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ToniPistole

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  1. Die Frage ist auch irgendwo theoretisch. Da ich vorher noch nie die MB gewechselt habe und mich die unterschiedlichen Toleranzen gewundert haben, ob das so gewollt ist. Da ist nichts von Büchsenmacher nachträglich geschnitten worden, kommt so alles aus der Fabrik. Standard .308 Büchse mit Gewinde und Gunworks Bremsen, die ich problemlos und komplett draufschrauben kann. Lauf und MB gewinde passen wunderbar zusammen. Mich hat nur die die geringe toleranz gewundert.
  2. Das wären 8,646 mm und nur 0,786 mm Tolleranz zwischen Geschoss durchmesser und Rand der Mündungsbremse. Das scheint bei meiner Mündungsbremse Fall zu sein. Ein 9MM Geschoss kommt bei meiner Mündungsbremse nicht durch aber das 7,62mm Geschoss soll da wohl durch kommen. Unter 1mm Tolleranz scheint mir sehr wenig. Etwas mehr Tolleranz würde ich mir wünschen!
  3. Reicht das denn als Tolleranz aus oder Schleifen die Kugeln bei jedem Schuss mit den Rändern auch and die Kompensatoren? Ist das so gewollt um das Geschoss zu stabiliseren oder den Hochschlag zu reduzieren?
  4. Hallo, ich habe hier sowohl einen Mündungsfeuerdämpfer als auch eine Mündungsbremsen die nach Hersteller für das Kaliber .308 zugelassen sind. Bei dem Mündungsfeuerdämpfer habe ich bestimmt gut 5mm mehr innendurchmesser als bei der Mündungsbremse, wo das .308 Geschoss zwar durchpasst, aber nur 1 bis maximal 2 mm spielraum zwischen Geschoss und Mündungsbremsen Innenrand ist. Das erscheint mir etwas wenig Tolleranz zu sein. Ist das normal? Ich mache mir sorgen, dass es bei der Mündungsbremse bei den engen Tolleranzen das Geschoss am Rand der Mündungsbremse hängen bleibt und mir die Mündungsbremsen samt Gewinde mitreißt. Hat jemand mal ein abgeschossenes Projektil aus einem .308 Lauf gemessen? Wieviel Durchmesser hat das Projektil denn wenn aus dem Lauf herausgeschossen wurde? Laut Internet sollen die Geschosse etwa 7,8mm durchmesser vor dem Schuss haben, und werden dann beim Schuss auf 7,62mm zusammengepresst und sollten mit diesem Druchmesser aus dem Lauf herauskommen. Hat hier jemand Erfahrung hierzu?
  5. Genau das meine ich. Danke dass du mich bestätigst. Da wird ein in München produzierter Wagen in USA für mehrer Tausend Euro weniger verkauft als er in DE kostet. Den Deal würde ich auch akzeptieren. Das widerlegt all die Argumente wie Zoll, Steuern, Gravuren, Illuminati... die bisher angeführt wurden, warum importe immer so teuer sein müssen.
  6. Das hat nicht nur was mit Waffen zu tun. Auch bei Autos ist es das gleiche. Ein Ford Mustang kostet in USA ca 30K In Deutschland fast das doppelte. Dafür gibt es in Deutschland zig bessere Alternativen. Alleine der Gedanke, dass ein Ami den gleichen Wagen für die hälfte bekommt verdirbt einem den Spaß am Wagen.
