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switty

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Beiträge von switty

  1. vor 5 Minuten schrieb callahan44er:

    Und genau da ist das Problem! Jedes Bundesland, schlimmer noch jede Waffenbehörde kocht ihr eigenes Süppchen. Auch wenn das natürlich für manche von Vorteil ist, kann das nicht sein bei einem Bundesgesetz.

    Das mag sein, ich will da gar nicht widersprechen. Außer das mit der Waffenbehörde im Fall für Bayern, hier gibt es eine zentrale Vorgabe durch das bayerische Innenministerium - die lokale bayerische Waffenbehörde kocht also Joachim Herrmanns Süppchen. Aber wenn es darauf hinausläuft, dass allen Schützen deutschlandweit eine maximale repressive Auslegung droht, muss man das ganze forcieren? Klar ist das für BaWü Schützen nicht zufriedenstellend, aber jetzt extra deswegen ein BGH Urteil zu erwirken, damit alle anderen Bundesländer ebenfalls die gleiche beschissene Regelung haben, erachte ich zum einen nicht zielführend und ist zum anderen asozial. Und man muss auch festhalten, dass es neben der Waffenrechtsprechung noch viele weitere Gründe gibt, nicht in BaWü zu wohnen (z.B. der maoistische Landesvater) - was hindert einen betroffenen Schützen also daran, "rüberzumachen" nach Bayern?

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  2. Ich finde es ja schön, dass ihr euch wieder und wieder mit eurer eigenen Interpretation des Gesetzes versucht. Nur läuft das alles ins Leere. Zum einen gibt es nun einmal das Urteil des VGH Mannheim, welches mehr oder weniger verbindlich für Baden-Württemberg ist, mit den bekannten Konsequenzen (pro Waffe Nachweis der Meisterschaftsteilnahme für jedes Jahr, unendlich geprüft bis zum Zeitpunkt, bis man keine ÜK-Waffen mehr hat). Zudem fangen aufgrund der Formulierung des WaffG immer mehr Landesbehörden an, ähnlich lautende Vorgaben zu fordern. Das Gesetz ist nunmal geschrieben wie es ist, ob Seehofer das mit Absicht oder ohne Absicht verwurstet hat, ist für uns völlig egal. Der Wortlaut des Gesetzes ist maßgeblich. Immerhin gibt es Landesbehörden, die ggü. den Schützen etwas kulanter sind, wie z.B. in Bayern. Hier reicht ein Meisterschaftsnachweis pro Kategorie (KW / LW) pro Jahr, und nicht pro Waffe. Und in Bayern wird das auch nur bis zum 10. Jahr geprüft. Das ist aber letztlich eine eigene Interpretation des Gesetzes, grundsätzlich kommt man auch in Bayern nicht um die fortlaufende Prüfung der Meisterschaftsteilnahme bei ÜK-Waffen herum. Man kann also nur hoffen, dass das Thema nicht durch irgendeinen Knallkopf bis zum BGH hocheskaliert wird und dann die Rechtsansicht aus Stuttgart möglicherweise bundesweite Rechtsprechung wird. So bleibt den jeweiligen Landesbehörden (bis auf BaWü) immer hin noch etwas Spielraum. Und das es zeitnah eine Korrektur des Gesetzes gibt, ist, wenn man Konstantin Kuhles Aussagen kennt, eher nicht zu erwarten. Er will das Waffenrecht nämlich lieber gar nicht anfassen, sonst haben wir Nancys Ideologie schneller im Gepäck als wir bis Drei zählen können.

