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Schwarzwälder

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  1. Mir geht es um SD für GK-Langwaffen für Sportschützen. Über KK-SD brauchen wir nicht zu reden, da sehe ich das gesundheitliche Problem eher nicht. Warum soll eine Sportordnung mit Disziplinen für SD-Waffen nicht genehmigt werden, wenn (!) SD für Sportschützen per Gesetz wieder zugelassen sind? Disziplinen finden sich schnell, eingeteilt in Hüsenlänge < 47mm und > 47mm (analog BDS) und z.B. 10-12 Schuss Präzi in 15 min, gefolgt von einer Schlussserie 3-5 Schuss in 30 Sekunden. Es müssen ja nicht immer enorm hohe Schusszahlen verankert werden, beim BDMP haben die erfolgreichsten Disziplinen auch nur 15 Schuss Wertung (DP1, DP2 etc.). Ich weiß nicht, warum man die wirtschaftliche Bedeutung von Zivilwaffen in D/dem Sportschützen- und Jägermarkt immer so runterreden muss. Fällt mir bei WO regelmäßig auf. Fakten von ChatGPT: Natürlich sind die Umsätze von Rheinmetall, Diehl, ThyssenKrupp und Co andere. Aber deren Umsätze sind sicher nicht vom Waffengesetz abhängig und über das reden wir hier ja. Wenn 1/2 Mio. Deutscher Sportschützen jedes Jahr pro Mann 4000 EUR für Sportwaffen ausgibt, dann wäre es doch ein schönes Umsatzplus, wenn dann nochmal 1000 EUR für Schalldämpfertechnik dazukommen. Bringt der Branche in D potentiell ein Umsatzplus von einer halben Milliarde EUR jedes Jahr...
  2. @JFryNatürlich müssten (und werden sich) die Sportordnungen dann auch an Schalldämpferwaffen anpassen. Dann gibt es halt Disziplinen mit wenigen Schuss ggf. in Kombination mit einer schnellen 5er Serie ganz zum Schluss separat und nur für Schalldämpferwaffen. Dann hast Du das Hitzeproblem weitgehend im Griff. Ich bin sicher, BDS und Co. bekommen das hin. Man sollte auch mal an die gebeutelte Waffenbranche denken. Eine Zulassung von Schalldämpfern für den Schützensport bringt einen enormen Umsatz in die Branche: neue Dämpfer, Austauschdämpfer, neue Waffen speziell für Dämpfer, Büma-Arbeiten (Gewinde schneiden, Gassysteme anpassen oder regulierbar machen usw.), das wird ein Fest für die Branche! Zudem hat das BKA sich ja ziemlich eindeutig festgelegt, dass man Schalldämpfer jedenfalls für GK-Langwaffen für nicht deliktrelevant hält. Dann sollte es in einer freiheitlich(!)-demokratischen Grundordnung eigentlich keine Verbotsgrundlage für solche Schalldämpfer mehr geben, zumal im Einzelfall auch Sportschützen gesundheitlich vom Einsatz der SD profitieren können, es also vernünftige Gründe für deren Besitz gibt.
  3. Drum schrieb ich ja "relativ" günstig. Heutzutage werden nicht selten Halbautomaten gekauft, die schon in der Grundkonfiguration 3000 oder mehr Euro kosten. Dann kommen noch weitere 2000 EUR (mind.) für Glas, Montage, Zweibein und sonstige Upgrades wie Abzüge dazu, sodass viele neue Halbautomaten für 5000 EUR in der Endkonfiguration an den Start gehen. Wenn dann noch 1000 EUR für einen Edelstahl-Schalli, der ggf. sogar dauerfeuertauglich wäre, übern Ladentisch gehen, dann ist dies eben "relativ" nicht mehr so viel mehr. Diejenigen, die 5000 EUR für einen Halbautomaten hinlegen können, werden auch noch die 1000 EUR für den Edelstahl-Schalli hinlegen können.
  4. Wenn ein Schützenverein davon bedroht ist, aus Lärmschutzgründen geschlossen zu werden, dann hat das mit Schalldämpfererlaubnissen zunächst wenig zu tun. Der Verein muss dann halt real zusehen, dass er die Lärmemissionen in Griff bekommt. Das kann er baulich tun oder auch spezielle Schalldämpferboxen (vgl. Schweiz) installieren (auch ne gute Lösung für Deine zitierten Ordonnanzwaffen) oder indem er z.B. Schießzeiten für KK, LG und GK mit SD ausweitet und für GK ohne SD zeitlich mehr limitiert. SD sind also nur *eine* Möglichkeit von vielen, die Lärmemissionen in den Griff zu bekommen und daher sehe ich da auch keine "Pflicht" auf uns zukommen.
