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Klobürste von Esstisch

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  1. Nein. Es werden erstmal unangenehme Nachfragen kommen, wenn die Behörde davon Kenntnis erlangt, dass die WHE nur ein nice to have ist. Ermessensspielraum.
  2. Gibt Geldrückforderungen vom Finanzamt und wenn die Waffenbehörde schlecht drauf ist, kann auch die WHE entzogen werden, die ja zwischen 150,- und 3.000,- je nach Landstrich kostet.
  3. Das bedarf einer BKA Genehmigung. Denen musst du tatsächliche Geschäftstätigkeit nachweisen. Schwer, kompliziert, teuer, nervig,......... usw.
  4. Ja, leider. Klamotten und Zubehör. Alles das, was kein Spaß macht.
  5. Willst du was in Nordhessen aufmachen? Gerne auch per PN. Fahr nach Suhl und mach vorher den Waffenfachkundelehrgang bei der Waffenschule Suhl.
  6. ........ bahhh, bist du rückständig. Taser, Pfefferspray und Stachelwürger sind up to date und bei der Jugend hipp.
  7. ... also, so ein WO in Selbstverwaltung mit Schwarmintelligenz. Das würde die Moderation obslolet machen. Das hat die Primatenpartei auch probiert. Es ist kläglich gescheitert.
  8. Unabhängig von dem, was besagter User kundtat, wurde nicht zielführend diskutiert, sondern hauptsächlich disliked. So ein Themenstrang ist nicht lesenswert. Er erzeugt keinen Traffic, weil er uninteressant blieb.
  9. Und ich unterstütze diesen Wunsch nicht. Weil, wenn mir das hier zu blöde wäre darauf zu antworten, könnte ich in Versuchung kommen, auf Grund meiner Faulheit, einfach ein Dislike zu drücken. So bin ich aber gezwungen, weil mich mein unsägliches Mitteilungsbedürfnis dazu drängt, fleiß zu zeigen. Diesen Hintergrund unterstelle ich 90% allen Usern hier. Daraus folgt, wenn es keinen Dislike gibt, wird diskutiert. Es entsteht Content, welcher gelesen wird. Davon lebt das Forum.
  10. Das hat etwas mit Klüngel zutun. Diese Funktion Spaltet und das Forum verdorrt. Gegenrede soll in Textform stattfinden und nicht mit einem einfachen Dislike.
  11. Das wurde mal gemacht und Mißbrauch betrieben, weshalb das wieder abgeschafft wurde.
  12. Wie willst du verhindern, dass deine Magazine ausm Kellerregal nicht von Kindern auf den Spielplatz zum spielen genommen werden? Wenn die für dich erlaubten verbotenen gegenstände in xyz-Hand gelangen, wegen deiner Aufbewahrung, verlierst du die "Zuverlässigkeit"? .... so manche Konsequenzen denkst du einfach nicht zuende. Melden macht dich nicht frei!
  13. Dann erfülle dir doch erstmal selber deinen eigenen Wunsch. Anstelle unkoordiniert, verbalpeinlich um dich zu schlagen, versuche doch ganz einfach mal zielgerichtet Fragen zu stellen und möglichst kompetent, Antworten zu geben. Einen Gesinnungstest brauchst du nicht bei mir machen. Wozu auch. Ich würde dich aber sehr gerne in meiner sozialpsychologischen Sprechstunde begrüßen dürfen. Hallo Presswurst. Schön, dass es dich gibt. Du bist willkommen. 🙂
  14. Wenn die Auswirkung eines Urteils auf den Kläger oder den Beklagten begrenzt wäre, würde das weniger Kopfzerbrechen bereiten. Üblich ist es jedoch, dass sich solche Urteile im Handeln der Waffensachbearbeiter niederschlägt. Gewöhnlich kommen schlechte und keine vorteilbringenden Urteile.
  15. Durchaus ehernwert, wenn man sich selbstlos als Versuchskaninchen zur Verfügung stellt. Zu Zwei; Gerichtliche Entscheidungen herbeiführen. Deutsche Gerichte; Entscheidungen. Weder Recht noch Gerechtigkeit.
  16. Es geht um Dinge, die zu "Verbotenen Gegenständen" wurden. Man muss sich zukünftige Probleme nicht gedankenlos ans Bein nageln. Einfach mal in der Frist abwarten und mal schauen, was sich noch so daraus oder in dem Bereich entwickelt.
  17. Na, es geht doch. Das ist ein wirklich gutes Statement.
  18. https://www.letsgetfreaky.de/vom-mutterkorn-zum-lsd/ Im Übermaß ist es gesundheitsschädlich. Also obacht beim schnucken.
  19. Klobürsten sind das Recyclingmaterial für deine Zahnbürsten. Hmmm. Du solltest dir besser etwas mehr Mühe geben, argumentativ auf den Enigangspost einzugehen; Sonst machst du dich durch das viele OT und die Beleidingungen hier nur selber zur Leberwurst.
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