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Schiller

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Alle Inhalte von Schiller

  1. Nur eine Warnung schall + rauch: Der letzte Niedersachse, der sich bei seinem Ordamt um den Status seiner dekowaffen und Teilesätze erkundigte, ein ganz braver familienvater, kriegte morgens überfallartig Besuch vom SEK samt Kripo -die führten sich auf, als wäre er irgendwas zwischen Osamas Stabschef und Siziliens Oberpate. Wir schrieben drüber, SEK klopfte übrigens nicht, sondern öffnete die Tür auf seine Weise (wofür hat man den die schöne Ramme....). Wir und ELF warten immer noch auf die juristische und dienstrechtliche Würdigung dieses Vorgehens.
  2. ....und letztes Jahr wieder eine kleine Amnestie zur Legalisierung von nicht angemeldetem Altbesitz.... SB sagtest Du Amnestie?
  3. Hägar & Hemo Ja, die Betroffenen haben sich gemeldet. Bei meiner Wenigkeit, bei den Elfen usw. Aber wie UE es bereits treffend gesagt hat: Dies ist mittlerweile eine Art "schwebendes Verfahren" und es nützt niemanden etwas, wenn man der Gegenseite von der Staatsmacht - die hier fleißig mitliest! - auch noch frei haus Infos darüber liefert, was demnächst passieren wird. Warum sollte man? Wem nützt es? Und warum können sich eigentlich so wenige WO'ler mal in ein bißchen Geduld üben?
  4. Also: es war keine "reine Routinekontrolle" (Habe ich mich oben so unklar ausgedrückt?) Es handelt sich um einen BDS-Verein, nicht BSSB, Ja, und die kerls wagen es doch tatsächlich, IPSC zu schießen ("Centurio, auf den Poden mit den pösen Purschen!")
  5. Gemach, gemach... ...noch bin ich am Fakten-Sammeln und Info-Einholen. Aber was ich jetzt habe, ist schon sehr gut. Aber Wolle, erstmal dank für Deinen Einsatz und die schnelle Reaktion. Isegrimm: Richtig, man versucht es im Nachhinein "herunterzuspielen". Die Durchsuchung der KFZ, "völlig freiwillig", daß auch in den Taschen gewühlt wurde, (ohne Frage an den Besitzer) war natürlich Nebensache. Kann schon mal passieren im Eifer des Scheingefechts, oder? Mannomann - wenn ich früher einmal so fahrlässig meinen Job gemacht hätte, wie das hier erfolgt ist, wo wäre ich da heute ? Im Grab! JD-Harris : Du hast den Papst noch vergessen, besonders wichtig im kath. Bayern! Natürlich verbirgt sich hinter der ganzen Kiste auch mal wieder das typische Querelentum der deutschen Vereine. Mir däucht nämlich, hier hat mal wieder einer die Leute in Ismaning angeschwärzt. Der Fall Okunski läßt grüßen! Und die Behörde liebt solche Informanten natürlich rasend.
  6. "Bestätigung des Wahrheitsgehaltes" Der ehemalige VP BDMP als Bewahrer vor "Aufgeregtheiten", als Hüter des Rechtsstaates und der juristischen Unschuldsvermutung? Oh, mein Herz, daß ich das noch erleben darf! Ich erinnere mich da an ganz andere Hexenjagden wegen angeblicher "Datenschutzverstöße" usw. ... Ist garnicht solange her. Aber Spaß beiseite: Tja, nach diversen Um- und Rückfragen (auch beim LRA München) hat sich wohl diese "Durchsuchung" am 27.11. im Großen & Ganzen so abgespielt, wie hier beschrieben , mit Dachauer Einsatzhundertschaft-Delegation , SEK, Hundeführer, Ramme usw. Also: SWAT Bavaria Life und in Farbe , ein Film "Wie wir Osama Ben Ladenhüter beim Schießtraining auf Bush-Mann-Scheiben in Ismaning erwischen wollten". Und wat nu? Nu is erst mal der betroffene Verein dran. Wird sich zeigen, wie eingeschüchtert die sind. Die Heimsuchung der Fahrzeuge