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  1. Es gibt eine sog. TBWB (Testbatterie für waffenrechtliche Begutachtungen), hierzu findest Du bei WO einiges. Bei meinem ältesten Sohn hat es vor ein paar Jahren gut 100 EUR gekostet und war damit erheblich günstiger, als z.B. eine MPU für jugendliche Busfahrer (die als < 24 sind und den Busführerschein Klasse D im Rahmen ihrer Ausbildung erwerben wollen) - der kostet hier 350 EUR. Wichtig: Mein Sohn wollte dann 11 Monate nach dem Test eine GK-Waffe erwerben, aber da befand die Behörde, dass das Gutachten zu alt sei. Ich konnte nie klären, wieviele Wochen das Gutachten gültig bleibt...
  2. Es gibt noch 3 weitere Möglichkeiten: 1. MPU machen.Kostet je nachdem gut 100 Euro und geht ab 21. Dann ist der Sportschütze auch für GK Waffen geeignet... 2. Jagdschein machen. Dann geht GK auch ab 18. 3. Zahlenschloss an den A/B Schrank anbringen (prof. Schlosstausch). Da kannst Du Dir ein elektronisches Zahlenschloss mit mechanischem Zahlenschloss als Revision aussuchen und hast dann einen Zukunftsfesten Schrank. Ansonsten wäre auch ein kleiner 0er Würfel mit elektronischem Schloss ausreichend und billig.
  3. @Oldmiller Deine Argumentation hat das Gericht schon bedacht. Wenn die weiterhin zuverlässigen LWB/Antragsgegner Nr. 2+3 dem unzuverlässig gewordenen Antragsgegner 1 Waffen zugänglich machen (durch Überlassen eines Tresortschlüssels oder auch durch Überlassen der Zahlenkombination für den Tresor), dann würden diese Personen sofort auch unzuverlässig. Siehe RN78 im Urteil des o.g. Gerichts: Das Problem mit dem Schlüsseltresor ist halt nur, dass man gar nicht sicher weiß, wie viele Schlüssel es dazu insgesamt gibt (inwieweit der Antragsgegner Nr.1 schon evtl. zu früheren Zeitpunkten Ersatzschlüssel für sich besorgt hat/anfertigen ließ). Wenn er "geheime" Ersatzschlüssel hätte, kann man den Antragsgegner Nr.2+3 natürlich im Falle des Zugriffs auf Waffen nicht so einfach+automatisch eine Unzuverlässigkeit vorwerfen.
  4. Also es zeigt sich einmal mehr, dass man gerade bei gemeinschaftlicher Lagerung auf ein reines Zahlenschloss (falls Backup: mechan. Zahlenschloss) setzen sollte. Denn bei Schlüsseltresoren sieht das Gericht es wie folgt (RN70 in o.g. Urteil): Man unterstellt dem unzuverlässig gewordenen "Antragsgegner 1", er habe möglicherweise Zweitschlüssel, sodass es nicht ausreiche, ihm seinen Tresorschlüssel wegzunehmen. Somit ist dieses "mildere Mittel" nicht gesichert gleichermaßen effektiv. Wenn es ein Zahlenschloss wäre, so könnten die Antragsgegner 2+3 unter Behördenaufsicht das Zahlenschloss umstellen/umprogrammieren, sodass der Antragsgegner 1 nicht mehr an die Waffen rankommt. Unverständlich bleibt, warum die Behörde auch die WBKs von den nicht unzuverlässigen Mitverwahrern auch einziehen wollte, aber dem hat das Gericht ja dann einen Riegel vorgeschoben.
  5. @TT01 hat es gut getroffen, finde ich. Wo ich außerdem noch vorsichtig wäre, ist der Anschein. Wenn ein Wechselsystem mit kurzem Lauf < 40cm oder mit kleinerer Hülsenlänge (z.B. KK) daherkommt, ist es möglicherweise nicht mehr mit jedem Lower kombinierbar. Ich habe z.B. ein Wechselsystem in 5,45x39, was kaliberkleiner als .223 Rem ist, aber eben eine (zu) kurze Hülsenlänge hat. Sportlich darf das laut BKA-Bescheid auf einen Lower mit Nill Daumenlochschaft... Im Übrigen sehen manche Behörden ein AR15-Upper als "neue Waffe" an, d.h. sie wollen den Status "Wechselsystem" dafür nicht wahrhaben.
