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Schwarzwälder

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  1. @heletz Besondere Einzelfallbetrachtungen bleiben den Behörden aber nicht völlig erspart, wie Deinem Link zu entnehmen ist:
  2. Wäre denkbar. Weder Du noch ich wissen, was die Angeschriebenen alle hierzu dem BMI antworten werden. Wo genau habe ich das geschrieben? Ich habe lediglich dargestellt, warum das alte AK47 wohl eher nicht zu den "modularen Waffen" zählen wird Man merkt, Dir geht es nur darum, mich und meine Person niederzumachen. Mehr nicht. Du stellst hier wilde Bezüge zu "Wildererwaffen" etc. her, das hat alles keinen Bezug zu dem von mir Geschriebenen. Es wäre mir allmählich peinlich, wenn es so offensichtlich wird, wie man bestimmte andere nur plump schlechtmachen will. Ich würde mich dafür schämen.
  3. Weder die früheren Wechselsystem (2008 ff.) , noch die Lower (bis vor einigen Jahren) waren mal "illegal" - genauso wie die von @JFry genannten "freien" Kurzwaffengriffstücke früher auch nicht illegal waren. Damit ist die von @JFry für Österreich genannte Problematik auch in D existent, wenngleich an etwas anderer Stelle. Diese Parallele kapierst Du leider - wie so vieles - nicht, oder willst es nicht kapieren, weil Du mich offensichtlich missverstehen willst. Warum auch immer.
  4. Da erhebe ich jetzt mal Einspruch: In Deutschland waren "Lower", also AR15-Unterteile mit Griff etc., bis vor wenigen Jahren GAR NICHT reguliert, man konnte diese reichlich einkaufen, die wurden auch nirgends eingetragen. Ebenso gab es vor einigen Jahren eine Phase (ich meine 2008ff.), wo Wechselsysteme frei erworben werden konnten, wenn man eine passende Grundwaffe besaß. D.h. man musste zwar die WBK vorzeigen, aber die Eintragung des WS war freiwillig. Von diesen Altbeständen her wären schon "schwarze" Komplettwaffen denkbar, auch in D.
  5. @JFry Top! Deine Beantwortung der Fragen zum Wechselsystemkomplex solltest Du unbedingt an die Verbände weitergeben. Finde ich richtig gut! Zur Frage KI: Ich verwende die ganze simple Google-KI. Ich gebe gerne zu, dass ich eher pessimistisch frage, bzw. der erstmal die Ohren volljammere. Was anderes gibt die Jahrzehntelange Waffenrechtsdiskussion ja idR nicht her. @Bounty An AK47 Klonen kann man natürlich Zielfernrohrmontagen anbringen, auch mal den Hinterschaft wechseln oder sogar den Abzug durch einen von Geissele oder so ersetzen. Das sind aber alles keine wesentlichen Waffenteile. Der Lauf ist fest mit dem Gehäuse verbunden, Otto Normalschütze kann da nix swappen. Beim AR15 kannst Du zumindest Lauf+oberes Systemgehäuse zusammen komplett austauschen - eben per Wechselsystem, was es so für die AK47 m.W. nicht gibt. @Tatonka Inzwischen zählen in Österreich eben Lauf+Schlitten getrennt als jeweils ein (wesentliches) Waffenteil. Insofern gehe ich davon aus, dass bei 2 eingetragenen Waffen der Kategorie B (z.B. eine Glock und ein AR15) bei insgesamt 2 Wechselsystemen Schluss ist. Früher zählte dort ein ganzes Wechselsystem als ein Waffenteil, daher ist das schon eine Wechselsystembegrenzung durch die Hintertür. Ich stelle jetzt mal die Antwort der Google-KI auf meine Frage rein: "Im österreichischen neuen Waffengesetz darf man pro eingetragener Kategorie-B-Waffe nur noch 2 Waffenteile dazu erwerben (ohne gesonderten Antrag). In Deutschland ist auch wieder eine Verschärfung des Waffenrechts in Planung, das BMI hat gerade einen neuen Fragebogen erstellt+verschickt. Ist es möglich, dass auch in Deutschland eine Verschärfung beim Erwerb von Wechselsystemen kommt und wie schlimm könnte die ausfallen?" Wesentlicher Auszug:
  6. Für die "böse Absicht" werden bestimmte Antwortgeber dann schon noch sorgen. Das entscheidende sind zudem die neuen Definitionen, die hier ins Spiel kommen. Ein AK47-Klon ist keine "modulare Waffe", der Lauf ist da nicht mal eben austauschbar. Aber diese Klone sind ja schon via Anscheinsparagraphen gut im Griff. ==> JETZT geht es um ganz neue Definitionen, die neue Erlaubnisse/Einschränkungen/Bedürfnisgängeleien usw. nach sich ziehen könnten. Dumm ist halt: GENAU das AR15 ist eine modulare Waffe, also richtet sich alles weitere dann auch v..a. (aber natürlich nicht nur) gegen des Sportschützen liebstes Gewehr. Hier nochmals auszugsweise die Fragen des BMI: Sind die Regelungen, denen der Erwerb und Besitz von Wechselsystemen unterliegen, (auch vor dem Hintergrund der Entwicklung modularer Waffen) praxistauglich? Falls Sie die vorstehende Frage mit „nein“ beantwortet haben, welche Änderungen schlagen Sie vor? Sehen Sie Bedarf für eine Definition modularer Waffen im Waffenrecht? Falls Sie die vorstehende Frage mit „ja“ beantwortet haben, wie sollten modulare Waffen definiert sein?
