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  1. Kleiner Nachtrag: 7 Tage nach elektronischer Ankündigung ist die Sendung nun im DHL Startzentrum. Dort,so erklärte mir Frankonia heute, brauche es 7 Werktage Bearbeitungszeit,weil die Sendung als Sperrgut laufe und "händisch sortiert" werden müsse... Also nach Waffenbestellung: 4 Tage Prüfung der Berechtigung 7 weitere Tage von Frankonia s Willen zum Versand bis zur elektronischen Ankündigung 7 weitere Tage von Ankündigung bis DHL Startzentrum 7 weitere Werktage bis die Waffe dann kommt... Also der Umstieg auf DHL hat bei Frankonia jetzt keine Beschleunigung bewirkt!
  2. Das Problem ist: Da wo nichts eindeutig geregelt ist, regeln es dann die Gerichte - und zwar nach dem alles überstrahlenden Motto "so wenig Waffen wie möglich im Volk". Mit andern Worten: Wenn etwas präzise im Gesetz geregelt ist, dann ist das zu unserem Schutz, weil sonst "so wenig Waffen wie möglich" den Legalwaffenbesitz abwürgt.
  3. @erstezw Dem Schützenkollegen wurde vom Gericht vorgeworfen, dass er (ich zitiere aus RN4 des Urteils vom VGH München): Somit ist klar, dass das Gericht schon "wiederverwertete Kartons" kritisch sieht. Mit "einfach" könnte "1wellig" gemeint sein, was ebenfalls eher kritisch angemerkt wurde. Daher schrieb ich auch, dass neue Kartons - und dabei ausdrücklich 2wellige Varianten - wohl zu bevorzugen seien.
  4. Eigentlich ist das ja jetzt der Testfall für easyexport - die schreibe ich jetzt mal an. Wenn deren Chef ein Jahrzehnt lang bei Colt Waffen nach Deutschland exportiert hat, weiß der bestimmt, dass Abzüge bei uns in D frei sind und kann das ggf. Fedex verklickern. In England sind auch die Abzüge von KK-Langwaffen übrigens nicht frei! Da musste ich für einen KIDD-Abzug für die Kleinkaliber Ruger 10/22 eine SIEL Exportlizenz beantragen. Die wollten damals auch eine Importgenehmigung sehen, aber der EFWP hat dann am Ende (mit Eintrag Ruger 10/22 ) auch gereicht. Ich will übrigens keinem deutschen Händler die Butter vom Brot nehmen. Leider hat aber kein dt. Händler 2-Stage KIDD-Abzüge für Ruger 10/22 oder Jard-Abzüge für CZ-457 im Angebot, sonst hätte ich den gern in D gekauft, paar Euro hin oder her. Beide Abzüge machen sportschützenmäßig extrem viel Sinn! In BDS 3124 (100m KK Zielfernrohrgewehr) ist das Abzugsgewicht frei, somit ist ein 90 Gramm Abzugsgewicht natürlich eine Wucht.
  5. Kartonfritze hat fertige Waffenversandkartons für alle möglichen Waffenlängen, die auch sehr billig sind. Selbst die größte für 1,35m lange Gewehre kostet einzeln nur gut 4 Eur. Man beachte allerdings die Versandkosten dazu! https://kartonfritze.de/spezialverpackungen/waffenkartons/ Zudem hat er 1wellige und 2wellige Varianten. Letztere wären wohl unbedingt zu bevorzugen. Auch Stretchfolien etc. hat er und Tools zum professionellen formschlüssigen Versand.
