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RainerE

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  1. Hier gibt es eine ganze Liste von Spendenkonten. Wobei ich nicht recherchiert habe, was die im Einzelnen genau machen. https://www.tagesschau.de/spendenkonten/spendenkonten-133.html
  2. Danke für die Klarstellung! Hätte mich auch gewundert, wenn das Dir zugeschrieben Zitat sich auf Östereich bezogen hätte.
  3. Wo liest Du da, dass ein Wohnsitz im Bundesgebiet notwendig ist? Stell mal die Passage hier ein, bitte. Ich wüsste nicht, was dieser Paragraph für EU-Ausländer, z.B. Deutsche für eine Bedeutung haben sollte. §33 Abs.1 bezieht sich auf den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie C durch Menschen, mit Wohnsitz im Bundesgebiet. §33 Abs. 2, regelt (unter anderem) den Erwerb von Schusswaffen der Kat. C durch Menschen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen in einem anderen Mitgliedsstaat der EU. Diese brauchen KEINEN Wohnsitz im Bundesgebiet. Das steht absolut nirgends. Sie müssen sich natürlich ausweisen und der Erwerb wird in das entsprechende EU-Land gemeldet. Also, kein sinnvoller Weg eine Waffe zu beschaffen, wenn man länger Spaß daran haben will. Aber für jemanden, der heute oder in den nächsten Tagen was "zu erledigen hat" mit den Schießeisen und sein Ableben mit eingeplant hat - ein sehr gangbarer Weg. Der Händler in Ö. verhält sich dabei absolut gesetzeskonform, dem ist nichts anzukreiden.
  4. Übrigens habe bislang nur ich Gesetze zitiert. Woher das andere Zitat stammt, ist unklar - zumindest mir.
  5. Ich dachte, das geht aus dem Gesetzestext hervor. Er kauft die Waffen in Ö bei einem Händler. Dazu legt er seinen Personalausweis vor und macht damit glaubhaft, dass der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Registrierungspflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt. Er bekommt die Waffen problemlos ausgehändigt. Er weiß, dass dieser Kauf den östereichischen Behörden angezeigt wird, und diese den Erwerb nach Deutschland melden werden. Da seine Lebenserwartung jedoch überschaubar ist, kümmert das den Käufer wenig.
  6. Ich weiß nicht, woher @Mitr das hat, und ich weiß auch nicht, weshalb Du Dich auf Ihn als Quelle beziehst. Ich kann dazu nur sagen - diese Aussage ist m.E. falsch. In besagtem Fall wurden eine Schrotflinte und ein UHR gekauft. Das sind Waffen der Kategorie C. Schusswaffen der Kategorie C § 33 (2) Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer der zu registrierenden Schusswaffe, das Datum der Überlassung sowie den Namen und die Anschrift des Vorbesitzers bekannt zu geben. Er hat außerdem den Staat innerhalb der Europäischen Union glaubhaft zu machen, in dem er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat, oder glaubhaft zu machen, dass dieser außerhalb der Europäischen Union liegt. Liegt der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Registrierungspflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat der Gewerbetreibende die Behörde im Wege des Datenfernverkehrs davon in Kenntnis zu setzen. Die Behörde hat diesfalls den Wohnsitzstaat des Betreffenden über die Registrierung der Waffe in Kenntnis zu setzen. Bei Waffen Kategorie B taucht so eine ähnliche Formulierung auf, wie die von Dir zitierte. Aber das gilt eben für Kat. B Schusswaffem der Kategorie B §20 (3) Wer den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darf eine Schusswaffe der Kategorie B darüber hinaus nur erwerben, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, sofern er dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffe nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt. Aber wenn es das Zitat von @Mitr, bzw. von Dir an irgendeiner Stelle mit Gesetzeskraft nachzulesen gibt, bin ich für den Link ein dankbarer Abnehmer!
  7. Ok, ich bin offen für Informationen, niemand kann alles wissen. Erzähl doch mal, was Du damit meinst.
  8. Nein, Deine persönliche Erfahrung und auf der anderen Seite Gesetz. Nein, aber dieser Nicolai aus Heidelberg. Deine Aussage steht in direktem Gegensatz zum Gesetzestext, ebenso zu dem was sich vor einigen Wochen in Heidelberg abgespielt hat.
