig verspielen.
  4. Wenn es mit der Pistole / Kurzwaffe auch ins Ausland gehen soll, würde ich etwas genauer hingucken. "Schulterwaffen", die von über 60 cm Länge auf unter 60 cm Länge verkürzt/ zusammengeschoben/eingeklappt werden können, sind u.U. im EU/EWR- Ausland der Verbotskategorie A8 zugeordnet ( siehe auch Anlage 1 Abschnitt 3, Absatz 1.8).
  5. Aber dann wäre es doch eine Überlegung, Magazinverlängerungskits, die vom BKA an sich zugelassen sind (keine verbotenen Teile sind), zu erwerben und diese nur im Ausland bei IPSC-Matches zusammenzusetzen und zu nutzen und dann vor Rückreise nach D wieder auseinanderzubauen. Es gibt ja BKA-Bescheide: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/WTpwVoyeP1TjfbmWKDl?0 So spart man sich regelmäßig wiederkehrende BKA-Gebühren, hat keinen Zusatzaufwand bei der Lagerung und kann - bei Bedarf oder Systemwechsel - alles wieder frei weiterverkaufen.
  6. Das haben die schon lange gemerkt, dass da was zu holen ist. Es läuft doch von Privat zu privat schon jetzt (komplett) über DHL. Nur muss man halt davor einen Paketschein einer Drittfirma runterladen und sündteuer bezahlen. Aber eingeliefert, transportiert und ausgeliefert wird doch jetzt schon oft über DHL von Privat zu Privat. Also einen Sicherheitsgewinn braucht niemand herbeireden, der fremde Paketschein schafft kein reales Mehr an Sicherheit. Der verschafft nur ein enormes, reales Mehr an Einnahmen durch diese Drittfirmen - ob es dabei dann ein Kickback an DHL gibt, weiß man nicht...
  7. Muss das wirklich der Umgangsstil und Jargon hier sein? Zur Sache: Hast Du mal geschaut, wie sich die Sportordnungen der Verbände in den letzten 22 Jahren seit (erster) Genehmigung durch das BVA weiterentwickelt haben? Natürlich gibt es viele neue Disziplinen und manch alte gibt es nicht mehr. Beispiel: Die ganzen 100m Intervallschiessen beim BDS... einfach weg. Manche Waffen sind für bestimmte Disziplinen nicht mehr zugelassen. Beispiel Glock 17L ist keine Dienstpistole mehr und die Ersatzklasse wird so gut wie nirgends geschossen. Manche Disziplinen ändern Kriterien, sodass bestimmte Waffen nicht mehr gut dafür geeignet sind (Beispiel: Kalibereinteilung + Hülsenlängen beim BDS). Manch einer kommt mit zunehmendem Alter auch mit offenen Visierungen nicht mehr so klar und schießt jetzt lieber Optik. Oder steigt aus körperlichen Gründen von dynamisch auf statisch um. Oder will aus Kostengründen lieber auf etwas "munitionssparendere" Disziplinen umsteigen. Oder man muss aus beruflichen Gründen umziehen und findet vor Ort andere Standverhältnisse und Disziplinenmöglichkeiten vor. Wegen all dieser Gründe muss man ja nicht seine liebgewonnene Sportwaffe gleich weggeben bzw. teuer und aufwändig neu kaufen, sondern man kann sie umkonfigurieren. Der Bounty findet solches Umkonfigurieren anscheinend einfach nur abartig... Ich finde es sachgerechtes, normales Handeln als Sportschütze, bei dem Verbände und Gesetzgeber dem Schützen bisher ermöglicht haben und was auch weiter möglich sein sollte.
  8. Dein "Wettkampfschießbuch" ist kaum manipulationssicher. Was Du vorher eingetragen hast und womit Du nachher ggf. schießt, kann auseinander fallen. Ohne Angabe der Waffennummern bei der Anmeldung und direktem Abgleich am Start kann das nicht sicher überprüft und später vom Verband bescheinigt werden. Darauf steuern wir zu und ich glaube auch, das ist Dir wohlbewusst. Damit ist die Gängelei aber nicht zu Ende, denn man ist nun gezwungen, für seine Wettkämpfe und Disziplinen nicht die optimale geeignetste, sondern die nach Wettkampfschießbuch gerade in der Saison noch nicht geschossene Waffe zu verwenden. Dabei gibt es von Saison zu Saison zig Gründe,warum man einmal mehr IPSC und einmal mehr 3Gun oder statisch oder sonst wie unterwegs ist. Man rasiert einmal mehr auch die Autonomie des Sports und das alles, weil es für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ja so entscheidend ist, mit welcher Waffe ich gerade den Wettkampf XYZ bestreite.