  6. 2 Fragen als Nachtrag: a) Ich verkaufe gerade eine Repetierflinte über eGun. Für die interessiert sich ein Jungjäger, der aber schon eine andere Jagdwaffe erworben hat und noch immer keine WBK dazu hat. Kann ich auch als Privatverkäufer einfach ohne NWR-ID ihm bloß auf JJS eine Waffe verkaufen/melden? Oder können/dürfen das nur Händler? b) Sodann würde ich gerne meinem jüngsten Sohn ein jagdliches Repetiergewehr schenken. Er hat JJS und auch schon eine Gelbe WBK. Also hat er eine P-ID, aber noch keine passende E-ID/keine passende WBK. Denn seine Gelbe WBK ist mit 19 Jahren natürlich erstmal nur auf KK beschränkt, d.h. da kann er den GK-Repetierer (noch) nicht erwerben. Und es soll ja auch für die Jagd sein. Wie melde ich da: P-ID, Waffen-ID und Klardaten komplett, weil E-ID fehlt?-
  7. @WOFFrüher bin ich selber zum Zoll gelaufen, habe verzollt und den Beamten erklärt, dass dies und jenes freie Teile sind oder ggf. Erlaubnisse vorgelegt. Jetzt will FedEx für diesen Service 90 EUR (wenn ich das recht verstanden habe). Gut, sollen sie haben. Aber dann wäre es doch nett, sie machen auch wirklich denselben Job und kennen sich ein bisschen aus. Aber trotzdem schöpfe ich nach Deinem Posting etwas Hoffnung. Dann rede ich mal mit FedEx und berichte wieder.
  8. Naja, eigentlich sollte man erwarten, das FedEx bei 90 EUR Verzollungsstundenlohn als professioneller fachkundiger Dienstleister sich mal kurz mit dem WaffG beschäftigt und sich klar ist, was ein Freies Teil ist und was nicht. Ein schneller Blick in den BKA-Leitfaden genügt ja. Das BKA erstellt natürlich auch Bescheide, was wesentliche Waffenteile sind, was verbotene Teile sind und was freie Teile sind. Wahrscheinlich kostet so ein BKA-Bescheid aber dann mehr als der ganze Abzug. Und ob FedEx den dann akzeptiert, ist auch noch die Frage.
  9. @CZM52 Tja, Du bist doch Händler - leider führst Du keine Jard CZ-457 Abzüge in Deinem Sortiment (sonst hätte ich Dich glatt wieder beehrt). Aber andere ja schon. Ganz prinzipiell: Wie machst Du das denn? BKA-Bescheid zur Einstufung des Jard-Abzugs beantragen? Verbringungserlaubnis bei der Waffenbehörde beantragen (auch wenn es ein freies Teil ist)? Mit FedEx rumdiskutieren und auf den BKA-Leitfaden 3.0 (=Abzüge für Repetierlangwaffen sind generell keine wesentlichen Waffenteile) verweisen?
  10. Das Ende der neuen Freiheiten: FedEx will zur Verzollung eine Einfuhrgenehmigung oder Sammelausnahmegenehmigung im Original, per Post. Dabei handelt es sich nur im einen Abzug für eine KK-Repetierlangwaffe! Waffenrechtlich ein freies Teil! Zudem kostet die Verzollung dann enorm Geld, wohl mind. 90 EUR: Wo bekommt man eine Einfuhrgenehmigung für freie Teile? Was ist eine Sammelausnahmegenehmigung? Braucht es einen BKA-Bescheid zur waffenrechtlichen Einstufung des Abzugs?
  11. Wenn ein 11-Tonner wirklich über das Paket fährt, dann ist die Waffe samt Verschluss wohl defekt, wird ausgetragen und es gibt keine Prozesse und keine Unzuverlässigkeit. Wie auch schon hier bemerkt wurde, ist die frühere WO-Meinung, wonach man einem Händler/Firma ruhig ein billiges DHL Paket schicken kann ,nicht mehr haltbar, weil DHL es dann wie hier mithelfenden Familienangehörigen ausliefern könnte und dann ist eben die Zuverlässigkeit des Versenders weg. Das ist ein ganz wichtiger Punkt!!! Fraglich bleibt, welche (äußere) Verpackung künftig noch zulässig ist. Ein Standardkarton reicht offenbar nicht mehr. Aber offenbar beruhigen sich hier viele damit,dass der Schützenkollege halt doch irgendwie "selber schuld" ist, bis einem der schön ausgepolsterte Waffenkarton vor Gericht selber auf die Füße fällt. Bestimmt geht dann die Solidarität soweit, dass man wieder mit "selber schuld" ums Eck kommt und schon immer nur im Koffer verschickt haben will... Ganz ehrlich: Die Autolobby hat in den 70er Jahren den Spruch "freie Fahrt für freie Bürger" geprägt ... wirkt bis heute, denn trotz Klimakrise darf man weiter mit 200 km/h und mehr über die Autobahn fahren. Aber wehe, der Legalwaffenbesitzer verschickt einen Verschluss im normalen Karton ohne "Panzerband" und Co. Ich bleibe dabei, bei diesen Urteilen muss die Lobby ran und "Schlimmeres verhüten" , wenigstens das hatte doch selbst das alte FWR noch drauf!
