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lrn

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Beiträge von lrn

  1. vor 1 Stunde schrieb MB69:

    In Kurzform : Vielen Dank für die unterschwellige Unterstellung.

     

    Keine Unterstellung. Standardfragen beim Abklopfen eines Sachverhalts. Eine Unsachlichkeit / Unterstellung siehst nur Du.

     

    Frage beantwortet (Info aus 1. Hand, weiter oben) und Schreiben anonymisiert eingestellt, schon antworte ich sachlich - selbst aus Deiner Sicht, hoffentlich.

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  2. Die Argumentation in dem Schreiben ist tatsächlich töricht, oder frech, oder beides.

     

    Auf den Lehmann habe ich keinen unmittelbaren Zugriff, werde ich mir aber mal verschaffen. Eine solche Argumentation in einem Großkommentar in diesem Zusammenhang kann ich mir kaum vorstellen, zumal es bei dem klaren Wortlaut der Vorschrift eigentlich keinen Raum für irgendwelche diesbezüglichen Auslegungsversuche gibt. Wenn überhaupt, handelt es sich um eine Mindermeinung, die kaum einer gerichtlichen Prüfung standhalten wird. Ich vermute eher, da wurden seitens der Behörde -warum auch immer- Ausführungen des Kommentars zur WaffVwV zum §14 Abs. 3 a.F. WaffG (Stichwort Waffenart) mißinterpretiert.

     

     

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  3. Wird ein Bedürfnis als Sportschütze nach §8 oder nach §14 WaffG geltend gemacht? Wenn §14, welcher Verband, liegt Verbandsbescheinigung vor, wenn nein, warum nicht, wenn ja, warum wird die nicht anerkannt?

     

    Ist der Schütze, der den Vorfall geschildert hat, so kompetent, das, was die Behörde sagt,

    a) waffenrechtlich richtig verstehen und einordnen, und

    b) richtig wiedergeben

    zu können? Das ist nicht immer der Fall!

     

    Durch wie viele Hände (gemeint: Ohren/Hirne/Münder) ging die Sachverhaltsschilderung, bevor sie bei @MB69 ankam?

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  4. vor 2 Stunden schrieb Rohrzange:

    Weil es in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 drin steht:

    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

    Der 1-er Schrank scheint demnach keine Verankerung zu erfordern. Nur der 0-er Schrank braucht sie.

     

    Deswegen wird es auch nicht richtiger, weil es der aktuellen Gesetzeslage widerspricht.

     

    Das mag man für Altbesitz mit Bestandsschutz vielleicht noch anerkennen können. Argument, wenn es beim B möglich ist, muß es beim erst 0 recht gelten.

  5. Gestaltungsmöglichkeiten gäbe es schon, begrenzt halt durch die Möglichkeiten eines sechsstelligen rein numerischen Codes.

     

    Z.B. kann man auf einen hinterlegten Code eine Rechenoperation anwenden, die nur der Erbe kennt. So hat keiner der beiden Beteiligten den Code, sondern jeweils nur einen Teil der erforderlichen Zutaten, den Code zu backen. Wird halt komplex, wenn man den Code mal ändern möchte.

     

    Rot13 wäre ein sehr altes entsprechendes alfabetisches Verfahren, wenn auch nicht sehr einfallsreich.

     

    Eine direkte Zugriffsmöglichkeit gewähre ich niemandem.

     

  6. vor 19 Minuten schrieb tkopa:

    Wenn ein N/0 Schrank unter 200 kg durch eine Verankerung ein Abreißgewicht von über 200 kg übersteigt, dürfen in diesem anstelle von 5 bis zu 10 Kurzwaffen verschlossen werden, sonst nur 5.

     

    Nein. Was glaubst Du, was der Verordnungsgeber meint, wenn er in der entsprechenden Vorschrift ausdrücklich das Wort "Gewicht" verwendet?

     

    vor 19 Minuten schrieb tkopa:

    Verstehe nicht warum das immer wieder falsch wiedergegeben wird.

     

    Dito.

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  7. vor 7 Minuten schrieb webnotar:

    Heute wurde auf einem schiesssportlichen Wettkampf darüber gesprochen, dass aufgrund einer Auskunft des Bundeskriminalamtes auch bei Kleinkaliberlangwaffen Magazine mit mehr als 10 Schuss Kapazität verboten seien.

     

    Man bekommt selbst als Jurist ja viel Bockmist ausführlichst erläutert.

    Da wird jemand die Verbote in der Anlage 2 zum WaffG mit dem sportlichen Ausschluß von halbautomatischen Langwaffen mit Magazinkapazität von mehr als 10 Schuß nach §6 AWaffV verwechselt haben.

     

     

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  8. Zitat

     

    Darf an einem SG SL oder an einer Flinte ein Handstopp befestigt werden?

    Ja – der Handstopp ist bei Büchsen und Flinten erlaubt.

     

    Kommentar Seite 49

     

    Vielleicht sollte man zumindest auf höheren Wettbewerbsebenen (oder gerade auf niedrigeren?) sicherheitshalber alle seine Waffe betreffenden Regelungen parat haben. Andererseits finde ich auch, daß man das Wissen aus dem Kommentar bei der Waffenkontrolle zumindest einer DM erwarten dürfen sollte.