  6. Früher war das so. Da war das Bürgeramt der Stadt Villingen-Schwenningen für die LWB in VS + den eingemeindeten Ortschaften zuständig; das Landratsamt hingegen für den übrigen Landkreis. Ob dem noch immer so ist, weiß ich nicht, aber zumindest gibt es hier noch beide Behörden auf der NWR-Liste: https://nwr-fl.de/liste-der-waffenbehoerden-seite.html?order=PLZ
  7. Andere Rechnung: Der Landkreis Schwarzwald-Baar habe eine durchschnittliche Waffendichte. Bei 6 Mio. Legalwaffen in D und 1000stel der Bevölkerung in besgtem Landkreis, wären dort also 6000 Legalwaffen zu vermuten Von den 6000 Legalwaffen wurden in nur 1/2 Jahr 61 Waffen = 1% eingezogen! Also werden 2% des legalen Waffenbestandes jährlich allein durch Hausbesuche wegkontrolliert!! Hinzu kommen natürlich viele andere Arten des Entzuges (z.B. wenn einer der falschen Partei gespendet hat), Hobbyaufgabe, Nichterfüllung von 4/6 oder 12/18 oder den verschärften Überkontingentregelungen und natürlich auch Krankheit+Tod. Also bei so einem hohen Kontrolldruck + Waffenentzugsrate sind die Legalwaffen auch ohne Gesetzesverschärfung in 20 Jahren Geschichte! Genau hier muss jetzt Lobbyarbeit einsetzen!
  8. In besagtem Landkreis Schwarzwald-Baar (in dem ich geboren + auch viele Jahre gelebt habe), hat es 89.000 Einwohner, also rund 1000stel der Bevölkerung Deutschlands lebt dort. Bei 400.000 Jägern bundesweit wären 1000stel etwa 400 Jäger. Seit Juni hat der Landkreis 242 Jäger kontrolliert. Also wird im Jahrestakt durchkontrolliert, denn der Landkreis behauptet im Artikel ja, dass die derzeitige Kontrollfrequenz seit Juni 2024 keine "Verstärkung", sondern dem gesetzlichen geforderten Maß entspreche: Wo fordert das Gesetz Hauskontrollen im Jahrestakt??
  9. Das stimmt schon alles. Andererseits ermöglicht eine Koalition es der jeweiligen beteiligten Partei auch, sich so zahlreicher Wählerversprechen zu entledigen, weil man nicht gehaltene Versprechen dann einfach mit dem bzw. den blockieren den Koalitionspartnern begründen kann. Ich hatte früher schon den Eindruck, dass auch die CDU bei der Bundestagswahl nicht immer wirklich glücklich gewesen wäre, wenn's zu einer absoluten Mehrheit gekommen wäre. Man ist dann nämlich einfach brutal in der Pflicht, zu liefern.
  10. EasyExport hat einen super Job gemacht! Inzwischen habe ich den Jard-Abzug hier. EasyExport hat Fedex ein ausführliches Schreiben geschickt, wonach sie der Compliance Manager für ihren amerikanischen Kunden EABCO und viele andere US Firmen seien usw. Sprich: Es ging nicht (nur) um den kleinen deutschen LWB, den doch jeder gerne mal tritt, sondern um Bahn frei für amerikanische Geschäfte! Wer will sich da in Weg stelllen? Auf FEDEX hat es gewirkt. Und es stimmt ja auch: EasyExport wird von EABCO bezahlt, nicht von mir. Allerdings fairerweise sind sie natürlich auch auf das deutsche Waffenrecht eingegangen. Ein Auszug aus der englischen/deutschen Version des BKA Leitfadens war auch dabei (Ruger 10/22: Abzug laut BKA kein wesentliches Teil). Abschließend war das Paket mit Klebebändern "Zollbeschau - Öffnung zollamtlich angeordnet" umwickelt, also es lief alles gründlich. Preislich hat der Abzug jetzt inkl. Kreditkartengebühr/Kursaufschlag von 1,75%, Zoll, Mehrwertsteuer und Zollabfertigungsgebühr durch FEDEX mit Zusatzfedersatz 345 EUR gekostet, rein der Abzug rd. 330 EUR. Ist kein Schnäppchen, aber der Timney liegt auch bei 270-300 EUR in D. Fazit: Illegale Sachen werden es mit Easy Export sicher nicht nach D schaffen, dazu sind alle beteiligten Akteure supergründlich. Aber dank EasyExport kommt man nun an die Teile, die in den letzten 10-20 Jahren gesetzlich eigentlich stets immer noch erlaubt und möglich waren aber faktisch nicht mehr beschaffbar waren, weil den US Händlern zu aufwändig und risikoreich, endlich auch wieder ran.
