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lrn

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Beiträge von lrn

  1. Es geht bei Nutzung eines Anschlusses für Kabelfernsteuerung an vorhandener Anlage eigentlich alles, was irgendwie einen Kontakt öffnen und schließen kann, immer vorausgesetzt, es handele sich bei der Fernbedienung um einen Taster. Alles andere wäre wohl auch überflüssig kompliziert.

     

    Bei den mir bekannten Spieth ist das der Fall, eine Häring auf einem anderen Stand schau ich mir bei Gelegenheit mal an.

     

    Bei (noch) nicht vorhandener Drehanlage könnte man damit stattdessen auch einfach eine Hupe ansteuern, wenn man bloß den Schaltimpuls etwas verlängert.

     

    Bei einer künftigen Sitzung in meinem Think-Tank (umgangssprachlich: auf'm Klo :)) werde ich mir mal überlegen, wie eine einfache "Disziplinbeschreibungssprache" für Konfigurationsdateien und ein zugehöriges Steuerprogramm etwa ausssehen könnte.

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  2. Da gibt es ja unzählige Möglichkeiten. Logo, daß ich auch die Logo auf dem Radar habe. ;)

     

    Für erste Versuche würde ich aber einfach einen Laptop, einen USB-Relais-Controller und eine Skriptsprache verwenden. Mein Schweizer Taschenmesser für sowas ist Perl.

    Wenn es nach was aussehen soll, könnte ich mir einen alten Palm Pilot vorstellen. Die waren recht bequem, weil einfache Touch-Bedienoberfläche plus Hardware-Taster gleich mit drin, recht robuste Kontakte, stabiles OS, Betrieb mit zwei Mikrozellen bei äußerst geringem Stromverbrauch, und simple Schaltungen konnte man direkt ins Dock hineinpfriemeln oder an ein serielles Datenkabel hängen. Mit denen habe ich früher einige Bastelprojekte verwirklicht. Ich müßte eigentlich noch welche irgendwo in einer Wühlkiste liegen haben, aus Zeiten, als man die bei ebay für 1€ nachgeschmissen bekam. Allerdings müßte ich mich da auch erst wieder einarbeiten - zu lange ist's her.

     

    Irgendwas mit Standardbauteilen, Arduino, Logo, was auch immer, wäre natürlich zukunftssicherer, und anderen Leuten einfacher zugänglich zu machen.

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  3. Dennoch, interessantes Thema.

     

    Ich habe schon länger den Gedanken im Hinterkopf, eine ältere Anlage mit Kabelfernbedienung durch eine optionale externe Steuerungsschaltung zu erweitern, die um entsprechende Programme ergänzt werden kann. Die muß eigentlich nur den "Stellen"-Kontakt des vorhandenen Steuerungskastens ansteuern können. Laptop, Schaltung mit Mikroprozessor, vieles wäre so möglich.

  4. Genau so wie es geschrieben steht: Erst ab 2026 benötigst Du eine Verbandsbescheinigung, bis dahin reicht eine Bescheinigung des Vereins.

     

    Die gesetzliche Regelung zur Bedürfnisüberprüfung gilt seit September 2020.

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  5. Gerade eben schrieb AmericanDad:

    Wenn ich so eine Debatte miterlebe, in welcher Paragrafenreiter entzückt die unsinnigste Gesetzgebung zitieren und ihre eigenen, fantasiereichen Interpretationen zum Besteb geben, weiß ich immer, dass die Deutschen völlig die Kontrolle über ihr Leben verloren haben. 
     

    Der Staat und seine freiwillig Angestellten regulieren alles. Handbewegungen, Schallabsonderungen, es gibt nichts was nicht reglementiert ist. 
    Bestraft wird selbstredend nur jener, der Kritik an all dem zu äußern wagt, während die Blockwarte sich in ihrem klein bisschen mehr an Freiheit, erkauft durch widerlichstes Untertanentum, sonnen dürfen. 

    Tragisch. 

     

    Man muß sich halt einmal an die Vorschriften des Landes halten, in dem man lebt, ob man die nun für sinnvoll hält oder nicht.

    Und das wird vermutlich auch für die USA gelten. Dein Gebrabbel kannst Dir also gerne sparen.

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  6. Zitat

    Gastschützen, die nicht Mitglied des BSSB sind, benötigen eine Gästeversicherung.
    Für diese ist immer ein „Tagesversicherungsschein“ zu lösen.

