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CiscoDisco

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Beiträge von CiscoDisco

  1. vor 12 Stunden schrieb Sal-Peter:

    Das kommt auf deine persönliche Risikobereitschaft an. Die stehen bei mir mit mehr als 1000 Eu in der Kreide. Und ich sehe aktuell nichts für mein Geld.
    Wenn die pleite gehen - und bei den miesen Bewertungen kann das ganz schnell gehen - schau ich in die Röhre!

     

    Die gehen nicht pleite, die haben (so vermute ich) Bestellungen ohne Ende und sind komplett überlastet, die Leute bestellen dort weil die Preise für Waren konkurrenzfähig sind und die Versandkosten unschlagbar gering. Ich kenne keinen Händler der Munition unabhängig vom Versandgewicht für 9,90€ versendet. 

    Seriös wäre es als Händler das eigene Warenangebot zu verringern und nicht jeden nicht lagernden Posten aus dem Katalog des Lieferanten zu übernehmen und dafür Bestellungen mit Lieferzeit in x Monaten anzunehmen. 

    Wir haben dort Munition bestellt, lieferbare die nach Rücksprache in max. zwei Wochen verfügbar sein sollte. 

    Aus zwei Wochen wurden dann im Online Shop 2-3 Monate und dann kam Null Kommunikation, keine Antwort auf eMails, in der Hotline die kostenpflichtig ist, war es immer besetzt.

    Ein Brief per Einschreiben mit den Kopien aller bisher angelieferten eMails und der höflichen Bitte mir mein Geld zurück zu erstatten, bevor ich rechtliche Schritte einleite fand dann Gehör.

    Das alles für 2 große Pakete KK? Nö. Nie wieder.

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  2. vor 31 Minuten schrieb Ruhrgebiet04:

    Ist mein erster Post hier, aber wie kann man dieses jetzt schon restriktive Gesetz überhaupt rechtfertigen, in Anbetracht dessen, dass jeder in Deutschland solche Waffen

    in wenigen Tagen und mit günstigem Material selbst herstellen kann, abgesehen von den sowieso schon existierenden illegalen Waffen.

     

     

    Jeder kann solche Waffen herstellen? 🤣

    Bitte lösch deinen Account und komm nicht wieder her.

     

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  3. vor 31 Minuten schrieb Monsieur:

    Würdest du also postulieren das auf einem DSB Stand immer auch mit HA Geschossen werden darf da sie in einigen Listen B der Landesverbände auftauchen?

     

    Auch das wäre zu klären, als echten DSB Stand kenne ich nur Landesleistungszentren und die Olympiaschießanlage in München Hochbrück (beide über die jeweiligen Landesverbände des DSB organisiert).

    Wenn ihr als Verein einen Schießstand betreibt, so wird dessen Zulassung über ein Gutachten definiert worden sein, dort stehen die Rahmenbedingungen drin und sehr wahrscheinlich gibt es keine Einschränkung wie "Schießen nur nach Sportordnung des DSB", sonst könnte man den Schießstand auch nicht an Dritte wie Kreisjägerschaften, Bewachungsunternehmen und ähnliches vermieten.

     

    Eigenmächtig vom Vorstand eingeführte Einschränkungen des Betriebs auf dem Schießstand würden sehr schnell mit dem Vereinszweck "zur Förderung des Schießsports" kollidieren und wären im Rahmen einer Mitgliederversammlung angreifbar.

    Die Aussprache bei der Mitgliederversammlung steht euch zu, das ist keine Eskalation sondern ganz selbstverständliches Recht eines jeden Mitglieds.

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  4. vor 3 Minuten schrieb Hitman:

    Beim DSB gibt es übrigens keine Schießlieter, sondern nur Standaufsichten und Wettkampfrichter.

     

    Nennt sich "Schießsportleiter", gerne auch als "Schießleiter" abgekürzt und ist im DSB eine Vorstufenqualifikation für den Trainer C Basis.

    https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/959-Bildung_Qualiplan_2019.pdf

     

    Wie das vereinsintern genannt wird und welche Qualifikation tatsächlich dahinter steckt oder ob das nur eine Art Tätigkeitsbezeichnung wie "Sportwart im Verein" ist soll uns nicht weiter stören...

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  5. vor 42 Minuten schrieb Monsieur:

    Jetzt ist im Moment das Schiessen nach NICHT DSB Regeln untersagt worden.

