Ich habe keine Ahnung wie die SB Termine belegen. Das ist für mich aber auch nicht interessant. Als mir die WBK gegeben wurde, habe ich gefragt wie sie es haben wollen, bzw. was ich jetzt bei einem Erwerb genau machen muss. Da hat man mir gesagt, wenn sie von einem Händler kaufen bringen sie uns den Begleitschein, bei privat haben wir ein Formular zum Ausfüllen. So mache ich es jetzt einfach und habe meine Ruhe. Ich wüsste nicht, warum ich das hinterfragen sollte.
Zu den eindeutigen Regelungen. Der Erwerb muss innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden. So kurz, so einfach. Ich kann nirgendwo eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Formular erkennen. Sicherlich hat jedes Amt seine eigene Vorstellung vom Verfahren, mit oder ohne Formular. Ich mache es halt nach den Vorstellungen meines Amtes. Dort reicht offensichtlich der Begleitschein. Auf diesem sind ja alle notwendigen Informationen enthalten. Abgesehen davon weiss die Behörde alle Daten sowieso bereits durch das NWR. Hätte mein Amt andere Wünsche, würde ich es eben anders machen.
Das mit "Schall und Wald" hatte keinen Bezug zu dir. Mir drängt sich in diesem Forum nur oft der Verdacht auf, dass einige ihre Probleme mit dem Amt selber machen. Aber was weiss ich schon. Ich bin erst seit einem Jahr Waffenbesitzer. Vielleicht kommen meine Probleme ja noch.