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RainerE

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  1. Ja aber dann wäre doch eine Prüfung in der Art für alle angehenden LWB der viel bessere Weg. Hundertmal besser als unsere doch sehr schulisch ausgerichtete Sachkundeprüfung. Und mindestens tausendmal besser als irgendein Backgroundcheck. Natürlich meine ich damit nicht, dass sich der Prüfling das Lernmaterial des angehenden Jägers aneignen soll😆
  2. Also, worum es mir geht ist zu verstehen, was @Muck damit meinte, als er geschrieben hat: "Der Dummkopf in der Schule war überprüft..."
  3. Den Backgrundceck kann ich nicht lesen, dafür ist mein Englisch zu schlecht. Es wäre toll, wen Du mir einfach schreiben könntest, wie so eine Überprüfung beim Waffenkauf eines 18jährigen aussieht. Also was da von wem überprüft wird, damit er ein Sturmgewehr kaufen kann. Du weißt das ja offensichtlich und es wäre schön, wenn ich meine Wissenslücke mit Deiner Hilfe füllen könnte. Sorry für meine mangelhaften Fremdsprachenkentnisse!
  4. Was meinst Du mit "überprüft"? Was wurde da von wem überprüft?
  5. Das macht nichts. Kein Problem! Ich habe mit dem Verantwortlichen telefoniert: Herr Wiechmann vom Schützenverein 1553 Gardelegen e.V. Der Schießpark am Kahnberg ist geöffnet zu den Zeiten, die @flymaster oben geschrieben hat. Die Website ist nicht mehr online, weil sich scheinbar jemand anders die Domain, oder die Namensrechte daran gesichert hat... So ganz habe ich es nicht verstanden. Herr Wiechmann hat jetzt die Handynummer unter der früher Herr Beckmann vom Schießpark erreichbar war: 0160-4408227. Darüber können Reservierungen und Anfragen vorgenommen werden. Es ist die gleiche Nummer, wie schon vor zwei Jahren. Nix Privat. Kein Grund für Geheimniskrämerei. Alles gut, ich habe meine Info, um die es mir ging. Schöne Grüße Rainer
  6. Na ja, wir waren schon mehrmals mit dem Verein dort. Bei uns kann von Exklusivität nicht die Rede sein. Letztes mal gab es vor Ort noch Verhandlungen, weil die Preise erhöht worden waren. Also alles so wie im richtigen Geschäftsleben. Aber, ja klar - kann mittlerweile auch anders sein. Wir werden sehen.
  7. Man könnte glauben, es geht um die Zugangsdaten zu einer Geheimsekte, oder Passwörter für das dunkelste Darknet. Mir fehlt so ein wenig das Verständnis für dieses Versteckspiel. Das ist ein gewerblicher Anbieter einer Schießanlage (oder zumindest war er das). Nach meinem Verständnis ist ein Unternehmer auf Kunden und Umsatz angewiesen. Dazu ist es notwendig mit Interessenten in Kontakt zu kommen und mit ihnen zu kommunizieren. Die Website existiert offensichtlich nicht mehr. Auf E-Mails wird nicht geantwortet. Auch telefonische Nachrichten auf die Mailbox fördern keine Reaktion zu Tage. Du sagst es ist offen – aber woher Du diese exklusive Info hast, kannst du nicht sagen. Wie kann jemand ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen betreiben, wenn es scheinbar nur einen begrenzten Kreis Menschen gibt, die eine Telefonnummer haben – und die ist privat, und kann nicht weitergegeben werden. Du erlaubst Dir einen Scherz mit uns , oder?
  8. Woher kommt denn die Info?
  9. Ich wollte da letzten Herbst schon mal hin und habe weder telefonisch noch über E-Mail Antwort bekommen. Insgesamt keine sehr guten Zeichen, fürchte ich.
  10. Kennt jemand den Schießpark am Kahnberg, in Bergen bei Gardelegen? ich habe hier einen Flyer von denen aus 2020 und wollte da mal wieder hin. Telefonisch erreiche ich niemanden dort und wenn ich die Homepage eingebe, steht die Domain zum Verkauf. Ist jemand aus der Gegend und weiß da was?
  11. Was würdest Du denn tun, wenn Du Kenntnis davon erlangen würdest, dass ein Sportschütze illegale Waffen besitzt?
  12. Hier gibt es eine ganze Liste von Spendenkonten. Wobei ich nicht recherchiert habe, was die im Einzelnen genau machen. https://www.tagesschau.de/spendenkonten/spendenkonten-133.html
  13. Danke für die Klarstellung! Hätte mich auch gewundert, wenn das Dir zugeschrieben Zitat sich auf Östereich bezogen hätte.