  5. Wären Schalldämpfer für Sportschützen erlaubt, so würde sich auch ein Markt entwickeln können, auf dem relativ günstige Schalldämpfer, die längere Schlussserien ohne allzu großen Verlust an Präzision bieten... und die Verbände würden auch passende Disziplinen anbieten. Natürlich soll jedem Sportschützen selber überlassen werden, ob oder ob er nicht mit SD schießen möchte. Aber in der Summe der Lärmbelastung, die von einem Schießstand ausgeht, ist doch klar, das auch mit einem freiwilligen(!) SD Angebot für Sportschützen die Gesamtlärmbelastung für die Nachbarschaft / Umwelt sinken würde. Von daher gibt es keinen vernünftigen Grund, SD für Langwaffen den Sportschützen vorzuenthalten.
  6. @1mannlan 4 cm wäre ja wirklich erfreulich! Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass bei einer Standardabweichung von 85mm auf 300m bei 100m entsprechend 28mm mit der billigen Swiss-P eher Streukreise bis 10 cm (auf 100m) rauskommen. Offenbar hast Du dann ein gutes Los erwischt. Dass die Hornady 52gr gut läuft (je nach Lauflänge haben die Tester von allshooters damit 21-29mm Streukreis auf 100m hinbekommen), wundert mich nicht. Allerdings reden wir dabei immer über 5er Streukreise. Allein beim BDS ist in 100m Fertigkeit die Zehn 27mm groß und will unter Zeitdruck ( 40 Sekunden inkl. Magazinwechsel) 10x getroffen werden. Und beim BDS Präzi Selbstlader ist die Zehn sogar nur 19mm und die Innenzehn 9mm... also die Anforderungen sind auch auf 100m schon hoch.
  7. Du meinst die Negativliste? also 5 Kurzwaffen, die beim BDS nicht zugelassen sind, egal ob mit oder ohne BKA-Zulassung, siehe BDS-Kommentar zum Sporthandbuch: Diese Regelung hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm, hat mich auch nie betroffen. Ich weiß jetzt auch nicht, warum eine Ruger Charger PC9 im Vergleich zu manchen "Anschlagschaftversionen" dem Schiesssport abträglich sein soll. Auch sind Versionen der Grand Power SP9 vom BKA für Sportschützen zugelassen Link VDB , ebenso gibt es BKA - "Zulassungen" für Sportschützen auch für div. Varianten der H&K SP5 und der TP-9. AR15-Pistolen sind hingegen schon seit 2008 verboten (jedenfalls im Originalkaliber). Insofern weiß ich jetzt nicht, warum es diese "Negativliste" überhaupt gibt.
  8. Das eine schließt das andere ja nicht aus. Tatsächlich war von MR Brenneke u.a. seinerzeit eine Lösung angedacht, wonach die Sportschützen auch nur noch mit reinen Sportwaffen hätten schießen dürfen. Alles, was jagdlich oder polizeilich oder gar militärisch an Waffen genutzt wird, wäre dann für Sportschützen verboten gewesen. Das war die Intention einiger Leute aus der Ministerialbürokratie. Insofern hat Matthias Hainich da schon recht. Richtig ist aber auch, dass es von Seiten der BDS-Spitze einen Gegenentwurf als Formulierungsvorschlag gab, der dann wohl in weiten Teilen in Form des §6 AWaffV übernommen worden war. Das ist schon wichtig zu wissen, weil der §6 AWaffV eben von unserer Seite kam - von daher etwas problematisch, wenn "unsere Seite" jetzt die Komplettabschaffung des selber eingebrachten Entwurfs fordern soll. Ob dieser Gegenentwurf damals notwendig war, darüber gingen die Meinungen weit auseinander. Wolfgang Kräußlich, seinerzeit rühriger Chefredakteur des DWJ hatte die Meinung, dieser Formulierungsvorschlag wäre komplett unnötig gewesen. Leute von VISIER und natürlich der BDS sahen das ganz anders. Damals und noch viele Jahre danach dominierte in der deutschen Waffenrechtsdiskussion das FWR mit dem vieldekorierten HH Keusgen. Dessen Maxime war es stets, nachzugeben, um Schlimmeres zu verhindern. Und natürlich nicht zu vergessen: "Ruhe für die Verhandlungen!" Ob bzw. wie gut diese Strategie aufgegangen ist, mag jeder selber beurteilen. In der Nach-Keusgen-Ära wurde auch mal punktuell offensiver gefordert - und siehe da: Punktuell geht doch was, die Sportschützen mit über 10 Jahren Status als Sportschützen sind plötzlich von den Trainings- und Wettkampfnachweisen befreit worden - also echte Erleichterungen/Verbesserungen sind immer noch möglich im Waffenrecht! Beim BDS muss man absolut zugute halten, dass er den §6 AWaffV nicht mehr zelebriert als absolut notwendig: kurzläufige Halbautomaten sind z.B. nicht per se ausgeschlossen wie im DSB, auch die Kaschikaliber und die Bullpups dürfen (anscheinsbefreit) noch mitmachen und bei den Magazinbeschränkungen ist der BDS dank IPSC der einzige Verband, der da noch was möglich macht (wenn man im Ausland mitmischt).
