Parallax
-
Gesamte Inhalte
390 -
Benutzer seit
Beiträge von Parallax
-
-
vor 23 Minuten schrieb Saxcab:
Warum erwirbst Du nicht zuerst die Waffensachkunde? Da wird Dir alles richtig erklärt.
Das wird vermutlich in nicht wenigen Vereinen erst zur WBK-Beschaffung nahegelegt.
Ich hab damals meine Sachkunde eigeninitiativ so schnell wie möglich gemacht (und danach dann auch
VA), denn ich wollte ja wissen was ich da tue... den Reaktionen zufolge war das wohl alles
andere als üblich.
- 1
-
vor 32 Minuten schrieb Pi9mm:
Du hattest wohl beide "WS-Gruppen" zusammengefasst & den "WBKlern" gegenübergestellt.
Mein Punkt war: wenn man davon ausgeht, daß die meisten die sich SRS kaufen um damit auch (mit KWS) herumzulaufen, ist der Weg zum LWB im Sinne "noch mehr Bumm mit the real deal" nicht "zielführend", da er/sie/es/unentschieden/unklar zum Führen dann einen WS bräuchten, den er/sie/es/unentscheiden/unklar aber zu 99,99% nicht bekommen würden. Ergo bleibts beim Spritzguß.
- 1
-
vor 15 Minuten schrieb Pi9mm:
Meinst jetzt "WBK-Berechtigte", oder wirklich den großen WS (den eh kaum Keiner hat) ?
Ich meine den WS. Eine WBK berechtigt nicht zum Führen. Darum gehts beim KWS und wohl auch beim Großteil der Erwerber die man politisch loswerden will.
- 1
-
vor 36 Minuten schrieb zickzack:
Sollte dies so stimmen, also dass der "Abstand" zwischen SSW und scharfen Waffen verringert wird, dann könnte dies aber auch bedeuten, dass viele (zukünftige) SSW Besitzer gleich in den Schützenverein eintreten und anstatt eine SSW zu kaufen gleich eine scharfe beantragen.
Wohl kaum, denn der Sinn vom allgemeinen SSW-Erwerb ist, damit auch rumlaufen zu können, siehe Popularität des KWS. Der Kreis der KWS-Berechtigten und WS-Berechtigten ist nicht deckungsgleich.
- 1
- 1
-
vor 3 Stunden schrieb Pikolomini:
Das wäre doch Klasse, dann würden die stolzen Besitzer dieser waffenähnlichen Gegenstände doch gezwungen, auf diesem Wege, zu mindest rudimentär, deutsch in Schriftform zu beherrschen, um dann die Anträge auszufüllen.
Selbst keinen Satz ohne Fehler rausbekommen, aber über "Ausländer" herumhetzen. WO wie es leibt und lebt...
- 2
-
"WELT", das ist doch quasi wie "BILD" nur in bewegt, oder? 🙂
- 1
- 2
-
Beim DSB: Schießsportleiter, auch wenns an mancher Stelle noch falsch als "Schießleiter" bezeichnet wird.
-
Am 25.9.2021 um 16:37 schrieb chief wiggum:
Lt. Polizei gab es bei 16% der kontrollierten Fahrer Beanstandungen wegen Alkohol oder Drogen. Das ist etwa jeder sechste. Finde ich heftig und hätte ich so nicht erwartet, deckt sich aber mit den Fahrweisen die ich inzwischen täglich im Straßenverkehr beobachten muss.
Exactly. In der Coronazeit ist es (von einem schlechten Startniveau) in meiner Beobachtung tatsächlich steil bergab gegangen. Da müssen eine Menge Leute mangelndes Selbstbewußtsein und Selbstwertgefühl kompensieren...
- 1
-
@ASE Als interessiert lesender Laie frage ich mich, welche juristische Formalqualifikation Du aufzuweisen hast, damit ich das Gelesene von Dir besser einordnen kann. Klärst Du uns auf?
Das "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei verschiedene Paar Schuhe sind hat @Markf schon mehrfach erwähnt, insofern verstehe ich nicht ganz die Aufregung diesbezüglich. Gerade im Waffenrecht ist es ja in der Tat so, daß oft Behörden und Gerichte frei drehen - aber das hat @MarkF ja gar nicht in Abrede gestellt.
