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CiscoDisco

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Beiträge von CiscoDisco

  1. vor 8 Minuten schrieb drummer:

     

    Auf die Argumentation bin ich jetzt aber auch gespannt! Es wäre schön, wenn Du  logisch nachvollziehbar erklären könntest, welches Interesse ICH an diesen Kontrollen haben sollte.

    Ich habe keinerlei Zweifel, dass die Waffenbehörden Gebühren erheben können und nahezu jeder Deutsche Richter sich auf deren Seite stellt. Ich habe allerdings begründete(!) Zweifel daran, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist!

     

     

    Diese Frage hat u.a. das OVG Bremen und das VG Stuttgart schon ausreichend beleuchtet.

    Allerdings werde ich mich nicht weiter mit dir auf Diskussionen einlassen, jemand der glaubt begründete Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu haben, sollte keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen und die zugehörige Munition mehr besitzen. 

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  2. vor 15 Minuten schrieb drummer:

    Bei mir war es letztes mal 2020 (trotz Corona und unangemeldet) auch noch aktzeptabel, da kostenlos. Ist ja auch nicht in meinem Interesse. Sollten sie auf die Idee kommen mir Geld für die Kontrollen abzuknöpfen, dann werden diese sehr viel seltener stattfinden! Dann werden meine Waffen eben in einem anderen Landkreis gelagert, während bei mir wiederum Waffen aus anderen Landkreisen aufbewahrt werden. Das sollte die Kontrollfreude und Kadenz dann doch deutlich senken.

     

    Tatsächlich sind die Kontrollen in deinem Interesse und wenn die Waffenbehörde, wie bspw. in Stuttgart oder Bremen es schafft für ihre Aufbewahrungskontrollen Gebührenbescheide zu versenden wird auch die Häufigkeit dieser Kontrollen deutlich steigen, das rechnet sich und man kann mehr Verwaltungsmitarbeiter einstellen.

    Die Lagerung in einem anderen Landkreis ist kein Problem, zuständig ist die Waffenbehörde deines Hauptwohnsitzes und die kann und wird über den Weg der Amtshilfe bundesweit eine unangekündigte Aufbewahrungskontrolle durchsetzen. Dann zahlst du Gebühren an deine Waffenbehörde plus den Aufwand der Mitarbeiter anderswo.

     

    Wie immer wird auf WO groß getönt was man nicht so alles machen würde, am Ende sieht die Realität ganz anders aus.

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  3. vor 19 Stunden schrieb Josef Maier:

    Edit.: Auf gar keinen Fall ein gedrucktes Grundgesetz herum liegen lassen, womöglich die Seite mit der Unverletzlichkeit der Wohnung aufgeschlagen. Um Gottes Willen...

     

    Was würde man damit bezwecken wollen, außer sich zu blamieren?

     

    vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

    Kontrolle von erlaubnisfreien Waffen

     

    Die Aufbewahrungskontrolle kann auch erlaubnisfreie Schusswaffen umfassen, gerade dann wenn der Waffenbesitzer Erlaubnisinhaber eines kleinen Waffenscheins ist werden Fragen zu Besitzverhältnissen über SRS Waffe gestellt und im positiven Falle auch die Einhaltung von Aufbewahrungs- und Verhaltenspflichten geprüft.

  4. vor 26 Minuten schrieb Parallax:

    Was wäre WO ohne die geduldete permamente ausländerfeindliche Hetze...

     

    Das sind schwere Vorwürfe, hast du das schon zur Anzeige gebracht?
    Dafür brauchst du auch nicht rauszugehen, die Online Wache der Landespolizei Hessen wird das gerne aufnehmen. 

    https://onlinewache.polizei.hessen.de/ow/Onlinewache/

     

    Dort kannst du der Polizei auch gleich mitteilen welche 

    vor 28 Minuten schrieb Parallax:

    gewisse Verstrahlte

     

    du benennen kannst.

     

    Halte uns auf dem Laufenden, wir sind gespannt!

