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vor 2 Stunden schrieb BlackFly:
Ja, wie IRN schon geschrieben hat.
LRN bitte (Lead, Round Nose).
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Zitat
Halbautomaten [...] 7,62 [...] Sparfuchskaliber
.30Carbine? Nur leider hat auch hier genau das eingeworfene Gegenargument die Rechnung versalzen: Eine Zeit war die Munition fast gar nicht zu bekommen, nun ist sie auch mindestens 30% teurer als vorher, Komponenten: dito.
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§ 13 AWaffV
Für freie SRS-Waffen ist relevant
Zitat(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
1.
mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;- 1
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Am 23.12.2023 um 19:42 schrieb sonnyboy:
und ab gehts mit 1,5 KW
[...]
AFU ist einfach S U P E R......
OT: 1,5kW - ist mir da eine Neuerung entgangen? Klasse N auf jeden Fall, deren Einführung war mir nicht bekannt bisher.
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Eine Benelli Nova Speed, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erst im März bei mir einziehen darf. Eine neue Schießbrille. Eine PP oder PPK ist noch nicht konkret geplant, würde mir aber nicht mißfallen. Mini-14 dito. Ein paar Wettkämpfe auch weiter weg mit Übernachtung.
Und, sollte der Gebrauchtmarkt aufzeigen, daß die Leute endlich breitbandig die lang- und kurzfristigen Folgen der von ihnen gewählten Politik zu spüren bekommen, vielleicht ein Boot.
Oder doch einen taktischen Camper? (--> Ein paar Wettkämpfe auch weiter weg mit Übernachtung)
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vor 5 Stunden schrieb knight:
https://www.amazon.de/Waffenrepublik-Deutschland-Bürger-am-Abzug/dp/377164450X
Ich fand das Buch gar nicht so schlecht. Die Kommentare sagen mehr über das Buch aus, als der Teaser oben.
Zur Persönlichkeit des Autors halt ich mich raus - ich kann und mag mir kein Urteil bilden.
Zum Buch: Ich hatte mir das auch mal gekauft, und - an sich bin ich Leseratte! - nach mehreren Anläufen irgendwo etwa in der Mitte des Buchs die Lektüre abgebrochen, weil mir bis dahin immer noch nicht im geringsten klar war, was der Autor eigentlich nun konkret sagen oder vermitteln will. Ein Fazit oder eine Zusammenfassung am Schluß gab es, soweit ich mich erinnere, nicht. Wenn es einen roten Faden in der ersten Hälfte des Buchs gibt, muß ich ihn überlesen oder nicht verstanden haben. Und ohne ist das ganze so ermüdend zu lesen, daß man irgendwann keine Lust mehr hat.
Buch ist irgendwo in einer Kiste auf dem Dachboden. Muß eh mal aufräumen und ausmisten. Wenn ich es finde: Gerne zu verschenken gegen Porto. [Allerdings beschleicht mich gerade das Gefühl, daß ich es schon einmal jemand versprochen hatte, etwa hier im Forum?]
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Den Caldwell E-Max habe ich für Gäste. In RSA gehören m.E. noch Ohrstöpsel drunter.
Die Fertigungsqualität kann natürlich nicht mit Honeywell/Howard Leight, Peltor oder gar MSA mithalten. Ich meine, für gelegentliche Verwendung ok, mehr nicht.
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Seh' ich genauso, zumindest für Nutzung auch in Raumschießanlagen.
Damit fallen modisch kompakte leider raus, bei den Modellen mit >30dB Dämpfung sieht man, warum die Kapselgehörschutz heißen. Ich meine auch, der ProTac Hunter ist schmaler als der Shooter.
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Leider kein gutes Vorbild für uns hier im großen Deppen-Kanton. Wir nehmen uns lieber Beispiele, wo was verboten oder verteuert wird.
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Ich verkehre üblicherweise auf kleinen Flugplätzen und nicht auf Verkehrsflughäfen, daher: Keine Ahnung.
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Ich wurde erwähnt, als einer, der Ahnung haben könnte... Aber ich hab keine
Solange man sich innerdeutsch bewegt und kein internationales/ausländisches Waffen- oder Luftfahrtrecht zum Tragen kommt, dürfte der Transport der Waffe im Privatflugzeug wahrscheinlich (!) unproblematisch sein. Wie der Transport der Waffe vom und zum Flugzeug auf Flughäfen mit Sicherheitsbereich gehandhabt werden würde, weiß ich nicht.