     

     

    Steht in eurer Satzung so etwas wie "zur Förderung des Schießsports"? Eine Beschränkung der schießsportlichen Möglichkeiten wegen Animositäten einzelner Vorstandsmitglieder könnte da schnell mit dem Vereinszweck kollidieren.

     

    Ich gehe davon aus, dass die Mitglieder der BDS Gruppe grundsätzlich auch reguläre Mitglieder des Vereins sind, also nur zusätzlich eine vereinsinterne Mitgliedergruppe im BDS gegründet wurde, damit habt ihr die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen im Verein auch.

    Wenn du einen Antrag auf Verbandbescheinigung im BDS ausfüllst muss nachgewiesen werden dass die BDS Gruppe oder der Verein auch die tatsächliche Nutzung für einen einen Schießstand hat, bspw. über Mietvertrag oder weil der Verein diesen betreibt über eine Einzelbestätigung.

    Ein Beispiel hier:

    https://www.bdslv4.de/waffenrecht/antraege_verbandsbescheinigung/2021-03-31_Merkblatt erforderliche Unterlagen.pdf

     

    Bisher war das wohl auch der Fall und solche Unterlagen wurden eingereicht. 

    Interessant ist jetzt die genaue Klärung welcher Status die BDS Gruppe hat, einfache Mitgliedergruppe, eingetragener Verein, Standkapazität angemietet oder im regulären Training einfach mitgeschossen usw. usf.

     

    Falls keine kurzfristige gütliche Einigung erzielt werden kann, gäbe es die Möglichkeit als Vereinsmitglied eine außerordentliche Hauptversammlung zu erzwingen und das Thema in großer Runde darzulegen.

    Könnte dann sehr peinlich für den Vorstand und den Schießleiter werden.

     

    § 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit
    (1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
    (2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.

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  6. vor 3 Minuten schrieb Jäger98:

    Es wäre nett, wenn die Herrschaften ihren schlechten Humor nicht zu Lasten von Leuten ausleben würden, die hier gerne sinnvolle Antworten auf eine Frage hätten. Andernfalls ist dieses Forum ziemlich nutzlos. 

     

    Komm schon, zeig uns die Fotos. 🤭

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  7. Echt? Sowas ist noch genehmigungsfähig?

    Heutzutage baut man neue Kugelfangsysteme idealerweise "bleistaubfrei" mit Kunststoffgranulat, die Geschosse werden abgebremst, deformieren sich leicht, zerplatzen aber nicht und fallen dann im Auffangkasten nach unten zur einfachen Entsorgung.

    Einmalkosten sind hoch, danach garantiert es aber einen sauberen und bedienungsfreundlichen Betrieb über seine Nutzungsdauer.

    Sandkugelfänge sind genauso wie Holzstapel großer Murks.

     

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  8. vor 4 Minuten schrieb IMI:

    Eine bekannte Anwältin meinte, sie ist ganz schlau und verweigerte die Zusammen Arbeit und Aussage gegenüber der Polizei und brachte sich und ihrer Familie dadurch ne Anzeige ein.

     

    Hier fehlen erhebliche Informationen, damit ist diese Anekdote komplett wertlos.

    Mann kann jederzeit, jeden, wegen praktisch allem beim Freund und Helfer anzeigen.

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  9. Vermutlich hat man versehentlich eine Vorlage aus den vorherigen Jahren übernommen in denen noch diese Auflagen galten.

    Aber auf WO fragen warum, weshalb, wieso ist einfacher als beim Bezirk selbst.

  10. 25m Sportpistole KK kannst du als Grundlage für Luftpistole und andersherum nehmen.

    Grundsätzlich kannst du mit jeder Match Lupi 97/100 aufwärts schießen, auch mit uralten Seitenspanner FWB 65.

    Warum die compact Varianten? Die kürzere Visierlänge ist kein Vorteil. Die Steyr gefällt mir persönlich auch ganz hervorragend, Morini hatte ich leider noch nicht in der Hand. Griffe ab Werk sind uninteressant, der richtige Griff ist angepasst auf deine Hand und eine Maßanfertigung und selbst an dieser wird man mit der Zeit noch etwas Material abtragen. Ich habe für die GSP ein Rundholz mit Schleifpapier im Waffenkoffer um vor Ort Details anzupassen.

     

     

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