- 1
-
vor 3 Stunden schrieb HangMan69:
selbst WENN du vorbestellst is es noch lange nicht sicher das du auch das bekommst was du bestellt hast!
geschweige denn ob du ÜBERHAUPT was bekommst!
Na, aber Frankonia bekommt was sie bestellen - die Kunden in die Filiale. Ziel erreicht!
-
Die Formulierung "Erwerbsvorgänge" ist einfach nur mal wieder eine weitere Schlampigkeit in der Umsetzung des Willens des Gesetzgebers in konkreten Text, im ziemlich klaren Widerspruch zu diesem Willen, wie ASE und Sacharbeiter herausgearbeitet haben.
-
vor einer Stunde schrieb Rene2109:
Genau, ist eine DSB-Standordnung und so wie die ausschaut auch von anno dazumal. Das sollte die entsprechende Passage sein:
1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.
Korrekt, und sinnvollerweise nennt man dann auch gleich die entsprechende Regel in der SpO:
Zitat2.2 Bekleidungsregeln
...
4. Die Benutzung von Holstern ist verboten.
...
-
vor 9 Minuten schrieb Rene2109:
Wäre ein Verstoß gegen die DSB Standordnung.
So? Welche Regel dort? Zitat bitte.
Abgesehen davon muß keine DSB Standordnung da hängen - das ist nur ein Beispiel für eine Standordnung die ein Betreiber übernehmen kann, aber nicht muß. Wie die Sportordnung auch schon unter 0.2 besagt (Hervorhebung durch mich):
ZitatAn jedem Schießstand (auch Bogensportplatz) ist an gut sichtbarer Stelle eine Schießstandordnung
anzubringen.Wobei der typische DSB-only Verein natürlich da höchstwahrscheinlich die DSB-Standordnung (von anno dazumal) hängen hat.
Ich dachte viel mehr an mögliche Herzkasper von Kameraden und Verantwortlichen die das sehen könnten (unser Stand hat Glasscheibe zum Flur, und es könnte ja jemand reinkommen).
-
vor 3 Minuten schrieb PetMan:
Schiesse ich alleine auf dem Stand geht meine Waffe , wenn möglich, mit nach vorne. Meine Kurzwaffen stecken alle in Hostern, also kein Problem.
Dann holster mal auf einem DSB-Vereinsstand ne Waffe und lauf damit nach vorne zur Trefferaufnahme... 🙂
- 1
-
Wobei die Person nicht vom Verein bestellt sein muß um solo schießen zu dürfen, sofern sie den Lehrgangsnachweis hat. So jedenfalls die Auffassung des DSB. Lappen reicht. Wobei der Standbetreiber natürlich die Anforderungen auch härter machen kann - letztlich hält er/sie/es den Kopf dafür hin.
Die viel spannendere Frage ist, wie man denn "sicherstellt"(!), daß man allein auf dem Stand ist. Hinter sich alles verrammeln? Könnte ja sonst jederzeit jemand während man schießt reinkommen (ggfs. sogar unbemerkt), und zack ist man nicht mehr allein und müßte Waffe sofort entladen und ablegen (und hätte eben nicht sichergestellt, allein zu sein). Von Szenarien wo man solo vorne an den Scheiben ist aber am Stand noch die Waffe liegt möchte ich da noch gar nicht sprechen... Alles gut solange nix passiert, aber wenn, dann wird die Bedeutung dieses Wörtchens en detail betrachtet.
-
Wobei ich mich schon frage ob es irgendeinen Verband gibt, der
Zitatim Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft
daß diese Aufzeichnungen führen. Oder auch nur ein "festgelegtes Verfahren" dafür existiere...
-
Jede Diskussion über rechtliche Regelungen im Bereich von Gegenständen die in besonderem Maße als Waffe genutzt werden können sollten überschrieben werden mit "Sie verlassen hiermit den Bereich von Logik, gesundem Menschenverstand, Objektivität und Sachlichkeit".
