ALBA
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Genau das, war meine Argumentation,
beim Schuß auf Wild 2 Schuß im Magazin und 1 im Lauf
auf dem Schießstand auch - meinte mein SB
Ich habe dagegen geklagt, heraus kam keine HA mehr für Jäger.
dias wurde berichtigt per Gesetz und nun heißt es 3 Schuß in der Waffe beim Schuß auf Wild.....
ICH möchte das nicht nocheinmal mit meinem SB diskutieren, diese Diskussion war teuer genug, für gaaanz viele von uns
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Jäger dürfen mit Waffen mit Magazinen >3 Schuss schießen, nur beim Schuss auf Wild ist diese Grenze beim HA einzuhalten
OK, das ist genau der Grund warum wir geklagt und verloren haben..
mach also einfach weiter so
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vor 45 Minuten schrieb MrCoopa:
Mit den Meisterschaften könntest du recht haben. Wobei das Problem eher theoretischer Natur sein dürfte, da das Bedürfnis nicht auf der WBK steht, es müsste jemand mit Zugang zum NWR sein.
Das mit den 3 Schuss gilt aus Halbautomaten für den Schuss auf Wild. Auf dem Stand kannst du mit deinem Altbesitz 30er AR Magazin Vollgas geben, ohne Blockierung auf 10 Schuss, da es wie gesagt kein sportliches Schießen ist und somit diesen ganzen Regularien nicht unterliegt.
Ich würde das mit dem Schuß auf Wild nochmal nachlesen.....
ICH habe das hinter mir, war günstig, hat knapp 100.000 EUro verschlungen
und fast zu nem Totalverbot von HA für Jäger geführt.....vonwegen vollgas geben...
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Es gibt kein Problem,
es gibt aber Behörden die Probleme machen, und die geben einem das sogar schriftlich,
deshalb mein Rat - frag den SB-
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Der BDS ist NICHT Deine BEhörde,
er hat GARNIX zu sagen, auch wenn das hier manchmal anders erscheint.
Kontaktiere Deinen SB, nur der kann Dir eine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Die Aussage vom BDS ist nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben ist
Klar kann man mit deiner Flinte auch sportlich schießen, kann man mit jeder oder fast
jeder Jagdwaffe, die meisten BEhörden finden das auch gut, aber es gibt Ausnahmen
und die finden das dann ganz doof- diese Ausnahmen gibts wohl hauptsächlich in NRW....
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Ich glaub der mag uns nicht mehr :-)
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du bist gerade erst hier und wenn man dir eine für dich unangenehme Antwort präsentiert polterst du rum
ich habe vor jahren bis karlsruhe geklagt und hatte vorher im forum gefragt….
der sb sah das anders
ich bleibe dabei
frag den sb
achso
ich habe erst seit42 jahren schusswaffen
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Jetzt mal ganz ehrlich, am Anfang warst Du unsicher und hast gefragt.
Jetzt sagt man Dir - laß es besser bleiben und frage bei Deinem Amt
und nun wetterst Du dagegen.
WARUM fragst Du nicht einfach bei Deinem Sachbearbeiter ?
Kostet Dich ein Anruf, oder eine Email. Du hast nix zu verlieren,
es sei denn Du hörst auf das was hier erzählt wird und Dein SB sieht es
dann anders.
Das mit dem - kommt niemals raus, wird niemals kontrolliert - ist schwachsinn.
Es muß nur einmal kontrolliert werden und ALLES ist weg.
Man kann bestimmt auch mit ner illegal besessenen Waffe auf dem Stand schießen,
das wird ewig nicht auffallen, ICH bin biher noch nie kontrolliert worden, aber wenn,
dann ist alles WEG, also kläre das mit Deinem SB ab und erzähl mal was der dazu gesagt hat.
Und der Spruch - gehe nie zu Deinem Fürst wenn Du nicht gerufen wurdest- ist SCHEIße,
Ich habe die Erfahrung gemacht das die gern helfen und das auch gut findet wenn man
Sachen abklärt bevor man sie macht, nicht nur in Verbindung mit Waffen......