     

    Zur bayerischen Regelung siehe Post von @sonnyboy vom 4.3. (Auszug aus der BSSB Schützenzeitung):

     

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  3.  

    vor 9 Stunden schrieb der_HU:

    Wie diese Qualifizierung zur Jugendaufsicht aussieht, ist tatsächlich Verbandssache. So wie ich das sehe bzw. verstehe: Ihr gehört keinem Verband an und habt z.B. den Titel "Handwerksmeister" oder seid Lehrer o.ä. Dann sagt das BVA: Ja, du darfst die Aufgabe der Jugendaufsicht wahrnehmen. Seit Ihr Mitglied im z.B. DSB müsst ihr Euch an deren Qualifizierungsrichtlinien halten also den "JuBaLi" Lehrgang besuchen

     

    Genau so ist es. z.B. die Ausbildereignung (AdA Schein), Meisterqualifizierung (da ist der AdA Bestandteil), Ausbildung als Erzieher/Kinderpfleger, soziales Studium wie Sozialpädagoge, der besagte Lehrer aber auch praktische Erfahrung in der Jugendarbeit reichen, um eine besondere Qualifizierung nachzuweisen. m.M.n. müsste dafür eigentlich auch die eigene Elterneigenschaft ausreichen - wenn ich es schaffe, in 18 Jahren meine Schratzen großzuziehen, lässt sich ein gewisses pädagogisches Geschick, gerade in der heutigen Zeit, nicht mehr verneinen. Eine Verbandsqualifizierung ist definitiv nicht zwingende Voraussetzung. Die kann sich allenfalls ergeben, wenn man als Verein Jugendtraining anbietet und damit den Verbandsregularien unterliegt.

  4. Gerade eben schrieb Spanplatte:

    Das Waffenrecht ist zu komplex um das mal schnell in irgend einem Ausschuß durch zukauen.

     

    Das wird alles schön im Hinterzimmer lang und breit ausdiskutiert.

    Dann bekommen wir wieder ein paar Krümmel hingeworfen und paar richtig schöne Knüppelschläge ins Genick.

    Dem Grunde nach hast du natürlich recht. Aber wenn man bedenkt, wie stark Faeser an dem Thema rumgebaggert hat und ihre MP-Wahl bald ist, finde ich es schon erstaunlich das es nicht einmal einen Satz dazu gibt.

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  5. Gerade eben schrieb Mausebaer:

    Kein Konjunktiv. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG ist bei einem sog. "Burn out" die persönliche Eignung nach § 6 nicht gegeben und eventuell bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse sind gem. § 45 WaffG zu widerrufen.

    https://www.bar-frankfurt.de/service/reha-info/reha-info-2020/reha-info-022020/reha-statistiken-zu-psychischen-stoerungen-spiegeln-trends-wider.html

     

    Zitat

    Jedes Jahr sind 28 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen.

     

     

    https://promentesana.ch/selbstbestimmt-genesen/psychische-krankheiten-a-z

     

    Zitat

    Jeder zweite Mensch erkrankt einmal im Leben an einer psychischen Störung

     

    Irgendwie schwachsinnig, die gesetzliche Regelung? Nach der Logik sind so gut wie alle irgendwann mal psychisch krank. Trotz dieses Fakts gibt es so gut wie keinen Legalwaffenmissbrauch.

  6. Sollte die ökosozialistische Regierung das wirklich durchziehen mit HA Verbot, ggf. sogar Pistolenverbot, werde ich nach Österreich übersiedeln. Sind keine 50km Luftlinie von hier. In Österreich darf jeder EU Bürger mit Wohnsitz in AT eine waffenrechtliche Erlaubnisse beantragen. Kat C sind ab 18 frei zu erwerben, Kat B Waffen nach Psychotest und Waffenführerschein ohne Bedürfnisprinzip. Was ich erlesen habe, kann man nach Rücksprache mit der dortigen Behörde auch größere Waffenbestände aus DE mit umsiedeln. Die Pumpe müsste dann hier bleiben, aber ist ja auch kein Halbautomat.

     

    Grüße

    switty

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  7. vor 1 Minute schrieb Jack_Oneill:

    Die Kosten würden locker im oberen 6 Stelligen Bereich liegen. Wir müssten zusperren. Es gäbe dann wohl nur noch einige Kommerzielle Anbieter, wo die oberen 10.000 horrende Mitgliedsbeiträge zahlen.