  7. Dieser Vorwurf geht hier fehl. Die BMI-Fragen sind ab Februar 2026 abgefasst worden und waren mit größter Wahrscheinlichkeit Mitte Juli, als dieser Thread startete, abgeschlossen. Herbeigeredet worden ist hier nichts. Da Anschaffungen wie Upper oder eine neue Legalwaffe meist nicht spontan, sondern über längere Zeit vorbereitet und getroffen werden, halte ich es für eine gute Hilfestellung zur Entscheidungshilfe, wenn über spezifische gesetzgeberische Vorhaben/Aktivitäten dann auch frühzeitig geredet wird und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
  8. Tja, man wollte es hier nicht wahrhaben, dass der Gesetzgeber offenbar Handlungsbedarf auch bei den Wechselsystemen sieht. Der neue BMI-Fragebogen verpackt das ganze unter dem Stichwort "modulare Waffen" und stellt eine Reihe Fragen dazu, welchen Handlungsbedarf man da wo sieht (Seite 31/32 aus dem Fragebogen): Die KI schreibt dazu: "Durch die vom Bundesministerium des Innern (BMI) angestrebte Definition droht Schützen und Jägern im Zuge der aktuellen Waffenrechts-Evaluierung (Stand 2026) eine deutliche administrative und regulatorische Verschärfung. Eine gesetzliche Definition dient im Waffenrecht fast nie als reines Vokabelheft, sondern schafft stets das Fundament für neue Verbote, Erlaubnispflichten oder Kontrollmechanismen. [1] Experten und Verbände wie der BDMP und der Deutsche Schützenbund (DSB) warnen vor allem vor drei konkreten Verschärfungsszenarien: [1, 2] 1. Einschränkung des erleichterten Erwerbs („Bedürfnis-Verschärfung“) Bislang gilt beim Kauf modularer Systeme ein massiver Vorteil: Wer ein Grundsystem besitzt, darf rechtlich unkompliziert Wechselläufe oder Austauschgehäuse erwerben. Führt das BMI eine eigenständige Definition für „modulare Waffen“ ein, könnte dieser Privileg-Status fallen. Es droht die Pflicht, für jede modulare Ergänzungskomponente einen separaten, vollwertigen Bedürfnisnachweis (z. B. durch den Verband oder Nachweis konkreter Disziplinen) erbringen zu müssen. 2. Deckelung der waffentechnischen „Bausteine“ (Kontingentierung) Weil modulare Waffensysteme (wie AR-15-Plattformen oder moderne Repetierer) das legale Zusammenstellen mehrerer Kaliberkonfigurationen erlauben, befürchten Sicherheitsbehörden das Entstehen von intransparenten „virtuellen Waffenlagern“ im privaten Bereich. Eine Neudefinition könnte genutzt werden, um eine Maximalgrenze für modulare Anbauteile pro Besitzer einzuführen. Komponenten, die über dieses Limit hinausgehen, würden dann schlichtweg nicht mehr genehmigt. 3. Ende der Genehmigungsfreiheit beim Zusammenbau Bislang ist das eigenständige Zusammenstecken ab Werk passgenauer modularer Teile (z. B. Upper und Lower Receiver) im Handel oder durch den Schützen rechtlich kein erlaubnispflichtiges „Herstellen“. [1] Mit einer restriktiven Definition könnte das BMI verfügen, dass der Zusammenbau modularer Waffensysteme künftig ausschließlich zertifizierten Büchsenmachern vorbehalten bleibt. Jeder private Kaliberwechsel zu Hause am Schreibtisch stünde dann unter dem Generalverdacht der illegalen Waffenherstellung." Meine Meinung: Szenario 3 halte ich für unrealistisch, Nr.1+2 bestätigen meine Sorge aber voll.