  9. Also zunächst finde ich es aller Ehren wert, dass ein Hersteller überhaupt Präzisionsangaben zu seiner Munition macht. Als Wiederlader weiß man, was diese so beeinflussen kann: Geschossform+Rundlauf, gleichmäßiger Ausziehwiderstand, Genauigkeit der Ladung, Hülsenmaterial usw. Wenn die Werksmuni schon mal "in sich" bei diesen Punkten nicht liefert, dann ist es relativ müßig, rumzutesten wie ein Wilder, ob sie in einem ganz bestimmten Gewehr nicht doch läuft. Insofern finde ich schade, dass kaum einer nach der Eigenpräzision von Werksmunition frägt - da geht es höchstens um den Preis und vielleicht noch die Funktionssicherheit. Nun zur Interpretation der Standardabweichung: https://www.thoughtco.com/range-rule-for-standard-deviation-3126231 @Andor Du könntest mit der o.g. Formel auch die Wahrscheinlichkeit P berechnen, dass Du irgendwo in der 9 oder in der 8 landest und am Ende die wahrscheinliche Ringzahl errechnen, die man von der Werksmuni bei idealer Waffe und fehlerfreiem Schützen ohne Wettereinfluss erwarten könnte. Mit anderen Worten: natürlich kommen dann noch Streuung aufgrund der Waffe, aufgrund Schützenfehler und äußeren Einflüssen dazu. Trotzdem finde ich, dass es einen enormen Unterschied macht, ob die Standardabweichung bei der Streuung aus einem Maßlauf 14-17mm oder 85mm beträgt. Das ist einfach ein Riesenunterschied, der sich auf jeden Fall enorm bei der Trefferausbeute bemerkbar macht und den man daher kennen sollte! @Speedmark Wenn ich Dich recht verstanden habe, hast Du die Swiss-P also schon mal testen können und "mehr als 5" Zehner auf 300m untergebracht? Da Du ja nicht nur ein Superschütze bist, sondern auch idR über super Material verfügst, wäre es natürlich klasse, mal zu erfahren, was Du mit der Swiss-P so auf die Scheibe gezaubert hast, insbesondere, mit der Billigen für 50 Cent/Schuss. Immerhin steht da ja<= 85mm, d.h. die Standardabweichung könnte je nach Charge dann auch (wesentlich?) kleiner sein, daher wäre ein Real world Test von Dir natürlich super.
  10. Bei Rothe verfügbar ist die günstige Swiss-P mit 55gr FMJ Geschoss: 519,99 EUR für 1000 Schuss Bei Sportschützenbedarf Weiss ebenfalls ab Lager ab 25,60 EUR für 50 Schuss: Sportschützenbedarf Weiss Am günstigsten beim Waffenhaus Bodensee mit 496 EUR für 1000 Schuss: Waffenhaus Made in Switzerland, auf Ladestreifen, Tombakmantel, Sinoxid-Zünder. Bei Waffen-Braun ab 2000 Schuss noch günstiger (980 EUR): Waffen Braun Die schwerere 63 gr FMJ gibt es auch in D für 78 Cent/Schuss, ist momentan schon wieder ausverkauft: Link Die superpräzise Swiss-P .223 HPBT gibt es zum X-Mas Special für 49,90 EUR pro 50 Schuss hier: waffen-shopping In der Schweiz kostet die 53 Franken pro 50-Schuss-Päckli und wird ganz unbescheiden wie folgt beworben:Link Schweiz Die High-End Swiss-P .308 mit 168gr HPBT-Geschoss ist lagernd für 3,20 bis 3,50 EUR/Schuss hier: Link Auch die .338 Lapua ist schon gelistet bei Waffen Braun, aber kostet noch über 6 EUR/Schuss: Link Waffen Braun .338 LM
  11. Swiss-P veröffentlicht Standardabweichungen der Präzision einzelner Munitionssorten auf 300m. Hierbei sieht man (siehe Anlage) schon auf den esten Blick, dass Matchmunition drastisch(!!) bessere Ergebnisse liefert im Vergleich zur Trainingsmunition: Beispiel 1: .223 Rem. SWISS P DS-1 3.6 g - Accuracy 300m Standardabweichung 85 mm Beispiel 2: .223 Rem. SWISS P DS-1 4.1 g - Accuracy 300m Standardabweichung 85 mm Beispiel 3: .223 Rem. SWISS P LR-1 4.5 g HPBT - Accuracy 300m Standardabweichung 16,9 mm Beispiel 4: .308 Win. SWISS P LR-1 11.3 g HPBT - Accuracy 300m Standardabweichung 