  7. Gehimtip: Mann muss sich keinen 20.000€ Laser kaufen um graviern zu können, man beauftragt einfach jemanden der einen solchen Laser hat und lässt für billig lasern. Kann ich nicht nachvollziehen, da es selbst so kleine Buden wie Taran Tactical mit keinen 50 Mitarbeitern es hinbekommen in alle Welt zu liefern. Die scheinen die export/import Kosten/Probleme bewältigt zu bekommen. Selbst jeder Türkische Hersteller mit mindestens einem "ü" im Namen schafft es nach Almanja zu importieren und das hier zum Schleuder Preis zu verkaufen, inklusive Beschuss und sündhaft teurem Laser Gravieren... Praktisch alle Eigenmarken von Frankonia, immerhin deutschlands größter Waffenhändler sind Made in Türkiye. Und aus meiner Erfahrung gar nicht mal so schlecht. Ich vermisse an meiner Türkishen Flinte nichts. Und treffe damit soviel wie die Kammeraden mit ihren Krigehoffs, Balsers und Berettas. Unterschied ist nur die sind mit deutlich kleineren Margen zu frieden oder haben genug Hype aufgebaut, dass die höhere Preise durchsetzen können. Wenn man wie DD höhere Preise will ohne dafür etwas zu bieten und die Waffen dann Ladenhüter sind, dann findet man natürlich 1000 Gründe warum es so verdammt hart ist nach Deutschland zu importieren. Dass es DD's in Deutschland gibt/gab, zeigt, dass es möglich und vermeintlich profitabel ist trotza aller widrigkeiten. Nur wenn keine gute Nachfrage nach vermeintlichen Gucci AR'S da ist, dann lohnt es sich nicht. Nichteinmal in Deutschland.
  8. Ist mir klar, dass euch Händlern natürlich meine Argumente gegen den Strich gehen. Vielleicht weil ich Ahnung habe argumenitere ich so. Die Dinge die du da aufführst fallen allerhöchstens für einen Privatmann ins Gewicht, der das ganze für eine einzige Waffe macht. Und das Beschussamt will ab der 3 Waffe nur noch 7 Euro pro Lauf! Genauso die Einfuhrerlaubnis. Ob du eine Waffe einführst oder 1000 spielt gar keine Rolle. Die Erlaubnis kostet gleich viel. Brich das mal runter auf tausend Waffen. Da spielt das fast gar keine Rolle mehr. Der Gewerbliche Händler kann das ohnehin alles von der Steuer absetzen!!! Und wenn das den Händlern alles zu teuer ist und das sich nicht lohnt, dann sollen die das lassen und Taxi fahren! Zwingt doch keiner jemanden Waffenhändler zu werden und sich zu ruinieren. Und wenn die Händler dir leid tun, dann lass denen doch das nächste mal einen tausi als Trinkgeld da.
  9. § 37g Eintragungen in die Waffenbesitzkarte (1) Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz hat gleichzeitig mit der Anzeige nach § 37a oder § 37b Absatz 1 die Waffenbesitzkarte und, sofern die betreffende Waffe in den Europäischen Feuerwaffenpass des Erlaubnisinhabers eingetragen ist, auch diesen zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorzulegen. (2) Bei Austausch eines wesentlichen Teils entfällt die Vorlagepflicht nach Absatz 1. (3) Die zuständige Behörde trägt Anlass und Inhalt der Anzeige in die Waffenbesitzkarte oder den Europäischen Feuerwaffenpass ein. Wenn man das stumpf anwendet, dann führt jeder meldepflichtiger Vorgang auch zu einer Vorlagepflicht und einem Eintrag. Ausnahmen sind keine genannt. Dinge wie 14-tägige Rückgabefrist und Monatelange Bearbeitungszeiten der Behörden (ich habe schon 8 Monate auf eine Eintragung gewartet), sind im Gesetz nicht vorgesehen. Das ist in der Realität nicht praktikabel. Das WaffG hebelt das BGB damit aus.
  10. Ja genau! Beschuss und Beschriftung machen und 1/3 Preisaufschlag verlangen... Mein Mitelid hält sich in Grenzen. Der Hersteller stellt die ganze Waffe aus Rohmaterialien her und will 2000€ dafür und der Händler macht nur noch Beschuss und Beschriftung und schlägt 1000€ nur dafür auf den Preis drauf. Nicht mir mir! Aber so lange es genug gibt die diesen Spaß mitmachen. Sollen sie doch. Ist ja nicht mein Geld. Ich warte jedenfalls nicht auf eine 3000€ DD.
  11. In Deutschland will der Importeur noch mitverdienen und lässt sich das teuer bezahlen. Aber auch in USA sind die DD's künstlich gehypt durch bezahlte Influencer etc..
