Zum Inhalt springen

ALBA

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    2.248
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von ALBA

  1. Genau das, war meine Argumentation,

    beim Schuß auf Wild 2 Schuß im Magazin und 1 im Lauf

    auf dem Schießstand auch - meinte mein SB

    Ich habe dagegen geklagt, heraus kam keine HA mehr für Jäger.

    dias wurde berichtigt per Gesetz und nun heißt es 3 Schuß in der Waffe beim Schuß auf Wild.....

    ICH möchte das nicht nocheinmal mit meinem SB diskutieren, diese Diskussion war teuer genug, für gaaanz viele von uns

  2. vor 45 Minuten schrieb MrCoopa:

    Mit den Meisterschaften könntest du recht haben. Wobei das Problem eher theoretischer Natur sein dürfte, da das Bedürfnis nicht auf der WBK steht, es müsste jemand mit Zugang zum NWR sein. 

     

    Das mit den 3 Schuss gilt aus Halbautomaten für den Schuss auf Wild. Auf dem Stand kannst du mit deinem Altbesitz 30er AR Magazin Vollgas geben, ohne Blockierung auf 10 Schuss, da es wie gesagt kein sportliches Schießen ist und somit diesen ganzen Regularien nicht unterliegt.

     

     

    Ich würde das mit dem Schuß auf Wild nochmal nachlesen.....

    ICH habe das hinter mir, war günstig, hat knapp 100.000  EUro verschlungen

    und fast zu nem Totalverbot von HA für Jäger geführt.....vonwegen vollgas geben...

    • Gefällt mir 3
  3. @GmailNutzer

     

    Der BDS ist NICHT Deine BEhörde,

    er hat GARNIX zu sagen, auch wenn das hier manchmal anders erscheint.

    Kontaktiere Deinen SB, nur der kann Dir eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

    Die Aussage vom BDS ist nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben ist

     

    @scotty600

     

    Klar kann man mit deiner Flinte auch sportlich schießen, kann man mit jeder oder fast

    jeder Jagdwaffe, die meisten BEhörden finden das auch gut, aber es gibt Ausnahmen

    und die finden das dann ganz doof- diese Ausnahmen gibts wohl hauptsächlich in NRW....

    • Gefällt mir 1
  4. Jetzt mal ganz ehrlich, am Anfang warst Du unsicher und hast gefragt.

    Jetzt sagt man Dir - laß es besser bleiben und frage bei Deinem Amt

    und nun wetterst Du dagegen.

    WARUM fragst Du nicht einfach bei Deinem Sachbearbeiter ?

    Kostet Dich ein Anruf, oder eine Email. Du hast nix zu verlieren,

    es sei denn Du hörst auf das was hier erzählt wird und Dein SB sieht es

    dann anders.

    Das mit dem - kommt niemals raus, wird niemals kontrolliert - ist schwachsinn.

    Es muß nur einmal kontrolliert werden und ALLES ist weg.

    Man kann bestimmt auch mit ner illegal besessenen Waffe auf dem Stand schießen,

    das wird ewig nicht auffallen, ICH bin biher noch nie kontrolliert worden, aber wenn,

    dann ist alles WEG, also kläre das mit Deinem SB ab und erzähl mal was der dazu gesagt hat.

    Und der Spruch - gehe nie zu Deinem Fürst wenn Du nicht gerufen wurdest- ist SCHEIße,

    Ich habe die Erfahrung gemacht das die gern helfen und das auch gut findet wenn man

    Sachen abklärt bevor man sie macht, nicht nur in Verbindung mit Waffen......

    • Gefällt mir 1
  5. Meine BEhörde sieht das genau anders herum

    Mit Jagdwaffen NICHT sportlich schießen - also jede Waffe doppelt kaufen - macht denen absolut nix aus.

    Wie will man überprüfen ? Na, im Waffenregister steht das Bedürfnis, außerdem kauf ein Jäger ALLES

    auf Grün, der Sportler Langwaffen wohl eher auf GELB.

    ICH würde darüber mit meiner BEHÖRDE sprechen, es gibt hier vielfältige unterschiedliche Ansichten

    und genauso vielfältig unterschiedlich sehen es die BEhörden---

  6. Wenn Du das so EKELHAFT findest, probiere es aus, klage und lass eine Höchstgrenze festlegen.

    Wenn die dann bei NULL liegt - biitte nicht weinen

    Ihr verlangt immer grenzenlose Freiheit,

    jetzt ist hier was offensichtlich grenzenlos und Ihr kommt damit nicht klar

    und verlangt eine Grenze......

  7. @Faust

     

    ICH habe nirends eine Höchstgrenze finden können,

    also kauf  doch einfach mal 10 Stück und lass die eintragen

    Dein Schbearbeiter wird Dir irgendwann dann mitteilen wo DEINE

    Höchstgrenze liegt. Was DU dann daraus machst bleibt Dir überlassen

  8. @mos458

     

    das ist ja toll, mt Deinen Voreinträgen.

    Du hattest mal geschriebe, das du eine R93 in 375 HH hast, mit der Du long distance schießt

    sprich für alles darunter brauchst Du doch garkeinen Voreintrag, ich glaube .......

  9. Karlsruhe - Bundesverfassungsgericht- warums nicht vorangeht ??? Keine Ahnung...

    Gegenstand der Beschwerde - Aufhebung des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht zum HA Verbot für Jäger

  10. Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht

    probier es aus, wenn man Dir irgendwann alles wegnehmen will - KLAGEN

    was dabei rauskommen kann hat man an meiner Verfassungsbeschwerde gesehen

    Plötzlich war ich Schuld das alle Ihre HA abgeben sollten.....

    Ich würde mich heute damit etwas zurückhalten, nicht immer verhandeln die bei Gericht das was man will

    manchmal ändern die auch Gesetze - wie in meinem Fall und man kriegt richtig aufs Maul

     

    Denk drüber nach, ob es Dir das wert ist

     

    Das schlimme ist, man wird die GEister die man da ruft nicht mehr los.

    Das ist nun 8 Jahre her, und eine Klage ist noch immer anhängig, unentschieden, es können weitere Kosten kommen

    in einer Höhe die einfach astronomisch ist

    Wie gesagt, probieren geht über studieren

     

    viel Glück

     

    achso, ich würds nicht so an die Große Glocke hängen, deshalb ist der Thread über

    • Wichtig 1
  11. Hallo Steven

     

    Du sagst du seist Sammler

    Jäger

    Sport Schütze

    Wiederlader

     

    und fragst jetzt ob Du Deine Munition einfach so in einem abgeschlossenen Raum lagern darfst

    weil da ist ja eine abgeschlossene Tür davor....

     

    Sorry, aber das beweist mal wieder das Du von allem keine Ahnung hast - lächerlich

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 3
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.