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CiscoDisco

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Beiträge von CiscoDisco

  1. vor 33 Minuten schrieb EkelAlfred:

    Trotzdem .... bis man dem Verfassungsschutz auffällt - ich meine, muss man sich da nicht schon Einiges geleistet haben?

    Nein, es reicht völlig neben der falschen Person, zur falschen Zeit, am falschen Ort gewesen zu sein.

    Oder auch nicht, Namensverwechslungen, Denunzianten was auch immer, schon bist du "aufgefallen". 

    Das ist ja eben der Witz an einem Geheimdienst, die werden dir nicht erzählen wie sie auf dich gekommen sind und das was du zu hören bekommst muss nicht stimmen, nachprüfbar ist es auch nicht und wenn es dir nicht passt kannst du klagen, das dauert dann zwei, drei Jahre und am Ende wirst du von allen Anschuldigungen freigesprochen, aber du kannst niemanden für deine Unnanehmlichkeiten belangen.

     

    Mich hat es sehr geärgert dass die Abfrage des Verfassungsschutz für Waffenbesitzer zur Regel geworden ist. 

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  2. Am 23.2.2021 um 17:19 schrieb Mittelalter:

    Ja gut.... Es ist völlig irre, was bei einer beheizten RSA einfach so rausgeblasen wird... Wir schauen im Winter auch, dass nicht 2 Mann in jeder RSA auf 25 m schießen, sondern die 4 auch in einem Raum schießen und eine Lüftung kann ausbleiben...

    Wir haben vom örtlichen Stromversorger einen Vereinstarif bekommen, anstelle von 28,5ct/kWh nun 27,0ct/kWh, nicht die Welt aber man nimmt was man kriegt.

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  3. Wie kann man heute ein Mitgliederproblem haben? Wer die Möglichkeit hat GK Kurzwaffe auf vereinseigenem Schießstand zu trainieren und in oder der Nähe einer Großstadt ist, dessen Verein muss überrannt werden mit Mitgliedsanfragen. Jeder attraktive Verein hat in NRW Aufnahmestopp oder Warteliste, ansonsten ist da was faul und dann muss man beim Verein selbst anfangen woran das liegen kann.

     

    Bezüglich dem Schießstand selbst, wenn man zugelassen wurde für 25m Kurzwaffe 1500 Joule, so ist es mit geringem Aufwand möglich dort auch Langwaffe zu schießen mit Kurzwaffenpatronen und 1500 Joule, meist reicht ein wohlwollendes Schreiben vom Schießstandsachverständigen und das geht dann an die Behörde.

    Sollte im Bereich von 200€ machbar sein und ist sehr angenehm bspw. Unterhebelrepetierer .357 Mag auf 25m und verkleinerte Scheibe zu trainieren ohne auf einen fremden Schießstand zu fahren...

     

    Die ganz, ganz cleveren Vereine (westlich von Duisburg ist da einer) die haben den Mitgliederandrang vor fünf Jahren erkannt, die Aufnahmegebühr erhöht und sich so finanziell komplett saniert. Die wissen gar nicht mehr wohin mit der Kohle...

     

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  4. Behörden haben oft abenteuerliche Interpretationen, manchmal aus Unkenntnis, manchmal aus Sendungsbewusstsein.

    Der Jäger darf mit jeder geeigneten Waffe unter Berücksichtigung von Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote die Jagd ausüben.

    Man darf sogar die Jagd ausüben mit einer Waffe die noch nicht in die WBK eingetragen worden ist!

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  5. vor 1 Stunde schrieb Asgard:

    Unsere extra errichteten Hochwasserschutzwälle mussten wir auf Betreiben einer Behörde wieder zurückbauen. Das Gebiet wurde zur Retentionsfläche für Hochwasserschutz erklärt. Dummerweise weiss das auch die Versicherung.

    Habt ihr diesen Umstand der Presse schon mitgeteilt? 

     

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  6. vor 10 Minuten schrieb s_f:

    Gab es in BW die regional oftmals Abzocke-ähnlich hohen Gebühren für die verdachtsunabhängigen Kontrollen?

    Es gab den Verdacht dass bestimmte Behörden ein gewisses Sendungsbewusstsein mit den verdachtsunabhängigen Kontrollen mitschwingen ließen und sich deswegen am oberen Ende des Gebührenrahmens orientierten.

    https://www.zvr-online.com/archiv/2013/ausgabe-16/2013-oktober/vg-stuttgart-kosten-der-waffenrechtlichen-aufbewahrungskontrolle

  7. Du hast keinen Munitionserwerbsschein, sondern eine über die WBK ausgestellte Munitionserwerbsberechtigung.

    Ersterer erlaubt dir unabhängig von einer Waffe Munition zu erwerben, bspw. als Sammler, Sachverständiger etc. letzterer ist an die Waffe in der WBK gebunden.

