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MarlboroMan

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Alle Inhalte von MarlboroMan

  1. Ist nur die Frage, ob das einem was bringt. Wenn ein MG Deckungsfeuer schießen muss, dann zählt ein sehr großer Teil davon als Fehlschuss, obwohl sie schon ihren Zweck haben.
  2. Natürlich hat der eine Streuung. Aber wenn die Waffe zusätzlich noch mehr streut, bzw. die Streuung nicht mal da liegt, wo man ungefähr hinzielt, ist das schon was anderes.
  3. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
  4. Mir scheint das eher so, als dass der Anwalt das gesagt hat und die Zeitung das nur widergibt.
  5. Für 450 Eur bekommt man doch eine Glock xx schon neu, nimm die doch.
  6. In dem Artikel sagt niemand, dass Sportschützen Verbrecher sind. Es wird dort gesagt, dass dieser Sportschütze ein Verbrecher ist, was ja auch richtig ist.
  7. Teilweise gibt es da so Sachen, dass mit gehackten z.B. Paypal-Accounts Geld überwiesen wird, das wird irgendwann zurückgebucht und die Ware ist weg, weil die an irgendeine ominöse Adresse geschickt wurde. Ist bei Banküberweisung seltener der Fall, ist aber auch möglich.
  8. Ich sage dir ganz ehrlich, ich würde auch nur zur Wohnanschrift schicken. Eine abweichende Lieferanschrift als eigentlich im System angegeben ist eigentlich ein typisches Merkmal von Betrügern (nicht, dass ich dich damit meine!), egal ob Ebay, Egun und Co.
  9. Das ist nicht korrekt. Die Mittelschicht in den USA ist nach wie vor eine der größten, deine Behauptung dass es "fast gar keine Mittelschicht" gibt, ist faktisch falsch. Die Mittelschicht in den USA erodiert, das ist richtig, trotzdem ist sie nach wie vor äußerst präsent.
  10. Wäre ich mir nicht so sicher, wenn man sich § 1 des ProdHaftG anschaut, gibt es da so einige Passagen, wo die Haftung ausgeschlossen wird. Es ist ja durch das Produkt mittelbar keiner verletzt, getötet oder Sachen beschädigt worden (wenn man die Projektile mal wegdenkt), sondern es hat einfach nur krumm geschossen
  11. So wie ich das sehe, hat das G36 Probleme in heißen Ländern mit heißer Waffe. Hier sollte man aber H&K in Schutz nehmen, das war niemals Bestandteil der Ausschreibung vor über 20 Jahren.
  12. MarlboroMan

    Dibadibadu

    Ich bin bei der ING-DiBa. Ist mir ehrlich gesagt total wumpe, was die sich da auf die Fahnen geschrieben haben, deren Angebot ist gut und fertig.
  13. Würde auf jeden Fall vorher mit dem Standbetreiber abklären, oder ins Gutachten gucken.
  14. Eher vermutlich der Staat selber. Das wäre die Vermutung in die andere Richtung.
  15. Das habe ich nie bestritten, ändert aber nichts an meiner Aussage.
  16. Sicher? Weil eigentlich muss das durch die Verbände passieren (falls das vom GSV Dorsten irgendwie der Fall sein sollte, dann ziehe ich meine Nachfrage zurück, die Homepage gibt da nicht soviel her)
  17. Wenn man im Offtopic oder Politik-Forum guckt, schaffen das Waffenbesitzer auch gut alleine, auch ohne "Anregungen"
  18. zu 1) und 2) Hast du doch eindeutig geschrieben: "Qualifizierung zur Aufsichtsperson (...) Schießsportverbände". Das Wort "Standaufsicht" gibt es so im Gesetz nicht, das ist die sog. "verantwortliche Aufsichtsperson" und das geht durch die Verbände, nicht durch den Verein. Falls die Qualifizierung zur Aufsichtsperson in dem Sachkunde-Lehrgang enthalten ist, okay. Wüsste aber auf Anhieb nicht, dass das irgendwo der Fall ist.
  19. Der Verein kann selber entscheiden, wen er als "Verantwortliche Aufsichtsperson" (VAP) (so heißt es im Gesetz/Verordnung) (sofern die Bedingungen stimmen) beruft und welche Bedingungen er da anlegt. Das kann auch sein, dass man den Lehrgang macht und der Verein sagt "Dein Gesicht gefällt mir nicht, ich berufe dich nicht als VAP".
  20. Munition und waffe kann durchaus in die selbe Tasche. Nur das geladene Magazin darf nicht eingeführt sein und/oder eine Patrone im Lager (bei Pistolen zB)
  21. Frankonia hat so was mal für Umsonst rausgegeben.
  22. NRW Erwerbserlaubnis für eine Langwaffe und Munition => 46,50 EUR Eintragen => 17,50
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