  9. Gestern schrieb @ASE eigentlich dasselbe in grün zum Thema Kontingentbegrenzung für Jäger etc. fielen ihm auch "gestaffelte Aufbewahrungsvorschriften" und "irgendwann dann Alarmanlagenpflicht" ein. Dafür haben ihm eine Reihe WO-ler applaudiert. Teils dieselben, die jetzt meine in genau dieselbe Richtung gehenden Vorschläge torpedieren. Von daher fällt mir ein, dass ich hier falsch verstanden werde...
  10. Ich glaube, ich werde falsch verstanden. Natürlich könnte es von mir aus auch ohne Aufschaltungen etc. gehen - das ist jetzt alles doch nicht mein Herzenswunsch! Aber aktuell werden ja Vorschläge zur Verbesserung (gemeint: Verschärfung) des Waffengesetzes gesammelt. Statt unsere Waffenlobby irgendwann verhandeln zu lassen, ob z.B. die Jagdwaffengarderobe 15 oder doch nur 10 oder gar 8 Langwaffen umfassen soll (bei der nächsten Verschärfungswelle geht es eh dann wieder eins runter), wäre es doch argumentativ besser, die "Verbesserungsdiskussion" mal in Richtung Smart Tresor zu lenken. Den kann man ja mit einer WIFI-Kamera verknüpfen, dann sieht der Sicherheitsdienst sofort bei Alarmauslösung wegen der Flex, was Sache ist und noch bevor die 10. Waffe freigeflext ist, steht dann schon die Polizei da und es hat sich ausgeflext. Man müsste mal einen alten Jäger mit hohem Waffenbestand fragen, ob solch eine Lösung, die ihn ggf. nur einen dreistelligen Betrag zum Einrichten kostet (+monatlich 30 EUR) ihm nicht lieber wäre als ein Rollkommando, das erstmal alle Waffen sicherstellt bis er dann mit viel Geld+Anwalt nach 1-2 Jahren einen kleinen Teil wieder zurückbekommt. Und wenn dann jeder Überkontingentschütze auch solche Optionen (!)= hätte, wär's doch toll. Kein Zwang, einfach nur als Alternative zu einer extrem verschärften Überprüfung des Überkontingents. So hat jeder die Wahlfreiheit.
  11. Das stimmt. Die Aufschaltung bei einem Sicherheitsdienst kostet wie folgt: 1. Monatliche Laufzeitkosten (Die Kerngebühr) Die reine Überwachung des Waffenschranks (Sabotage-, Vibrations- und Öffnungsmelder) durch geschultes Personal kostet im Monat: Basis-Tarif (reine Benachrichtigung): Ca. 20 bis 35 Euro pro Monat. Die Leitstelle prüft den Alarm und ruft den Besitzer oder eine hinterlegte Vertrauensperson an. ==> Bitte mal gegenrechnen, was ein extra Training pro Monat kostet, weil man über die verschärfte Bedürfnisprüfung die Waffen in Volk runterbekommen will. 2. Einmalige Kosten (Einrichtung & Hardware) Damit der Schrank "funken" kann, ist einmalige Investition nötig: Einrichtungsgebühr der Leitstelle: Einmalig ca. 50 bis 90 Euro für die Programmierung der Meldekette und des Maßnahmenplans im System der Leitstelle. Übertragungsgerät & Sensorik: Das GSM-/LTE-Wählgerät sowie die Riegelkontakte und Erschütterungssensoren am Tresor kosten in der Anschaffung je nach Hersteller zwischen 200 und 600 Euro. ==> Bitte mal gegenrechnen, was allein bei 50 Waffen schon 5 große Waffenschränke kosten. Da sind wir im oberen 4stelligen Kostenbereich und auf die 250-690 EUR kommt es dann auch nicht mehr an. Wie gesagt, das ist ja nix für "Normalbürger" und auch nix für normale Legalwaffenbesitzer, sondern ein alternatives Konzept für LWB, die eben Freude an ihrer Waffenauswahl haben, gerne Abwechslung auf der Jagd oder am Schießstand lieben und denen sonst ALLES weggenommen würde, weil sie die stetig sich höher schraubenden Bedürfnisprüfungen einfach nicht mehr schaffen. Wenn die sich durch eine solche smarte Waffenschranklösung ihre freie Entfaltung der Persönlichkeit ohne Risiko für doe öSouO sichern/erhalten könnten, waäre das doch eine schöne Lösung für alle, auch weil es die Arbeit der Waffenbehörde sogar erleichtern würde.
