Parallax
-
Gesamte Inhalte
390 -
Benutzer seit
Beiträge von Parallax
-
-
16 minutes ago, TTG said:
Seit wann wurde schon jemals mit Sachargumenten etwas in der Gesellschaft geändert?
Aber mit unflätigen Pöbeleien auf strafbarem Gossenniveau?
- 2
-
11 hours ago, Cannon Balls said:
Das bedeutet ja, daß man vor jede Beleidigung nur ein "ich bin der Meinung das..." setzen muß, um es als singuläre Meinung und nicht als allgemeingültige Aussage zu kennzeichnen.
Man könnte sich auch Beleidigungen egal in welch evasiver Form verkneifen und sich auf Sachargumente beschränken. Aber das reicht dann nicht um nachher groß Mimimi zu machen wenn man die Quittung bekommt.
- 2
-
Bitte einfach mal WaffG lesen:
QuoteAbschnitt 2:
Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes
1.
erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,
2.
besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,Ab dem Moment wo Du erwirbst, besitzt Du auch. Es gibt keine waffenrechtlichen Erwerb ohne folgenden Besitz.
3 minutes ago, gipflzipfla said:das heiss aber nicht, dass sie auch in Deinem Besitz, in Deinem Eigentum, wäre
Du machst hier gleich ZWEI leider übliche Fehler: Besitz ist ungleich Eigentum, und im Waffenrecht erst recht nicht.
- 2
-
8 hours ago, Qnkel said:
Der Voreintrag ist nur die Erlaubnis zum Erwerb. Die Erlaubnis zum Besitz erfolgt durch Eintrag der Waffe.
Wie erwirbst Du ohne damit auch automatisch zu besitzen? Nach Deiner Logik wäre die Zeit zwischen Erwerb und Eintragung unerlaubter Besitz.
- 1
-
Ebent. Der Voreintrag ist die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz. Die Eintragung der konkreten Waffe ist eine Formalie. Rechtliche Pflicht besteht nur für die Anzeige (nicht Eintragung) innerhalb von zwei Wochen.
Ergo: Kaufen, transportieren (alias erlaubnisfreies Führen), benutzen. Diesen Lieferschein dabei zu haben macht Sinn da es ggfs. Diskussionen bei einer Kontrolle verkürzt/vermeidet ob die Story mit dem "gerade erst gekauft" auch stimmt.
-
Die Frage beantwortest Du Dir doch gerade selbst. Diabolos => keine Patronenmun => nicht auf gelb. Ergo bleibt nur grün.
-
Der Fragesteller hat vermutlich noch keine Erfahrung mit der Behördenwillkür in Sachen Waffenrecht.
- 1
- 1
-
3 hours ago, sundance said:
Bei uns würde sehr wahrscheinlich der Voreintrag für die.45er gestrichen und natürlich kostenpflichtig einer für eine 9mm ausgestellt - als besondere Gnade ohne erneuten Bedürfnisnachweis
(Hervorhebung durch mich)
... das dann aber genauso ohne rechtliche Grundlage wie die Verweigerung von Voreinträgen zur halbgaren präventiven Durchsetzung von 2/6.
- 1
-
...wie so viele Abkürzungen :-)
-
On 11/27/2023 at 10:48 AM, Proud NRA Member said:
Was dann erklärt, warum es bei der NATO eine Stufe "kosmisch" gibt.
Nope, das ist nicht "kosmisch", sondern eine Abkürzung (COSMIC: Control of Secret Material in an International Command).
Und ist auch nur das langweilige "Top Secret" Level. Der echt spannende Kram ist eh SCI.- 1
-
3 hours ago, Mittelalter said:
§12/2
Hmja, könnte passen. Danke für den Pointer.
3 hours ago, Obermaat said:Zumal er ja nicht führt sondern transportiert.
Falsch. Transport ist eine Sonderform von Führen.
-
6 hours ago, BlackFly said:
Die Waffen werden dann einem Airlinevertreter übergeben und dieser bringt diese dann persönlich zum Flugzeug.
Spannend, auf welcher Rechtsgrundlage darf der denn eine Waffe führen?
-
Die Diskussion erinnert mich an einen Freitag Mittag in meiner BW-Grundwehrdienstzeit in den 90ern. Streifensoldat hatte eine G3 Patrone 7.62x51 "verloren". Die ganze zugeschneite Kaserne wurde in Lockdown versetzt bis die Patrone gefunden wurde. Der Feierabend kam an dem Freitag "etwas" später also sonst.
-
3 hours ago, CZM52 said:
und nun?
Vergiss es. Er hat weder den Hauch eines Dunstes wie das beim Waffenhändler bzgl. Erwerbs-/Überlassungs-Meldungen funktioniert, noch solche Basics wie das Gewährleistung durch den Händler zu leisten ist, nicht durch den Hersteller...
Aber laut schwadronieren. Und bestimmt als erstes laut weinen wenn sein €50 Privatkauf sich als Gurke herausstellt, und der dann leider wie üblich unter Privatleuten "unter Ausschluß von Gewährleistung" erfolgte. :-) Dann merkt er vielleicht das er Äpfel mit Birnen vergleicht.
- 1
-
Weia... hier reden sich diverse Poster um Kopf und Kragen... "sachkundig"? Really?
- 2
-
21 minutes ago, Elo said:
Sicherlich sind wir alle mittlerweile etwas "sensiblisiert", das liegt aber auch daran, daß sich politische Akteure offenbar Sachargumenten völlig verschließen und stereotyp weitere Verschärfungen/Verbote fordern.
