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SEler

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  1. Das mit dem Kauf von Feuerwaffen im EU-Ausland funktioniert eben nicht so einfach. Auf dem legalen Wege sowieso nicht und auf dem illegalem Wege ist es auch nicht so einfach, weil die Verkäufer vor allem Bereiche der organisierten Kirminalität sind und diese Gruppierungen verkaufen eben nicht jedem Typen eine Waffe. Alleine schon, weil die Angst haben könnten, dass es eine Aktion der Strafverfolgungsbehörden ist und die Strafen sind in Osteuropa schon ein bisschen anders im Vergleich zu Deutschland. Das Argument mit den so wenig wie möglich Waffen im Volke ist ja überhaupt nicht verkehrt. Die Anforderungen an den Besitz/Erwerb von Schusswaffen sind ja eindeutig geregelt. Der Selbstschutz mit Schusswaffen ist für den Otto-Normal-Bürger sowieso rein rechtlich und auch technsich nicht möglich.
  2. Mittlerweile ist es auch nicht mehr so einfach möglich im EU-Ausland eine scharfe funktionierende Feuerwaffen zu kaufen. Bei ungeprüften SRS ist die Lage anders, aber das ist ein anderes Thema. Es dürfen nach Art. 22 SGK (Schengener Grenzkodex) keine systematischen Grenzkontrollen durchgeführt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass der Zoll und BPol überhaupt keine Kontrollen durchführen. Die Kontrollen finden statt.
  3. Naja, die VG´s haben Ihre Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen schon ganz gut begründet. Bei den Verordnungen, die zum Teil aufgehoben wurden, fehlte es teilweise am einfachen Ermächtigungen in den entsprechenden Gesetzen.
  4. Vielleicht kann ich etwas, wenn auch spät, dazu beitragen. Wechselmagazine sind wie die meisten Lang- und Kurzwaffen auch Rüstungsgüter nach dem AWG/ AWV (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Teil I Abs. A 0001a-d AWV) und bedürfen grundsätzlich für die Ausfuhr einer Ausfuhrgenehmigung des BAFA. Bei einigen Staaten (i.d.R. gut befreundete Staaten) gibt es die Möglichkeit einer Allgemeinen Genehmigung (§ 1 Asb. 2 AWV). Dann benötigt man keine extra Ausfuhrgenehmigung (AGG). Die AGG sind auf der Internetseite des BAFA einzusehen.
  5. Zähle ich als hauptamlich Lehrender beim Zoll, der u.a für Waffenrecht zuständig ist, auch zum Teilnehmerkreis dazu?
  6. Hallo, ist der oben genannte "Club" noch existent?
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