der Schießstandbesucher soll übrigens "freiwillig" gewesen sein. Habe allerdings meine Zweifel: Ab der Präsenz eines Dutzend grüner Jungs oder SEK in Haßmaske und Overall ist die Freiwilligkeit des Untertanen nicht mehr viel wert.... Ergo: Auch andere Vereine im CSU-Musterländle sollten sich mit dem Gedanken vertraut machen, solcherart Besuch freiwillig willkommen zu heißen: Mein ganz heißer Tip: Zufahrt vergrößern, reseevierte Parkflächen vorm Schützenhaus für die Einsatzkräfte ausweisen, weiße Fahne bereithalten. Alle Bilder von Stoiber, Ludwig II usw. vom Schießstand und aus den Clubräumen verschwinden lassen (könnten ja als Mann-Scheiben interpretiert werden!) . Ähnliches gilt für Playboy-Kalendar (andererseits - irgendwas müssen die Jungs von der Staatsmacht ja mitnehmen können, also die vielleicht lieber hängen lassen, dann haben die was Schönes für ihre Bepo-Unterkunft....) Tja, und Ihr dachtet immer, das vom Klavinius auf der Seite 146 im VISIER wäre eine Karikatur....
  7. Sachbearbeiter - ich schätze Deine Beiträge und die Sachlichkeit, die Du hier in manche "Aufgeregtheiten" bei WO einbringst. Das nur vorausgeschickt. Was die Übereifrigkeit gewisser Behörden anbelangt, die rechtliche Unverhältnismäßigkeit einiger Einsätze (nein, und es sind leider nicht die Ausnahmen von der Regel....) bei Legalwaffenbesitzer und das fehlende Augenmaß von Richtern, die Hausdurchsuchungsbefehle wohl per Stempel abfertigen - nein, tut mir leid, da habe ich andere Erfahrungen in dieser, unserer republik gemacht. Ich könnte jetzt eine elende Litanei von Machtmißbräuchen der Staatsorgane bei Rundumschlägen wegen angeblichgen illegalen Waffenbesitz, bei ad-hoc-Durchsuchungen usw. auflisten. Erspare es mir und dem Blutdruck der Leser, wir kriegen hier in der Redaktion jeden Monat neue fallbeispiele, soviele, daß wir sie im Heft garnicht alle nachhalten können... Und auch ein SEK ist leider viel zu schnell bei der Hand. Es muß nur eine "normale" Dienststelle etwas von "Schußwaffen, womöglich auch automatische..." faseln und die Jungs gerade unterbeschäftigt sein, schon hast Du "SWAT" live vor der Haustür. Ein ganz besonders krasser Fall kam da im Raum Göppingen bei einem Schützenkameraden von mir vor mit dem vollen Programm: Schutzschild , MPi plus Ramme im Anschlag usw. Grund : ein dummgesoffener Ortswachtmeister, der seinen beritt nicht kannte, aber wohl meinte die Rentner von der RAF leben im Schwäbischen. Und: Solange wir hier nicht amerikanische Verhältnisse in bezug auf die Amtshaftung bekommen, das heißt: Solange der Staat für den Amtsmißbrauch und -willkür seiner Beamten nicht richtig blechen muß, haben wir den Obrigkeitsstaat, den wir verdienen.... Was glaubst Du wohl, was dem Hanswurst passiert, der solche Aktionen vom Zaun bricht?
  8. SB - das ist nicht komisch.... ... dazu gibt es zuviel Machtmißbruch in unseem Staat, man könnte auch Amtsmißbrauch dazu sagen, oder da F-Wort verwenden.... Wolle sollte mal seine szenarische Beschreibung etwas mehr verifizieren. Ort, Zeitpunkt, Anwesende, Zeugen, "Nachhall"....