    Das kommt natürlich dazu. Und, letztlich würde das auf ein paar handvoll Bunker pro Bundesland hinauslaufen, mit entsprechenden langen Anfahrtswegen. Passt super in die CO2 Agenda unserer Regierungsfreaks.

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  8. vor 41 Minuten schrieb Gerry:

    m Zuge einer Verschärfung ist nun auch wieder die zentrale Aufbewahrung der Sportwaffen in den Fokus gekommen. Beiträge in zahlreichen Foren gehen davon, dass man Sportschützen nicht mehr erlauben soll die Waffen im privaten Bereich zu verwahren.  

    Auch die Gewerkschaft der Polizei GdP ist von ihren früheren Ansichten abgerückt und fordert auch die private Aufbewahrung von Sportwaffen müsse unter die Lupe genommen werden. Dafür müssten Vereine Vorschläge machen und das Bundesinnenministerium den rechtlichen Rahmen klären. Eine Verpflichtung zur zentralen Aufbewahrung wäre das Aus für 90% der Vereine. Wir haben rund 145 Mitglieder die insgesamt über mindestens 500 Waffen verfügen. Für deren Aufbewahrung im Vereinsheim müssten wird einen besonders gesicherten Bunker bauen in dem jeder dann seine Tresore 2-3 Tresore einstellen kann.

    Die Kommentare zur zentralen Lagerung nehme ich allesamt nicht mehr ernst, das ist sicherheitstechnisch der Obergau. Wenn das wirklich gemacht wird können wir bis drei zählen, bis irgendeine holländische Automatenknackerbande den Bunker aufsprengt und ausräumt.

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  9. vor 9 Minuten schrieb Jack_Oneill:

    Es läuft meines Erachtens auf den Seehofer Entwurf von 2021 hinaus + MPU. Wobei MPU auch nicht richtig ist, da "nur" ein Fachpsychologisches Zeugnis verlangt wird.

    Bin gespannt, ob sich diese Datenkrake durchsetzt, in der sämtliche Behörden wild Gesundheitsinformationen an die Waffenbehörde rumschicken sollen, egal ob eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt oder nicht. Das ist mir ja beim Seehofer Entwurf schon besonders negativ aufgefallen.

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  10. vor 33 Minuten schrieb Bettina Fischer:

    Würde mich nicht wundern, wenn das BMI jetzt einfach die §§ 6 und 7 AWaffV ändert um Waffen vom Schiessport auszuschließen.

    Spannender und erschreckender Gedanke. Das wäre hoffentlich nicht gut für den Koalitionsfrieden. Aber generell gefragt: Verordnungen detaillieren m.W. Gesetze und sind für die Verwaltung bindend, legen also fest wie das Gesetz umgesetzt wird. z.B. Halbautomatische Pistolen komplett vom Schiesssport auszuschliessen, dürfte da schon eher schwierig werden, da dem Sportschützen mehrschüssige Kurzwaffen auf Basis des Gesetzes zugebilligt werden? Auch eine MPU für alle dürfte m.E. nicht gehen, da das WaffG regelt, dass nur unter 25 Jahre eine MPU erforderlich ist.

    Aber Schindluder könnten Nancys Truppen in jedem Fall treiben.

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  11. Ich hab bei mir einen Comfee Luftentfeuchter stehen (Amazon). Der hat eine Steuerungsautomatik und entfeuchtet, wenn ein gewisser Grenzwert überschritten wird. Hält den Raum zwischen 45-55% relative Luftfeuchtigkeit. Wenn du einen Kanalanschluss hast, kannst du das Kondensat direkt aus dem Gerät abtropfen lassen. Wenn das nicht geht, hat der eingebaute Tank ca. 3L Speichervolumen. Das Gerät lässt sich per App steuern und meldet sich, wenn der Behälter voll ist. Da ich im gut isolierten Neubau wohne, hält der Tank ein paar Wochen. Bei mir läuft zusätzlich noch ein Rohrlüfter in der Wand, der ca. 10cm Durchmesser hat und für eine Luftzirkulation mit dem Flur sorgt. Dadurch hab ich im Waffenraum einen leichten Unterdruck gegenüber den Nachbarräumen, was Schimmelbildung und Korrosion zusätzlich verhindert. Habe in 2 Jahren null Probleme mit Korossion an meinen Waffen.