     

    Solange du noch keine Waffe in die WBK durch die Behörde eingetragen hast, praktisch gesprochen solange der Eintrag durch die Behörde nicht finalisiert worden ist liegt auch keine Munitionserwerbsberechtigung vor.

  8. https://dejure.org/gesetze/WaffG/10.html

    "Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt."

     

    Ein Voreintrag ist keine Eintragung einer Waffe in die WBK, solange du also mit der von dir erworbenen Waffe noch nicht bei der Behörde warst um diese einzutragen solltest du keine Munition für diese ewerben und besitzen.

    Wenn du eine zusätzlichen Munitionserwerbsschein hast, wofür auch immer, dann ist das eine andere Sache und berechtigt dich zu dem was dort eingetragen ist.

    Der Voreintrag in die grüne WBK ist aber keine alleinstehende Munitionserwerbsberechtigung, auch nicht wenn der Stempel in der entsprechenden Spalte schon drauf ist. 

    In deinem Beispiel kannst du .45er Patronen kaufen, dann erwirbst du Wechselsysteme, lässt diese in die WBK eintragen und dabei kann dir auch die Berechtigung erteilt werden Munition zu erwerben. Vorher darfst du keine 9mm oder .22er Patronen erwerben.

  9. vor 2 Stunden schrieb Loki72:

    Wie kommst du darauf? Das widerspricht meiner Erfahrung und der meiner Schützenkameraden. Mit dem Erwerb der Waffe auf grüne WBK ist der gleichzeige Munitionserwerb möglich. Wenn das so wäre, dann dürfte die Waffenbehörde vorab keine Munitionserwerbserlaubnis einstempeln, sondern erst dann, wenn die WBK zur Eintragung vorgelegt wird.

    Weil es der korrekte Weg ist und der Stempel in der Spalte für den Munitionserwerb erst dann aktiv ist wenn die Waffe von der Behörde eingetragen ist.

    Das da schon ein Stempel drin ist hat keine Bedeutung und hätte auch später und nicht beim Voreintrag geschehen können.

    Ist doof für denjenigen der sich dann mit Munition erwischen lässt die er nicht hätte haben dürfen.

  10. vor 1 Minute schrieb Raiden:

    Und nun?

    Nun fragt er einen freundlichen Schützenkameraden ob er ihm zum nächsten Schießstandbesuch die für seinen Repetierer passende Munition mitbringen könnte, die er selbstverständlich zum sofortigen Verbrauch am Schießstand erwerben darf und überbrückt so die Zeit bis er selbst Munition beim Händler kaufen darf.

     

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  11. vor 2 Stunden schrieb TwoSix:

    Hab ein WS nach Essen verkauft und nach Erhalt der Bilder der WBK auf der zuständigen Behörde (dort Polizei) angerufen und wollte mich bzgl. der Gültigkeit der EWA versichern.

    Gerade die haben in den letzten zwei Jahren merklich abgebaut und da ist ein erstaunlich forscher Ton in den Briefen von denen.
    Ein Schützenkollege ist innerhalb der Stadt umgezogen und die wollten ihm den kompletten Bimbes von Nachweis, Aufbewahrung, Tresorfotos mit Waffen, Rechnung und ähnliches auferlegen. Am Ende des Schreibens war dann der Hinweis man könne die Waffen jederzeit bei der Behörde zur Vernichtung abgeben.

    Angeschrieben wurde ein 74 jähriger Jäger und Sportschütze mit vier randvollen grünen WBK... 

  12. vor 20 Stunden schrieb highlower:

    Dieses Jahr werden ca. 30 % der bisherigen Sportschützen aufgrund der Corona-Krise ihr Hobby bleibend an den Nagel hängen, wieviele es dann nächstes Jahr werden ist noch nicht sicher, aber es dürften auch nicht wenige werden.

    Hast du dazu belastbare Quellen?
    Unser Verein hat 2020, nach dem ohnehin starken Jahr 2019, so viele Neuinteressenten wie noch nie gehabt.

    Wer alt genug ist wollte auch immer mittelfristig GK Kurzwaffe schießen. Wir sind nur ein DSB Verein und in der Umgebung gibt es viele andere die ähnliches anbieten.

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