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  5. vor 1 Stunde schrieb ASE:

    Wenn du etwas ändern willst hilft nur o.g. vorgehen. mit einer Waffe nichts schießen, widerruf abwarten, Einspruch und Klage. Sowas kann man übrigens auch im Einvernehmen mit einer Behörde machen wenn man eine juristische Klärung herbeiführen will ohne sich mit der Behörde grimm zu sein. Typen wie @Sergej bekommen sowas natürlich nicht hin, weil sie ja sofort anfangen herumzuproleten wie ein Irrer.

     

    Das ist zwar der Forenkultur nicht förderlich, aber ich hab mich am Kaffee verschluckt. 🤣

  6. vor 23 Minuten schrieb BlackFly:

    Wenn ich eine 10 cm schreibe habe, von der Mitte also jeweils 5cm sind und die Waffe mit der ungünstigsten Munition einen 11cm Streukreise hat, also 5,5cm abweicht, warum soll die Kugel dann nicht "unverschuldet" daneben fliegen?

    Und ja, natürlich kann es auch passieren dass ich neben die Scheibe schieße und die Kugel dann in die Scheibe fliegt...

     

    Weil du diese Präzision als Schütze nicht lieferst, schon gar nicht auf 25m.

    • Wichtig 1
  7. Am 20.9.2022 um 10:34 schrieb BlackFly:

    und danach dann Tests gelesen habe bei dem die 92x Streukreise, je nach Munition, zwischen 50 und 110mm gemacht hat. Die Speed Scheibe hat glaub einen 10cm Kreis, also wenn ich da genau in die Mitte schieße ist bei der falschen Munition Glückssache ob ich 7 oder 10 Punkte bekomme...

     

    Nein so funktioniert das nicht mit den Streukreisen, die 92x schießt auf 25m mitten rein immer so wie jede andere moderne Kurzwaffe auch.

    Du hast also nicht 50 oder 110mm Auslenkung von der Schussmitte sondern davon die Hälfte, das reicht für dynamische Disziplinen locker aus und ist um Welten besser als 95% aller Schützen im Wettkampf liefern können.

    Wenn du bei der statischen 25m 2.53 Disziplin nicht nördlich von 190/200 schießt, liegt es nicht an der Waffe und nicht an der Munition.

     

     

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  8. Wenn du die Waffe erworben hast, musst du sie eintragen lassen, der Voreintrag wird dadurch finalisierst.

    Schickst du die Waffe innerhalb der Frist zurück, so überlässt du die Waffe an den Händler, die Waffe wird dann von der Waffenbehörde aus deiner WBK ausgetragen.

    Möchtest du die gleiche Waffe wieder kaufen, brauchst du einen neuen Voreintrag, als Sportschütze also neue Bedürfnisbescheinigung über den Verband.

     

     

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  9. Am 9.9.2022 um 21:57 schrieb sealord37:

    Mein Tipp in so einem Fall: scholzen

    Oder noch besser, gleich alles über einen guten Anwalt

     

     

    Sooo schlecht ist der Scholzen nun auch wieder nicht.

    ----------------------

    Jedes Mal wieder ein Knaller wenn Rechtsunkundige über simpelste Dinge mit Inbrunst falsche Tatsachen verbreiten, sogar die Polizeibeamten blamieren sich hier. 🤣

  10. vor 11 Stunden schrieb sniperd:

    Ermessungsspielraum ist Synonym zu Willkür, es bedeutet exakt das gleiche.

     

    Nein. 

    Auch wenn unser Verwaltungsrecht seine Schwächen hat, bitte zieh das nicht alles auf dein Niveau herunter.

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  11. Ja den kenne ich, der hat auch mehr als einen Account der erste fängt mit "fedes.." an der andere mit "renatom..."

    Der nervt nur und kann dir nichts, aber im großen und ganzen ist der nicht unseriös der sitzt in Italien und lässt meist an eine deutsche Adresse versenden, sammelt dort den ganzen Krempel und verkauft das anderswo weiter. Angeblich soll er in Spanien für Wiederladeartikel gutes Geld bekommen.