  12. Da kommt halt die Waffenlobby ins Spiel. An dem Satz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" beisst sie sich die Zähne aus. Aber was glaubst Du denn, warum diese ganzen Verschärfungen bei Kontingentüberschreitern oder die Kontingentierungen auf WBK gelb, etc. stattfinden? Doch wohl kaum wegen der von Dir oben genannten "deliktischen Relevanz". Nein, es geht ganz simpel um "so wenig Waffen wie möglich". Hier könnte man schon ein Angebot machen, dass diejenigen LWB, die bei der Lagerung am Schlussteil des Satzes "im Volk" arbeiten, dann eben Erleichterungen (keine verschärften Bedürfnisprüfungen) bekommen. Genau hier könnte unsere Waffenlobby mal ansetzen. Und "Sicherungs-Gimmicks" ist jetzt sehr abwertend. Die Technik schreitet voran: Wenn der LWB z.B. zuhause überfallen wird und gezwungen wird, seinen Schrank mit Fingerabdruck zu öffnen, dann kann er dazu z.B. einen (Alarm-)Finger nehmen, mit dem der Schrank zwar geöffnet, aber die Polizei (von den Gangstern unbemerkt) sofort alarmiert wird. Also es gibt viele Optionen, diese Systeme so auszugestalten, dass sie keineswegs nur "Gimmicks" sind, sondern echte Sicherheit bieten. Und dann hat man damit auch ein Verhandlungspfund!!
  13. Ja was kostet der enorme Trainings- und Wettkampfaufwand für Kontingentüberschreiter denn zum Beispiel. Bei den momentanen Munitions- und Spritpreisen? Dieses ganze Bedürfnisüberprüfungstheater dient einzig und allein dem Satz "So wenig Waffen wie möglich im Volk". An dem kommt unsere Waffenlobby nicht vorbei. Daher ist eine diskussionsfähige Alternative doch die, am zweiten Teil dieses Forderungssatzes anzusetzen. Nicht pauschal "so wenig Waffen", sondern, "im Volk". D.h. man verhindert durch intelligente Technik einfach, dass die vielen Waffen urplötzlich benutzbar "ins Volk" kommen. Darüber muss man doch reden können!
  14. @Thomas St. Ja klar, das ist kein Konzept für die Vielzahl der Waffenbesitzer, die bis zu 10 Waffen haben. Aber es wäre eben ein besseres Konzept für alle die, die sagen wir 50-100 Waffen oder mehr haben, als denen einfach alle Waffen (so enden solche Fälle ja meist) oder zumindest alle bis auf 10 wegzunehmen. RFID-Chips kosten nicht die Welt und könnten an unauffälliger Stelle auch an historische Waffen rangeklebt werden. Aufschaltungen zur Polizei existieren für größere Waffenbestände schon lange. Ein rollierendes Kontingent von nicht mehr als 10 Waffen zeitgleich entnehmbar wäre daher ein wesentlich milderes Mittel, als alles über 10 wegnehmen. DAS ist ja letztendlich die Alternative! Man könnte aber auch einzelnen Waffenbesitzern die Option anbieten, statt extremer Trainings-und Wettkampfanforderungen für Kontingentüberschreiter bzw. künftig auch Jägern mit übergroßer "Jagdwaffengarderobe" ein solches RFID+Aufschaltung+rollierendes Kontingent-System installieren zu lassen und die Behörde verzichtet dann im Gegenzug auf verschärfte Bedürfnisüberprüfungen. Das wäre ein "Win-Win für alle": Die Behörde hat weniger Arbeit mit den zeitaufwändigen Bedürfnischecks, die Sportschützen und Jäger werden ein bisschen mehr "in Ruhe gelassen" und die öffentliche Sicherheit und Ordnung bleibt durch diese innovativen Technologien auch besser geschützt!
  15. Bitte mal genau lesen. Es geht hier nicht um die blöden "Stöpsel" und auch nicht darum, Deine Waffen ins Internet zu bringen inkl. Schusszähler und Aktivierung/Deaktivierung nur auf dem Schießstand oder so. Sobald man in ein paar Meter Umkreis den Schießstand verlässt, wäre die Armatixwaffe ja deaktiviert worden. Solche Extremkonzepte haben außerdem das Problem, dass sie hackbar sind...und natürlich die Totalkontrolle. Bei o.g. Lösung wird das Problem bei der Lagerung gelöst. Das ist viel weniger invasiv und ich glaube kaum einer der Jäger/Sammler/Sportschützen wird zeitgleich alle seine 100 Waffen auf dem LKW durch die Gegend spazieren fahren wollen. Man muss am Ende halt immer überlegen, was die Alternativen sind. Freiheit, auch für hohe private Waffenbestände, oder alles wegnehmen bis auf 10, dann 8, dann fünf...?
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