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ALBA

WO Silber
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Beiträge von ALBA

  1. Die Begründung dafür liefern die Jagdverbände,, im JAgdrecht steht das Verbot der Jagd mit Vollautomaten

    und HA mit mehr als 3 Schuß im MAgazin..., Es waren als odie JÄGER selber, die den Mist verzapft haben.

    Das stammt daher das extrem viele Jäger HA Waffen ablehnen, wenn die schwarz sind erstrecht,

    mit Schalldämpfer und NSG dran sind es deren MEinung nach reine Massenvernichtungswaffen.....( Vollernter )

    Im Revier wo ich jage geht das klar, aber auf Drückjagden mußte ich mir von JAGDGÄSTEN schon einiges sagen lassen,

    manchen ist da nicht immer klar wer da unter anderem die Pacht mtbezahlt :-)

    SolcheLEute sind auch hier unterwegs, wenn ich nur an den Fritzen denke der Schalldämpfer wieder verbieten lassen wollte

    läufts mit kalt den Rücken runter

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  2. Verfassungsbeschwerde.jpg#

    Die Anwaltsrechung über 24.061,80 für das Vorbringen der Verfassungsbeschwerde

    sowie weitere REchnungen können jederzeit eingesehen werden, stelle ich aber nicht online..

    NUR für die Verfassungsbeschwerde zahlten wir pro Person ( 2 Kläger ) ca 60.000 - 70.000 an diverse Rechtsanwälte,

    wobei die 50.000 ( 2 Beschwerdeschriften a ca 25.000 Euro ) für die Klageschrift der größte Batzen waren

     

    Grüße

    Frank

     

     

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    • Wichtig 3
  3. Was nicht stimmt ist

     

    WIR haben der GRA nicht das Geld abgenommen - sondern wir mussten es plötzlich selber unterbringen weil der GRA das Konto gekündigt wurde und wir

    konnten das Geld nicht der GRA spenden weil ja immernoch ein Verfahren anhängig ist.

     

    sollte das jemals zur Entscheidung angenommen werden reichen die verbliebenen 9000 euro bei weitem nicht aus…..


    Es war also nicht so das wir der GRA nichts abgeben wollten…

     

     

    das die GRA das anders das anders dargestellt hat und uns in einem schlechten Licht hat da stehen lassen - das kreide ich an und deshalb bekommen die von MIR keinen cent

     

    ich habe frau Triebel mehrfach versucht zu kontaktieren - sie hatte  nie zeit für mich selbst auf der IWA 

    Konnte man nicht mit ihr reden

     

    für mich gestorben


    Für mich stellt sich die Frage

    - Wer setzt sich für den Fortbestand des Waffenbesitzes ein

    - die GRA

    - oder die Waffenbesitzer die sich aufraffen und klagen?

     

    es hat unendlich viel Zeit und privates Geld verschlungen….

     

     

  4. Ja ich bin einer der zwei

    wir können jeden cent nachweisen und haben ca 9000 euro übrig für das 2. noch anhängige verfahren - wenn das niedergeschlagen wird spenden wir das geld für kranke kinder - nachdem was so gelaufen ist würde ICH der GRA keinen cent davon geben

    -

    aber ich muss dazu sagen das das Verhalten der GRA während der Zeit wo sie das Geld verwahrte vollkommen OK war…..

  5. Was as Spendengeldern geworden ist, sollte sehr gut nachweisbar sein, denn sonst sind sie steuerpflichtig.

    Wir können jeden einzelnen Cent mit Rechnungen und Belegen nachweisen.

    Unsere Ausgaben wie Fahrkosten usw - sind nicht aus dem Spendentopf beglichen worden.

    Was die Kosten betrifft, ein RA ist nicht verpflichtet so viel Geld zu verlangen.

    Der Streitwert war bei uns damals 5000 Euro, demnach hätte die Klageschrift nicht

    mehr als 500 Euro kosten dürfen. Aber dafür fand sich kein RA der das machen wollte.