  9. Lieber Hermes, lieber Hans ! Es gibt einen uralten jourmalistischen Grundsatz "A story told too often is a story told too well..." Anders: Es gibt ausgelutschte Themen, und die Story um das Kennedy-Attentat ist eine die schon so oft und von so vielen Ecken und Perspektiven aus in den Gazetten (auch Waffenzeitschriften) durchgekaut wurde, daß sie langsam nur noch zäh und langweilig ist. Und es gibt in den öffentlich zugänglichen Fakten immer noch zuviele Ungereimtheiten. Das fängt bei der Tatwaffe, dem Kaliber und der magic bullett an, die "Rein Zufällig!" auf der Krankentrage (trolley) in der Blutlache gefunden wurde.... Und wie gesagt, es gibt schönere Märchen, denen man sich widmen könnte. Irgendwann in den nächsten Jahren wird einer, der tatsächlich dabei war - und nun derart ins Alter gekommen ist, daß er sich vor garnichts mehr graut, schon darüber reden. Wenn Leute richtig alt werden, werden sie auch plötzlich fromm und wollen ihr Gewissen erleichtern.... Dann, erst dann haben wir eine neue Geschichte.
  10. Liber Hermes, ich hab mal mit einem anderen Waffenexperten zusammen da gestanden, wo L.H. Oswald gestanden haben soll - auf die Distanz, mit der Waffe, in der Zeit??? Na ja manche Leute glauben ja auch noch an den Weihnachtsmann oder Klapperstorch. Und was die angebliche Tatwaffe anbelangt.... neu war sie nicht, das ZF war auch eine Krücke, das anegbliche Oswald-Bild mit dem gewehr in der Hand war so offensichtlich schlecht getürkt, daß es jeder Fotolabor-Volkshochschulkursabsolvent hätte besser machen können....
  11. Zum Thema neue HK-Fabrik in den USA: Ort : Columbus, Georgia (gibt wirklich schlechtere Ecken in den USA als das, schöne gegen zum Wohnen!) Prognostizierte Kosten: 25 Millionen Dollar (das heißt, die bei HK Inc. sind sich recht sicher, daß eine solche Investition sich lohnt...und was Wunder, gerade hat die Transport Security Administration einen Auftrag an HK zur Lieferung von 9000 Pistolen für ihre Piloten erteilt....)
  12. "Jetzt sind sie also wieder da, wo man 1950 schon hätte sein können. Tolle Wurst." Ach BansheeOne, solche Endlosschleifen sind doch ganz normal in der Waffenentwicklung. Irgendwann merkt jeder, daß man das Rad nicht neu zu erfinden braucht (übrigens auch eine deutsche Krankheit, siehe MG 4/alias HK 43). Daß die Winzlingsgranaten des OICW taktisch kaum noch was an terminalballistischer Wirkung bringen (Menschen sind eben keine Luftballons, um mal an den OICW-Werbefilm zu erinnern!) ist ja auch kein Geheimnis gewesen. Die Physik läßt sich eben nicht austricksen, die Chemie auch nicht. Die 40 mm wird noch lange herumfliegen, why change a winning team?
  13. Nachdem die ersten Soldaten, die beim Truppenversuch damit gewisse taktische Aufgaben lösen sollten, dehydriert und völlig ausgepowert umfielen.... ....nee Spaß beiseite , das OICW hat zur Zeit nur den Status eines "feasability study project" und ist noch längst nicht da technisch angelangt, wo es irgendwas ablösen könnte. Solche Projekte gab es übrigens in dne letzten 50 Jahren zuhauf - Stichwort salvo-squeezebore - und selten kpmmt am Ende direkt eine Waffe zum Gebrauch raus. Wahrsager: z.Zt. Arbeiten einige Leute bei SOCOM, darunter ein M/Sgt der 5th SFG, an einem "Versuchskaninchen" in der Kalibergröße um 6,4 - 6,5 mm mit dem Hülsenboden der .223. Alles spricht dafür, daß die 5,56 x 45 in den US-Streitkr#ften irgendwann demnächst "Gesellschaft" bekommt von einer neuen Patrone, die als Ablösung gedacht ist.
  14. Gähn, so neu ist die Nachricht garnicht.,S. 72 im VISIER vom September dieses Jahres. Mitztlerweile ist HK schon so optimistisch, daß der US-Ableger der Oberndorfer zur Zeit gerade den Grundstein einer neuen Fabrik in einem US-Bundesstaat legen will, wo die Serienproduktion stattfinden soll.
  15. Schiller

