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CiscoDisco

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Beiträge von CiscoDisco

  1. vor 6 Stunden schrieb Wauwi:

    Ganzen Bevölkerungsgruppen jedoch elementare Bürgerrechte (Waffenbesitz zählt für mich zu solchen) nur aufgrund ihrer Herkunft vorzuenthalten, finde ich  

    zutieftst verachtenswert...

    Das ist genau das gleiche Niveau, auf welches man uns mittlerweile herabwürdigt (Terrrorist, gewaltbereit, rechtsextrem, Staatsfeind, etc...)

    Nein.

    Ausländer haben keine Bürgerrechte in einem Land in dem sie keine Bürger sind.

  2. vor 18 Minuten schrieb Wolfi B.:

    Gar keins. Die Prüfer verwenden oft ein Skript, woraus sie ihre Prüfungsfragen beziehen. Einfach mal auf die Empfehlungen lauschen, die der Prüfer vorgibt.

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  3. vor 33 Minuten schrieb Klaas:

    Natürlich kann man einem Interessierten eine Luftpumpe in die Hand drücken und ihm dann klarmachen, dass er damit das nächste Jahr schießen wird, aber damit ist das Problem nur nach hinten geschoben.

    Unabhängig von seinem Status, wenn du ihm das erklärst "ein Jahr Luftpumpe" idealerweise mit erreichter Ringzahl 3x0 dann wird er einfach nicht mehr wiederkommen und einen anderen Verein belästigen.

  4. vor einer Stunde schrieb Katechont:

    Ich habe bis heute nicht herausfinden können, ob im NWR mittlerweile auch Jagdwaffen + Besitzer gespeichert sind.

    Du kannst eine Abfrage an das NWR richten. Habe ich gemacht und alle meine über das Jagdbedürfnis erworbenen Waffen sind aufgelistet.

    https://www.nwr-fl.de/index.php?option=com_content&view=article&id=175

     

    Als Antwort kriegst du ein paar Din A4 Ausdrucke von Screenshots deren Datenbank.

    • Gefällt mir 1
  5. Am 6.11.2019 um 20:14 schrieb Kanne81:

    Auf Zib-Militarie gibt es die alten G3 Magazine für unter 2,- EUR das 20er Magazin - ich kauf noch 50 um mir einen Spass mit der Behörde zu machen.

    Ob das noch so viel Spaß macht wenn die Behörde für jedes zu registrierende Magazin eine Verwaltungsgebühr von 5€ festlegt...

  6. Ja natürlich das wollte ich auch so verstanden wissen. 

    Ich hatte eigentlich vor einen konstruierten Beispielfall zu beschreiben indem jemand eine Waffe in einem exotischen Kaliber gekauft hat und du als Wiederlader kannst hier heldenhaft einspringen und durch deine Kenntnisse und Fertigkeiten jede noch so ungewöhnliche Patrone zu basteln... war dann aber zu faul das aufzuschreiben.

  7. Genau so ist es, für den Kollegen im Schützenverein der sich eine neue Waffe gekauft hat ein paar Patronen laden ist natürlich erlaubt, auch wenn die Behörde da die abenteuerlichsten Eigeninterpretationen des Sprengstoffrechts hat.

     

    Die Pleitestadt Bochum ist sogar der Ansicht sie könnte die Verwaltungsgebühr zur Ausstellung des 27 Scheins an der Höhe der beantragten Pulvermenge festsetzen. "Was kostet es und wie kann ich es bezahlen?"

    https://www.bochum.de/Ordnungs--und-Veterinaeramt/Dienstleistungen-und-Infos/Sprengstoffschein

     

    Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt interpretiert sogar eine "gesetzliche Höchstmenge von 10kg NC Pulver in 5 Jahren.

    https://www.erlangen-hoechstadt.de/media/4710/t-sg30-antraege-sprengstoff-antrag-sprengstoffrechtliche-erlaubnis-im-nichtgewerblichen-bereich-und-beiblatt.pdf

     

    Falls jemand noch andere Kuriositäten kennt bitte verlinken 😉

  8. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, also sofort sich bei dem Sachbearbeiter beschweren, ggfls seinen Vorgesetzten dazuholen lassen, in der Regel winken die dann schon ab und werden diese Einschränkung streichen, die Behörde versucht so eine Willkür gerne und es klappt bei vielen die sich nicht wehren.

    Hat was mit Sendungsbewusstsein zu tun...

     

     

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  9. vor 1 Minute schrieb sniper-k98:

    wir hatten Leute im Kurs dabei, die sehr selten da waren, privaten Schießtrainer hatten...die haben bestanden.

    Das mag ja sein, nur war meine Annahme dass die Prüfungskommission keine Leute ohne Vorbereitungskurs zur Prüfung akzeptiert. Anscheinend ist das in NDS nicht der Fall, was grundsätzlich eine tolle Sache ist für jene die clever genug sind sich den Stoff selbst anzueignen. 

  10. vor 4 Stunden schrieb cavalier:

    Melde dich einfach mal zu einer Jägerprüfung an. Wenn du durchfällst weißt du wenigstens wie das ganze abläuft und kannst dich Zielgerichtet vorbereiten. 

    In welchem Bundesland kann man sich ohne Vorbereitungskurs der Kreisjägerschaft oder einer Jagdschule zur staatlichen Jägerprüfung anmelden?

  11. vor 2 Stunden schrieb Gunny Highway:

    Ich bin in mehreren Vereinen, einen davon habe ich per Mail informiert. 

    Da kam dann eine gepfefferte Email vom Sportleiter zurück. 

    - Ich würde Panik machen. 

    - Das wäre überhaupt nicht umsetzbar und würde deswegen nie so kommen. 

    - Grundsätzlich findet er den Ansatz aber gut um "Scheinsportschützen auszusondern"! 

    - Er hat allen im Verteiler geraten, sich explizit NICHT an die Politiker zu wenden und mir verboten weiterhin den Vereinsverteiler zu nutzen, "Lügen und Märchen zu verbreiten". 

    Ähnliches habe ich in einem meiner Vereine (natürlich im DSB) leider auch, werde das nächste Woche bei der Vorstandssitzung eskalieren.

    Freue mich schon drauf.

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