     

    Quelle siehe z.B. mein Link auf den BSSB oben. Was die nun im einzelnen genau abdeckt und was nicht, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht.

     

    Andere Verbände wiederum versichern Gäste mit, wenigstens vorübergehend.

  7. vor 5 Minuten schrieb karlyman:
    vor 27 Minuten schrieb lrn:

    Beispiel, BSSB:

     

    ".... nicht aber dynamische Schießdisziplinen"

     

    vor 5 Minuten schrieb karlyman:

    Und wenn der Stand nicht entsprechend ausgelegt ist (s. "normale DSB-Stände" ohne Mehrdistanz etc....) dürfen dort ohnehin keine dynamischen Disziplinen geschossen werden... 

     

     

    Ein BSSB-Schütze wäre durch die Sammelversicherung des Verbands allerdings auch auf einem an sich dafür zugelassenen Stand beim "Bill Drill als Teilaspekt von IPSC" (sinngemäßes Zitat von weiter oben irgendwo) nicht versichert.

    Und das dürfte bei den meisten Versicherungen der Schießsportverbände der Fall sein - ohne nun jede einzelne im Detail daraufhin abgeklopft zu haben.

     

  8. @BlackFly Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte so eine haben.

     

    Ob das nun jede private Haftpflicht abdeckt und wenn ja, wie weit, weiß ich nicht. Das muß man jeweils prüfen. Bei meiner ist z.B. (sinngemäß, ohne es jetzt nochmal nachzuschlagen) jeder erlaubte private Gebrauch von Schußwaffen mit Ausnahme der Jagdausübung und Straftaten versichert - das ist für mich vollkommen ausreichend :D

     

    Deswegen muß mir aber nun nicht automatisch jeder Schießstandbetreiber jeden beliebigen Gebrauch der Schießstätte erlauben.

     

     

  9.  

    Nein, Fyodor, eben nicht - auch wenn man das gerne hätte. Beispiel, BSSB:

     

    Zitat

     

    Versichert ist dabei:

    Teilnahme an schießsportlichen Veranstaltungen/Wettkämpfen nicht aber dynamische Schießdisziplinen / Schießen mit Kriegswaffen;

     

     

    Würde so ein Schütze beispielsweise als Gast beim BDMP sportliche Flinte schießen, wäre er im Einzelfall begrenzt über diesen versichert, aber halt auch nur dann, wenn es nach dessen Schießsportordnung (Schießleiter, RO bei Wettkampf) geht:

     

    Zitat

    Mitversichert sind auch Gastschützen.
    Versichert sind alle schießsportlichen Veranstaltungen, die nach der Sportordnung des BDMP e.V. durchgeführt werden.

     

    Wenn er aber einfach so z.B. dynamische Flinte schießt oder irgendwelche Pseudo-Bill Drills für PPC oder was auch immer, dann eben nicht, weil es keine BDMP-Veranstaltung ist. Wie gesagt, das ist eine Haftungsfalle, die gerne verkannt wird.

  10. Ein Problem, das gerne übersehen wird: Versicherungsschutz! Ausreichender Versicherungsschutz aller Beteiligten ist in der Regel eine Auflage für den Betrieb der Schießstätte und vom Betreiber zu überwachen.

     

    Nicht jede Versicherung eines jeden Sportschützenverbands deckt jedes beliebige Schießen ab, gleiches gilt für private Haftpflichtversicherungen.

     

     

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  11. Punkt aus dem Wahlprogramm Bundestagswahl 2021 der Grünen, von mir zusammengefaßt: Privaten Waffenbesitz beenden, weil jede*r das Recht auf ein gewaltfreies Leben und der Staat das Gewaltmonopol habe.

     

    Wer so denkt, den interessieren Statistiken nicht.

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  12. vor 1 Stunde schrieb thomas.h:

    Ich habe mal in einem Veganerforum gelesen, wie sich eine junge, weibliche Menschin darüber erkundigt hat, wie sie eine Zecke tierschutzgerecht entfernen kann, damit dem armen Tierchen kein Leid geschieht.:gaga:

     

    Soll die etwa Hunger leiden, oder was?

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  13. vor 8 Minuten schrieb lrn:

    Letztendlich ist ja die Argumentation im Grunde nicht ganz von der Hand zu weisen.