    Es kamen dann auch RA´s auf uns zu die Rechnungen schickten weil sie uns beratend zur Seite gestanden haben

    -hier aus dem Forum-

    es war nie vereinbart gewesen das da ne Rechnung kommt.......

    Das GEld geht schneller weg, als es gespendet wurde und alle machten sich die Taschen voll......

    Das GEld lag lange bei der GRA, irgendwann wollte die das nicht mehr, weil angeblich

    die Bank herumzickte und nun liegt ein Rest auf einem Sparkonto, als Reserve für das Verfahren

    das noch anhängig ist, wird auch das nicht zur Verhandlung angenommen, wird das GEld gespendet.

    Gespendetes Geld sollte also immer von vorn bis hinten nachweisbar sein...

     

    WER hat denn das GEld aus dem jetzigen Fall bekommen ?

    Die GRA ? Dann sollte die doch auf Knopfdruck nachweisen können wo es geblieben ist, bzs was noch übrig ist.......

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  6. DAS mit den verfassungsbeschwerden ist sone Sache für sich,

    das kann Jahre dauern bis man dann Post bekommt- wird nicht zur Entscheidung angenommen-

    bei mir war das innerhalb von 14 Tagen, der Kollege der mit mir zusammen Beschwerde eingelegt hatte

    wartet nun seit fast 8 Jahren darauf das was passiert.

    Auskunft bekommt man in Karlsruhe übrigens keine....

    Ein Anwalt für eine Verfassungsbeschwerde kostet mal ganz schnell viel Geld,

    die beiden die uns vertreten haben wollten jeweils 25.000 Euro für einen Brief.

    Anwälte die denen zugearbeitet haben nahmen nochmal jeweils 6.000

    - überlegt es euch gut, ob Ihr so nen Mist lostreten wollt.

    Überlasst sowas der GRA oder sonst wem

    ICH - würds nie wieder machen

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  7. UND

    hattest Du die waffenrechtliche Eraubnis bevor Du ausgewandert bist ?

    Oder

    bist Du EU Ausländer und brauchst die waffenrechtliche Erlaubnis für Deine Arbeit in Deutschland ?

    @micky

    gewöhnlicher aufenthalt in D heißt, das Du mehr als die Hälfte des Jahres in D bist,

    das bedeutet dann auch, das DU hier steuerpflichtig sein müßtest

    müßtest Du Dich dann nicht auch hier melden ?

    Wenn nein, warum nicht

  8. Wenn ich in Frankreich wohne und lebe, habe ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich,

    hätte ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland MÜßTE ich ich mich dort anmelden

    und somit hätte ich eine Behörde vor Ort und nicht das BVA....

    Es gibt sicherlich irgendwelche halblegalen Umwege eine deutsche WBK zu bekommen,

    aber warum muß das immer hier diskutiert werden und warum sind das immer die gleichen Leute

    die solche Diskussionen unterstützen ?

    Ein gang zu einem Sachbearbeiter einer in Frage kommenden BEhörde würde das rechtlich abgesichert

    klären, Ich kenne das nur so- ohne Meldeadresse keine WBK, wie soll ohne MEldeadresse in D die sachgerechte

    Lagerung überprüft werden ? Welche Angaben soll das BKA abfragen ?

    Klar, die deutsche Polizei fährt nach Frankreich um den Safe anzusehen......

     

    Leute für mich ist das an den Haaren herbeigezogen

     

    In Frankreich beantragen und Europäischen Feuerwaffenpass besorgen

    oder

    in Deutschland melden und in Deutschland beantragen, dann aber auch in D lagern.....( dieses Thema hatten wir schonmal )

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  9. Das

     

    https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/Antrag/Antrag_Erlaubnis.html#doc223404bodyText1

     

    gilt meines Erachtens hauptsächlich für Deutsche die Waffen in Deutschland haben, aber vorübergehend nicht

    in Deutschland leben und auch keinen Wohnsitz in D haben, dementsprechend gibts

    dann ja auch keine Heimatbehörde.

    Ich glaube nicht, das es machbar ist ohne Wohnsitz in D eine deutsche WBK zu bekommen

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