  9. Ein Umbau ist ja oft sekundenschnell geschehen: Optik rauf oder runter, anderer Upper rauf/runter, selbst Abzüge oder Schäfte swappen etc. ist ja oft kein Ding. Deine Gedanken zu Ende gedacht würde bedeuten, dass jeder Sportschütze sich strafbar macht, wenn er durch kurzfristigen Umbau zwei Waffen hat, die BEIDE prinzipiell in einer ggf. beantragten Disziplin einsetzbar sind. Das passiert oft, denn natürlich ist z.B. eine LVPO auch in ZG4 einsetzbar und damit die ggf. neu angeschaffte "IPSC" Waffe auch beim BDMP ggf. nutzbar, aber dafür eben nicht optimiert. Ich halte diese enge Sichtweise nicht für zielführend, weder für die Schützen noch für die Verbände. Allerdings wird diese verengte Sicht auf Einzelnachweise zu jeder ÜK-Waffe am Ende dazu führen (müssen), dass nicht mehr die schiesssportliche Wettkampaktivität eines Schützen insgesamt entscheidend ist, sondern sklavisch die Wettkampfnutzung jeder einzelnen ÜK-Waffe genauestens überprüft werden muss und das geht dann NUR mit Nachweis/Dokumentation der einzelnen NWR-Nummern jeder Waffe/Waffenteile unmittelbar vor dem jeweiligen Match. Diese Gängelei wird absehbar kommen und anscheinend wollen das auch manche so.
  10. Damit implizierst Du, dass der Verband zu bescheinigen hat, dass Deine Waffe in genau der Disziplin, für welche die Waffe ursprünglich genehmigt worden war, im Wettkampf eingesetzt werden MUSS. Was aber,wenn der Sportschütze ggf. umgezogen ist, an einem neuen Stand in ggf. einem neuen Verband eine neue Disziplin mit der Waffe schießt und damit dann auch Wettkämpfe bestreitet? Dann zählt das nicht? Oder wenn der Sportschütze seinen SL in .223, ursprünglich für BDMP DG3 genehmigt durch Optik-Montage aufgrund alternder Augen für DG3 modified umfunktioniert, dann zählt trotzdem nur der Wettkampfnachweis für DG3? Ich denke einfach, dass alle Überkontingent- Sportwaffen allgemein schießsportlich in Wettkämpfen verwendet werden müssen, aber nicht stur in der Disziplin und genau dem Verband, für den sie irgendwann mal genehmigt worden sind. Man hat das Bedürfnis als Sportschütze und nicht als Verbandsschütze für die Disziplin XYZ. Und natürlich kann es in einer Überkontingent- Situation passieren, dass es mehrere Waffen gibt, mit denen bestimmte Wettkämpfe bestritten werden können.
  11. Hm, eine Urkunde des Schiesssportverbands über die Platzierung bei einer Verbandsmeisterschaft ist ja an sich schon eine Bescheinigung des Verbands, dass man an Wettkämpfen teilgenommen hat. Warum wird eine solche Urkunde dann nicht anerkannt? Wenn die Behörde jetzt genau wissen will, mit welcher Waffe man an welchen Wettkämpfen teilgenommen hat, dann kann der Verband da genau genommen nichts bescheinigen, da die Waffe mit NWR Nummern ja vom Verband bei den Wettkämpfen nicht registriert werden. Könnte ja ne Leihwagen gewesen sein oder bei mehreren geeigneten Waffen im Besitz bleibt es auch unklar. Auch ist die Frage, ob es z.B. genügt, wenn die Waffe im Wettkampf nur mit einem KK Wechselsystem eingesetzt wurde, aber nicht mit 9mm {als Beispiel}.
  12. Oh, welchen Beschluss zu WS meinst Du? Hast Du einen Link? Wäre sehr dankbar.
  13. Dein Link zu Waffenpost.online führt zu einem der üblichen "Paketmarkenanbieter" von DHL. Du darfst Deine von privat an privat zu sendende Waffe im ganz normalen Paketshop der Post/DHL abgeben: ...und ich würde mich schwer wundern, wenn das Paket dann nicht ganz normal über/mit DHL weitertransportiert und schußendlich auch an den Privatmann ausgeliefert wird. Von daher sehe ich da keine höheren Sicherheitsrisiken (bezüglich Abhandenkommen, Falschauslieferung etc.), als wenn man gleich direkt über DHL verschicken würde.
  14. Das stimmt, darüber habe ich mich auch gewundert. Letztlich denke ich, dass die Chinesen auch die Stufe 0 schaffen würden, notfalls nur mit Biometrie und Zahlenschloss, ohne echten Schlüssel. Auch im Laborbereich bekommen sie es hin, div. Zertifikate zu erlangen. Mit diesen Normen kann man den Markt nicht auf Dauer schützen. Wenn sie einfach dickeres Stahlblech nehmen - und das können sie ja ausdrücklich bei Bedarf - sollte das machbar sein. Am Ende hätte man dann einen 0er Schrank zum A/B bzw. S1/S2-Preis, genau das was wir wollen.
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