  11. Ja, ich habe den Kollegen auch 2mal gefragt, er hat das während der BDMP-SL-Ausbildung gesagt. Aberes ist wohl wirklich so. Das alles haben wir dem berühmten Satz "So wenig Waffen wie möglich..." zu verdanken. Hier wäre es dringend, dass unsere Lobby diesen Satz - der eigentlich ein klarer Ausdruck der Mißbilligung von Waffen in Bürgerhand ist - bei der Politik komplett streicht und umändern lässt in "Legalwaffenbesitz stellt kein Problem dar" o.ä. Solange die Legislative immer wieder in Präambeln erklären lässt, man wolle "so wenig Waffen wie möglich im Volk", also am liebsten gar keine, solange werden Exekutive wie Judikative regelmäßig drauf eingehen. Dann braucht man sich nicht über extremstes Gängeln durch Behörden und ultraharte Urteile durch Gerichte gegen Legalwaffenbesitzer wundern. Die Spirale wird solange weitergehen, bis als Endziel von "so wenig Waffen wie möglich" eben "keine Waffen im Volk" rauskommt.
  12. @Hypnodoc Das fiese an den 12 Kurzwaffentrainings und 12 Langwaffentrainings ist, dass bei manchen Behörden EIN Trainingstermin egal wie lang NUR entweder für Kurzwaffe ODER Langwaffe zählt. Hat man beides trainiert und aufgeschrieben, so sei das Training laut Behörde nicht zuordenbar und zähle dann gar nicht!
  13. Letzter Nachtrag: Frankonia hat geliefert! Zum Schluss ging es doch ganz schnell und es gab sogar eine Entschuldigung. Die Ware ist auch augenscheinlich völlig neu und zumindest optisch absolut OK. Der Preis war ohnehin gut, weil 15% Rabatt im Keiler Deal und dann noch 10% Jungjägerrabatt (mein jüngster Sohn) obendrauf, da gab es nix zu meckern und nirgendwo so günstig.
  14. Kleiner Nachtrag: 7 Tage nach elektronischer Ankündigung ist die Sendung nun im DHL Startzentrum. Dort,so erklärte mir Frankonia heute, brauche es 7 Werktage Bearbeitungszeit,weil die Sendung als Sperrgut laufe und "händisch sortiert" werden müsse... Also nach Waffenbestellung: 4 Tage Prüfung der Berechtigung 7 weitere Tage von Frankonia s Willen zum Versand bis zur elektronischen Ankündigung 7 weitere Tage von Ankündigung bis DHL Startzentrum 7 weitere Werktage bis die Waffe dann kommt... Also der Umstieg auf DHL hat bei Frankonia jetzt keine Beschleunigung bewirkt!
  15. Das Problem ist: Da wo nichts eindeutig geregelt ist, regeln es dann die Gerichte - und zwar nach dem alles überstrahlenden Motto "so wenig Waffen wie möglich im Volk". Mit andern Worten: Wenn etwas präzise im Gesetz geregelt ist, dann ist das zu unserem Schutz, weil sonst "so wenig Waffen wie möglich" den Legalwaffenbesitz abwürgt.
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