Ich bin zu faul zum weiter nachschlagen, aber §27 LuftVG könnte insbesondere im Hinblick auf die Munition Grenzen setzen:
Zitat§ 27
(1) Die Beförderung von Stoffen und Gegenständen, die durch Rechtsverordnung als gefährliche Güter bestimmt sind, insbesondere Giftgase, Kernbrennstoffe und andere radioaktive Stoffe, mit Luftfahrzeugen bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann allgemein oder im Einzelfall erteilt werden; sie kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden.Mit Schaudern denke ich an einen Fall zurück, als mir einmal ein Mechaniker einen nagelneuen Ersatzvergaser per Linienflug nach Italien bringen und dort montieren sollte. (Anmerkung: Ja, nicht nur mit Waffen kann man viel Geld verbrennen!). Anruf bei der Airline: "Nö, kein Problem". Hinterher gab es Riesenzinnober, grad daß man ihn nicht vorläufig festgenommen hat. Der Vergaser könnte (!) ja beim Hersteller erprobt und dazu mit Kraftstoff befüllt worden sein, von dem sich nun Reste im Vergaser befinden und eine Brandgefahr darstellen könnten. Der Vergaser war blitzblank und roch, wie neue Aluminiumteile eben riechen - praktisch gar nicht...
Ich saß in Italien auf dem Acker, ohne Vergaser, und als ich ihn nach ein paar Stunden -er hätte längst da sein sollen- endlich am Handy erreichte, hatte er sich in der Bar des Flughafens besoffen. Und das Taxi und die Buchung eines Schlafwagens im Zug (14h Zug statt 1,5h Flug) dufte ich selbst organisieren. Dann erklärten mich noch alle für blöd, weil meine Havarie angeblich gar nicht auf den Vergaser zurückzuführen sei. Mit dem neuen Vergaser ging es aber...
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Nicht jeder Waffenbesitzer ist automatisch auch ein Silvesterböllerer. Ich mache das schon lange nicht mehr. Ich hätte aber trotzdem nie die Idee, es anderen verbieten zu wollen, solange sie mich nicht damit über Gebühr nerven, z.B. meinen Briefkasten sprengen, was auf mich schmeißen oder einen Müllberg vor meinem Haus hinterlassen.
In dem Zusammenhang hätte ich allerdings nichts dagegen, zumindest auf so frei verkäufliches Feuerwerk, dessen Reste kaum einer mal zusammenkehrt, eine saftige Steuer zu erheben, die mehr oder weniger kostendeckend den Kommunen zufließt, welche im Gegenzug dann aber auch verpflichtet sind, die Straßen kurzfristig zu reinigen. Verursacherprinzip!
Wenn Berlin spezielle Probleme mit Feuerwerk (oder sind es etwa Bewohner Berlins und nicht das Feuerwerk selbst?) und der inneren Sicherheit hat, dann soll es bitte auch Berlin regeln und mich damit in Ruhe lassen. Verursacherprinzip! Denn das interessiert mich hier in Bayern gelinde gesagt einen Dreck.
Und wenn Leute mit Ihren ängstlichen Haustieren an Silvester Feuerwerks-Probleme haben und Feuerwerk deswegen anderen Leuten verbieten wollen, sollen sie mir erklären, warum sie Haustiere brauchen, jene aber im Gegensatz zum Feuerwerk nicht verboten werden sollen. Pro Haustierverbot: Zwangshaltung eines Tiers in Gefangenschaft, und wenn es auch nur in einer Art offenen Vollzuges sei (in dem es dann andere Leute beißen, sich an ihnen reiben und sie vollhaaren oder in deren Garten scheißen kann). Unnötiger Verbrauch von Ressourcen, und von Nahrung, während andere irgendwo hungern. Mehr Abfall, CO2-Erzeugung und Sauerstoffverbrauch. Potentielle Krankheitsüberträger. Contra Haustierverbot: Allein die Freude des Halters? Na dann, kurz und bündig: Braucht eine Gesellschaft nicht. Genausowenig wie Feuerwerk...
Trennung.
Allerdings, Argumente hin oder her, kommt mir die Frage nach einer Anti-Feuerwerks-Petition hier im Forum etwa so vor, wie wenn ich in einem Forum von Veganern um Grilltips für Schweinekoteletts bitte. Absicht, Fettnäpfchen?
Da die Protagonisten stets diesselben sind, wohl eher Absicht und Provokation, und damit nun endlich die Eintrittskarte in meine Ignorierfunktion.
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Vermutlich suchst Du https://de.wikipedia.org/wiki/Günstigste_Einschussentfernung
Man kann auf kurze Entfernung den resultierenden Hoch-/Tiefschuß überschlägig einfach im Weg der Schätzung ermitteln, in dem man zur Vereinfachung eine exakt gerade Geschoßflugbahn unterstellt.