Als Veranstaltungtechniker kann man problemlos mit ultragefährlichem Einhandmesser (Leatherman und Co) am Gürtel inmitten tausender besofferner Partypeople rumlaufen da man ja ein "Bedürfnis" hat durch den Job, aber auf dem Weg dorthin und zurück muß man tunlichst daran denken es weggesperrt zu transportieren. Das ist niemandem mit einem IQ über der Zimmertemperatur vermittelbar.
CS mit zunehmender Alkoholisierung des Gegenübers wirkungsloser. Bei Pfefferspray sieht das angeblich anders aus. Deshalb sieht der Gesetzgeber Pfefferspray offenbar als wirkungsvoller und damit "gefährlicher" an. Und das soll dann wohl in möglichst wenige Hände damit die Exekutive einen Vorteil behält - ähnlich wie bei dem Magazinunsinn (Argumentation "Böser Bube der pflichtgemäß nur Stummelmagazine hat muß öfter nachladen als Verteidiger"). Symbolpolitik.
- 1
-
Am 24.8.2021 um 10:56 schrieb ASE:
Hat in Thüringen auch geholfen beim Bedürfnisgeschwurbel zur neunen Gelben. Und da konnte man sich zumindest auf eine Unklarheit im Gesetzestext berufen.
Wo kann man die Details nachlesen?
Das ich für meine Gelbe auch ein Bedürfnis vom Verband für eine konkrete "gelbe" Waffe vorlegen mußte fand ich auch bizarr, aber so isses halt in Kölle... das seie so mit den Verbänden vereinbart. Und der RSB hat kommentarlos mitgespielt.
Wohlgemerkt: Grüne mit Waffen (Bedürfnisgrund: Sportschütze, mit entsprechenden Bescheinigungen) wurde gleichzeitig beantragt. Ergo alle Bedingungen für die Gelbe die im Gesetz stehen schon erfüllt (die Bedingungen für die Gelbe sind ja eine echte Untermenge der Bedingungen für die Grüne). Könne man so nicht genehmigen, da keine Bescheinigung nach (damals) §14 Abs. 4 vorläge, nur Bescheinigungen nach Abs 3. Die Grüne gabs also problemlos, die Gelbe mußte später extra beantragt werden, selbstverständlich mit passendem Geldfluß an Behörde und Verband.
-
Nun, in den ISSF Rules gibt es sehr wohl einen Punkt bzgl. Feuerlinie:
Zitat6.2.2 Gun Handling Rules
6.2.2.1 To ensure safety, all guns must be handled with maximum care at all times. Guns
must not be removed from the firing line during training or competition except with
the permission of a Range Officer.Gibt noch diverse andere Regeln, die sich auf "firing line" oder insb. "firing point" beziehen. Letztlich wäre relevant, ob er wo er da steht noch als "an der firing line / am firing point befindlich" betrachtet wird. Dazu findet sich:
Zitat6.4.7 General Firing Point Standards for Rifle and Pistol Ranges
The firing point must be stable, rigid and constructed so that it does not vibrate or
move. From the firing line to approximately 1.20 m rearward, the firing point must
be level in all directions. The remainder of the firing point must either be level or
may slope to the rear with a few centimeters drop.Daraus könnte man lesen, das die Firing Line tatsächlich keine "Tiefe" hat, der Firing Point sich jedoch mind. 1.2m nach Hinten erstreckt. Im speziellen Fall von 25m Rapid Fire sind es konkret 1,5m x 1,5m, siehe Tabelle in 6.4.11.7.
Ergo: Der Schütze befand sich wohl nicht an der "firing line" (Feuer/-Schützenlinie), aber vermutlich noch im Firing Point (Schützenstand). Die Regel 6.2.2.1 bezieht sich aber klar auf die firing line, und damit war das IMHO ne klare Verletzung der ISSF-Regeln.
Nachtrag: ich beziehe mich hier auf Tokio (ISSF), nicht das Beispiel von emmi2.
- 1
-
Am 17.6.2021 um 18:44 schrieb Merkava3:
Und das für uns früher große Ärgernis, dass eine bestimmte Firma
die SIG-Sauer Produkte zu DumpingPreisen verticken konnte
ist durch GSG mittlerweile auch abgestellt.