  12. Die Haben einen Wust an Abzügen und nicht nur einen... Und nirgends die Möglichkeit alle mal vor dem Kauf zu fühlen. Da musst du dich auf der Grundlage des Namens entscheiden. Ich wollte deshalb einen den man möglichst flexibel einstellen kann.
  13. Problem hier nur das manche Behörden die Ansicht vertreten, dass man solange die Waffe nicht in der WBK steht damit auch nicht zum Schießstand kann.
  14. Kannst du das dazugehörige Urteil nennen/verlinken. Das würde ich gerne lesen.
  15. So ist es ja auch sinnvoll. Leider sehen das nicht alle Behörden so und bestehen auf die Ein- und Austragung. Eine Diskussion über Sinn und Unsinn erübrigt sich da. Vielleicht macht das ganze aus Sicht der Behörde Sinn, der uns nicht erschließt. Vielleicht wollen die so Umsatz bei den Gebühren machen. 45€ Gebühren die da verlangt werden kostet das ganze bestimmt nicht. Da geht die Behörde sicher mit Profit raus.
  16. Und die Amis lechzen nach Made in Germanistan und zahlen dort horrende Summen für Grauimporte. Selbst wenn GLock, CZ, H&K und B&T z.B. ein Werk in USA aufmacht und dort exakt das gleiche produziert, wollen viele weiter das gute Zeug aus Europe haben. Ist einfach nur ein Hype! Wie Dubai Schokolade!
  17. Diese Problematik ist meines WIssens der Grund warum es viele ausländische Waffen hier nicht zu kaufen gibt. Eine Sig Spear wäre schon interessant, wenn legal. Was ist mit den Daniel Defense Waffen sind die Kosher/Halal und haben keine Sear Cuts und nur Semi BCG's etc. so dass man die auch in Deutschland haben kann? Würde mich wundern, da die Amis ja die Daniel Defense Sachen so loben. Das wäre nicht der Fall wenn die die Waffen kastriert hätten. Oder werden nach Deutschland andere kastrierte Export Modelle als die in USA verfügbaren gelifert so dass das legal ist? Habe mich nie mit DD befasst weil zu teuer und die sich so über den Preis selbstdisqualifizieren.
  18. Das macht Sinn, Weil nur vorübergehendes Überlassen beabsichtigt ist. Ich meine man muss hier unterscheiden zwischen Erwerb und Besitz. Das WaffG macht sich die Mühe. Jeden Erwerb in die WBK abzubilden macht keinen Sinn. Wie z.B. den für einen Monat auf Leihschein. Da gibt es nichtmal Meldung im NWA oder der Behörde. Korrekt oder muss man auch diesen melden? Das war vom Gesetzgeber als Erleichterung gedacht. Dann aber bei einem einvernehmlichen Widerruf innerhalb von 14 Tagen den ganzen Ablauf auch in der WBK abzubilden ist meiner Ansicht nach nicht das was das Gesetz beabsichtigt.
  19. Im NWA wird alles lückenlos geloggt, nur das ganze auf der WBK abzubilden ist die Frage. Beim überlassen bei Reparatur/Wartung/Tuning wird das ja auch im NWA geloggt, damit die Behörden jederzeit wissen wo welche Waffe ist und dafür im Laden ein Ausdruck aus dem NWA als Beleg ausgehändigt. Beim Online Einsenden hat man nur den DHL Beleg und nichts anderes. Und irgendwann bekommt man dann die reparierte/gewartete/getunte Waffe zurück. Wenn man das ganze so auch jedesmal in der WBK abbildet, dann müsste man bei der Reparatur/Wartung/Tuning einen Eintrag in der WBK machen samt Kosten was meine Behörde mit 45€ entlohnt haben will. Meines wissens ist das aber nicht der Fall. Deswegen wundert es mich, dass man bei einer Retoure sowhl ein- als auch austragen in die WBK abbilden will.
  20. Ich glaube nicht, das ein Händler im NWA irgendwas "Löschen" kann. Da wird fein säuberlich jeder Vorgang gloggt. Auch das Überlassen für Wartung und Reparatur, damit man weiß wer die Waffe wann gehabt hat und wann nicht, damit man weiß wer die Verantwortung trägt wenn etwas schief geht.