     

    Rein prophylaktisch, damits kein Gemecker gibt: Ja, ich wirke bei Wettkämpfen bis Landesebene ehrenamtlich mit und mache Aufsichtsdienste und Ausbildungen, wenn auch hauptsächlich BDMP.

     

     

  9. vor 3 Stunden schrieb AmericanDad:

    Niemand würde dich als Bückling daran hindern deine Waffen weiterhin in einem Tresor zu lagern. Du dürftest auch jedem auf der Kaffeefahrt dein Fleißbienchenheft zeigen und mit deinen gutbürgerlichen, staatstreuen, konservativen Ansichten versuchen Frauen über 70 zu beeindrucken.

     

    Ich kann das Geseier nicht mehr hören. Jetzt hast Du's endlich in meine Ignorelist geschafft.

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  10. Ich hab auch grad das Problem, mit der neuen Schießbrille ist Fleck nicht wirklich hilfreich. Spiegel aufsitzend als BDMP-Schütze PP1/NPA ist andererseits auch nicht grad optimal.

     

    Zumindest für Revolver mit wechselbarem Korn gibt es von Scheuring und Centra umstellbare Korne, man darf halt grad im Wettkampfstreß nicht vergessen, jeweils umzustellen (fragt mich, woher ich's weiß :crazy:). Oder eben verschiedene Mehrdistanz-Kimmen, die man auch für Fleck und aufsitzend verwenden kann. Allerdings Achtung, nicht überall sind werkzeuglos verstellbare oder vom Serienzustand abweichende Visiereinrichtungen zulässig.

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  11. vor 6 Stunden schrieb JuppW:

    Ich habe meinen Angelkahn reaktiviert und bin an mein Hausgewässer, einer bekannten Eifeltalsperre, gefahren. Bin an die tiefste Stelle gerudert, da wo das alte Flußbett läuft und hab dann bei der Wassertiefe von etwa 60m den Tresorschlüssel über Bord geworfen. Dort holt ihn niemand raus. Damit ich aber genau weiß, wo der Schlüssel liegt, falls ich ihn brauche, habe ich mir genau an der Stelle wo ich ihn von Bord geworfen habe, eine Kerbe in den Rand der Bordwand geschnitzt.
    So kann ich die Stelle jederzeit wiederfinden.

     

    Das hat schon so mancher gedacht, und dann gab es lange Gesichter!

     

    Erstens muß man sich merken, wie herum man im Kahn gesessen hat, außerdem kann die Stelle im Wasser, die man so markiert hat, wegfließen, oder -noch schlimmer- verdunsten und dann beispielsweise in Korea wieder kondensieren.

     

    Zurück zum Ernst der Sache, danke für die Hinweise des LRA Donauwörth. Zumindest in Bayern gibt einem das eine gewisse Leitlinie und Argumente im V-Fall an die Hand, wenn die eigene Behörde nicht gerade was gegenteiliges verlautbart haben sollte.

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  12. vor 7 Stunden schrieb Schütze001:

    Also mein Vorschlag wäre, den Schlüssel an einen Luftballon zu binden, den Luftballon dann an einer 40m langen Schnur aufsteigen zu lassen….

    Schlüssel ist dann wohl sicher, da kein Einbrecher eine über 40m lange Leiter dabei hat…

     

     

    Und - das ist wichtig bei dieser Lösung - herunterschießen kann er den Ballon auch nicht, denn dazu bräuchte er ja erst Zugriff auf den Waffenschrank. Also wirklich gut durchdacht.

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  13. Ich mach sowas ab und zu als Deko oder um Handhabung zu auszuprobieren, wie Speedloader etc.

     

    Abgeschossene Hülse, Zünder raus, eine oder zwei Stahlkugeln oder Diabolos rein, Geschoß drauf. So hört man es innen klappern und es kann kein Zweifel entstehen. Keine Treibladung -> keine Munition.

     

    Sicherheitshalber nehme ich nur dafür blau beschichtete Geschosse.

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  14. vor einer Stunde schrieb PetMan:

    Ich hab so ein " Pendelziel " , aber mit 7,5 Joule wirft man die nicht um, da pendeln die nur....ist aber auch für KK ausgelegt. Kaputt bekommt man das mit 7,5 Joule jedenfalls nicht, Muss ich mal auf 50m im KK Stand mitnehmen und testen

     

    So eins haben wir mal probiert, das war nach wenigen Schuß total verbogen. War aber per Hand nicht wieder gerade zu biegen. KK schlägt mehr zu, als man dem kleinen Patrönchen zutraut.

     

    Mit Randfeuer wird da wohl eher sowas wie 4mm RZ lang gemeint sein.

  15. vor 20 Stunden schrieb Thomas St.:

    Die .44mag hat ja auch 20% mehr Durchmesser als die .357mag.

    Somit bei angenommen gleichem Druck 20% mehr Kraft auf die Trommelwandung.

    Kann schon verstehen wieso da der max. Druck etwas niedriger ist.

     

    Den Gedanken hatte ich zuerst auch, aber die Fläche ist ja in der Druckangabe schon berücksichtigt: p = F / A, Druck = Kraft / Fläche.
     

  16. Easy. Mußt halt kauen, solange bis es weich ist :spiteful:

     

    3D Bogenschießen kannte ich bisher nicht, interessant. Der Parcour klingt auch ansprechend. Gibt es sowas auch mit Ausrüstungsverleih und mit Einführung ins Bogenschießen? Würde ich glatt mal ein Wochenende probieren.

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