     

    https://www.amazon.de/gp/product/B07MSL8YN7

    https://de.wikipedia.org/wiki/Unterdrucklüftung

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  12. vor einer Stunde schrieb Giraffe:

    Eine Aufbewahrungskontrolle ist wohl nicht geeignet eine psychische Erkrankung zu diagnostizieren ...

    Selbst ein Psychotest ist nicht geeignet, sicher eine psychische Erkrankung zu diagnostizieren. Das setzt nämlich voraus, dass der potenzielle Täter mitwirkt und dem Tester nichts vorgaukelt. Wenn jemand mit krimineller Absicht wie Philipp "Masterconsultant" Fusz eine Waffe für einen Amoklauf haben will, wird er kaum reinen Wein einschänken. Außerdem bliebe ihm immer noch die Möglichkeit eine illegale Waffe zu beschaffen, sollte ihm der legale Weg versperrt sein. Man darf nämlich nicht vergessen: Bereits der von ihm begangene mehrfache Mord ist mit der Höchststrafe bedroht, da wird er sich einen feuchten Kehricht darum kümmern, wenn eine Anklage wegen illegalem Waffenbesitz hinzukommt. Außerdem ist dem Volli***** das zwischenzeitlich ziemlich wurscht was ihm strafrechtlich geblüht hätte, da er sich demnächst die Radieschen von unten anschauen will.

     

    Merke: Einen Straftäter schrecken Strafandrohung nicht ab. Verbote hindern ihn nicht daran, seine Tat zu verwirklichen.

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  13. vor 20 Stunden schrieb SHGYJ:

    Oh. Da habe ich bei Dir wohl einen Nerv getroffen…? 😉

    Bist Du „Liberaler Jäger“? ☺️

    Nope, bin kein Jäger, aber dieses unqualifizierte Bashing der FDP kann ich nicht ab. Die Partei hat uns gerade unsere Halbautomaten in schwarzer Farbe bewahrt, ohne die FDP wärs das vor Weihnachten mit dem Thema gewesen. Weil man sich nicht in der Öffentlichkeit produziert heisst es noch lange nicht, dass es keine Kritik gibt.

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  14. Ich hatte am 3.6.22 eine Ruger 10-22 mit Lieferzeit "Versandfertig 2-6 Werktage" bestellt und dann erstmal nichts gehört. Am 1.7. angerufen, erst nicht durchgekommen (keiner hebt ab) und später erfolgreich nochmal probiert (0180er Nr.). Dann gings recht zügig, die Ware wäre schon eine Weile da. Am 6.7.22 gings in den Versand und war dann ein paar Tage später bei mir. Sagen wir mal so: hätte ich nicht angerufen, wäre da nichts verschickt worden. Mein Erlebnis war nicht wirklich schlecht, aber auch nicht wirklich gut. In jedem Fall wirkt der Laden ziemlich unorganisiert (auf Anruf wird die Ware "gefunden" und dann verschickt - mal ehrlich, was soll das?). Aber warum sie dennoch überleben: Ich war z.B. vor der Bestellung ebenfalls skeptisch und hab trotzdem bestellt. So wie alle anderen hier auch :victory: Würde ich nochmal bestellen? Nur bei einem sehr guten Angebot, und da würde ich mich vorher intensiv konsultieren obs mir das wirklich wert ist. Ein potenzielles Pleiterisiko sehe ich nämlich schon, so wie die arbeiten.

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