Für Mehrdistanz Büchse (BDS) oder PP1/NPA (BDMP) und ähnliches ist zwischen 25m und 10m das z.B. durchaus relevant.
Für meine Hera hat sich zum Beispiel für PP1/NPA eine Einschießentfernung von 15m bewährt (einem Tipp von @geissi) folgend.
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Doppelpost gelöscht - noch zu wenig Kaffee gesoffen
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Hier schon ziemlich OT, aber wenn man viel schießt und mehr als ein paar wenige Waffen anschaffen möchte, sollte man planen. Würde ich heute nochmal anfangen, würde ich als Sportschütze es so machen:
Je eine WBK (oder bei Bedarf dann halt mehr) für
- Kurzwaffen + deren Wechselsysteme
- alternativ für breit aufgestellte Kurzwaffenschützen: je eine für Revolver und Pistolen/Wechselsysteme
- halbautomatische Langwaffen + deren Wechselsysteme
- sonstige (Repetierflinten, bedürfnisfreie, Repetierer u.ä. > 10)
- plus natürlich gelb
und für jedes Kaliber auf der jeder WBK eine Munitionserwerbsberechtigung auf derselben. Das 'nenn ich dann übersichtlich.
Bei Behörden mit ewig langen Prozessen auch mehr, Extremfall tatsächlich eine pro Kaliber oder Waffe und evtl. dazu gehörender Wechselsysteme.
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vor 1 Minute schrieb Sachbearbeiter:
Nachweis mit Einwurfeinschreiben - wie geht das ?
Bei Leuten, die behaupten könnten, es sei ein leeres Blatt im Umschlag gewesen, gibt es andere Möglichkeiten - derer ich mich erforderlichenfalls auch durchaus bediene. Zustellung per Gerichtsvollzieher erregt Aufsehen und man kann ganz sicher sein, daß die Erklärung zur Kenntnis genommen wird.
Aber das wird bei meiner Waffenbehörde nicht nötig sein.
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Ich schicke Erwerbsanzeigen und WBK stets per Einwurfeinschreiben. So kann ich ggf. einen Nachweis der rechtzeitigen Anzeige führen. Insbesondere bei Behörden, von denen man wochenlang keine Rückmeldung bekommt, wäre das sehr empfehlenswert.
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Gartenzaun, find ich cool.
Ich such aber auch einen Schaft für ein Bastelprojekt, würde Dir PN schicken.
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vor 12 Minuten schrieb EkelAlfred:
Als Anwalt kann er ja nicht völlig verblödet sein
Das eine schließt das andere nicht zwingend aus.
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Nicht, daß ich schadenfroh wäre, aber: Interessant. Hoffentlich bleiben die Journalisten dran.
Schließlich wäre beim gemeinen Bürger in so einem Fall vermutlich die Zuverlässigkeit weg, die Erlaubnis widerrufen, und im Raum stünde ein Strafverfahren.
Naja, für die Tätigkeit eines Ministerpräsidenten wird sicherlich keine Zuverlässigkeit gefordert sein
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Kurzwaffen sind leichter zu verstecken, versteckt zu führen und zu einem Tatort zu bringen, und daher "deliktsrelevanter" trotz schwierigerem Einsatz und weniger Wirkung als Langwaffe, daher auch die gesetzlichen Anforderungen an Erwerb und Besitz höher und sehr kurze Kurzwaffen zumindest für Sportschützen ohnehin ausgeschlossen. Das ist alles nix neues.
Daß Anscheins-Langwaffen wenig deliktrelevant sind und die diesbezüglichen Regelungen daher weitestgehend wirkungsloser Schwachsinn, dürfte ebenfalls nix neues sein. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde ein bestehendes Verbot 2002 ja gerade abgeschafft.
Die Anregung, das ganze auf einem Schießstand wenigstens mal zu schießen, wenn man ernsthaft drüber schreiben möchte, ist nicht von der Hand zu weisen.
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Im Artikel steht: Führen der Machete ist eine Ordnungswidrigkeit (das ist korrekt), und verjährt.
Was willst jetzt anfragen?
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Ob das empfehlenswert ist, kann man so pauschal nicht sagen. Aber darum geht es ja gerade in einem Nachbarthema.
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§14 (3) WaffG: [...] Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes [...]
Dazu müßte man wissen, wie der Landesverband genau organisiert ist und dessen Bedürfnisrichtlinie kennen. Hoffentlich das wird die Behörde wenigstens beurteilen können...
Kurzwaffen Lagerung (Schreckschuss)
in Waffenrecht
Geschrieben
Viel Gerede um eine Aufbewahrung, die man kurz mit
zusammenfassen kann.