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Wenn die freundlich und hilfsbereit sind, sind meine übrigens auch,
dann frag da doch kurz nach und Du bist auf der sicheren Seite....
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Die werden das nur herausfinden wenn sie auf dem Stand kontrollieren.....
ud genau das hatte man mir gesagt könnte passieren
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Meine BEhörde sieht das genau anders herum
Mit Jagdwaffen NICHT sportlich schießen - also jede Waffe doppelt kaufen - macht denen absolut nix aus.
Wie will man überprüfen ? Na, im Waffenregister steht das Bedürfnis, außerdem kauf ein Jäger ALLES
auf Grün, der Sportler Langwaffen wohl eher auf GELB.
ICH würde darüber mit meiner BEHÖRDE sprechen, es gibt hier vielfältige unterschiedliche Ansichten
und genauso vielfältig unterschiedlich sehen es die BEhörden---
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Wenn Du das so EKELHAFT findest, probiere es aus, klage und lass eine Höchstgrenze festlegen.
Wenn die dann bei NULL liegt - biitte nicht weinen
Ihr verlangt immer grenzenlose Freiheit,
jetzt ist hier was offensichtlich grenzenlos und Ihr kommt damit nicht klar
und verlangt eine Grenze......
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ICH habe nirends eine Höchstgrenze finden können,
also kauf doch einfach mal 10 Stück und lass die eintragen
Dein Schbearbeiter wird Dir irgendwann dann mitteilen wo DEINE
Höchstgrenze liegt. Was DU dann daraus machst bleibt Dir überlassen
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das ist ja toll, mt Deinen Voreinträgen.
Du hattest mal geschriebe, das du eine R93 in 375 HH hast, mit der Du long distance schießt
sprich für alles darunter brauchst Du doch garkeinen Voreintrag, ich glaube .......
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Karlsruhe - Bundesverfassungsgericht- warums nicht vorangeht ??? Keine Ahnung...
Gegenstand der Beschwerde - Aufhebung des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht zum HA Verbot für Jäger
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Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht
probier es aus, wenn man Dir irgendwann alles wegnehmen will - KLAGEN
was dabei rauskommen kann hat man an meiner Verfassungsbeschwerde gesehen
Plötzlich war ich Schuld das alle Ihre HA abgeben sollten.....
Ich würde mich heute damit etwas zurückhalten, nicht immer verhandeln die bei Gericht das was man will
manchmal ändern die auch Gesetze - wie in meinem Fall und man kriegt richtig aufs Maul
Denk drüber nach, ob es Dir das wert ist
Das schlimme ist, man wird die GEister die man da ruft nicht mehr los.
Das ist nun 8 Jahre her, und eine Klage ist noch immer anhängig, unentschieden, es können weitere Kosten kommen
in einer Höhe die einfach astronomisch ist
Wie gesagt, probieren geht über studieren
viel Glück
achso, ich würds nicht so an die Große Glocke hängen, deshalb ist der Thread über
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Du darfst 13 Läufe kaufen...
Warum ?
Weil ich das so sage.......
MAnn, ist dieses Thema über....
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Sorry das ich was gesagr habe
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Was ist denn mit Jagdschutz ?
Muß ich da auch erst laden nachdem ich bedroht wurde ?
Bei der Pirsch erst fetig laden wenn das Stück vor mir steht ?
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was sollte mich davon abhlaten meine Kurzwaffe im Revier geladen zu führen ?
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Schwenkriegelschloß ?
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Eine Feuerschutztür ist KEINE Sicherheitstüre....
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Frag doch mal deinen Sachbearbeiter was er von solch einer Lösung hält
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Hallo Steven
Du sagst du seist Sammler
Jäger
Sport Schütze
Wiederlader
und fragst jetzt ob Du Deine Munition einfach so in einem abgeschlossenen Raum lagern darfst
weil da ist ja eine abgeschlossene Tür davor....
Sorry, aber das beweist mal wieder das Du von allem keine Ahnung hast - lächerlich
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Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
in Waffenrecht
Geschrieben
es wurde korrigiert auf 3 Patronen im Gewehr......