    YUNKER-3 CO2 AK47

    Liber Promillo, jetzt muß ich wegen Deinem laufenden Kulturpessimismus nun auch noch mal hier das Wort erheben . Was willst Du? Ein schönes, holzgeschäftetes Sportgewehr im Sinne der alten Diana 50. Dann geh hin und kaufe sie Diur und Frieden sei Deiner Seele... . Aber hier geht es um den Spaßfaktor - wie oben beschrieben (herrlichg die Szene auf dem Sportstand mit den Alten herren kann ich mir lebhaft vorstellen. ... und Geld ist relativ, Spaß nicht! P.S. Da ich ein relativ großes Stück Land (umzäunt, nicht gerade sehr einsehbar) mein eigen nennen darf hatte ich am lezten Wochenende richtig viel Spaß mit der Yunker (vorbeischwimmende Dosen im Bach usw.) Klar könnte ich mir noch mehr Spaß im Full calibre 7,62 x 39 vorstellen oder in KK (da gab es mal in der DDR einen KK-Trainer im Kalschnikow-Stil seufz.!... ... aber es war ein billiges Vergnügen, besonders den Munverbracuch berechnet....
  16. Schiller

    YUNKER-3 CO2 AK47

    Das erste Posting von D. Schiller in so einem Forum! (Oder??) Ex-Fallschirmspringer, beratende Tätigkeiten, zig Stationen durchlaufen, Experte für vieles, ein Faibel für Präzisionsgewehre und und und ..... Tja - es geschehen eben immer wieder Zeichen und Wunder!
  17. Schiller

    YUNKER-3 CO2 AK47

    Hey Fungun! Die Yunker ist eine richtige Fungun...
  18. Schiller

    Neue Vo

    Trooper "der böse schwarze Bundesrat hat meinen Entwurf eigenverantwortlich abgeändert" Nee, das mit dem IPSC war ein Vorschlag aus Berlin und trägt den Namen Pohlmann. Und nur dre politischen Ordnung halber, Trooper: Das BMI erläßt jetzt nichts mehr, der Bundesrat, nicht der Bundestag hat die VO jetzt abgesegnet und damit kommt sie in den Bundesanzeiger und wird rechtskräftig. Das BMI hatte schon bei Abgabe des Entwurfs an das Bundeskanzleramt (das dann das Paket an den BR weiterleitete, das Verfahren aus der Hand gegeben. Wir können aber von Glück reden, daß sich nicht einige unserer populistischen Dampfplauderer in Bund & Ländern nach Coburg durchsetzen konnten. Was da wieder hochkochte, roch übel nach Erfurt. Von daher ist es ein kleines Wunder, daß die VO am Freitag tatsächlich abgesegnet wurde. So und jetzt setzen wir uns alle gemeinsam hin, machen Ooohm und warten erstmal, wie ddas Dingens in der Praxis umgesetzt wird. Denn entgegen anderslautender Gerüchte bricht jetzt noch lange nicht der Zustand paradiesischer Klarheit in Sachen Waffenrecht an. Die VwV muß auch noch kommen und soll (angeblich) eine Menge der unbestimmten rechtsbegriffe des Gesetzestextes erklären, dann muß noch eine weitere VO verabschiedet werden. Man darf also weiter gespannt sein (und die lila Kuh ist noch lange nicht vom Eis) und mal sehen was sonst noch alles in dieser heißen Jahrezeit passiert. Derzeit zeigen sich allerdings schon erste Risse am ach so schön und sicher gezimmerten Gebäude des neuen Waffenrechts. Denn da muß ich Makalu Recht geben. Was soll's, Gesetz muß man auch umsetzen können. Und gerade da zeitigt die Gerd-Show enorme Defizite. ..
  19. Schiller

