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Beiträge von CiscoDisco
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Ist kein Problem, als Leistungsschütze gibt es im DSB oder BDS problemlos eine kalibergleiche Zweitwaffe als Ersatz für Wettkämpfe.
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Die Möglichkeit eine Lampe an der Kurzwaffe zu montieren wäre für die Jagdausübung sehr praktisch, ebenfalls für Nachsucheführer.
Aber naja ich habe da wenig Hoffnung dass man das in absehbarer Zeit gerade biegen kann.
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vor 13 Stunden schrieb pablohover:
Als sachkundiger Waffenbesitzer....
der du offensichtlich nicht bist.
vor 4 Stunden schrieb scotty600:Wenn etwas passiert, musst Du dich eh rechtfertigen und aufzeigen was Du gegen Abhandenkommen bzw. Missbrauch unternommen hast.
Du bist nicht verpflichtet dich in irgendeiner Art und Weise zu rechtfertigen. Wirklich nicht.
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Niemand hat dich nach deiner Warnung gefragt.
Das "fremdländisch" lass bitte auch mal stecken.
Ernsthaft.
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Nichts wird passieren.
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Du hast keine Waffenbesitzkarte, willst aber eigenmächtig Zugriff auf die Vereinswaffen haben?
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vor 1 Stunde schrieb Jahtzee:
Würde mich interessieren.
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Einfach sein lassen, das ist alles Müll und nach dem Wettbewerb landet es genau dort.
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vor 2 Stunden schrieb BlackFly:
Auch sollte "fehlende Munition" nicht auffallen da geplant.
Du bist nicht verpflichtet Munition vorzuhalten, allerdings musst du Fragen zur Aufbewahrung von Munition wahrheitsgemäß beantworten.
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Nicht kaufen, zu viele Versager, zu viel Fett an der Patrone. Deutlich besser in diesem Preisbereich ist die Norma Tac-22.
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vor 2 Stunden schrieb coach1964:
weil männliche Spitzenathleten diese Disziplin gar nicht trainieren, geschweige denn international schießen.
Wenn jugendliche Sportler in Landeskader und höher kommen, schießen Frauen Spopi, Männer Schnellfeuer oder Freie Pistole
Gar nicht trainieren ist zu pauschal, immerhin erreichte Christian Reitz in der Disziplin 2.40 den ersten Platz auf der Deutschen Meisterschaft 2022 in München mit einem Ergebnis von 592.
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Hervorragende Leistung von Doreen Vennekamp! Wer auf Leistungsniveau Sportpistole geschossen hat weiß dieses Ergebnis zu schätzen, alles über 590 ist gigantisch stark.
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vor 34 Minuten schrieb Sachkundiger:
So lief das in dem einen Fall den ich kenne.
Nein so lief das nicht.
Das Stichwort mit dem du dich sachkundig machen kannst heißt "Unterbringungsverfahren".
Viel Erfolg!
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vor 1 Minute schrieb schmok:
Das wird jetzt wahrscheinlich eher was für ein anderes Thema. Ich hab schon kaliber neue waffen zusammen mit ein paar 1000 Schuss Munition ohne probleme gekauft. Sogar online.
Nicht nötig, wurde schon ausreichend diskutiert.
Sowas sollte einem sachkundigem Waffenbesitzer (oder dem der es werden will) nicht passieren.
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vor 11 Stunden schrieb schmok:
Man muss doch da aber auch mal ehrlich sein. Mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis spaziert man ins „Kaufhaus“, kauft dann eine fabrikneue Pistole seiner wahl mit den Patronen seiner Wahl in der gewünschten menge.
Nö, bei einer grünen WBK mit Voreintrag für eine Kurzwaffe kannst du die Waffe zwar beim Händler kaufen und erwerben, jedoch keine dafür passende Munition sofern du keine Munitionserwerbsberechtigung vorweisen kannst.
Der Voreintrag beinhaltet keine Erlaubnis zum Erwerb von Munition, auch nicht wenn die Sachbearbeiterin einen Stempel in die Spalte Nr. 7 der WBK gesetzt hat.
