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ALBA

WO Silber
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Beiträge von ALBA

  1. Hallo Steven

     

    Du sagst du seist Sammler

    Jäger

    Sport Schütze

    Wiederlader

     

    und fragst jetzt ob Du Deine Munition einfach so in einem abgeschlossenen Raum lagern darfst

    weil da ist ja eine abgeschlossene Tür davor....

     

    Sorry, aber das beweist mal wieder das Du von allem keine Ahnung hast - lächerlich

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 3
  2. Also die erste anwalt rechnung

    ist nicht allzu hoch.

    ich hoffe dennoch du bist rechtschutzversichert.

    der streitwert für solche dinge ist meist nicht sehr hoch.

    bei meiner klage waren das 5000 euro.

    daran wird die Gebühr berechnet die der anwalt in rechnung stellen darf.

    sehr viel wird das nicht sein

    aber selbst wenn du gewinnst

    -

    das geht dann weiter

    verwaltungsgericht

    ovg

    Bvg

    karlsruhe

    bis zum bvg zahlt die rechtschutz

    danach zahlst du den deckel….

    also spätestens beim bvg aufhören

     

    viel glück

     

    vielleicjt gibst du denen einfach deine schiessbücher - wenn du welche hast ?

    ich weiss das die kein anrecht drauf haben 

    aber

    ich würde sowas nicht nicheinmal anfangen….

    entscheiden musst du dich

    lass dich nicht von anderen belabern - es ist dein geld

    deine zeit

    Dein hobby.

     

    ich kann dir aber mal vorab sagen was der bds vorsitzende damals zu mir gesagt hat :

     

    warum sind sie nicht einfach in eine andere stadt gezogen….

     

    so richtig viel rückendeckung kannst du nicht erwarten

     

    frank

     

     

     

    • Wichtig 1
  3. Mein, das seht Ihr falsch

    Am Anfang, HA mit 2 Schuß MAgazin und auf dem Schießstand auch, das war die Meinung meines SB und der Klagegrund.

    Vor der GEsetztesänderung war das Bundesverwaltungsgericht der Meinung,

    das JÄGER KEINE Halbautomatischen Waffen besitzen dürfen....

    Die haben das Urteil aus Münster kassiert und ein ganz eigenes gefällt, eines das garnicht zur Debatte stand

    und nur deswegen kamen plötzlich auch die Verbände dazu, die haben sich nämlich bis zu diesem TAg

    in Ihren Löchern versteckt...

    AM Ende dann 3 Schuß im MAgazin ( 1 im LAuf ? )

     

    Aber das ist der falsche Thread dafür

    • Wichtig 1
  4. Es geht doch garnicht um die Lampe - wie so oft.

    Es geht darum das das Gesetzt sagt - NEIN-

     

    woanders gehts, dafür gehen dort andere Sachen vielleicht nicht.

    z.b verbotene Kaliber -308- 9Para - woanders ist immer besser- oder bekloppter

     

    wems nicht passt, dem steht der Weg frei Woanders mal auszuprobieren.

    USA bietet sich gerade an, ich sage nur lightning Link usw.....

    ist bestimmt super genial im Land der unbegrenzten Möglichkeiten einzufahren wegen sowas

    oder wegen des Versands eines Holzschaftes für ein AR15 der unter ITAR fällt-

    ein Stück Holz, das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...

    Ich glaube ich bin froh das ich in D lebe ::-)

    • Gefällt mir 7
  5. Insofern es bei Dir noch keine Aufbewahrungskontrolle gab,, haben die nen Anspruch darauf zu sehen wo Du den Kram

    aufbewahrst. Also sind die Bilder vom Schrank für mich OK, die würden Sie auch bekommen.

    Ich würde versuchen alles weitere durch ein klärendes Gespräch vom Tisch zu bekommen.

    Sollte das scheitern, würde ich mir einen GUTEN RA suchen, nich einfach irgendeinen, sondern einen der Waffenrecht / Verwaltungsrecht macht.

    und nicht den der in Düsseldorf ansässig ist.....

    • Gefällt mir 3
  6. In Essen, Bochum und EN kREIS

     

    wollen die BEhörden eine Waffennummer bei der EIntragung eine Ws oder Laufes haben.

    Ist Kollegen so passiert- ein Problem stellt das nicht dar. Es wird eine Nummer vergeben, die wurde

    eingraviert, gelasert oder sonst was, eingetragen und das wars dann.....

    Früher war das nicht erforderlich, vielleicht kocht da aber jede BEhörde Ihr eigenes Süppchen ?

     

     

  7. Wenn der keine Nummer hat,

    Muß man die Vergabe einer Nummer beantragen.

    Wurde die Nummer vergeben, kann ein Büma die eingravieren oder lasern....

    Dann kann die Nummer bein Amt eingetragen werden.

    Danach kann die Waffe, der lauf dann verkauft werden.

    Verkauf ohne Nummer ist seit vielen Jahren nicht mehr zulässig....

    Ich würde ne Nummer suchen.... irgendeine :-)

    Bei mir standen damals ich meine eine 22 und eine 5 drauf, soeben zu erkennen,

    hat denen gereicht und wurde eingetragen :-)

  8. wie gesagt, schau mal drauf, auf meinen Desert Eagle Läufen waren 2 oder 3 Stellige Nummern

    und es ist nirgends festgelegt wie eine Waffen nummer auszusehen hat, auch können mehrere Waffen

    die gleiche Nummer haben, ich habe 2 Waffen mit Nummer 666....

    Ein Kollege hatte ähnliches Problem, wenn die Behörde eine Nummer hat, lass die doch vom Büma

    eingravieren, das wäre jetzt die einfachste Lösung des Problems

  9. Ein Lauf, der keine Nummer hat, darf so nicht verkauft werden,

    schau doch mal nach, ob DU die Nummer nicht irgendwo auf dem Lauf findest,

    meist steht da irgendwo unscheinbar ein Nümmerchen drauf, war bei den Wechselläufen

    meiner Desert Eagle auch so...

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