    Neue Vo

    Hier die verabschiedeten Änderungen des VO-Textes: Beschluss des Bundesrates Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) Der Bundesrat hat in seiner 790. Sitzung am 11. Juli 2003 beschlossen, der Verord-nung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzu-stimmen: 1. Zu § 3 Abs. 3 Satz 1 AWaffV In § 3 Abs. 3 Satz 1 sind nach den Wörtern "vermittelt werden" die Wörter "; § 1 Abs. 2 bleibt unberührt" einzufügen. Begründung: Die Änderung zieht die notwendige Konsequenz aus der Zulassung einer waf-fen- und bedürfnisbezogenen differenzierten Sachkunde durch § 1 Abs. 2 und stellt klar, dass grundsätzlich auch Lehrgänge anerkannt werden können, die keine umfassende Sachkunde vermitteln (z.B. Lehrgänge für den Umgang mit Narkosewaffen zur Wildimmobilisation). 2. Zu § 3 Abs. 5 Satz 2 AWaffV In § 3 Abs. 5 Satz 2 sind die Wörter "und Absatz 4 findet" durch die Wörter "und die Absätze 3 und 4 finden" zu ersetzen. Begründung: Durch die vorgeschlagene Änderung wird klargestellt, welche inhaltlichen An-forderungen an die Abnahme der Sachkundeprüfungen im Umgang mit Waffen und Munition durch schießsportliche Vereine gestellt werden. Hierzu bestanden mit Ausnahme der Ziffer 31.2. WaffVwV bisher keine ein-deutigen Regelungen. 3. Zu § 4 Abs. 1a - neu - AWaffV In § 4 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen: „(1a) Die Begutachtung in den Fällen des Absatzes 1 soll von Gutachtern fol-gender Fachrichtungen durchgeführt werden: 1. Amtsärzten, 2. Fachärzten der Fachrichtungen Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie, Nervenheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie; 3. Psychotherapeuten, die nach dem Psychotherapeutengesetz approbiert sind, 4. Fachärzten für Psychotherapeutische Medizin oder 5. Fachpsychologen der Fachrichtungen Rechtspsychologie, Verkehrspsy-chologie oder klinische Psychologie. Das Vorliegen der Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet beurteilt sich nach berufsständischen Regeln.“ Begründung: Die Änderung dient der Klarstellung. Die Formulierung des Verordnungsent-wurfes lässt es offen, aus welchen Fachrichtungen geeignete Gutachter ausge-wählt werden können. Dies sollte aber bereits in der Verordnung festgelegt werden. Eine derartige Feststellung wird als Hilfestellung für die Waffenbehörden sowie die betroffenen Bürger im Rahmen der Feststellung der Eignung eines be-auftragten Gutachters für erforderlich gehalten. Aufgrund der Bedeutung dieser Frage wird ein Verweis auf entsprechende Anmerkungen in der Begründung zum § 4 nicht als ausreichend erachtet. 4. Zu § 6 Abs. 1 Nr. 3 AWaffV § 6 Abs. 1 Nr. 3 ist wie folgt zu fassen: „3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.“ Begründung: Klarstellung des Gewollten. Nach der Ermächtigungsnorm des § 15 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 des Waffengesetzes können nur Schusswaffen vom Schießsport ausgeschlossen werden. Ein Maga-zin ist weder eine Schusswaffe noch ist es ein wesentlicher Teil einer Schuss-waffe. Insofern ist der isolierte Ausschluss eines Magazins vom Schießsport von der Ermächtigung nicht gedeckt. Deshalb muss zur Erreichung des ange-strebten Ziels formal auf die Schusswaffe mit einem entsprechenden Magazin abgehoben werden. Eine sachliche Änderung ist damit nicht verbunden. 5. Zu § 7 Abs. 1 Nr. 3 AWaffV In § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 sind die Wörter „gefordert wird“ durch das Wort „er-folgt“ zu ersetzen. Begründung: Für die Bewertung einer Schießübung als im Schießsport unzulässige Schieß-übung kann es nicht darauf ankommen, ob diese Schießübung bzw. die ent-sprechenden Ausführungsmerkmale in bestimmten Regelwerken oder von be-stimmten Personen „gefordert“ werden. Die entsprechende Einstufung hat sich vielmehr ausschließlich am Charakter der Übung zu orientieren und muss dann zwingend die Konsequenz besitzen, dass jede tatsächliche Ausübung im Schießsport - ohne Rücksicht auf ein Fordern oder Billigen - verboten ist. Den verantwortlichen Personen und Organisationen wird dann schließlich die Auf-gabe zukommen, nicht nur durch Verzicht auf ein entsprechendes „Fordern“, sondern vielmehr durch weitergehende geeignete Vorgaben und Maßnahmen eine solche tatsächliche Ausübung von vornherein zu verhindern. 6. Zu § 7 Abs. 1 Nr. 4 AWaffV In § 7 Abs. 1 Nr. 4 sind nach den Wörtern "und auf laufende Scheiben" die Wörter "; es sei denn, das Schießen erfolgt entsprechend einer vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung" einzufügen. Begründung: Durch diese Regelung soll die Beibehaltung von bestehenden und die Ent-wicklung von künftigen Sportdisziplinen (Standardpistole, Sportpistole Groß-kaliber, Sportrevolver, etc) ermöglicht werden. Die Schaffung dieser Möglich-keit ist im Interesse der Sportschützenverbände. 7. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 AWaffV In § 9 Abs. 1 Satz 2 ist nach der Angabe „Nr. 1“ die Angabe ", Nr. 2 Buchstabe c" einzufügen. Begründung: Das Verbot der Ausübung von Schießübungen im Sinne des § 7 Abs. 1 der Verordnung ist auch auf das Schießen auf Schießstätten zur Erlangung der Sachkunde auszudehnen, da dieser Zweck ein Veranstalten/Trainieren derartiger Übungen ebenfalls nicht zu rechtfertigen vermag. 8. Zu § 12 Abs. 1 AWaffV § 12 Absatz 1 ist wie folgt zu fassen: „(1) Schießstätten sind vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicher-heitstechnischen Anforderungen zu überprüfen. In regelmäßigen Abständen von mindestens vier Jahren sind sie von der zuständigen Behörde zu überprüfen, wenn auf ihnen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen wird. Ist das Schießen auf einer Schießstätte nur mit erlaubnisfreien Schusswaffen zulässig, so ist eine Überprüfung mindestens alle sechs Jahre erforderlich. Falls Zweifel an dem ordnungsgemäßen Zustand oder den erforderlichen schießtechnischen Einrichtungen bestehen, kann die zuständige Behörde die Schießstätte in sicherheitstechnischer Hinsicht überprüfen oder von dem Erlaubnisinhaber die Vorlage eines Gutachtens eines anerkannten Schießstandsachverständigen verlangen. Die Kosten hierfür sind von dem Erlaubnisinhaber zu tragen.“ Begründung Zu Satz 1: In Anlehnung an Ziff. 44.3.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz(alt) soll Satz 1 sicherstellen, dass bei erstmaliger Inbetriebnahme einer Schießstätte mit dem Schießbetrieb erst begonnen werden darf, nachdem die Erlaubnisbehörde die Schießstätte abgenommen hat. Zu Sätzen 2 und 3: Es ist ein Unterschied, ob auf einer Schießstätte mit erlaubnispflichtigen Feu-erwaffen oder mit erlaubnisfreien Luftdruckwaffen, die den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilen, geschossen wird. Deshalb sollte auch gerade vor dem Hintergrund der Sicherheit der aktiven Sportschützen sowie auch unbeteiligter Bürger bei den Prüfungsintervallen dif-ferenziert werden. Diese Auffassung wird z. B. auch von den in Hamburg ver-tretenen Schießsportverbänden getragen. Zu Satz 4: Der Begriff „amtlich anerkannter Sachverständiger“ sollte durch „anerkannter Schießstandsachverständiger“ ersetzt werden, weil unter „amtlich“ im Sprach-gebrauch ein von der Behörde bestellter Gutachter gemeint ist. Das Wort „Sachverständiger“ sagt nichts darüber aus, dass dieser geeignet ist, Schieß-stätten abzunehmen. Demgegenüber können sowohl die vom Deutschen Schüt-zenbund e.V. geschulten und/oder die, die von der Handelskammer in Suhl ge-prüften Personen als anerkannte Schießstandsachverständige gelten. 9. Zu § 13 (AWaffV) In der Überschrift zu § 13 sind die Wörter „im privaten Bereich“ zu streichen. Begründung: Aus § 14 Satz 1 dritte Alt. ergibt sich, dass § 13 auch für den gewerblichen Be-reich gelten soll. Gründe der Rechtssystematik und die Vermeidung von Un-klarheiten machen diese Änderung erforderlich. 10. Zu § 14 Satz 1 AWaffV In § 14 Satz 1 ist vor dem Wort „Aufbewahrungskonzept“ das Wort „geeigne-tes“ einzufügen. Begründung: Der bloße Umstand, dass der Behörde ein Aufbewahrungskonzept vorgelegt wird, ist für Abweichungen von den Aufbewahrungsanforderungen noch nicht ausreichend. Das Aufbewahrungskonzept muss vielmehr auch geeignet sein. 11. Zu § 18 Abs. 4 AWaffV § 18 Abs. 4 ist wie folgt zu fassen: „(4) Von der Eintragung des Namens und der Anschrift des Überlassers nach Absatz 2 Nr. 6 kann abgesehen werden, bei Schusswaffen, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist, a) mit Zündnadelzündung, B) mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), soweit es sich um einläufi-ge Einzelladerwaffen handelt, c) mit Lunten- oder Funkenzündung.“ Begründung: Der Wortlaut der Verordnung würde alle Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind, von dem Nachweis des Überlassens nach Abs. 2 Nr. 6 befreien, auch die, die weiterhin der Erlaubnispflicht unterliegen, wie z. B. mehrschüssige Revolver und mehrläufigen Einzelladerwaffen. 12. Zu § 19 Abs. 4 AWaffV § 19 Abs. 4 ist wie folgt zu fassen: „(4) Von der Eintragung des Namens und der Anschrift des Überlassers nach Absatz 2 Nummer 6 kann abgesehen werden, bei Schusswaffen, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist, a) mit Zündnadelzündung, B) mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), soweit es sich um einläufi-ge Einzelladerwaffen handelt, c) mit Lunten- oder Funkenzündung.“ Begründung: Die Ausführungen zu § 18 Abs. 4 geltend entsprechend.
  20. Schiller