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vor 2 Stunden schrieb Klaas:
Auf dem Gebiet kenne ich mich nicht aus
[...]
Für Kurzwaffen
- Lauf unter 4 Zoll
- Auch hier: Auf welche Scheiben?
Klaas
Nicht nur auf dem Gebiet. Nachhilfe in dem Umfang kann und will ich aber nicht leisten.
Beste Grüße!
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vor 22 Minuten schrieb Klaas:
... und dürfen daher in dem betreffenden SPORT-Schützenverein nicht geschossen werden.
Und was wäre wenn man es jagdsportliches Schießen nennt?
Es gibt sogar Europameisterschaften.
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Besondere Voraussetzungen (Erweitertes Bedürfnis) gemäß § 14 Abs. 5 WaffG
Bei der Beantragung von weiteren, über das Regelbedürfnis des § 14 Abs. 3 WaffG hinausgehenden Waffen, sind neben den obengenannten Voraussetzungen noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen der den Vereinsmeisterschaften übergeordneten Wettkämpfen des Rheinischen/Deutschen Schützenbundes oder an Ligawettkämpfen mit erlaubnispflichtigen Waffen der beantragten Waffenart teilgenommen hat. Eine regelmäßige Wettkampfteilnahme nach § 14 Abs. 5 verlangt nur eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt.
Eine 12 bzw. 18-malige Teilnahme an Wettkämpfen wird hier nicht gefordert.
Wenn es schon an einer läppischen Kreismeisterschaft scheitert, ist wohl eher Habenwollen als sportlicher Wettkampf das Ziel.
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Wenn du noch Zeit hast bis zur WBK mit Voreintrag, dann nutze diese um möglichst viele Modelle einmal Probe zu schießen, selbst einmal in die Hand nehmen verschafft dir schon einen Eindruck ob die Waffe dir in der Hand liegt oder nicht.
Die Walther Q5 Match ist OK, mehr aber auch nicht.
Wenn du die klassischen 25m Präzisionsdisziplinen schießen willst, ist eine Schlagbolzenschlosspistole wie die Q5 nur zweite Wahl und das Lichtsammlerkorn im Wettkampf auch nicht zulässig. (Bietet auch keinen Vorteil in der Disziplin 2.53)
Ideal wären SIG 210, SIG X-Five/X-Six, CZ75 Sportmodelle in 6 Zoll und ähnliches.
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vor 4 Stunden schrieb Racebike998:
Ging um eine Waffe mit "sonstiges Bedürfnis"... War eine Auflage der Behörde
Sonstiges Bedürfnis? Warum so geheimnisvoll, was ist das für eine Waffe?
Die Behörde kann dir auch jederzeit auferlegen rosa Unterwäsche zu tragen, ob das richtig ist muss man abklären. -
Nicht absagen, dann haben die Vordenker im Ministerium schon gewonnen... sondern groß darauf hinweisen, dass es sich hierbei um die möglicherweise letzte Veranstaltung handeln könnte.
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Du kannst sie schon behalten, sie müssen nur von ihrer "kriegswaffenähnlichkeit" befreit werden oder vom Büchsenmacher deaktiviert werden.
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Aber das wäre doch die Gelegenheit endlich herauszufinden was ein "Schwenkriegelschloss" und was ein "Briefkastenschloss" ist und welche Veränderungen an einem im Altbesitz befindlichen Aufbewahrungsbehältnis vom Waffenbesitzer selbst vorgenommen werden können.
Nur Mut, der Austausch war ja sehr einfach und falls es Probleme geben sollte, einfach auf WO verweisen.
Da hat einer festgelegt, was ausschlaggebend ist.
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Naja wenn du das sowieso umgesetzt hast, könntest du diese Tatsache doch der Waffenbehörde anzeigen und dann abwarten was auf dich zukommt.
Strategie Erwerb bestimmter 2. (bzw. 3. KW)
in Waffenrecht
Geschrieben
Ja dann ist Essig ohne passende Disziplin gibt es kein Bedürfnis.