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CiscoDisco

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Beiträge von CiscoDisco

  1. vor 13 Stunden schrieb pablohover:

    Als sachkundiger Waffenbesitzer....

    der du offensichtlich nicht bist. 

     

    vor 4 Stunden schrieb scotty600:

    Wenn etwas passiert, musst Du dich eh rechtfertigen und aufzeigen was Du gegen Abhandenkommen bzw. Missbrauch unternommen hast.

    Du bist nicht verpflichtet dich in irgendeiner Art und Weise zu rechtfertigen. Wirklich nicht.

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  2. vor 2 Stunden schrieb coach1964:

    weil männliche Spitzenathleten diese Disziplin gar nicht trainieren, geschweige denn international schießen.

    Wenn jugendliche Sportler in Landeskader und höher kommen, schießen Frauen Spopi, Männer Schnellfeuer oder Freie Pistole

     

    Gar nicht trainieren ist zu pauschal, immerhin erreichte Christian Reitz in der Disziplin 2.40 den ersten Platz auf der Deutschen Meisterschaft 2022 in München mit einem Ergebnis von 592.

     

    • Gefällt mir 1
  3. vor 11 Stunden schrieb schmok:

    Man muss doch da aber auch mal ehrlich sein. Mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis spaziert man ins „Kaufhaus“, kauft dann eine fabrikneue Pistole seiner wahl mit den Patronen seiner Wahl in der gewünschten menge.

     

    Nö, bei einer grünen WBK mit Voreintrag für eine Kurzwaffe kannst du die Waffe zwar beim Händler kaufen und erwerben, jedoch keine dafür passende Munition sofern du keine Munitionserwerbsberechtigung vorweisen kannst.

    Der Voreintrag beinhaltet keine Erlaubnis zum Erwerb von Munition, auch nicht wenn die Sachbearbeiterin einen Stempel in die Spalte Nr. 7 der WBK gesetzt hat.

     

  4. Besondere Voraussetzungen (Erweitertes Bedürfnis) gemäß § 14 Abs. 5 WaffG

     

    Bei der Beantragung von weiteren, über das Regelbedürfnis des § 14 Abs. 3 WaffG hinausgehenden Waffen, sind neben den obengenannten Voraussetzungen noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen der den Vereinsmeisterschaften übergeordneten Wettkämpfen des Rheinischen/Deutschen Schützenbundes oder an Ligawettkämpfen mit erlaubnispflichtigen Waffen der beantragten Waffenart teilgenommen hat. Eine regelmäßige Wettkampfteilnahme nach § 14 Abs. 5 verlangt nur eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt.

    Eine 12 bzw. 18-malige Teilnahme an Wettkämpfen wird hier nicht gefordert.

     

     

    Wenn es schon an einer läppischen Kreismeisterschaft scheitert, ist wohl eher Habenwollen als sportlicher Wettkampf das Ziel.

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  5. Wenn du noch Zeit hast bis zur WBK mit Voreintrag, dann nutze diese um möglichst viele Modelle einmal Probe zu schießen, selbst einmal in die Hand nehmen verschafft dir schon einen Eindruck ob die Waffe dir in der Hand liegt oder nicht.

    Die Walther Q5 Match ist OK, mehr aber auch nicht. 

    Wenn du die klassischen 25m Präzisionsdisziplinen schießen willst, ist eine Schlagbolzenschlosspistole wie die Q5 nur zweite Wahl und das Lichtsammlerkorn im Wettkampf auch nicht zulässig. (Bietet auch keinen Vorteil in der Disziplin 2.53)

    Ideal wären SIG 210, SIG X-Five/X-Six, CZ75 Sportmodelle in 6 Zoll und ähnliches.

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  6. vor 4 Stunden schrieb Racebike998:

     Ging um eine Waffe mit "sonstiges Bedürfnis"... War eine Auflage der Behörde

     

    Sonstiges Bedürfnis? Warum so geheimnisvoll, was ist das für eine Waffe?
    Die Behörde kann dir auch jederzeit auferlegen rosa Unterwäsche zu tragen, ob das richtig ist muss man abklären.

  7. Aber das wäre doch die Gelegenheit endlich herauszufinden was ein "Schwenkriegelschloss" und was ein "Briefkastenschloss" ist und welche Veränderungen an einem im Altbesitz befindlichen Aufbewahrungsbehältnis vom Waffenbesitzer selbst vorgenommen werden können.

    Nur Mut, der Austausch war ja sehr einfach und falls es Probleme geben sollte, einfach auf WO verweisen.

    Da hat einer festgelegt, was ausschlaggebend ist.

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