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Parallax

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  1. Die haben halt dafür gesorgt, das ein gewisser Politiker noch auf den letzten Drücker unnötigerweise den Kraftwerksbetreibern ein sorgfältig formuliertes Schreiben geschickt hat, damit diese dann einen rechtlichen Ansatz hatten um auf Schadenersatz zu klagen. Profis halt. https://www.deutschlandfunk.de/atomausstieg-politik-ebnete-weg-zu-schadenersatzklagen-der-100.html
  2. Und der Gesetzgeber ist von der Gesellschaft gewählt. Daher kommt der Generalverdacht.
  3. D.h. wenn Du an so einem Tag ein Paket erwartest, ignorierst Du das Klingeln auch, ja? Nicht jeder hat die Möglichkeit vor dem "Drangehen" erstmal visuell zu checken wer da klingelt.
  4. Ich lese das nicht zwangsweise so, das der Autor dieses Pamphlets damit implizit eine 10J-Frist pro WBK-Typ einführen wollte. Kann man so lesen (Wortsinn), kann aber auch einfach unbeabsichtigt konkrete Ausdrucksweise sein, im Kontext der Diskussion der "Waffen auf Gelb" in dem Kapitel. Aber ja, wenn man bedenkt wo es herkommt - ist es leider sehr wahrscheinlich das man auch diesbezüglich "sehr kreativ" ist...
  5. Weil die typische Annahme einer Paketlieferung eine Minute dauert, eine Aufbewahrungskontrolle aber geringfügig länger?
  6. Die Regelprüfung findet alle 5 Jahre statt, ja. Aber ich würde mich nicht darauf verlassen... anlassbezogen dürfte die Behörde jederzeit prüfen können. Was dabei rauskommt (ob sie dabei die gleichen Maßstäbe wie für die Regelprüfung anlegen darf - was wahrscheinlich ist IMHO) steht natürlich in den Sternen.
  7. Die üblichen unscharfen Formulierungen im WaffG die wörtlich genommen keinen Sinn machen. Ich persönlich lege diese "einmal alle drei Monate" Regel als "einmal im Quartal" aus, und zwar alle volle(!) Quartale der letzten 24 Monate vor Überprüfungsstichtag (der ja auch nicht genau spezifiziert ist, und für das ich einfach das Datum des Anschreibens der Behörde annehme). So habe ich das gegenüber meinem Verein übersichtlich in einer Tabelle nachgewiesen, die daraufhin das (ohne die konkreten Anzahlen oder gar Daten!) der Behörde bescheinigt haben. Damit war die Behörde zufrieden. Wie das später mal die Verbände sobald diese für die Bescheinigungen zuständig sind auslegen wird nochmal spannend.
  8. Naja, das war eine bewußte Entscheidung in der Abwägung was "schlimmer" ist... das Risiko einzugehen das ein unbeabsichtigter Start ausgelöst werden kann, vs. der Gefahr, im Falle eines incoming Angriffs nicht rechtzeitig selbst starten zu können. War auch nur bei den PALs in den US ICBM Silos der Fall. Nicht ganz. Vor den Silos standen keine Wachen. :-) Aber die Mechanismen der Sprengkopflagerstätten (WADS) waren "nett"... Mal schauen wann wir sowas auch für unsere Bleibeschleuniger zuhause vorgeschrieben bekommen. :-P
  9. Zitat daraus: Ein initiales Bedürfnis wird nur mit den vergangenen 12 Monaten begründet, nicht 24 - siehe WaffG § 14 Abs. 3. Die rückblickenden 24 Monate sind relevant für die Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach 5 und 10 Jahren, siehe WaffG § 14 Abs. 4. Und zumindest bei "uns" bestätigt der Verein die Termine anhand seiner Schießkladde, und nicht nach persönlichen, potentiell phantasievollen Aufzeichnungen des Schützen. Diese Aufzeichnungen muß der Verein(!) sowieso gemäß § 15 Abs. 1 S. 7 WaffG führen - aber diese Pflicht begründet sich jedoch durch die Prüfung des fortwährenden Bedürfnisses nach § 14 Abs. 4, deckt aber natürlich die 12 Monaten Rückbetrachtung für Erstbescheinigungen nach § 14 Abs. 3 mit ab. @carcano stammt das von Dir?
  10. Spannend, wie die Behörde ein "Schießbuch" einfach als gegeben und gar Urkunde annimmt... und das der Schütze natürlich unbedingt ein Neues zu beginnen hat, weil man das bisherige als Original einfach als Beweismittel einbehält... Ein Schießbuch, das es nirgends im Gesetz gibt oder geben müßte.
  11. https://paris.dsb.de/start/links/linksammlung-tv
  12. "Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese [...], besitzt, [...]" "Im Sinne dieses Gesetzes [...] besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, [...]"
  13. Nach dem ich gesehen habe wie ein Außendienstler des Herstellers meinen damals neu gelieferten (1er) Schrank mit falschem Typschild dieses ausgetauscht hat... irgendwo nachvollziehbar. Hab nie ein Foto vom neuen Typschild bei der Behörde eingereicht, aber bei ner Kontrolle hab ich ja noch das Arbeitsprotokoll über den Austausch - wenn das überhaupt irgendwen interessiert.
  14. Hier gibts diverse User mit tiefgreifenden Persönlichkeitsstörungen, die wittern hinter jedem Neuuser grundsätzlich ein U-Boot oder agent provocateure Üblicherweise fallen die dann auch mit dem üblichen blau-braunen Gefasel an anderer Stelle auf. Paranoia und Opfersyndrom ist in den Kreisen ja auch weit verbreitet. :-)
  15. Ich biete zu dem FP an den ich zu dem Zeitpunkt für angemessen halte, nach (falls überhaupt vorhanden) Sichtung des Gebrauchtmarkts für diesen Artikel. Sollte es für den Preis nicht weggehen behalte ich es entweder, oder senke es irgendwann im Preis. Plain simple.
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