  14. Wo liest Du da, dass ein Wohnsitz im Bundesgebiet notwendig ist? Stell mal die Passage hier ein, bitte. Ich wüsste nicht, was dieser Paragraph für EU-Ausländer, z.B. Deutsche für eine Bedeutung haben sollte. §33 Abs.1 bezieht sich auf den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie C durch Menschen, mit Wohnsitz im Bundesgebiet. §33 Abs. 2, regelt (unter anderem) den Erwerb von Schusswaffen der Kat. C durch Menschen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen in einem anderen Mitgliedsstaat der EU. Diese brauchen KEINEN Wohnsitz im Bundesgebiet. Das steht absolut nirgends. Sie müssen sich natürlich ausweisen und der Erwerb wird in das entsprechende EU-Land gemeldet. Also, kein sinnvoller Weg eine Waffe zu beschaffen, wenn man länger Spaß daran haben will. Aber für jemanden, der heute oder in den nächsten Tagen was "zu erledigen hat" mit den Schießeisen und sein Ableben mit eingeplant hat - ein sehr gangbarer Weg. Der Händler in Ö. verhält sich dabei absolut gesetzeskonform, dem ist nichts anzukreiden.
  15. Übrigens habe bislang nur ich Gesetze zitiert. Woher das andere Zitat stammt, ist unklar - zumindest mir.
  16. Ich dachte, das geht aus dem Gesetzestext hervor. Er kauft die Waffen in Ö bei einem Händler. Dazu legt er seinen Personalausweis vor und macht damit glaubhaft, dass der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Registrierungspflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt. Er bekommt die Waffen problemlos ausgehändigt. Er weiß, dass dieser Kauf den östereichischen Behörden angezeigt wird, und diese den Erwerb nach Deutschland melden werden. Da seine Lebenserwartung jedoch überschaubar ist, kümmert das den Käufer wenig.
  17. Ich weiß nicht, woher @Mitr das hat, und ich weiß auch nicht, weshalb Du Dich auf Ihn als Quelle beziehst. Ich kann dazu nur sagen - diese Aussage ist m.E. falsch. In besagtem Fall wurden eine Schrotflinte und ein UHR gekauft. Das sind Waffen der Kategorie C. Schusswaffen der Kategorie C § 33 (2) Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer der zu registrierenden Schusswaffe, das Datum der Überlassung sowie den Namen und die Anschrift des Vorbesitzers bekannt zu geben. Er hat außerdem den Staat innerhalb der Europäischen Union glaubhaft zu machen, in dem er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat, oder glaubhaft zu machen, dass dieser außerhalb der Europäischen Union liegt. Liegt der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Registrierungspflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat der Gewerbetreibende die Behörde im Wege des Datenfernverkehrs davon in Kenntnis zu setzen. Die Behörde hat diesfalls den Wohnsitzstaat des Betreffenden über die Registrierung der Waffe in Kenntnis zu setzen. Bei Waffen Kategorie B taucht so eine ähnliche Formulierung auf, wie die von Dir zitierte. Aber das gilt eben für Kat. B Schusswaffem der Kategorie B §20 (3) Wer den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darf eine Schusswaffe der Kategorie B darüber hinaus nur erwerben, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, sofern er dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffe nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt. Aber wenn es das Zitat von @Mitr, bzw. von Dir an irgendeiner Stelle mit Gesetzeskraft nachzulesen gibt, bin ich für den Link ein dankbarer Abnehmer!
  18. Ok, ich bin offen für Informationen, niemand kann alles wissen. Erzähl doch mal, was Du damit meinst.
  19. Nein, Deine persönliche Erfahrung und auf der anderen Seite Gesetz. Nein, aber dieser Nicolai aus Heidelberg. Deine Aussage steht in direktem Gegensatz zum Gesetzestext, ebenso zu dem was sich vor einigen Wochen in Heidelberg abgespielt hat.
  20. Hmmm, ja - warum nicht.
  21. Und wer sollte da Deiner Meinung nach auftreten?
  22. Doch! https://forum.waffen-online.de/topic/469437-amoklauf-in-heidelberg/?do=findComment&comment=3291399 "Es hat sich rumgesprochen: "Jeder, der Amok laufen will, kommt ganz einfach in Österreich an Waffen", kommentierte kurz nach dem Amoklauf in der Universität Heidelberg ein Leser der österreichischen Tageszeitung "Der Standard". Ganz einfach - das wusste auch der Täter, ein 18-jähriger Student, der in der Woche zuvor bei einem Waffenhändler in Wien legal eine Schrotflinte und eine Büchse für rund 2000 Euro gekauft hatte." Diese Aussage ist inhaltlich korrekt.
  23. Jepp, offensichtlich ist nicht alles, was man in der Sachkunde lernt komplett richtig, oder hat genug Tiefgang 🙁 Zu schnell losgeplappert! Ich habe eben nachgelesen. Absatz 2 stellt auf die Formulierung "in der Regel" ab - also gibt es hier ein zusätzliches Abwägen der Behörde.
  24. Bei mir ist die Sachkunde noch nicht sooo lange her, genau so haben wir das dort auch gelernt. Egal wofür - 60 TS sind 60 TS.
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