  9. Und wer sollte da Deiner Meinung nach auftreten?
  10. Doch! https://forum.waffen-online.de/topic/469437-amoklauf-in-heidelberg/?do=findComment&comment=3291399 "Es hat sich rumgesprochen: "Jeder, der Amok laufen will, kommt ganz einfach in Österreich an Waffen", kommentierte kurz nach dem Amoklauf in der Universität Heidelberg ein Leser der österreichischen Tageszeitung "Der Standard". Ganz einfach - das wusste auch der Täter, ein 18-jähriger Student, der in der Woche zuvor bei einem Waffenhändler in Wien legal eine Schrotflinte und eine Büchse für rund 2000 Euro gekauft hatte." Diese Aussage ist inhaltlich korrekt.
  11. Jepp, offensichtlich ist nicht alles, was man in der Sachkunde lernt komplett richtig, oder hat genug Tiefgang 🙁 Zu schnell losgeplappert! Ich habe eben nachgelesen. Absatz 2 stellt auf die Formulierung "in der Regel" ab - also gibt es hier ein zusätzliches Abwägen der Behörde.
  12. Bei mir ist die Sachkunde noch nicht sooo lange her, genau so haben wir das dort auch gelernt. Egal wofür - 60 TS sind 60 TS.
  13. Danke für das Update. Ich wünsch Dir viel Erfolg – und wenn es geht auch etwas Spaß dabei, Herrn Ibach mal etwas in den Ar... zu treten. Mein Tipp, Du wirst nicht allein sein ... Gruß Rainer
  14. Na ja, das ist die "Absprache" in unserer Gesellschaft. Man nennt es Demokratie. Was wäre denn Dein Vorschlag?
  15. Ich finde, das hast Du perfekt auf den Punkt gebracht!
  16. Es gibt wohl verschiedene korrekte Schreibweisen des Namens Mao Zedong. Das war mir nicht klar. Ich entschuldige mich für meine falsche und überflüssige Korrektur bei @Mausebaer.
  17. @Mausebaer: Der Mann auf den Du Dich berufst und mit dessen Ansichten Du Dich scheinbar so gut auskennst hieß "Mao Zedong".
  18. Es ist immer gut zu wissen, wessen Geistes Kind das Gegenüber ist. Herr Ober... st... u...r..m... Ach Scheiß drauf🤣 Ist auch egal... Die "Hackenzusammen-Glorifizierer" sind eh am Aussterben. Zum Glück!!! Juchu😄
  19. Uups, ich kann nur SEHR schlecht Englisch 🙁 Ich frag mal meine Frau, ob sie es mir übersetzt. Danke für die Info!
  20. JAWOLL, Herr .... ähhh... JDHarris!!!!! Hacken zusammen!
  21. Nein, ich bin Sportschütze. Luftpistole, Luftgewehr, Kleikalibergewehr, GK Pistole auf 25m, Gewehr auf 100 und 300m. Aber es geht doch gar nicht um Suizid Es geht um die Hemmschwelle, um die Bereitschaft mit einer TATWAFFE jemanden zu verletzen oder zu töten. Dabei ist es, meiner bescheidene Menung nach, einfacher den Finger auf 10m krumm zu machen, als jemandem, dessen Atem man riecht, das Messer in den Bauch zu stechen und ihm dabei in Augen zu sehen, wenn er stirbt.
  22. Also gut... Die USA haben die Nazis praktisch im Alleingang an Omaha Beach besiegt. Und das konnten sie nur, weil sie ein sehr liberales Waffengesetz haben. Das ist meiner bescheiden Meinung nach sehr, hmmm ...einseitig betrachtet. Wikipedia: "An den Kämpfen nahmen Truppen aus den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Kanada, Polen, Frankreich, Neuseeland, Norwegen und weiteren Staaten teil... Die Rote Armee im Osten war ja auch nicht gänzlich unbeteiligt am Untergan des Dritten Reiches. Den Unteergang des Hitlerregimes unmittelbar mit dem liberalen Waffenrecht in den USA zu verknüpfen halte ich ganz persönlich für ... na ja, sagen wir mal – gewagt...?!
  23. Ja, kann sein. Aber wer sagt denn, dass die Drogenbanden genau so viele "Gegner" umbringen würden, wenn sie keine Knarre hätten. s.o. je näher drann, um so persönlicher... je weiter weg, um so einfacher...
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