  21. Was erwartest du wohl was die sagen? In kürze wieder verfügbar?! Was auf der HP steht und was der Betreiber sagt muss nicht korrekt sein. Wissen wir doch spätestens seit Kuma. Und auch waffen centrale hatte keine Lust mit der Wahrheit rauszurücken auch wenn man nachgefragt hat. Und das sind nur 2 Beispiele aus der näheren Vergangenheit. Deshalb frage ich nach Erfahrungen mit denen. Wpntec sind zumindest so ehrlich und geben an nichts mehr auf Lager zu haben. Andere lassen sich geduldig erstmal das Geld überweisen und wollen dann nicht mehr belästigt werden.
  22. Danke! Das sehe ich genauso. Nur wie kann man das mit passenden Paragraphen untermauern.
  23. Dass der Abzug OK ist habe ich nicht bezweifelt. Was ich wissen will ist was mit dem Hersteller ist. Hat er die Produktion eingestellt? Das macht keinen guten Eindruck, wenn nichtmal der Hersteller der angeblich vor Ort produziert null Artikel auf Lager hat.
  24. Hallo, ich hatte mit den Gedanken gespielt, mir einen WPNTEC MIMIR Matchabzug zu kaufen und habe auf deren Webseite gesehen, dass die fast nichts auf Lager haben. Das sieht für mich so aus, als würden Sie nur noch abverkaufen und den Laden dicht machen. Weiß einer was das Problem bei denen ist? Ich weiß, dass andere Händler den Abzug vereinzelt noch verfügbar haben, aber ich will nichts kaufen, wo der Hersteller den Laden dicht macht und der Artikeln nicht mehr supported wird. Warum eigentlich? Hat der Abzug sich nicht durchgesetzt?
  25. Hallo, was sagt das WaffG oder ggf. erlassene Urteile darüber, ob auch im Falle eines Widerrufs innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist beim Waffenkauf (ohne Voreintrag, bspw. auf gelbe WBK ode JS) auch dieser Erwerb und Überlassen in die WBK ein und wieder ausgetragen werden muss, mit den entsprechenden Kosten. 1. Händler Trägt überlassen in NWA ein, legt Waffenbgeleitschein und Retoure Papiere der Waffe bei und versendet an Empfänger. 2. Montag Empfänger erhält Waffe, passt nicht, gefällt nicht, falsch geleifert etc. sendet Dienstag an Händler zurück, dieser bestätigt Rücknahme/Empfang. 3. Empfänger meldet Erwerb und wieder Rücküberlassen an Händler mit den jeweiligen Daten die alle innerhalb der zwei Wochen Frist liegen seiner Behörde. Diese will den ganzen Vorgang in die WBK ein und austragen. Auch wird von manchen Behörden die Ansicht vertreten, dass das Rücküberlassen an den Händler erst erfolgen darf, wenn der Erwerb in die WBK eingetragen ist, was die Behörde selber bei Bearbeitungszeiten von Mehreren Monaten niemals in 2 Wochen schafft. Laut BGB muss bei Widerruf die Ware Kostenfrei zurückgenommen werden. Nach dieser Ansicht oben, fallen aber zwingend ein- und Austragungsgebühren an, was die Absicht des Gesetzgebers, den Online-Käufer kostenfrein Widerruf zu gewähren aushebelt. Auf Leihschein erlaubt das WaffG doch auch bis zu 1 Monat vorübergehenden Erwerb ohne dass Ein- Austragung in die WBK notwendig wird. Warum also soll bei einem Widerruf innderhalb der Waffenrechtlichen Meldefrist und der 14-tägigen Widerrufsfrist nach BGB das Ein- und Austragen in der WBK erforderlich werden? Und warum muss an abwarten dass die Waffe erst in die WBK eingetragen ist, bevor man sie wieder dem gleichen Händler zurücksenden darf? Was sagt das Gesetz dazu? Ist diese Ansicht, der Ein- und Austragung auch bei widerruf durch das Gesetz gedeckt? Wenn ja nach welchen Paragrafen oder Verwaltungsvorschriften? Ich hoffe auf Input von: @MarkF und @JFry und @webnotar
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