Durch Nichtbelieferung? https://bh-waffenhandel.de/sig-sauer-p226-x-six (und so ziemlich alle anderen Modelle ebenfalls)
-
vor 1 Stunde schrieb Hephaistos:
Nach einem Sicherheitsgewinn darfst du bei den meisten Bestimmungen des Waffengesetzes und vor allem dessen letzten Verschärfungen nicht fragen.
Deshalb ja auch das Vermissen eines potentiell "gefühlten" Sicherheitsgewinns (alias: Luftraumhoheit über den Stammtischen der uninformierten Wähler).
-
Wo ist der Sicherheitsgewinn, den Munitionserwerb auf nach der Komplettierung des Voreintrags zu verzögern?
Ich kann selbst keinen gefühlten erkennen. Vermeidung von Impulstaten kanns ja nicht sein, wenn man sich anschaut wie lange es dauert allein den Voreintrag zu bekommen...
-
vor 1 Stunde schrieb Mittelalter:
Bei meinem ersten voreintrag hat mich mein damaliger SB gefragt, ob ich den Mun Stempel gleich haben will. Auf meine Frage, für was das gut ist, bekam ich die Antwort: dann kann man mit der Waffe zusammen gleich die Munition Erwerben und muss nicht zweimal zum Händler.
Exactly. In Köln kostete bis vor Kurzem der Munerwerbstempel bei Voreintrag sogar extra €15, wenn man ihn erst bei Eintragung der konkreten Waffe wollte war er kostenlos. Man wurde also für das Privileg des "Mun direkt miterwerben" extra zur Kasse gebeten. Mittlerweile ist der Zeitpunkt des Stempels egal, kostet immer €15, aber es wird immer noch in der Preisliste unterschieden ob "mit Voreintrag" oder "nachträglich".
Ich kann aber CiscoDiscos Argumentation 100% nachvollziehen. Andererseits ist wohl die Interpretation das der Voreintrag bereits der vom Gesetzgeber gemeinte Eintrag ist die selbst unter Behörden weitverbreitete Interpretation.
Deshalb: gibts Präzedenzfälle?
-
Versuche Amtsfehler gleich im Voraus zu vermeiden in dem ich in den Antrag direkt XWaffe
Begrifflichkeiten eintrage.
Wobei ich es aber kürzlich auch schon bei jemandem erlebt habe, dessen 70er Jahre-WBK
neu ausgestellt wurde und der SB leider trotz Nudging (zur Verfügungstellung der exakt
korrekten Modellbezeichnungen) es nicht vermochte zu den Waffen auch mal überhaupt
welche bzw. die korrekten Modellbezeichnungen einzutragen *seufz*. Und die PTB-SRS-
und die 60er-Jahre-Druckluftwaffe blieben auch direkt auf der grünen WBK...
Bin mal gespannt was da letztlich wie im NWR gelandet ist 🍿, der Betroffene sollte mal nen
Auszug anfordern. Ungenauigkeiten oder gar Fehler machen "hintenraus" bestimmt viel
Spaß... wenns dumm läuft. Lieber in Ruhe abhandeln als dann wenns gerade pressiert...
WaffG 2020 §14 (4) Bedürfnis zum Besitz - eigene erlaubnispflichtige Waffe
in Waffenrecht
Geschrieben
Moin,
das aktuelle WaffG fordert nach §14 (4) die durch Verbandsbescheinigung Glaubhaftmachung
des regelmäßigen Schießens mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe.
Wenn das jemand "hard ball" spielt - wie will man das nachweisen? Wie handhaben die
(Teil-)Verbände das derzeit? Fragt da irgendwer den Verein nach einem Nachweis/Bestätigung?
Gibts Vereine die begonnen haben die benutzten Waffen konkret zu protokollieren?
Und/oder reicht der Nachweis das man eine Waffe von Typ und Kaliber X seit Y besitzt und
damit davon ausgegangen wird, daß man seine Schießtermine in dem Typ/Kaliber auch
dann mit der eigenen Waffe durchgeführt hat?
Oder stecken gerade alle den Kopf in den Sand und ignorieren diese neue Anforderungen
und tun einfach so als seie das immer gegeben?
Grüße,
Parallax