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  12. Am 11.8.2022 um 20:43 schrieb Penecho:

    Der weigert sich den Vorderlader Part zu unterschreiben weil das im Verein bei uns nicht möglich ist... Ist Ihm dann auch egal wenn ich als Gastschütze woanders schießen gehe. In dem Gastverein unterschreibt mir auch keiner was, weil ich ja nur Gastschütze bin.

     

    Wir sind doch erwachsene Menschen, vereinbare mit dem Vereinsfürsten einen Termin mit einer weiteren Person vom Vorstand der sich ehrenamtlich direkt mit sportlichen Belangen auseinander setzt. Erkläre ihm die Problemlage in höflichen Worten und zeige ihm dass er sich nicht strafbar macht wenn du nachweislich in einem anderen Verein (dein eigenes Schießbuch reicht dafür) mit dem Schwarzpulverschießen beschäftigst.

    Sollte er sich quer stellen, weil er deine Nase nicht mag oder das nicht verstehen will lässt du diese Problemlage bei der nächsten Jahreshauptversammlung als Tagesordnungspunkt aufnehmen, schriftlicher Antrag ist jedem Mitglied eines Vereins möglich unter Zeugen beim Vorstand einreichen damit nichts verloren geht.

    Dann wird das vor versammelter Mannschaft diskutiert, gerade auch im Hinblick wie der Vereinszweck "zur Förderung des Schießsports" mit Verweigerungshaltung des Vorstandes vereinbar ist.

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  13. Ja Moment, die Belegschaft könnte sich ja überlegen ob es nicht sinnvoll wäre Ware die sie nicht vorrätig haben im online shop auch mit entsprechender Lieferzeit zu kennzeichnen. Wenn sie im Sale damit werben sofort verfügbare 9 Para anzubieten, dann aber erst in drei Monaten liefern können, dann hat das schon ein Geschmäckle.

     

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  14. Am 31.7.2022 um 20:57 schrieb Rooster:

    Vereinskollege wollte sein JS-Kontingent nicht belasten und hatte über den Verein eine GK-KW beantragen wollen. Wurde vom Vorstandsmitglied mit der Begründung abgelehnt, dass die Pistole ja ein Magazin habe, und das ginge ja garnicht. 

     

    Man kann auch den Vorstand des bestehenden Vereins austauschen bei der Jahreshauptversammlung, ebenfalls würde ich solche Albernheiten wie Ablehnung einer GK Kurzwaffe über das sportliche Bedürfnis auf der Versammlung ansprechen, schriftlich formulieren und fristgerecht als Antrag in die Tagesordnung aufnehmen lassen, den Antrag unter Zeugen einreichen damit der nicht "verloren geht" und dann sich die fraglichen Vorgänge auf der Versammlung vom Vorstand erklären lassen. 

    Sicherlich steht in eurer Vereinssatzung ein Vereinszweck drin wie "zur Förderung des Schießsports", Satzungsverstöße sind immer kritisch.

     

    Der Vereinsvorstand ist schon seit vielen Jahren nicht mehr zuständig für Bedürfnisanträge, die Unterschrift vom Vorsitzenden bestätigt nur dass der Schießstand für die beantragten Waffen zugelassen ist und ausreichend Trainingstermine absolviert wurden. Der Vorstand entscheidet also ausdrücklich nicht darüber welche Waffe der Antragssteller beantragen will.

     

     

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    • Wichtig 3
  15. Ging bei mir nicht anders, habe - da EWB Ware angeblich schon längst versandt worden ist - mit Meldung bei den Behörden gedroht.

    Auf einmal fand man das Paket im Lager und bittet vielmals um Entschuldigung dass kein Versand erfolgt worden ist.

    Zwar ist arms24 vergleichsweise günstig, das bringt mir aber nichts wenn die mein Geld sofort nehmen aber erst nach erheblichem Aufwand in drei Monaten liefern.

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