Ja, das ist in der Tat traurig und insb. in Sachen Waffengesetz leider chronisch.
- 2
-
17 minutes ago, Elo said:
Hier wurde das Ziel nicht nur verfehlt, sondern die Entwicklung hat sich zum negativen verändert.
Du betrachtest nur die Summe, differenzierst aber nicht.
Beispiel: Du hast monatliche Ausgaben von €1000. Du sagst Dir: ich spare an meinem Chipsverzehr. Das drückt die Ausgaben um €200. Nun steigen aber die Stromkosten im Monat um €400. Unterm Strich liegen die Ausgaben nun bei €1200. Zu schließen, das die Sparmaßnahme Chipsverzehr nun aber sein Ziel verfehlt hat ist schlicht falsch.
Und genau so wird hier aber argumentiert. Wenn man keine Einzelbetrachtung von Maßnahmen/Einflußfaktoren und den jeweils daraus resultierenden Entwicklungen macht, kann man die Effektivität der Maßnahmen schlichtweg nicht beurteilen. Es wird aber trotzdem getan.
-
1 hour ago, Tatonka said:
Kannst für uns bitte die entsprechenden Textstellen "zitieren" und verlinken.
Bist Du faul, oder blind?
AWaffV § 11 Abs. 2: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__11.html
Quote(2) Die Benutzer der Schießstätten haben die Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtspersonen nach Absatz 1 zu befolgen.
AWaffV § 34 https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__34.html
QuoteOrdnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 23 des Waffengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
- 10. entgegen § 11 Abs. 2 eine Anordnung nicht befolgt,
WaffG § 53 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html
Quote(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
- 23. einer Rechtsverordnung nach § 15a Absatz 4, § 27 Absatz 7 Satz 2, § 36 Absatz 5, den §§ 39a, 39c Absatz 1 oder 2 Satz 1, § 42 Absatz 5 Satz 1 oder Absatz 6 Satz 1 oder § 47 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
- ...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Und die passenden Sargnägel für Deine Zuverlässigkeit finden sich dann im WaffG § 5 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html
Quote(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
...
2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
...
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,
...
- 5. die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.
- 1
- 1
-
8 hours ago, EkelAlfred said:
Das können auch Fälle sein, in denen Altbesitzer ihre Waffen nicht abgegeben haben und nun erwischt wurden. ….
Und es läßt komplett außer Acht, ob da irgendein ursächlicher Zusammenhang besteht. Aber wir sind hier ja WO, da wird gerne mal in sowas reingeschwurbelt, was man da gar nicht rauslesen kann... So kann der HA-Ban ja durchaus positive Effekte gehabt haben, die aber von anderen Effekten überdeckt werden (die nichts mit HA zu tun haben) und unterm Strich es trotzdem eine negative Entwicklung gab.
Solange nicht klar ist, welche Maßnahmen und Ursachen zu welchen Entwicklungen geführt haben, kann daraus nicht abgelesen werden, ob eine einzelne Maßnahme/Ursache für einen Gesamttrend ausschlaggebend/relevant ist.
Aber mit WO-Wutbürger-Schaum vorm Mund läßt sich halt schlecht rational denken. :-)
-
Jep... ganz böse das Wort "Erwerb"... ich will nicht zählen wie viele Diskussionen ich schon mit Schützen führen mußte die nicht verstanden haben das das waffenrechtliche "Erwerben" nichts mit "Kaufen" zu tun hat...
- 1
-
31 minutes ago, Stefan Klein said:
Komisch, in meinem Auszug aus dem NWR-Datensatz steht zu jeder Waffe der Bedürfnisgrund.
Du mißverstehst mich offenbar. Ja, im NWR ist der Bedürfnisgrund verzeichnet. Aber Deine Behörde schaut nicht dort nach, sondern in Deiner lokalen Akte. Wenn der Bedürfnisgrund gewechselt wird ändert die Behörde das primär in Deiner Akte, und wenn es gut und richtig läuft, sekundär auch im NWR.
Primärquelle über Deine waffenrechtliche Situation ist Deine Akte bei Deiner Behörde. Das NWR ist eine sekundär geführte "Zweitversion" der Wahrheit. Kann der Akte entsprechen, muß es aber immer (und ist leider sehr oft abweichend - was man im Eigeninteresse korrigieren lassen sollte).
-
2 hours ago, Stefan Klein said:
müsste das Amt den Grund im NWR ändern
Nein, sie ändern das in ihren lokalen Unterlagen. Das NWR ist nur eine - mehr oder minder korrekte - "Kopie" davon (oder sagen wir "schlampig geführte manuelle Abschrift"). Autoritativ ist das was bei der Behörde in der Akte steht. Aber man sollte als Betroffener immer darauf achten das das NWR korrekt aussieht (davon kann man sich einfach einen Auszug schicken lassen) und ggfs. korrigieren lassen.
-
On 10/6/2023 at 9:59 AM, MB69 said:
Er müsse [...] 18 x geschossen haben.
Nein, 12/18. Schreiben von Behörde genauer lesen. Zum Rest ist schon alles gesagt.
-
20 hours ago, lrn said:
Rot13 wäre ein sehr altes entsprechendes alfabetisches Verfahren, wenn auch nicht sehr einfallsreich.
Na als Abhilfe nimmt der Profi dann eben double-ROT13. :-)
- 1
Waffenkontrolle
in Waffenrecht
Geschrieben
Leider nicht mal das. Sonst könnten Behörden nicht ohne rechtsfolgen, und gerichtlich bestätigt, dagegen verstoßen.
Ich bezeichne es mittlerweile als "Handlungsvorschlag".