14,5 mm Nun ist die spannende Frage, welche Ringzahlen mit der jeweiligen Munitionssorte auf 300m im Wettkampf theoretisch (bei optimaler Waffe und fehlerfreiem Schützen) möglich wären. Verwenden folgender, von @gebuesch1 freigegebener Formel: P = 1- exp(r²/(-2*sd²)) Damit wird die Wahrscheinlichkeit P berechnet, dass ein Schuss in einem vorgegebenen Kreis mit Radius r liegt, bei gegebener Standardabweichung sd. sd ist aus den o.g. Munitionsprospekten bekannt, bleibt r zu ermitteln: r ist abhängig von der Größe der 10 auf der PG-Scheibe. In unserem Fall (BDS 300m ZF-Scheibe) misst r = 86 mm / 2 = 43 mm. Da die Zehn aber nur angerissen sein muss, kommt ein Kaliberdurchmesser dazu, im Falle von .223 also 5,6mm. Somit hat der interessierende Kreis einen Durchmesser von 86+5,6= 91,6mm und r (Radius) = 45,8 mm. Bei .308 Win ist der Kaliberdurchmesser 7,62 mm und damit r = 46,81mm Einfaches Einsetzen in den Taschenrechner - "exp(xyz)" kann auch als 2,718 hoch (xyz) eingetippt werden - ergibt dann folgende Wahrscheinlichkeiten P: Bei der Swiss-P Matchmuni in .223 HPBT ist die Wahrscheinlichkeit, bei BDS 4106 auf 300m in die 10 zu kommen (oder die 10 anzureissen) bei 97,4% !! Bei der günstigen Swiss-P Munition in .223 Rem (FMJ) sinkt diese Wahrscheinlichkeit hingegen auf 13,5% !! Kurzum: Wer sich nur 50 Cent/Schuss für die günstige Swiss-P FMJ leisten kann, bekommt im Wettkampf mit Glück 5 Zehner zusammen. Wer sich 1,50 EUR/Schuss für die HPBT Match Muni von Swiss-P gönnt, darf schon mit 29 Zehnern rechnen. Und wer sogar 2 EUR/Schuss stemmen kann und mit der dicken .308 mit bester Werkspräzi antritt, kann sogar full-house erwarten. Bei der Bundesliga heißt es immer: Geld schießt Tore! bei den Schützen: Geld schießt Ringe! Datenblatt-SWISS-P-.223-Rem.-DS-1-3.6g-55gr_und_andere_Sorten.pdf
  12. Deine Frage war: 1. "wer betroffen war"... Antwort lt. Link: Ein Schützenverein aus Berlin 2. ..."um welche Bank es sich handelt"... Antwort lt. Link: Commerzbank Was willst Du noch? Welcher Vorstand genau das entschieden hat - ggf. Protokoll der Vorstandssitzung? Klarnamen aller Schützenvereinsmitglieder, Kontonummer usw.? Wirst Du alles nicht bekommen, brauchst Du auch nicht, denn Du musst hier ja nicht Richter spielen. Es reicht doch völlig, sich in der Presse zu informieren, dass hier anscheinend ein Problem besteht. Ein Problem, dass Du aus welchen Gründen auch immer, anscheinend absolut nicht wahrhaben willst.
  13. Hier bitte, 3 Fälle, die mir Google geliefert hat: Link
  14. Ist der US M3 überhaupt vollgasfest? 😉 Ansonsten hatte ich vor über 20 Jahren mal eine Repetierflinte importiert. Das war noch vor den verschärften ITAR Ausfuhrregelungen und schon ein Augenöffner. Die Kosten sind nicht ohne, aber wenn ein Händler statt einer Einzelwaffe gleich 10, 20 oder mehr rüber kommen lässt, sieht es bestimmt noch besser aus. Da drüben der Markt viel größer ist, gibt es auch viel interessantere Dinge als bei uns und auch bei Optiken würde es sich noch immer oft lohnen. Der Punkt ist nur, dass die Vorschriften auch diesseits des Teiches oft so hart geworden sind, dass man ohne professionelle Hilfe nicht mal mehr einen KK Abzug durch den deutschen Zoll bringt.
  15. In die WBK wird idR der Versandtag als Erwerbsdatum eingetragen. Gerne auch mal ein früheres Datum wie Rechnungsdatum... oder Bestelldatum. Aber Versandtag ist durchaus verständlich, denn im Prinzip hat man ab da als Empfänger eine gewisse Kontrolle (z.T. je nach Versanddienstleister Datum/Uhrzeit der Übergabe etc.).
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