     

    Das Problem ist bloß, wenn man diesen Gedanken konsequent leben will, muß man sich halt wieder nackt in den Wald hocken, unter Einhaltung eines Verbots der Waffen- und Werkzeugherstellung. Und manche Tiere werden einem dann auf einmal nicht mehr ganz so sympathisch sein, wenn sie einem zeigen, was sie von Gleichberechtigung halten.

     

    Den Gedanken mal noch weitergeführt: Was macht jemand, der wirklich konsequent "speziessensibel" sein will, wenn er einmal eine bakterielle Infektion hat? Antibiotika fressen und millionenfach arme wehrlose Einzeller töten? Mit welchem Recht stellt er sich über diese?

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  14. vor 17 Minuten schrieb sealord37:
    vor 1 Stunde schrieb lrn:

    Hier kann der ethikbewußte Forist einen Test machen, ob er etwa speziesistisch sei

    Hab nur drauf gewartet,  dass irgendwer einen "Tierrassismus" erfindet. Das ist das Ergebnis,  wenn Wohlstandsverwahrlosung auf unfassbare Blödheit trifft.

     

    Letztendlich ist ja die Argumentation im Grunde nicht ganz von der Hand zu weisen.

     

    Das Problem ist bloß, wenn man diesen Gedanken konsequent leben will, muß man sich halt wieder nackt in den Wald hocken, unter Einhaltung eines Verbots der Waffen- und Werkzeugherstellung. Und manche Tiere werden einem dann auf einmal nicht mehr ganz so sympathisch sein, wenn sie einem zeigen, was sie von Gleichberechtigung halten.

     

    So weit will der wahre Menschenbekehrer aber dann wahrscheinlich doch nicht gehen, und tippt lieber woke Messages in sein Smartphone mit aus Kinderarbeit stammenden seltenen Erden.

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  15. Auf Euch ist einfach Verlaß. :yahoo: [Wo ist eigentlich das Daumen-hoch-Smiley geblieben?] Ich wußte, daß diese Diskussion gleich mit dem 2. Beitrag losgehen würde, und hab mich gefragt, wie lange es wohl dauern würde, bis das Wort Latrine oder Stammtisch fällt.

     

    Ich habe das Beispiel absichtlich gewählt und auch so formuliert, weil es gut geeignet ist, um die Absurdität und die Rechtsunsicherheit im genannten Beispielsfalle aufzuzeigen. Ein wie auch immer gearteter marginaler fahrlässiger Verstoß bei der Zugriffsbereitschaft ist eine Straftat: Ein unerlaubtes Führen außerhalb eines erlaubnisfreien Transports. Eine differenzierungslose Kriminalisierung, und um diese soll es hier in diesem Thema gehen, weil das BMJ anderswo eine solche ja gerade vermeiden möchte.

     

    BTW, wer ein wenig Spaß mit dem Waffengesetz haben will, der versuche doch mal als kleine Geistesübung, im §52 den passenden Strafrahmen herauszusuchen...

     

     

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  16. Zitat

    Berlin: Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Das geht aus einem Eckpunktepapier aus dem Justizministerium hervor, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt. Unfälle mit Fahrerflucht sollen demnach künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden - und zwar dann, wenn ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt. Durch diese Herabstufung würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt, heißt es in dem Papier. [...]

     

    https://www.br.de/nachrichten/meldung/unfallflucht-ohne-personenschaden-soll-nur-noch-ordnungswidrigkeit-sein,300580208

     

    Undifferenzierter Kriminalisierung entgegenwirken! Da kann jeder deutsche Legalwaffenbesitzer nur drüber lachen (oder ärgerlich werden?), der wegen marginalsten fahrlässigen Verfehlungen ohne jede konkrete Gefährdung mit einer Kriminalisierung rechnen muß. Beispiel: Köfferchen mit ungeladener Waffe und ohne Munition beim Transport zum Schießstand versehentlich nicht ordnungsgemäß verschlossen -> strafbares Führen ohne Erlaubnis.

     

    Fun Fact am Rande: Straßenverkehrsrecht gehört wie das Waffenrecht zur Gefahrenabwehr. Wo man plötzlich eine undifferenzierte Kriminalisierung vermeiden möchte, hat eine konkrete Gefährdung bzw. Schädigung schon stattgefunden! Es muß sich schließlich zuvor ein Unfall mit einem Geschädigten ereignet haben.

     

     

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