  12. Als Student habe ich auch bei der Post und bei Hermes gearbeitet. Woher willst Du ausschließen, dass nicht ein "Frustkick" eines Mitarbeiters oder die Gabel eines Gabelstaplers oder Hubwagens die Pakethülle verletzt hat? Auch am Bahnhof müsste es schnell gehen, wenn da ein Paket mal aus 1-2 m runterfällt ist kein Karton mehr unverletzt. Und was so eine gut gemachte Verpackung neu für eine Langwaffe kostet, hab ich oben verlinkt, falls das Deine Forderung sein sollte, kannst auch gleich nen Koffer kaufen. Können wir LWB uns nicht darauf einigen, dass beim betroffenen Schützenkollegen vom Gericht und der Waffenbehörde viel zu hart durchgegriffen wurde und unsere Lobby da mal ran muss?
  13. https://verpackungskoenig.de/Faltkarton-1200-x-400-x-400-mm-Aussenmasse-2-wellig-braun-mit-Zusatzriller-bei-200-mm Dem Schützenkollegen war auch vorgeworfen worden, dass er einen gebrauchten Karton verwendet hatte. Einen neuen, zweiwelligen Karton in Langwaffen tauglicher Länge kostet!! 23 Euro inkl.Versand, siehe Link! Und dann kommt das nächste Gericht und sagt, dass es dreiwelliger Karton oder eben doch ein Koffer sein sollte...
  14. Es ist ja so, dass unterwegs dem Transporteur ein Missgeschick passiert ist, infolgedessen das Paket aufgebrochen ist und Teile - hier eben der Verschluss - rausgefallen ist. DHL hat das Paket dann selber wieder repariert/zugeklebt und dem Schützenkollegen den Schaden ersetzt - was ein klares Schuldeingeständnis von DHL ist! War aber dem Gericht egal! Das wollte die Schuld einfach nur beim LWB sehen. Zudem ist auch in Abwägung zwischen der Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch einen bloßen Verschluss einer zivilen und sehr seltenen Langwaffe einerseits und der wohl eher geringen Mitschuld des LWB andererseits die Abstrafung schon ultrahart. Wie wahrscheinlich ist es wohl, dass mit dem herausgefallenen (und dadurch womöglich eh zerstörten) Verschluss noch was übles angestellt wird?
  15. Gut, dann hab ich Dich da falsch verstanden. Sorry. Die Urteile sollten aber trotzdem mal von unserer Waffenlobby diskutiert werden. Auch wenn die genauen Anforderungen an die Verpackung und den Versand hier noch etwas "schwammig" formuliert sind (reicht ein superfester/verstärkter Karton doch oder nicht?), muss man sonst befürchten, dass weitere Urteile folgen, die die Anforderungen an den Waffenversand noch ein kleines Stückchen höher schrauben, Schritt für Schritt. Das scheinen ja einige hier auch schon zu befürchten. Dahinter steckt halt auch die Maxime "So wenig Waffen wie möglich im Volk", d.h. die grundsätzliche negative Einstellung des Staates zu Zivilwaffen in Bürgerhand. Daher rühren dann diese "Null Toleranz" Entscheidungen gegen den Legalwaffenbesitz. Wir brauchen wieder ein klares Bekenntnis der Politik zu bürgerlichen Freiheiten, auch und gerade im Bereich des Waffenrechts.
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