    Neue Vo

    Auch der Satz ist gut: "Mit der Verordnung erreicht das jahrelange "Hick-Hack" um die Neuregelung des Waffenrechts zumindest vorläufig einen Endpunkt. " Schön, wenn es so wäre ! Es kommt noch eine VO, und dann gibt es da ja noch die VwV , ohne die kein Amt richt loswerkeln kann... Und Clausi hat recht die eine oder andere klitzkleine Veränderung des eingereichten Textes scheint noch nicht "aufgestoßen" zu sein. Ich halte mich i.M. zurück, bis ich eine authorisierte Textfassung aus dem BR-Büro in den Händen halte und sie mit dem vorgelegten BMI-Entwurf Wort für Wort vergleichen konnte. Und nur ein Schmankerl am Rande :Unsere allseits geliebten Nordrheinischen Vandalen Äh Westfalen wollten übrigens im BR eine Mindestlauflänge für Sport-Kurzwaffen von sechs Zoll durchsetzen. Naja was kann man aus Fritzchens B. Vorzeigedemokraten-Truppe schon erwarten.
  21. Pit, Pit - warum so garstig? Das ist eben NRW und dort leben müssen scheint auch beim Pit den Frustpegel recht hoch getrieben zu haben.
  22. Viersen eben! Warum taucht dieser Ortsname nur laufend bei uns in der Redaktion auf? Viersen war da, wo eine PKin ihre MPi klaute... Selbige PKi und ihr Lover waren "Opfer eines Diebstahls" ihrer Sportwaffen und bekamen sofort neue genehmigt. In Viersen kennt sich die Behörde scheint's auch anderweitig nicht mit dem WaffG aus.
  23. What else is new? Die Post spielt schon seit langem "Jeheimdienscht" - nur die Klauer in den eigenen Reihen, da tut sich dieser Monsterapprat schwer mit....
  24. So und nachdem sich nun alle so schön ausgekotzt haben und ihrem Frust über die schlimmen Medien , die böse Journaille usw. abeglassen haben, laßt uns doch mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkommen... Hat jemand den fraglichen Focus-TV-Beitrag gesehen? Hier war jedenfalls kein Kommentar dazu. Lief letzten Sonntag und war so schlimm nicht (von den üblichen Oberflächlichkeiten mal abgesehen). Auch der Auftritt eines gewissen Winkelsdorf war nicht hinlänglich so schlimm, wie das hier schon im vornhinein verzeichnet wurde. Wir können natürlich allesamt weiter in unserer Schmollecke sitzen und uns der zusammenarbeit mit den Medien verweigern. Dann müssen wir uns aber auch nicht wundern, wenn nur Sch*** verzapft wird. Wir können uns aber auch unsere Gesprächspartner aussuchen und sie entsprechend beraten und auf diese Weise auch etwas für unser Hobby tun. jaja, ich weiß, Focus TV hat uns allen mit dem Bericht über BdMP, Okunski & co geschadet. So what? Woran lag es wohl - etwa nur an den böswilligen Machern? Oder auch an den willigen Helfern in unseren eigenen Reihen? Und woran lag es, daß bisher der zweite, bereits in vorbereitung befindliche Bericht über die "hamburger Verhältnisse" noch nicht auf Sendung war?
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